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Gibt es Erfahrungen mit CarGarantie?

Themenstarteram 26. Dezember 2007 um 16:35

Servus Elch-Freunde,

bin seit einigen Tagen Besitzer eines gebrauchten V40 2,0 T, BJ 98, 125 tkm. Konnte den Wagen leider nicht sofort mitnehmen da mir bei der Probefahrt einige Mängel aufgefallen sind:

- Dämpfer der Kofferraumklappe n.i.O.

- Scheibenwischer rechter Scheinwerfer n.i.O.

- Ölverlust

Der Händler will die genannten Mängel noch beheben. Außerdem hat er eine 12 monatige CarGarantie angeboten. Leider bin ich nicht der geborene Schrauber und daher auf eine Werkstatt angewiesen. Deshalb meine Frage: Welche Erfahrungen habt Ihr mit CarGarantie gemacht? Nach dem Prospekt erfolgt eine Wertgemäße Kostenerstattung d.h. Die Lohnkosten werden zu 100% erstattet, die Materialkosten werden je nach Laufleistung aufgeteilt (In meinem Fall zahle ich 60% der Materialkosten). Kann ich mich jetzt beruhigt zurücklegen ? Auf was soll ich in den nächsten 12 Monaten besonders achten ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß

dog-eared

 

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14 Antworten

Wichtig ist eigentlich, dass du die normalen "Verschleissteile" (Auspuff, Bremsen, Kupplung ....) kontrollierst, denn die sind von der Garantie ausgenommen. Diesbezüglich am besten das Kleingedruckte lesen. Bei meinem V40 wurde vor 1 1/2 Jahren (mit damals 1-jähriger Gebrauchtwagengarantie) anstandslos der Bremskraftverstärker ausgetauscht. Die Werkstätten machen es gern; schließlich verdienen sie dran

fiete

vorallem machen sie es gern weil sie sonst selbst für die kosten aufkommen müssen. zu welchem (auf)preis bietet er dir das denn an? grundsätzlich finde ich das nicht so verkehrt

Hi,

vorne weg:Bin da jetzt auch kein Experte!

Habe beim Kauf meines Elches diese Garantie auch dazu bekommen und mußte ledigdlich die Zusatzklausel für die Aufladungsteile(Turbolader,etc) mit ~50€ dazu bezahlen.

Jetzt hatte ich im Sommer eine leichte Undichtigkeit an der Druckleitung der Servolenkung.

Bin damit erstmal zu meinem Händler(kein Volvo-Vertragspartner) gefahren.

Bei dem im Büro saß dann eine Angestellte die mir natürlich nix sagen konnte,also ab zum Freundlichen.Nach kurzer Durchsicht hat der mir einen Kostenvoranschlag ausgearbeitet.Im Gespräch mit dem Volvo-Mann kam aber auch durch das der keinen Bock darauf hat,hinter dem Geld bei irgendeiner Versicherung hinterher zu Rennen und auf Zahlung von meiner Seite bestand.Ich könne mir das Geld ja dann von der Versicherung wiederholen.

Bin dann wieder zu meinem Händler und hab ihm den Kostenvoranschlag vorgelegt und die Geschichte mit dem "Auslegen" erzählt ,weil ich der Meinung war,wenn hier einer was bezahlen/Auslegen,wie auch immer soll,dann mit Sicherheit nicht ich.

Nach kurzem Schimpf über den :-) hat mein Händler dann die komplette Reparatur gezahlt...ohne die Car-Garantie zu nutzen!

Ist es nicht sogar so das diese Garantie vielmehr den Händler als dich schützt?Hat man nicht sowieso eine 12Monatige Garantie bei gewerblichen Händlern und hat meiner deswegen ohne Mucken gehandelt?

Bin auf jedenfall gespannt auf Antworten die die rechtsgrundlage da ausleuchten...

MfG Martin

Zitat:

Original geschrieben von VitaminG

...

Ist es nicht sogar so das diese Garantie vielmehr den Händler als dich schützt?Hat man nicht sowieso eine 12Monatige Garantie bei gewerblichen Händlern und hat meiner deswegen ohne Mucken gehandelt?

Bin auf jedenfall gespannt auf Antworten die die rechtsgrundlage da ausleuchten...

MfG Martin

ja, das wollte ich damit sagen. dein :) ist ja mal ganz schön daneben, dem scheints ja zu gut zu gehen

Themenstarteram 26. Dezember 2007 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von JoelAK

vorallem machen sie es gern weil sie sonst selbst für die kosten aufkommen müssen. zu welchem (auf)preis bietet er dir das denn an? grundsätzlich finde ich das nicht so verkehrt

Ich möchte die Frage zum Aufpreis kurz beantworten. Die Abholung des Wagens hat noch nicht stattgefunden und habe daher auch die Garantie-Bedingungen noch nicht in der Hand sondern nur das Prospekt der Fa. CarGarantie. Von einem Aufpreis war bei der Kaufverhandlung keine Rede. Die CarGarantie wurde vom Verkäufer angesprochen und ich hatte darum gebeten diese im Kaufvertrag aufzuführen.

Ich bin nur etwas stutzig geworden, da die Behebung der angesprochenen Mängel ohne Murren akzeptiert wurde und das Serviceheft nicht auffindbar war. Außerdem war der Preis trotz Vollausstattung noch im unteren Niveau von dem was z.B. bei mobile.de für den V40 Bj. 98 verlangt wird. Irgendwie suche ich immer noch den "Haken" an der Geschichte und ich will mich nicht mit der Gebrauchtwagengarantie in falscher Sicherheit wiegen.

verständlich... naja, ich würd nen 98er V40 aber auch nicht als das optimum bezeichnen, jedes jahr jünger ist bei dem auto gold wert

Themenstarteram 27. Dezember 2007 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von VitaminG

...

Ist es nicht sogar so das diese Garantie vielmehr den Händler als dich schützt?Hat man nicht sowieso eine 12Monatige Garantie bei gewerblichen Händlern und hat meiner deswegen ohne Mucken gehandelt?

Bin auf jedenfall gespannt auf Antworten die die rechtsgrundlage da ausleuchten...

MfG Martin

Ich glaube da hast du den Nagel auf den Kopf getroffen. Zu diesem Thema habe ich soeben auf der Homepage der "gelben Engel" zwei Artikel gefunden: "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen" und "Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie". Dort heißt es: Der Verkäufer muss mindestens ein Jahr für Sachmängel haften, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Außerdem hat man als Käufer auch ohne Gebrauchtwagengarantie ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung. Auch die Aussage dass diese Garantie vielmehr den Händler schützt wird hier bestätigt.

Kostenlose Nachbesserung würde aber heißen, die Materialkosten werden trotz der Laufleistung nicht aufgeteilt und sind daher vom Händler zu tragen. Gibt es hier diesbezüglich Erfahrungen oder weitere Anmerkungen?

am 27. Dezember 2007 um 9:30

Ich habe leichtsinnigerweise auch mal so eine CarGarantie abgeschlossen.

Alle Verschleissteile sind sowieso ausgeschlossen.

Wenn dann mal irgendwas anderes ist, dann muss man zunächst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen, die entscheiden dann, ob sie irgendwas zahlen, schicken einem ggfs. eine Bestätigung zu. Wenn man das Auto nicht braucht und es deshalb defekt stehenlassen kann, dann ist das egal. Ansonsten hat man das Problem des Zeitverzuges bis zur Entscheidung und wenn sie dann was zahlen, dann sowieso immer nur einen Teil. Ich habe die Police beim Versuch, den ersten Schaden übernehmen zu lassen, kurzerhand ins Altpapier geworfen. Die 120 EUR hätte ich besser an Greenpeace gespendet! Lesen der Bedingungen vor Versicherungsabschluss wäre klüger gewesen.

Besser ist, einen gebrauchten Elch beim Freundlichen zu kaufen. Mein V40 hatte im ersten Jahr ein paar Mucken, die völlig problemlos im Rahmen der Garantie vom Freundlichen behoben wurden. So hatte ein Turboschlauch nach ca. 3 Monaten einen Riss, was zu Leistungsverlust und schwarzer Fahne führte. Kostete mich keinen Cent, die CarGarantie hätte daraus wahrscheinlich eine ganz grosse Sache gemacht.

Themenstarteram 3. Januar 2008 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von dog-eared

 

... Irgendwie suche ich immer noch den "Haken" an der Geschichte und ich will mich nicht mit der Gebrauchtwagengarantie in falscher Sicherheit wiegen.

Ein "Haken" ist jetzt doch aufgetaucht die mitverkaufte CarGarantie gibt es gar nicht und war nur ein Fehler des Verkäufers. Für mein Fahrzeug gibt es daher nur 12 Monate Gewährleistung. D.h. im Falle eines Schadens wird geschaut ob der Fehler bereits vor der Auslieferung war oder nicht. Nach Aussage des Verkäufers geht die CarGarantie rein nach Baujahr und nicht z.B. nach dem Zustand des Fahrzeuges und die Grenze liegt bei 8 Jahren! CarGarantie Ade.

am 15. April 2012 um 20:26

Hallo ihr lieben

Also ich fahre einen 2008 Opel Vectra. Als ich ihn damal mit 70 km gekauft habe hab's die Car Garantie mit dazu, wo Mann mir auch von Car Garantie bestätigte das alle auftretenden Schaden übernommen werden. Nach einen halben Jahr funktionierte die heckklappe nicht mehr, ich erkundigte mich telefonisch bei der Car Garantie ob die Heckklappe und die Reparatur die da anfällt mit zu den Garantieleistungen gehört, Mann Versicherte mir das alle Sachen der Heckklappe mit zu der Garantie gehöre.als alles wieder heile war und die Opel Werkstatt die Rechnung bei der Car Garantie einreichte stellten die sich auf die Hinterfüße und bezahlten nicht.nach längerem hin und her mit der unfreundlichen Bedienung der Schadenregulierung der Car Garantie blieb mir nichts anders übrig als den ganzen Spaß selber zu Zahlen.also wenn ich mir nochmal ein Auto kaufen werde garantiert nicht wieder mit Car Garantie.mfg

am 3. Februar 2015 um 18:59

Hallo,

bei meinem Audi Q5 waren die Hebel zur Betätigung der Drosselklappen in der Garantiezeit ausgeleihert und mussten ersetzt werden; Kosten ca. 1000 € für beide Seiten. Die CAR-GARANTIE aus Freiburg, welche mir beim Kauf des Wagens vom VW-Audi Autohaus mitverkauft wurde, hat von dem Schaden nichts übernommen, da es sich um bewegliche Verschleißteile handelt, welche von der Garantie ausgenomen sind. Jetzt frage ich mich "welcher Schaden kann entstehen, der dann abgedeckt ist?"

Ich kann von einer Zuzahlung zur Garantieverlängerung nur abraten! Macht Euch ein schönes Wochenende von dem Geld, man bekommt sowiso nichts zurück!

Hi

bei der Car Garantie sind eigentlich nur Teile versichert die selten oder nie kaputt gehen.

In meinen Augen nur Geldmache und der Händler kassiert noch Provision für jede verkaufte Garantie.

Zur Gewährleistung

Gesetzlich sind es eigentlich 2 Jahre kann aber bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate verkürzt werden.

Wenn man sich die Sache mal näher anschaut sind es effektiv nur 6 Monate .Die ersten 6 Monate hat der Händler die Beweislast und muss nachweisen das der Mangel beim kauf noch nicht da war. Nach 6 Monaten geht die Beweislast an den Käufer über und dann wird es schwierig den Händler zu überzeugen das eben der Mangel beim Kauf schon vorhanden war.

Kann man hier noch mal nachlesen.

http://www.123recht.net/...hrleistung-bei-Gebrauchtwagen-__a67181.html

Quelle 123recht.net

am 25. Februar 2015 um 18:04

Provision für eine verkaufte Car Garantie gibt es nicht. Ich bin selbst Gebrauchtwagenhändler

mit angeschlossener freien Meisterwerkstatt. Ich kann alle nur vor dieser Bande warnen. Die haben

bis jetzt nicht einen Schaden gezahlt. Das Teil ist beweglich , also damit ein Verschleißteil und nur

solche Ausreden. SINNLOS.

Händler unterliegen der sog. "Beweisumkehr". Sie müssen beweisen, dass der Mangel bei Vertragsabschluß/Übergabe nicht vorhanden war. Sie und auch (fast) alle die Garantieversicherungen versuchen natürlich, die Beweislast dem Endverbraucher zuzuschieben. Aber soooo einfach, dass der Händler innert 12 Monaten jeden Schaden trägt, macht es die Rechstsprechung dem Käufer aber damit noch lange nicht. Richtigerweise sagt der Richter bei einem Uralt-Hobel mit hoher Laufleistung, dass der Käufer wissen muß, dass das Fahrzeug (in JEDEM Bauteil) bereits einem sehr hohen Verschleißgrad unterliegt, der sich zugungsten des Käufers im Kaufpreis widerspiegelt und er deshalb von allfälligen, zumutbaren Reparaturen ausgehen muß. Und somit geht es wieder nur darum, wie weit Reparaturkosten zwischen Händler und Kunden aufgeteilt werden. Bei einem Anlasser z.B. bei 130.000 km vermutlich im Verhältnis 0:100.

Die CarGarantie ist eine Garantie dafür, dass Du wegen Deines Car garantiert Ärger hast, sobald ein Schaden auftritt. Wenn ich bisher von Kostenübernahmen im Bekanntenkreis hörte, dann nur anteilig und nur bei jungen Fahrzeugen, meist jedoch gar nicht.

Welche Art bzw. wo ist der Ölverlust? Wenn es so einer ist, wie bei unserem S40: Bevor ich demnächst zum TÜV fahre, wische ich das Öl mit Benzin oder Verdünnung weg. Ein paar Tage später wird das Getriebe dann wieder feucht sein. Also genau hinschauen, ob die Ölquelle wirklich abgedichtet wurde.

Schau unbedingt, dass der Zahnriemen noch ausreichend Restlaufzeit hat.

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