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gewerblicher Transport im Privat PKW. Was muss man beachten? Speditionsgewerbe/Lagerei
Moin zusammen,
ich würde gerne einmal wissen, was man bei einem gewerblichen Transport in einem privaten PKW beachten muss? Bei diesem Transport handelt es sich um einen "Werksverkehr" über öffentliche Straßen.
Sprich, eine Ware ist in Lager A eingelagert und wird in Lager B für die Auftragsabwicklung benötigt.
In diesem Falle würde es sich um 3 Kanister Motorenöl (Schmierstoffe) á 20L handeln. Also 60 L Öl.
Der Transport würde Eigenverantwortlich, also freiwillig ohne Arbeitsanweisung erfolgen. Wer kennt sich da aus? "Was darf man" und ab "wann darf man es nicht (mehr)?"
MfG
Smoker
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10 Antworten
3 Kanister Öl in den Kofferraum heben, ordentliche Ladungssicherung betreiben u. von A nach B fahren, sofern das zul. Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Bei einer Kontrolle ist es einfach dein privates Zeugs.
Gruß
ADR 2011:
1.1.3.1
Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
a)
Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt; […]
Die 20-Liter-Kanister würde ich mal als einzelhandelsgerecht ansehen. Wenn einer fragt, sind sie halt für den persönlichen Gebrauch.
Solange er dafür kein Entgeld bekommt ist alles in Ordnung, aber bei Entgelderhalt bzw. liegt dann eine Quittung vor, erst dann ist es gewerblich, denn dies sind zusätzliche Einnahmen, aber ist kein Kläger da ist auch kein Richter da. Bei einer Kontrolle durch das Finanzamt kommen erst diese Ausgaben ans Tagelicht und dann beginnen die Fragerei.
Gruß Vrano
Anständige Ladungssicherung,
Die Kanister vielleicht in separate Säcke, falls einer leckt.
Aber eigentlich hat sich ja der Arbeitgeber um den Transport zu kümmern,
den privaten Wagen für betriebliche Zwecke nutzen, wirft einige Fragen auf.
Bei selbstverschuldetem Unfall der Versicherung bloß nocht sagen,
daß Du beruflich unterwegs warst.
Belegbare Arbeitsanweisung wäre schlauer.
Aber wenn der Job gut ist, würde ich das auch auf dem kurzen Dienstweg erledigen.
Neues, frisches, nicht verunreinigtes Öl ist kein Gefahrgut nach ADR.
Wie sieht es aus, wenn du deinen PKW auf der Fahrt kaputt fährst? Ich glaube nicht, das dein Chef dir ein Auto bezahlt.
Wegeunfall fällt nicht darunter, da dein Chef davon nichts weiß bzw. du dies freiwillig ohne Arbeitsanweisung machst.
Abmahnung wg. Fernbleiben des Arbeitsplatzes, sicherlich möglich, etc. pp.
Ich würd es nicht machen. Es wirft mehr Probleme auf als eine Lösung.
Wenn das Zeug für die Produktion gebraucht wird, soll sich der AG, Schichtleiter darum kümmern, aber dann gewerblich und nicht privat dafür sorgen!
Zitat:
@Smoker1988 schrieb am 3. Oktober 2015 um 03:53:28 Uhr:
Der Transport würde Eigenverantwortlich, also freiwillig ohne Arbeitsanweisung erfolgen.
Du fungierst dabei quasi als Einzelunternehmer, der für einen Kunden tätig wird?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 3. Oktober 2015 um 13:02:19 Uhr:
Zitat:
@Smoker1988 schrieb am 3. Oktober 2015 um 03:53:28 Uhr:
Der Transport würde Eigenverantwortlich, also freiwillig ohne Arbeitsanweisung erfolgen.
Du fungierst dabei quasi als Einzelunternehmer, der für einen Kunden tätig wird?
Wenn die Versicherung im Schadenfall davon Kenntnis erhält, wird sie nicht leisten wollen bzw. für z. B. Leistung der Haftpflicht von Dir Regress fordern. Setzt voraus, dass Du im Versicherungsvertrag eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen hast. Das ist häufig so.
Zitat:
@AMoll schrieb am 3. Oktober 2015 um 10:42:46 Uhr:
Neues, frisches, nicht verunreinigtes Öl ist kein Gefahrgut nach ADR.
Wie sieht es aus, wenn du deinen PKW auf der Fahrt kaputt fährst? Ich glaube nicht, das dein Chef dir ein Auto bezahlt.
Wegeunfall fällt nicht darunter, da dein Chef davon nichts weiß bzw. du dies freiwillig ohne Arbeitsanweisung machst.
Abmahnung wg. Fernbleiben des Arbeitsplatzes, sicherlich möglich, etc. pp.
Ich würd es nicht machen. Es wirft mehr Probleme auf als eine Lösung.
Wenn das Zeug für die Produktion gebraucht wird, soll sich der AG, Schichtleiter darum kümmern, aber dann gewerblich und nicht privat dafür sorgen!
Hätte ich einen Unfall gebaut, wäre es eigene Dummheit. Ich sehe da dann auch keinen Grund an den Chef heranzutreten und Ersatz zu fordern.
Ich bin der Schichtleiter, deswegen hab ich mich ja auch darum gekümmert.
@ Drahkke: Nein, beide Lagerhallen gehören zu meinem Arbeitgeber. Ich bin halt, wenn überhaupt, dafür verantwortlich das die Ware die wir brauchen auch vorhanden ist. Für das "wie die Ware zu uns kommt" bin ich eigendlich nicht zuständig.
Zitat:
@Smoker1988 schrieb am 3. Oktober 2015 um 17:43:12 Uhr:
Ich bin der Schichtleiter, deswegen hab ich mich ja auch darum gekümmert.
Für das "wie die Ware zu uns kommt" bin ich eigendlich nicht zuständig.
Für mich ist das ein Widerspruch. Du kümmerst dich darum, obwohl du nicht zuständig bist?
Richtig.
Das stimmt zwar, aber es diente der Erfüllung meiner eigendlichen Arbeitsaufgabe, nämlich dafür zu sorgen meine Kollegen zu beschäftigen. Zudem habe ich es dadurch geschafft, das alle offenen Aufträge abgearbeitet wurden.
Es diente eher dem Ehrgeiz, die Arbeit fertig zu stellen. Ich hätte die betroffenen Aufträge auch einfach offen lassen können, dafür muss ich mich nicht meinem Arbeitgeber gegenüber Rechtfertigen.
Es geht mir bei meiner Fragestellung aber nicht darum was ich mache und wieso ich das tuhe. Es geht mir auch nicht um den Sinn oder Unsinn.