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Gilt die null-Promille Grenze auch rückwirkend?

Themenstarteram 31. Dezember 2006 um 2:52

Hallo,

ab 07 soll ja die 0 Promille Grenze für Fahrer in der Probezeit kommen.

2 Fragen:

A) Ist das schon beschlossen?

B) Am 6.3.07 hab ich meine Probezeit rum. Angenommen am 1.2.07 kommt die Regelung, bin ich dann auch betroffen oder nur die Leute die ab diesem Datum den Lappen machen?

 

Vielen Dank mit lieben Grüßen

 

rutscht alle schön ;-)

 

Julian

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22 Antworten
am 31. Dezember 2006 um 10:31

Die 0,0 Promille Genze gilt schon längst für ALLE.

Wenn es zu einem Unfall kommt und man ist alkoholisiert, egal ab man unter der heutigen Bemessungsgernze liegt führt automatisch zu einer Verurteilung, falls man eindeutig einet Teilschuld hat, weil man den Unfall auf "Ausfallerscheinungen" zurüch führen wird und das ist der zweite Parameter nachdem Trunkenheit im Straßenverkehr bewertet wird.

Allzeit gute Fahrt

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Motorsport

Die 0,0 Promille Genze gilt schon längst für ALLE.

Wenn es zu einem Unfall kommt...

Ist das nicht die 0,3 %o Grenze?

Oliver

Beitrag aus der aktuellen ADACmotorwelt:

"Verkehrsrecht: Das ist neu in 2007

...

Null Promille für Fahranfänger

Absolutes Alkoholverbot für Führerscheinneulinge: Für alle Fahranfänger unter 25 Jahren ist die Einführung der Null-Promille-Grenze geplant. Sie gilt dann während der zweijährigen Probezeit. Das soll dazu beitragen,die dramatischen Unfallzahlen in dieser Altersgruppe zu reduzieren: Im Jahre 2005 waren es mehr als 800 Tote und fast 65000 Verletzte."

am 31. Dezember 2006 um 12:22

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Ist das nicht die 0,3 %o Grenze?

Oliver

Nein, im Falle eines Unfalls wird immer ganz genu geschaut.

 

Allzeit gute Fahrt

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Motorsport

Nein, im Falle eines Unfalls wird immer ganz genu geschaut.

Das war mir bislang vollkommen unbekannt. Da habe ich wohl eine neue Entwicklung verpasst. Hast Du eine Quelle zur Hand, wo man Details nachlesen kann?

Oliver

am 31. Dezember 2006 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Das war mir bislang vollkommen unbekannt. Da habe ich wohl eine neue Entwicklung verpasst. Hast Du eine Quelle zur Hand, wo man Details nachlesen kann?

Oliver

Ein bekannter von mir ist Polizist und hat mir das mal in einen anderen Zusammenhang erzählt.

Ich habe damals natürlich nochmal ganz genau nachgefragt, weil in der Praxis ein direkt gepresster Orangensaft im Sommer unter Unständen schon ein Problem sein könnte.

Im Bußgeldkatalog steht hingegen:

Zitat:

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

Ergo, hättest Du Recht :(.

 

Allzeit gute Fahrt

Das fragliche Gesetz ist noch nicht verabschiedet und wird den TE daher während seiner Probezeit nicht mehr treffen können.

Eine Rückwirkung gitb es nicht.

Wird das Gesetz verabscheidet, so gilt es ab dem Tag, an dem es in Kraft tritt, für alle Fahranfänger, die (noch) in der Probezeit sind.

 

Zur ungefragt ins Spiel gebrachten Alkoholfahrt mit Unfallbeteiligung. Sofern Auffälligkeit und/oder Ausfälle beim Alkoholfahrer auftreten, so kann es auch unterhalb der festgelegten zu Verurteilungen und/oder eienr Teilschuld reichen.

Keine Sorgen muss sich jedoch jemand machen, der 0,02 Promile hat weil er ein Glas Apfelschorle getrunken hat, und vollkommen fit Auto gefahren ist.

So hart wie es Opel-Motorsport dagerstellt hat, stimmt seine Geschichte jedenfalls nicht. ;)

am 31. Dezember 2006 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Eine Rückwirkung gitb es nicht.

Wird das Gesetz verabscheidet, so gilt es ab dem Tag, an dem es in Kraft tritt, für alle Fahranfänger, die (noch) in der Probezeit sind.

Sind nur Fahranfänger betroffen, die den Führerschein nach Inkrafttreten des Gesetztes erwerben oder alle, die sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Probezeit befinden? Nach deinem Wortlaut sind ja alle betroffen.

Da liegt ja der entscheidende Unterschied.

Aber es wird ja niemand einen Führerschein erwerben und dann verlangen, in der Probezeit 0,5 Promille haben zu dürfen, weil es das Gesetz zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. ;)

Nur weil FS ein paar Jehrzehnte alt ist, gelten für mich die Regeln von damals auch nicht mehr.

Sonst dürfte (nicht: könnte) ich ja einige Bierchen mehr kippen.

Die Promillegrenze und Meßtoleranzen haben sich seit Einführung bekanntlich verschoben. ;)

Also:

Die Gesetzeswelt ändert sich und jeder von uns muss sich der jeweils aktuellen Lage anpassen.

das ist genauso wie mit der probezeit. ich hatte das glück,das die probezeit auf 4 jahre erhöt wurde,wenn man auffällig geworden ist.meine endete damals im april.hatte glück,das in diesaen 4 monaten nichts passierte,sonst hätte ich weitere 2 jahre aufgebrummt bekommen.genauso wird das wohl auch sein mit der promillegrenze.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Also:

Die Gesetzeswelt ändert sich und jeder von uns muss sich der jeweils aktuellen Lage anpassen.

Das ist soweit ja richtig, nur beantwortet das immer noch nicht die vom TE und von Razor aufgeworfene Frage: Gilt das Gesetz für die Probezeit der Kandidaten, die ab Inkrafttreten des Gesetzes Ihren Führerschein erlangen oder gilt es auch für diejenigen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in der Probezeit befinden. Das ist schon ein Unterschied und wird wohl nur im endgültigen Gesetzestext dann geklärt sein...

Wegen alten und neuen Regelungen nochmal: solche Ausnahmen, so es sie denn geben soll, werden dann ja auch extra erwähnt. Z.B. durfte man ja bis 1982 (?) auch mit dem Autoführerschein Motorrad fahren, das wäre nach der neuen Führerscheinordnung ja dann auch nicht mehr erlaubt. Gleichwohl dürfen diese FS-Besitzer weiterhin Motorrad fahren (Stichwort: Bestandsschutz). Deswegen vermute ich persönlich auch, dass FS-Besitzer, die ihren FS nach der alten Regelung der Promillegrenze gemacht haben auch danach eingestuft werden und das Gesetz erst für die "neuen" Fahrer gilt...

Aber so oder so, Alkohol hat hinterm Steuer nix zu suchen, egal ob man nun einen Tag, ein Jahr oder ein Jahrzehnt seinen FS hat ;)

Gruß Tecci

am 3. Januar 2007 um 2:03

Ich weiß nicht, was es da zu formulieren gibt. Im Gesetzestext wird stehen, das die Null Promille während der Probezeit gelten.

Da gibt es nix dran zu deuteln und zu rütteln: Haste Probezeit dann nix mehr Alk. Punkt.

Ich finds traurig, das sowas überhaupt noch diskutiert und in Gesetze gegossen werden muß.

am 3. Januar 2007 um 12:49

Wenn man sich ans Steuer setzt hat man eh NIE was getrunken zu haben!

Fertig aus! Egal ob Probezeit oder nicht!

Es geht halt immer nur eins, Fahren oder Trinken!

Ich bin eh für die absolute 0,0Promoille Grenze! Dann ist endlich ruhe, und jeder weiß bescheid, nicht wie jetzt...

Zustimmung!

Mit "Ein Bierchen kann ich ja" braucht man mir nicht zu kommen. Wenn das der Fahrer sagen würde, fahre ich lieber Bahn.

Hinterm Steuer hat Alkohol nichts verloren!

Ein wenig off topic: es gab mal bei Galileo den Test, wieviel Weinbrandbohnen man essen muss, um fahruntüchtig zu sein.

Kann sich jemand an das Ergebnis, also die Zahl erinnern?

Jedenfalls wird einem lange vorher schlecht, so daß man bald von selber aufgibt.

Bye

Tex

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