ForumE46
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. Gewindefahrwerk

Gewindefahrwerk

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 12:27

HallO!

Stimmt das das wenn man ein Gewindefahrwerk verbaut hat und es tief runterschraubt und es vom TüV so abnehmen lässt, dass man es dann dannach beliebig wieder hochschrauben kann ohne es erneut vom TüV abzunehmen müssen?

Gruß

Ähnliche Themen
20 Antworten

Wäre es nicht klüger wenn du es dir vom TÜV so abnehmen lässt wie du es später auch haben willst???

Wenn dann wäre es aber klüger, wenn du es anders rum anstellst. Erst nicht so tief zum TÜV und danach runter damit.

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 12:43

Ja erst nicht so tief und dann runter das ist schon ne Möglichkeit! Aber dann fahr ich auch ohne Betriebserlaubnis! Deswegen meint ich ja das ich es erst so tief wie möglich im TüV-Geprüften berreich mache und später dann es mir eventuell noch höher schrauben kann!

Ja fahr halt mal zu einem TÜV-Abnehmer wenn das Gewinde ganz unten. So lange nichts schleift und aufgeht hast normalerweise keine Probleme. Was hast für ein Gewindefahrwerk?

am 30. Juni 2005 um 15:00

hi,

ja was für nen Fahrwerk und was kostet es?

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 15:04

Jungs es geht mir doch gar net darum ob ich es dannach tiefer und das ich es einmal einstellen und gut ist und um welches Fahrwerk!

MIR GEHT ES DARUM OB ES STIMMT DAS ICH ES NACH EINER ERFOLGREICHER TÜV-ABNAHME BELIBIG HÖHER SCHRAUBEN KANN SOLANGE ICH NICHT DEN WERT DER IM FZ-SCHEIN EINGETRAGENEN HÖHE UNTERSCHREIDE! VERSTEHT IHR MICH?

am 30. Juni 2005 um 15:22

1. Deine Tastatur ist gerade dabei, kaputt zu werden :rolleyes:

2. Ein anderer Ton würde auch Dir gut zu Gesicht stehen :mad:

3. Was soll dagegen sprechen? ;)

Und jetzt beruhig dich wieder.... :p

Gruß, Jürgen

nicht all zu laut werden!!!

wir haben dich doch verstanden.....

ja du kannst es danach höher schrauben (zumindest hier in der schweiz ist es so..) doch was bringt dir das ???

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 15:34

ich mein ja nur ob ich dannach wenn ich beim TÜV war und er es mir ziemlich tief eingetragen hat! Ob ich es dann dannach wieder höher stellen kann und meine Betriebserlaubnis somit nicht erlöscht?

Bin übrigens aus Deutschland und es sollte kein Harter Ton sein sondern nur ne Ansage das ich keine Frage zu Hersteller oder sonst irgendwas gestellt habe sondern ob es so ist das ich es dannach höher schrauben darf und ich immer noch legal bin!!?!?!

Gruß

am 30. Juni 2005 um 15:46

Hi,

ich bin mir da nicht sicher, ob das erlaubt ist.

Denn der TÜV prüft den Wagen so wie du ihn vorführst auf Radabdeckung, Freigängigkeit der Räder und evtl. Fahrverhalten.

Wenn du z.B. an der HA recht breite Räder montiert hast kann es sein, wenn der Wagen höher ist, dass du weniger Radabdeckung hast und evtl Schmutzfänger nötig wären. Da gibt es nämlich so eine komische Regelung.

Aber grundsätzlich ändert sich nach dem verstellen auch die Achsgeometrie und du solltest nach jedem verstellen die Spur neu vermessen lassen.

mfg

MICHAEL

Themenstarteram 1. Juli 2005 um 10:12

also falsche INFO!

am 1. Juli 2005 um 10:51

hi,

nein darfst du definitv nicht! ob dus machst und ob es jemanden irgendwann auffallen sollte - sei darhingestellt.

der eingetragene wert (höhe des kfz) zählt und darf ohne abnahme nicht gefahren werden!

genau so darfst du zum beispiel bei einem motorumbau KEINEN schlechteren motor einbauen als im fahrzeugschein vorher eingetragen war!!!

es gibt halt nun mal vorschriften die muss man nicht verstehen ;))

Und immer schön drauf achten das der Tank bei der Abnahme nicht leer ist.

Sonst erlöscht nach dem nächsten Tankstellenbesuch deine BE da deiner Fahrzeughöhe im Schein unterschritten wird ;-). Ich frag mich immer wieder was das hier vor Haarspalterrein sind, erlöschen der BE wegen wahrscheinlich einem cm Höhenunterschied und auch das die Achsgeometrie nach jeder Höhenveränderung neu vermessen werden muss, wozu denn?

Die Spur bleibt immer unverändert und beim Sturz ist das so minimal, das man die Rechnung für nichts zahlt.

mfg Stephan

am 1. Juli 2005 um 12:25

wenn du 50km fährst nicht, aber fahr mal ein halbes jahr mit falscher sturzeinstell...

schick mir dann bitte ein photo deiner reifen die werden nämlich einseitig abgefahren sein... und wenn der grüne seinen rüssenl drauf richtet dann wird er warscheinlich auch etwas nachfragen...

seawas roli

Themenstarteram 1. Juli 2005 um 12:37

ja klar wird das im Sturz sich auswirken aber nicht bei einer Höhen verstellung von 1 - 2 cm! Natürlich wenn man es vom unteren Gewindeende auf das ober Gewindeende dreht sollte man schon den Sturz neu einstellen lassen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen