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- Gibt es eine Neuregelung bezgl. privater LKW-Nutzung (unter 7,5t) mit Anhänger am Sonntag...?
Gibt es eine Neuregelung bezgl. privater LKW-Nutzung (unter 7,5t) mit Anhänger am Sonntag...?
Kann es sein, dass inzwischen an Sonntagen Fahrzeuge mit LKW-Zulassung Anhänger uneingeschränkt straffrei nutzen können, solange das Transportgut nicht gewerblich ist?
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Beste Antwort im Thema
Es ging dem TE, aber um jedwede Art von Anhänger und aus deiner Antwort war nicht ersichtlich das du von Freizeitanhängern sprichst. Und auch wenn du Google bemühst, das hier , ist sicherlich kein Freizeitanhänger im gesetzlichen Sinne
Mit einem 08/15 Planenanhänger und z.B. Gehwegplatten hättest du bis zum Oktober 2017 nämlich Probleme bekommen, wenn du ihn am Sonntag mit einem "LKW" gezogen hättest, das ist jetzt nicht mehr so, solange die Gehwegplatten für dich Privat sind.
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13 Antworten
Inzwischen ?
ICH fAHRE SCHON JAHRELANG SO LEGAL ....
Lies mal hier
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lkw-fahrverbot/
Zitat:
@huskycrosser schrieb am 20. Februar 2018 um 12:19:35 Uhr:
ICH fAHRE SCHON JAHRELANG SO LEGAL ....
Ich sehe da keine Legalität beim bewegen von LKW unter 7,5 t. mit Anhänger an einem Sonntag
"LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag gefahren"
Es ist aber glaube ich erlaubt bei z.B. Bootsanhängern oder auch Wohnwagen.
Zitat:
@huskycrosser schrieb am 20. Februar 2018 um 12:19:35 Uhr:
Inzwischen ?
ICH fAHRE SCHON JAHRELANG SO LEGAL ....
Lies mal hier
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lkw-fahrverbot/
Kannst du bitte auch den relevanten Punkt benennen, denn in dem verlinkten Artikel heißt es:
Zitat:
Nicht alle Kraftfahrzeuge sind vom LKW-Fahrverbot betroffen. Lediglich jene über 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht
Ich konnte nirgends einen entsprechenden Hinweis finden, dass "private" LKW befreit sind.
Edit: zu langsam
ist aber so. Private Fahrten mit Sport- oder Freizeitanhängern sind vom Verbot ausgenommen worden. Früher war das eine Sonderregelung der Verkehrsministerkonferenz. Inzwischen ist das Gesetz.
Zitat:
@huskycrosser schrieb am 20. Februar 2018 um 12:19:35 Uhr:
ICH fAHRE SCHON JAHRELANG SO LEGAL ....
Jahrelang wäre es zwar nicht legal gewesen, aber seit dem 19.10.2017 gab es anscheinend eine Neuregelung.
Zitat:
Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 12:39:23 Uhr:
ist aber so. Private Fahrten mit Sport- oder Freizeitanhängern sind vom Verbot ausgenommen worden. Früher war das eine Sonderregelung der Verkehrsministerkonferenz. Inzwischen ist das Gesetz.
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Tatsächlich nur Sport- und Freizeitanhänger?!?
Oder darf ich jetzt an Sonn- und Feiertagen alles mit einem Zugfahrzeug (LKW-Status) + einem Anhänger transportieren, was nicht gewerblich ist?!?
Bsp. Umzugsgut, ein Fahrzeug oder einen Austauschmotor...?
Die reine Sportregelung gab es doch schon früher!?
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Steht doch in der StVO, solange keine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern erfolgt ist das Fahren eines LKW mit Anhänger erlaubt. Somit dürfte z.B. der eigene Umzug mit einem LKW und Anhänger durchgeführt werden, ebenso dürfte ein LKW mit Wohnwagen zum Zweck des Urlaubes z.B. gefahren werden.
Die Regelung mit dem Freizeit- und Sportanhänger gab es früher, allerdings haben sich wohl nicht unbedingt alle Bundesländer an diese Regelung gehalten.
@DB NG-80
eine reine Sportregelung gab es doch schon früher!?
eben und die private auch ---------------
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
Ergo :
kassierst du für Fahrten, also gewerbe klares nein
und
machst du das rein privater Natur kannst du trotzdem fahren.
Etliche Kontrollen samt Ladung habe ich quer durch die Deutschen Lande noch nicht ein einziges mal beanstandet bekommen.
Quelle :
Zitat:
@huskycrosser schrieb am 20. Februar 2018 um 13:36:38 Uhr:
@DB NG-80
eine reine Sportregelung gab es doch schon früher!?
eben und die private auch ---------------
Nein, die private erst seit dem 19.10.2017.
Zitat:
@huskycrosser schrieb am 20. Februar 2018 um 13:36:38 Uhr:
kassierst du für Fahrten, also gewerbe klares nein
und
machst du das rein privater Natur kannst du trotzdem fahren.
Wenn bei dir knapp 5 Monate, mit JAHRELANG gleichzusetzen ist, dann stimmt natürlich deine erste Antwort.
Ich habe auch nirgends geschrieben das die neue Regelung sich auf Freizeitanhänger bezieht, sondern das es auch nach der alten Regelung gestattet war so zu fahren.
Die genaue Änderung zum 19.10.2017 hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm, im Nachhinein fällt mir aber auf, dass es unter Oldtimer-LKW Fans gefeiert wurde das mit dem LKW auch Sonntags gefahren werden darf.
Es ging dem TE, aber um jedwede Art von Anhänger und aus deiner Antwort war nicht ersichtlich das du von Freizeitanhängern sprichst. Und auch wenn du Google bemühst, das hier , ist sicherlich kein Freizeitanhänger im gesetzlichen Sinne
Mit einem 08/15 Planenanhänger und z.B. Gehwegplatten hättest du bis zum Oktober 2017 nämlich Probleme bekommen, wenn du ihn am Sonntag mit einem "LKW" gezogen hättest, das ist jetzt nicht mehr so, solange die Gehwegplatten für dich Privat sind.
Der Bezug zu " zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung "
ist und war der springende Punkt
Wenn selbst die Beamten so den zulässigen " Freizeitanhänger " bei ner Kontrolle nicht benennen können , wer dann
Das ist wie mit dem LKW Überholverbot
Ich wurde schon laufend gebltzt , hab aber noch nie eine Benachrichgtigung bekommen .
LKW überholverbot gilt für ??
Na,
mir ist das egal und der Link bezog sich auf alle gezeigten Anhänger die eben kein Pferde oder Wohnwagen sind.
Also konnte man sehr wohl mit nem 08/15 Anhänger und beispielsweise Fahrrädern auf dem Deckel
quer durch die republik fahren