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Gewindefahrwerk !?
Hi, ha mal ne Frage bezüglich eines gewindefahrwerkes. als ich mir damals eins für teuers Geld in mein Corsa -B eingebaut hab, war ich recht erschrocken als der TÜV mir eine Festeingestellte Höhe eingetragen hat. Leider kennen die Bullen im Pott sich damit auch aus. So ist es mir des Öfteren feif: passiert das sich bei einer Kontrolle ein Bulle direkt unters auto gelegt hat und nachgemessen hat
Ist das Normal die Eintragung ? Kann ich die irgendwie umgehen ? weil sonst mach ein Gewindefahrwerk auch kein Sinn .. oder ?
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20 Antworten
Die Höhe und das Restgewinde wird "fast" immer eingetragen. Sollte es auch. Stell dir vor der Wagen setzt sich, die Polizei hält dich an und nur das Maß Radnabenmitte-Bördelkante ist angegeben. Gleich Mängelkarte, wenn allerdings deutlich ist, das das Fahrwerk sich gesetzt hat, und das Gewinde an der gleichen Stelle ist, hast du sicher weniger Ärger. Außerdem ist das Gewindefahrwerk nicht dazu da es immer hoch und runter zu stellen, sondern das Fzg. nach Radreifenkombi/Schürzen etc. optimal tiefer zu legen, bist halt wesentlich flexibler als mit nem festen!
Hä ? wieso bin ich flexibler wenn ich immer ein festen wert hab ??
Weil du direkt nach dem Einbau den für dich schönsten Wert einstellen kannst und nicht das Fahrwerk tauschen musst, deshalb.
Also so ganz komm ich da noch nicht nach. In den Papieren (ABE) Steht aber drin das ich ein bestimmten Wert einstellen MUSS. (von der federteller Unterkannte bis zur Mitte der oberen Befestigungsschraube xxx mm)
Das ändert sich doch nicht selbst wenn ich 22" reifen draufziehe.
Ja! Aber du kannst diesen Wert einstellen! Kannst du das bei einem starren Fahrwerk? Nein!
Jetzt?
Andersherum gesehen, mußt Du bei einem starren Fahrwerk aber auch nicht einstellen können, weil es bereits für DEIN Fahrzeugtyp eingestellt (gefertigt) ist und wenn Du bei dem Gewinde Fahrwerk nur diesen einen Wert einstellen darfst (was jedoch eigenartig ist), dann hast somit das selbe wie bei einem starren, halt nur entschieden teurer.
Also der Vorteil beim Gewinde Fahrwerk ist einfach, dass Du mehrere Einstellmöglichkeiten hast und somit, wie hier bereits erwähnt wurde, bei Neuanschaffungen, wie z.B. Schürzen den Wagen höher oder tiefer drehen kannst (wie gerade notwendig) OHNE ein neues Fahrwerk kaufen zu müssen.
Ich glaub wir reden gerad irgendwie aneinander vorbei.
Also: Mir ist der Unterschied zwischen einem Starren und einem Gewinde schon klar. Ich kann halt den Wagen (bei gewinde) so einstellen das alle sPasst und das es "cool" aussieht. Nur leider darf ich das nciht weil in den Papieren ein fester wert drin steht (So war es jedenfalls bei meinem H&R). somit geb ich 300€ mehr aus für etwas was ich nicht nutzen kann. Oder lieg ich da falsch ?
Natürlich kann ich die neue Höhe auch eintragen lassen. Dies wird dann aber sicherlich ne Sondereintragung werden ?! Und das find cih etwas teuer
Du kannst es ja am Anfang einstellen so wie du es brauchst und dann damit zum TÜV, der trägt es ein und dann ist gut. so solltest du dann auch damit rumfahren und nicht alle 2 Tage das Fahrwerk neu einstellen. Ganz einfach. Wenn du es dann mal neu einstellst, wegen Anbauteilen oder so, musst du halt zum TÜV und es neu eintragen lassen.
Sonst könntest du ja auch zum TÜv, es dir eintragen lassen, es dann runterschrauben ( so dass der TÜV es normalerweise nicht mehr einträgt) und dann damit rumfahren.
Ich finde das schon gut so, dass da noch jemand nen Auge drauf hat.
Zudem: Wenn du die Höhe verstellst, verstellt sich auch die Spur wieder - erhöhter, einseitiger Reifenabrieb.
Zitat:
Original geschrieben von QPhalanx
Zudem: Wenn du die Höhe verstellst, verstellt sich auch die Spur wieder - erhöhter, einseitiger Reifenabrieb.
Das ist wohl wahr, Meine Pellen waren das letztemal auf der innenseite dermaßen Abgefahren
Anyway, ich hab nun verstanden wozu ein Gewinde da ist, auch wenn ich es ncoh ned nachvollziehen kann somit danke für eure Mühen !
Grüße
Jetz schnall ichs langsam. In dem Gutachten steht eine Höhe drin, auf die es eingestellt werden muss? Das wär ja tatsächlich Blödsinn.
Zitat:
Original geschrieben von QPhalanx
Jetz schnall ichs langsam. In dem Gutachten steht eine Höhe drin, auf die es eingestellt werden muss? Das wär ja tatsächlich Blödsinn.
Jaaaa genau *jubel* man war das eine schwere Geburt !
Ich schau mal ob ich eine Kopie des Fahrzeugscheines noch hab. Aber leider stand das so in der ABE und dann auch in meinen papieren drin
das wird nur das grenzmaß sein oder?
man darf doch nur im bestimmten bereicht rumschrauben. aber nicht ca. 20mm vor dem restgewinde.
also es muss immer ein gewinde über und unter dem einstellring sein ,oder nicht?
gruß andy
Leider nicht. Ich finde im Moment den Scann von meinem Fahrzeugschein nicht
Da stand kein Bereich drin da stand drin das der Wert xxx MM betragen MUSS und da hat man wenige MM toleranz, aber dadurch kommt der Wagen nicht Tiefer !