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Gewicht vom Anhänger
Hallo Leute,
ich hätte ne kleine Frage. Ich hab mir nen ungebremsten 100 kmh schnellen Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht zugelegt (in dieser Größe gibts keine "leichtere"). Das Problem ist: Mein Octavia darf nur bis zu 500 kg schwere ungebremste Anhänger ziehen. Bei uns in Tschechien ist das kein Problem (Gesetz 341/2002, Abschnitt 7a) - da zählt nämlich das sofortige Gewicht. Darf ich mit so einem Anhänger auch in Deutschland bzw. Österreich herumdüsen ohne dafür bestraft zu werden?
Danke voraus
Beste Antwort im Thema
In Deutschland gilt folgendes:
750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.
In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP") sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.
Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!
Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen
Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:
Auto 1200kg Leermasse,
Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht
--> Anhänger darf gezogen werden
Auto 1600kg Leermasse
Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht
--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)
AUSNAHME!
ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden
z.B.
Auto 2800kg Leermasse
Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 750kg
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48 Antworten
Ja, darfst Du, zumindest in Deutschland zählt das tatsächliche Gwicht. Wie das in Österreich aussieht - keine Ahnung.
Eins noch: Fahre damit hier besser nur 80, ich glaube nicht, daß eine in D anerkannte Abnahme für 100 km/h für genau dieses Gespann vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ja, darfst Du, zumindest in Deutschland zählt das tatsächliche Gwicht.
Ich bin mir fast sicher, dass das zumindest bei der Klasse B und über 750 kg nicht der Fall ist.
Als Beispiel:
Ich darf mit einem Daihatsu Terios (Leermasse 1.200 kg) keinen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von über 1.200 kg (z.B. 1.300 kg) ziehen, obwohl der Terios gebremst bis zu 1.350 kg ziehen darf.
Auch wenn ich den Anhänger nur bis zu einer Gesamtmasse von 1.100 kg belade, darf ich in dieser Kombination nicht fahren...
Zählt diese Regel also tatsächlich nur für Anhänger von über 750 kg, oder muss man da auch in obigem Fall aufpassen ?
In Deutschland gilt folgendes:
750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.
In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP") sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.
Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!
Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen
Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:
Auto 1200kg Leermasse,
Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht
--> Anhänger darf gezogen werden
Auto 1600kg Leermasse
Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht
--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)
AUSNAHME!
ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden
z.B.
Auto 2800kg Leermasse
Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 750kg
Da bin ich mal wieder froh, daß ich noch den alten Lappen habe
An meinen Mazda 323 (Leermasse 1025 kg, zulässige Gesamtmasse 1590 kg, Anhängelast 1590 kg) darf ich auch z.B. einen großen Wohnanhänger (z.B. Leermasse 1500 kg, zulässige Gesamtmasse 1900 kg) anhängen, wenn ich mich bei der Beladung des Hängers entsprechend einschränke
Hi
Dann kannst du noch ca. 350 kg auf den kleinen Hänger zuladen.
Für Gartenabfälle oder mal einen Schrank sollte das eigentlich reichen.
Ist bei unserem Scenic auch so.
Ungebremst 650 kg, gebremst 1300 kg.
"Dabei darf das GG des Zuges 2950 kg nicht überschreiten."
Bei 1500kg Leergewicht und 200 kg für den Anhänger bleiben nur noch 1200 kg übrig.
Mit einem ungebremsten würde ich die 100 aber sein lassen (auch wenn es in Tschechien erlaubt ist *Stirnrunzel*)
Bye
Tex
Danke an alle, da bin ich schon wieder froh. Hiermit hab ich mich vor dem Kauf beschäftigen sollen :P
Ich hole mir besser noch den (80) Aufkleber.
Zitat:
Fahre damit hier besser nur 80, ich glaube nicht, daß eine in D anerkannte Abnahme für 100 km/h für genau dieses Gespann vorliegt.
Da bin ich mir ziemlich sicher - ein deutscher "schneller" Anhänger muss über hydraulische Stossdämpfer verfügen, welche ein tschechischer "schneller" nicht haben muss. Meiner hat die einfache Gummifederung.
Zitat:
Original geschrieben von querys
In Deutschland gilt folgendes:
750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.
In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP") sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.
Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!
Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen
Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:
Auto 1200kg Leermasse,
Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht
--> Anhänger darf gezogen werden
Auto 1600kg Leermasse
Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht
--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)
AUSNAHME!
ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden
z.B.
Auto 2800kg Leermasse
Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 750kg
SEHR GUTER BEITRAG !!!
Alle Probleme (Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht, Straßenverkehrsordnung) hat "querys" bestens beantwortet
@ querys:
...kleines Ratespiel von mir...
Ich tippe, du bist entweder Mitarbeiter eines Straßenverkehrsamtes und hast schon bei der Bußgeldstelle, auf der Führerescheinstelle und auf der Zulassungstelle gearbeitet.
Oder du bist RA mit Spezialgebiet Verkehrsrecht.
Oder du trägst im Berufsleben eine grüne (neuerdings mancherorts auch blaue) Arbeitskleidung.
Grüße
JOKER
naja, die rechnungen kenne ich auch in und auswendig (EzB/EzC).
Bei leichten hängern (bis 750kg) zählt in Ö auch nur das Tatsächliche gesamtgewicht.
Zitat:
Bei leichten hängern (bis 750kg) zählt in Ö auch nur das Tatsächliche gesamtgewicht.
Geil, danke!
Zitat:
Original geschrieben von Joker LIP
@ querys:
...kleines Ratespiel von mir...
Ich tippe, du bist entweder Mitarbeiter eines Straßenverkehrsamtes und hast schon bei der Bußgeldstelle, auf der Führerescheinstelle und auf der Zulassungstelle gearbeitet.
Oder du bist RA mit Spezialgebiet Verkehrsrecht.
Oder du trägst im Berufsleben eine grüne (neuerdings mancherorts auch blaue) Arbeitskleidung.
Grüße
JOKER
Danke
ich studiere Fahrzeugtechnik und überlege daran Prüfingenieur zu werden
Also ich hab mal über die Bedingungen der 100kmh-Regelung nachgegoogelt...
Ein schneller Anhänger muss weder gebremst sein noch über hydraulische Schwingungsdämpfer verfügen...
http://www.kuhnert-anhaenger.de/tempo100.html
Allerdings ist mein ungebremster Anhänger für Tempo 100 in A/D zu schwer (beladen wiegt mehr als das 0,3fache vom Leergewicht meiner Zugmaschine).
Ebenso muss, wie weiter oben schon angedeutet, das Gespann zusammen für die 100 begutachtet und freigegeben werden.
Weiteres hier:
Dekra Suche
Bei der Dekra gefunden.
Bei der Dekra auch gefunden.
Wegen eigenem Desinteresse habe ich aber nichts davon gelesen!
Zitat:
das Gespann zusammen für die 100 begutachtet und freigegeben werden
Mensch, du hast das doch selber gefunden!!! :P
Zitat:
Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination
sprich
Zitat:
Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:
* Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
* Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
Hallo Leute, hab am Montag meine Theorieprüfung.
Aber eine Aufgabe blick ich grad nicht durch.
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B
Ihr Pkw hat folgende Daten:
Leermasse 1900kg
zulässige Gesamtmasse 2400kg
zulässige Anhängelast 1500kg
welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von:
1200kg
1000kg
1500kg
???