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Glasbruch Scheibe-Zahlt die Teilkasko auch die Plakette und die Telefon-Antenne?

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 21:24

Hallo,

aktuell liegt ein Schaden an meiner Windschutzscheibe vor (CarGlas kann da nicht helfen).

Die Scheibe fällt in die Teilkasko, mein Selbstbehalt ist EUR 150,00 - meine Frage, zahlt die Teilkasko auch die Umweltplakette und auch die an der Scheibe befindlich klebende Mobilfunkantenne?

Sowohl die Mobilfunkantenne als auch auch die Umweltplakette kann nicht von der defekten Scheibe übernommen werden.

Vielen Dank

JD

Beste Antwort im Thema

Hi,

 

grundsätzlich zahlt die Kasko den reinen Fahrzeugschaden sowie Schäden an den beitragsfrei oder beitragspflichtig mitversicherten Teilen.

 

Darüber hinaus gibt es von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedliche Ausgestaltungen der Vertragsbedingungen, aus denen sich zusätzliche Leistungen ergeben.

 

Ob bei Deiner Gesellschaft die Aufkleber oder die Antenne dazu gehören, kann Dir nur der Blick in die Bedingungen und/oder der Anruf bei der Versicherung verraten.

 

Gruß

Hafi

 

 

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Hi,

 

grundsätzlich zahlt die Kasko den reinen Fahrzeugschaden sowie Schäden an den beitragsfrei oder beitragspflichtig mitversicherten Teilen.

 

Darüber hinaus gibt es von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedliche Ausgestaltungen der Vertragsbedingungen, aus denen sich zusätzliche Leistungen ergeben.

 

Ob bei Deiner Gesellschaft die Aufkleber oder die Antenne dazu gehören, kann Dir nur der Blick in die Bedingungen und/oder der Anruf bei der Versicherung verraten.

 

Gruß

Hafi

 

 

Auch Umweltplakette ist zu bezahlen

Nicht zu entfernen, daher Teil der Scheibe

Häufig weigern sich Versicherungen, bei Haftpflichtschäden oder teilkaskoversicherten Glasschäden auch die Kosten für eine neue Feinstaubplakette zu zahlen. Der ZDK ist der Auffassung, dass diese Kosten im Versicherungsumfang enthalten sind.

Die Argumentation des Kfz-Verbandes: Feinstaubplaketten sind schon laut Gesetz so herzustellen, dass sie nicht von der Scheibe entfernt werden können, ohne sich dabei selbst zu zerstören. Damit ist die Plakette Bestandteil der Scheibe. Insoweit unterscheiden sich Feinstaubplaketten nicht von den Scheibenbeschichtungen oder Folien, die bei Haftpflichtschäden ebenfalls zu ersetzen sind.

Kfz-Online: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/service/management/articles/146624/

hier würde ich zu einem anruf bei deiner versicherung raten.. die können dir das genau sagen, denke mal, jede versicherung handhabt das anders. bei uns würdest du plakette und antenne nicht ersetzt bekommen, nur der reine glasschaden ist zu ersetzen. aber viell. regelt es deine versicherung ja anders. mfg

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Auch Umweltplakette ist zu bezahlen

Nicht zu entfernen, daher Teil der Scheibe

Häufig weigern sich Versicherungen, bei Haftpflichtschäden oder teilkaskoversicherten Glasschäden auch die Kosten für eine neue Feinstaubplakette zu zahlen. Der ZDK ist der Auffassung, dass diese Kosten im Versicherungsumfang enthalten sind.

Die Argumentation des Kfz-Verbandes: Feinstaubplaketten sind schon laut Gesetz so herzustellen, dass sie nicht von der Scheibe entfernt werden können, ohne sich dabei selbst zu zerstören. Damit ist die Plakette Bestandteil der Scheibe. Insoweit unterscheiden sich Feinstaubplaketten nicht von den Scheibenbeschichtungen oder Folien, die bei Haftpflichtschäden ebenfalls zu ersetzen sind.

Kfz-Online: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/service/management/articles/146624/

Wenn du das mal bei so nem Schaden angewendet hast, täte mich die Reaktion des VR interessieren :D

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Auch Umweltplakette ist zu bezahlen

Nicht zu entfernen, daher Teil der Scheibe

Die Plakette wird im Kaskoschaden bezahlt, wenn es im Vertrag steht, bzw. der Versicherer es im Kundeninteresse von sich aus macht.

Sonst nicht. Auch wenn der KFZ-Verband etwas anderes erzählt.

 

Versichert ist der Glasbruch, nicht der Plakettenverlust. Was von der Scheibe zu entfernen ist oder nicht, ist für die Kostenerstattung unerheblich.

 

Im Haftpflichtschaden ist der Nachweis zu führen, dass sie vorher dran war und was sie gekostet hat.

Dann wird sie dort auch bezahlt.

 

am 11. Juni 2011 um 16:00

Das heißt ja aber auch, dass die TK meinen (mit der Scheibe verklebten) Regensensor auch nicht zahlen dürfte. Denn der ist durch den Glasbruch ja auch nicht beschädigt worden, sondern wird erst beim Ausbau der Scheibe zerstört.

Wie sähe das bei einer beheizbaren Frontscheibe aus? Kriege ich dann auch nur eine normale Scheibe ersetzt? Ich könnte mir ja die Drähte rauspulen und auf die neue kleben ... ???

Zitat:

Original geschrieben von kleineelfe77

Wie sähe das bei einer beheizbaren Frontscheibe aus? Kriege ich dann auch nur eine normale Scheibe ersetzt? Ich könnte mir ja die Drähte rauspulen und auf die neue kleben ... ???

...na auf dies Bild wäre ich mal gespannt :D

Meine beim Cman ist auch beheizt (wurde auch so bestellt), soll mir mal die Versicherung nicht eine originale + Heizung zahlen dann ist der Teufel los :mad:

Die Plakette sollte "wenn sie die Versicherung diese nicht zahlt" von der Werkstatt bezahlt werden, verdienen soch sehr gut beim Scheibentausch, so meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Die Plakette sollte "wenn sie die Versicherung diese nicht zahlt" von der Werkstatt bezahlt werden, verdienen soch sehr gut beim Scheibentausch, so meine Meinung...

Darüber zu streiten wäre auch lächerlich, der nervige Aufklaber da kostet bloß 5€.

Es geht dem TE sicher mehr um seine Telefonantenne.

Zitat:

Original geschrieben von kleineelfe77

Wie sähe das bei einer beheizbaren Frontscheibe aus? Kriege ich dann auch nur eine normale Scheibe ersetzt? Ich könnte mir ja die Drähte rauspulen und auf die neue kleben ... ???

Wenn vorher eine beheizte drin war, bekommst Du auch wieder eine beheizte bezahlt.

Das ist etwas anderes als Aufkleber und sonstiges "Zubehör" das nachträglich angeklebt wurde.

 

Beim Regensensor kommt es darauf an: Ist der Scheibenaustausch nach Herstellervorgaben mit Wiederverwendung des alten Sensors möglich? Dann wird kein neuer Sensor bezahlt.

Ist der Scheibenaustausch nur mit Sensortausch mögich, weil z.B. beides vom Hersteller nur als Einheit verkauft wird oder kein zerstörungsfreuer Ausbau vorgesehen ist, dann wird es auch so reguliert.

 

Die Kasko erstattet immer die erforderlichen Reparaturkosten.

 

Was erforderlich ist, richtet sich aber nicht nach dem, was der Werkstattmeister um die Ecke auf die Rechnung schreibt, sondern was der Hersteller vorsieht;)

 

 

am 11. Juni 2011 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Die Kasko erstattet immer die erforderlichen Reparaturkosten.

 

Was erforderlich ist, richtet sich aber nicht nach dem, was der Werkstattmeister um die Ecke auf die Rechnung schreibt, sondern was der Hersteller vorsieht;)

Dann verstehe ich aber nicht, dass die Plakette nicht erstattet wird. Denn in einigen Städten ist sie ja (gesetzlich) vorgeschrieben und müßte damit ersetzt werden.

Okay, wenn ich in Hamburg wohne, sehe ich es ein, dass sie evtl. nicht bezahlt wird. Denn dort ist ja keine Pflicht (und es ist mein privates Pech, dass ich in Städte mit Plakettenzwang fahren will). In Berlin oder Stuttgart könnte ich mein Auto ja aber defakto gar nicht mehr aus der Werkstatt nach hause fahren, da die Plakette Pflicht ist.

Moin,

über die Plakette würde ich mir gar keine Gedanken machen, wenn das meine Vers. nicht bezahlt, dann kaufe ich für 6,70 eine neue und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Dann verstehe ich aber nicht, dass die Plakette nicht erstattet wird. Denn in einigen Städten ist sie ja (gesetzlich) vorgeschrieben und müßte damit ersetzt werden.

Nochmal: Das versicherte Risiko ist "Bruch an der Verglasung des Fahrzeugs". Wenn ein solcher Schaden eingetreten ist, also die Verglasung gebrochen ist, dann ersetzt die Teilkasko die erforderlichen Kosten, um diesen Bruch an der Verglasung zu beheben.

 

Das hat doch nichts mit irgendwelchen Aufklebern zu tun. Ob sie nun Pflicht sind oder nicht.

 

Tatsächlich werden die meisten -jedenfalls die guten- Versicherer die Plakette mit bezahlen.

 

Aber grundsätzlich ist es eben kein Glasbruch.

 

 

 

 

 

am 11. Juni 2011 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Tatsächlich werden die meisten -jedenfalls die guten- Versicherer die Plakette mit bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von beachi

bei uns würdest du plakette und antenne nicht ersetzt bekommen, nur der reine glasschaden ist zu ersetzen.

Heisst das nun, dass die Versicherung von beachi eher eine schlechte ist?

Mfg Zille

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