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Gewindefahrwerk Eintragung Außerhalb Tüv bereich

Themenstarteram 13. März 2003 um 8:41

Hallo

hat irgend jemand von euch schon mal das KW Gewindefahrwerk außerhalb des Tüv geprüften Bereich

eingetragen bekommen.

Wenn ja wie geht das? Thema Einzelabnahme

Mein Tüv um die Ecke sagt das ist überhaubt nicht möglich.

Aber wenn ich den niedrigsten Tüv bereich einstell bin ich fast genauso Tief wie mit einem 60/ 40 Fahrwerk.

Zu mindest an der Vorderachse bringt es nichts mehr bzw. so wenig das es nicht sichtbar ist. An der HA ist der Verstellbereich mit meiner Bereifung ausreichend da kann ich eh nich mehr tiefer.

Ich weiß das Thema wurde schon öfters Diskutier aber ich hab aber nichts zu meiner Frage gefunden.(Eintragung)

mfg

Andy

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24 Antworten

mh, wie siehts denn mit den 50cm bodenabstand reflektor kante aus?

was tiefer ist, ist wohl nicht mehr tüffig, oder?

Themenstarteram 13. März 2003 um 9:36

Hi

das mit den Scheinwerfern und auch die empfohlenen mindest abstände von 8 cm bzw. 7 cm bei Elastischen Teilen

und der mindestabstand vom Kennzeichen zu Boden von 20 cm wollte ich mal außer acht lassen. Mir geht es Hauptsächlich darum ob es jemanden gelungen ist eine Restgewindelänge Eingetragen zu bekommen die Unterhalb von der im Gutachten angegebenen 60 mm ist. Und gegebenenfalls eine gringeren mindest abstand alls 31 cm von Bördelkannte Radlauf ( Kotflügel) zu Rad mittelpunkt.

Das ist der Punkt um den es sich bei meiner frage geht.

MFG

Andy

Restgewinde???? Bei mir steht nur KW Gewindefahrwerk Nr. xxx

HHHMMM? Bei mir ist irgendwie auch nichts festes eingetragen. Da steht nur die Nr. und irgendwas von Domlager. Aber wenn ich ehrlich bin, ist mir das total egal!

Ich hab mein Auto soweit geschraubt, bis es mir gefallen hat. Und wenn ich zum TÜV geh, schraub ich ihn einfach wieder rauf. Das ist doch der Sinn von so einem Fahrwerk. Und bei den Polizeikontrollen haben die nur festgestellt das ich ein Gewindefahrwerk habe, das eingetragen ist, von Tiefe war da nie die Rede.

Themenstarteram 13. März 2003 um 11:14

Hallo

 

allso indem teilegutachten das von KW mitgeliefert wird steht unter 12. das das Maß zwischen Radausschnittkante und Radmitte in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.

hier der Link zum Teilegutachten:

www.kw-gmbh.de/kw_upload/Gutachten/ vwgolf3leicht366-1696-00-murd.pdf

leider ist das bei uns nicht total egal weil unsere Cops sich nach den vorfällen im letzten Jahr erstaunlich gut auskennen.

Ich hab das auch gelesen. Aber eingetragen ist eingetragen!!!

Und: wenn man dieses Maß streng betrachtet, kommt man aber nicht auf die Tieferlegung die in der "Werbung" angegeben ist......85mm wenn ich nicht irre!?

SAT trägt das ein.

 

Ausserdem hat mir mein TÜV letzte Woche gesagt das die 50cm von der lichtaustrittsunterkannte bis zum Boden nicht mehr stimmen. Es würde jetzt heißen +/- 5cm...

So wurde es mir vom Chef persönlich gesagt als es um das Thema Eintragungen ging...

Themenstarteram 13. März 2003 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von GolfTDI

Ich hab das auch gelesen. Aber eingetragen ist eingetragen!!!

Und: wenn man dieses Maß streng betrachtet, kommt man aber nicht auf die Tieferlegung die in der "Werbung" anggeben ist......85mm wenn ich nicht irre!?

eben

das ist ja die s****

man bekommt die tiefe dann nur wenn man z.B. 15 zöller montiert hatt oder kleiner.

aber an solche dinge muß man sich beim tuning anscheinend gewöhnen.

Themenstarteram 13. März 2003 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Einer

SAT trägt das ein.

 

Ausserdem hat mir mein TÜV letzte Woche gesagt das die 50cm von der lichtaustrittsunterkannte bis zum Boden nicht mehr stimmen. Es würde jetzt heißen +/- 5cm...

So wurde es mir vom Chef persönlich gesagt als es um das Thema Eintragungen ging...

SAT ?

sagt mir gerade nichts

SAT is ne tuningfirma gegenübere vom TÜV in Euskirchen, die haben den Ruf vieles einzutragen was woanders nicht durch kommt ;)

Themenstarteram 13. März 2003 um 11:53

Danke

 

leider ist das nicht bei mir in der Nähe

@2extreme

Für eine Eintragung, die nicht jeder macht, muß man oft einige hundert Kilometer fahren. Ich mache das so wenns nicht anders möglich ist. Mein KW Fahrwerk ist tiefer als der TÜV geprüfte Verstellbereich eingetragen. Du mußt nur darauf achten, dass die Federn im entlasteten Zustand noch Vorspannung besitzen. Meine Dämpfer wurden deswegen aushubbegrenzt.

Du hast geschrieben, dass dir dein Fahrwerk hinten tief genug ist. Wenn du vorne nur noch 1-2cm tiefer willst könntest du Domlager (keine Federteller!) von Bonrath verbauen. Wäre das für dich ausreichend?

MfG Jochen

Themenstarteram 13. März 2003 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von Josh

@2extreme

Für eine Eintragung, die nicht jeder macht, muß man oft einige hundert Kilometer fahren. Ich mache das so wenns nicht anders möglich ist. Mein KW Fahrwerk ist tiefer als der TÜV geprüfte Verstellbereich eingetragen. Du mußt nur darauf achten, dass die Federn im entlasteten Zustand noch Vorspannung besitzen. Meine Dämpfer wurden deswegen aushubbegrenzt.

Du hast geschrieben, dass dir dein Fahrwerk hinten tief genug ist. Wenn du vorne nur noch 1-2cm tiefer willst könntest du Domlager (keine Federteller!) von Bonrath verbauen. Wäre das für dich ausreichend?

MfG Jochen

Hi

an diese möglichkeit habe ich auch schon gedacht nur hab ich dann immernoch das problem mit dem Maß von Bördelkannte zu Radmitte.

Trodzem vielen dank

ich hab bei mir in der nähe jemanden der Sondereintragungen macht dort werde ich mal nachfragen

Was heisst denn bei KW im Gutachten diese "Mindestbodenfreiheit" von 8cm bzw. 7cm bei "formelastischen Teilen" ?

Was ist bei denen ein "formelastisches Teil" ?

Will mir vermutlich auch das KW Variante 2 holen - der TÜV-Bereich ist ja nicht viel tiefer als mein jetziges. Ich hab 8.5x18 mit 225/40 drauf - da kann ich, wenn ich die Auflage "Radmitte bis Bördelkannte 330mm" einhalten will, nur noch 2cm tiefer als jetzt.

Was macht Grünweiß denn, wenn sie dich anhalten, und Du bist tiefer, als in den Papieren festgelegt (die tragen das Mass ja ein .. Radmitte -> Bördelkannte) ?

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