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Glasschaden vor oder nach Versicherungswechsel zum Jahreswechsel?
Hallo,
wir haben einen Glasschaden in der Scheibe, der uns nicht weiter stört, aber im Dezember bekomme ich damit keinen Tüv. Daher muss ich den jetzt im Nov./Dez. über die Versicherung abrechnen lassen (TK SB 0 Euro).
Da die Betrag 2025 deutlich steigt, überlege ich auch die Versicherung zu wechseln.
Ist es besser erst den Versicherungswechsel anzustoßen und erst im Dez. den Schaden reparieren und der alten Versicherung zu melden oder erst den Schaden regulieren lassen und dann den Versicherungswechsel beauftragen?
SFK bleiben ja bei TK Schaden gleich, aber ggf. ist der Beitrag ein anderer, weil Schaden ist halt Schaden.
Hat da jemand Erfahrung oder nen Tipp?
Vielen Dank und Grüße
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8 Antworten
Lt. deinen AKB muss ein Schaden umgehend/zeitnah/unverzüglich o.ä. gemeldet werden, da kommen solche taktischen Spielchen evtl. nicht so gut.
Bei einem Versichererwechsel musst du den Schaden sowieso angeben, ob du den vor oder nach der Kündigung des alten Versicherers meldest, ist wurscht.
TK-Schäden müssen auch bei einem Versichererwechsel auch angegeben werden?
In den Vergleichsportalen ja, auf den Seiten der Versicherer mal ja, mal nein.
Gerade mal bei der HUK24 gerechnet. Da werden keine Schäden (Anzahl/wann?) abgefragt im Vgl. zu Check24 usw..
Interessant. Hatte im Oktober schon mal für 2025 dort gerechnet. Da waren es 464,- und jetzt sind es 581,- bei gleichen Daten. Denke, da alle deutliche erhöhen, machen die da auch bei Neukunden mit.
Die alte Versicherung war 531,- in 2024 und für Neukunden waren es im Oktober für 2025 dann 777,-.
Mal gespannt wann die Beitragsrechnung kommt.
Mir war einfach nicht bekannt, das Teilkasko-Schäden von einer Versicherung abgefragt werden. du aber solltest dich nicht darauf verlassen, ob diese in Vergleichsportalen abgefragt werden, denn wichtig ist, was du letztlich von deiner neuen Versicherung gefragt wirst und diese Fragen zählen. Wenn da TK-Fragen mit dabei sind, wirst du das beantworten müssen.
Und zum TÜV in 2024: Auch wenn ich in einem Dezember TÜV machen müsste, würde ich das selbstverständlich im Januar tun, weil ich da nicht nur eine andere Plakettenfarbe, sondern auch ein anderes TÜV-Jahr habe. Für einen Wiederverkaufswert ist das optisch erheblich besser, denn 01/27 wirkt einfach etwas anders als 12/26. Sicher nicht bei allen, aber schon bei einigen.
Das ist richtig mit dem Tüv, aber das Auto wird nicht verkauft und der Tüv wird zum Januar immer teuer. Daher ist es eigentlich egal.
Theoretisch sind ja 2 Monate Überzug straffrei, aber auch im Schadensfall kommt abgelaufener Tüv nur so lala.
Muss man immer individuell sehen. Mal Ende Dez. fragen, wie Erhöhung beim Tüv zum 1.1.25 ausfällt.
Ich hab noch nen "Oldi", der im Winter nicht wirklich fährt, aber angemeldet bleibt. Da ist der Tüv jetzt fällig, aber wird erst im April gemacht.
Der TÜV wird bei einer Überziehung von einem Monat nicht teurer. Ob er bei dir in der Region 2025 teurer wird, weiß ich nicht. Und wenn man offiziell im Dezember 24 noch fahren kann, sollte ein TÜV in der ersten Januarwoche kein Problem darstellen.
Die Versicherungen fragen wenn, dann nach Vorschäden und nicht, ob KH, TK oder VK.
HU bleibt - abgesehen von einer evtl. allgemeinen Gebührenerhöhung - die ersten zwei Monate nach Ablauf gleich teuer. Ab dem dritten Monat erhöht sich die Gebühr um 20%.
Edith:
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die HU an dem auf der Plakette angegebenen Monat (hier Dezember) abläuft. Das Wort "Kulanz" gibt es in dem Zusammenhang nicht.
Wenn man ab dem 3. Monat einen Mängelbericht bekommt gibt's auch ein Verwarnungsangebot über 25€. Das Verwarnungsangebot wird ab dem 9. Monat zum Bußgeld i.H.v. von 60€ und zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
Das ist korrekt so und deckt sich mit meinen Erkenntnissen.