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Glasschaden - wahrscheinlich Steinschlag. Genauer Zeitpunkt unbekannt.

Themenstarteram 5. März 2006 um 20:24

Moin moin,

ich bin mir zwar noch nicht ganz sicher (werd ich erst nach der Frühjahrswagenwäsche sein) aber ich habe wohl im Fahrersichtfeld einen kleinen Krater, ca. 1mm Durchmesser, 0.5mm Tiefe, so fühlt sich das jedenfalls an. Könnte auch hartnäckiger Dreck sein...

Ich habe aber keine Ahnung, woher der kommt. Nehme an, irgendwo irgendwann auf der Autobahn, so wie der letzte...

In meinen Bedingungen steht nur "Der Versicherungsschutz erstreckt sich ... auch auf Bruchschäden an der Verglasung ..." - also wäre der Steinschlag wohl abgedeckt? Schließlich ist die Scheibe ja "angebrochen"...

Allerdings wurde ich beim letzten Mal recht genau gefragt, wann und wo das passiert ist. Würde die Versicherung das wohl akzeptieren, wenn ich da einfach "unbekannt" angeben würde? (faktenbasierte Spekulationen, eigene Erfahrungen hier willkommen)

MfG, HeRo

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21 Antworten

Keine Sorge.

Ursachenunabhängig muss Dir Dein Versicherer und das wird er auch, den Glasschaden ersetzen.

Die Frage wann (Schadendatum), wo (Schadenort) und wie der Schaden eingetreten ist, hat nicht direkt mit der grundsätzlichen Schadenersatzverpflichtung des Glasversicherers zu tun.

Vielmehr möchte der VR prüfen, ob am Schadentag eine TK bestand und ob der Beitrag dafür entrichtet wurde, schließlich könnte der VR u.U. leistungsfrei bleiben, weil ein Beitrag nicht oder verspätet gezahlt wurde.

Schäden sind unverzüglich anzuzeigen, reparieren kann man sie später.

Es dürfte verständlich sein, dass eine Versicherung ein Interesse daran hat, die Police nicht erst nach dem Schaden zu verkaufen ...

Themenstarteram 6. März 2006 um 19:26

Nun, den Schaden werde ich anzeigen, sobald ich mir sicher bin, dass es einer ist...

Da das Auto schon immer bei diesem Versicherer TK-versichert war (jedenfalls seit ich es habe) klingt das also positiv. Zumal ja sonst bei der letzten Aktion wohl auch etwas bemerkt worden wäre und vor dem Kauf eine neue Scheibe reinkam, ist also durchaus plausibel zu machen, dass der Schaden während der Versicherungszeit entstanden ist...

Nun, auf jeden Fall werde ich das der Hotline schildern, bevor ich den Wagen zur Reparatur gebe.

MfG, HeRo

Hallo zusammen,

Kratzer oder kleine Oberflächenbeschädigungen ( Krater ) an einer Scheibe sind kein Fall für die Teilkasko-Versicherung, denn dort ist ausschliesslich GLASBRUCH versichert.

Ein Glasbruch liegt dann vor, wenn bei ESG-Scheiben ( Einscheibensicherheitsglas ) die Scheibe in tausend Krümel vorliegt, oder bei VSG ( Verbundsicherheitsglas ) entweder die äussere oder innere der beiden Scheiben DURCHGÄNGIG beschädigt ist, wie bei einem Steinschlag oder Riss.

Zitat:

Original schrieb Autoglasmeister..

Kratzer oder kleine Oberflächenbeschädigungen ( Krater ) an einer Scheibe sind kein Fall für die Teilkasko-Versicherung, denn dort ist ausschliesslich GLASBRUCH versichert.

Zum Teil ist Deine Aussage falsch.

Ein Steinschlag ist eine kleine Oberflächenbeschädigung, die unter Versicherungsschutz steht, weil es ein Bruchschaden ist!

am 7. März 2006 um 7:13

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Ein Steinschlag ist eine kleine Oberflächenbeschädigung, die unter Versicherungsschutz steht, weil es ein Bruchschaden ist!

Ein Steinschlag ist nicht nur eine Oberflächenbeschädigung, sondern eine Beschädigung, die den "kompletten" Durchbruch der äusseren der beiden Scheibe zur Folge hat.

Kleine Krater an der Scheibe, die nur leicht in die Oberfläche eindringen waren noch nie ein Fall für die TK.

Lieber Autoglasmeister,

Zitat:

Kleine Krater an der Scheibe, die nur leicht in die Oberfläche eindringen waren noch nie ein Fall für die TK.

das ist richtig (wenn Du Kratzer meinst) - nur, wem hast Du diese Antwort gewidmet?

In der Praxis wird bei einem kleinen Steinschlag im Sichtfeld die Scheibe ausgetauscht werden müssen.

Ich kenne keine Versicherung, die hier die Leistung verweigert.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Lieber Autoglasmeister,

das ist richtig (wenn Du Kratzer meinst) - nur, wem hast Du diese Antwort gewidmet?

@ Beukeod,

die Antwort war allen gewidmet, die mitlesen.

Zitat:

Stellungnahme xxxxxx-Versicherung

Die Formulierung "Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs" ist unseres Erachtens nicht vage, sondern eindeutig. Sie besagt, dass ein Bruch des Glases vorliegen muss. Danach fallen die von Ihnen angeführten "Risse in der Frontscheibe" und "Steinschläge, die die Scheibe KOMPLETT DURCHDRINGEN" unter den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz.

Die von Ihnen aufgeführten kleineren Oberflächenschäden oder Kratzer sind keine Brüche und damit von dem bedingungsgemäßen Versicherungsschutz einer Kaskoversicherung nicht erfasst.

Es liegen mir noch Stellungsnahmen von weiteren 20 Versicherungen mit der gleichen Aussage vor. Wer für seine spezielle Versicherung die Aussagen haben möchte, kann ja eine PN schicken.

Zitat:

Die von Ihnen aufgeführten kleineren Oberflächenschäden oder Kratzer sind keine Brüche und damit von dem bedingungsgemäßen Versicherungsschutz einer Kaskoversicherung nicht erfasst.

Das stimmt so.

Optische Mängel sind kein Bruch.

Mir ist kein Fall bekannt geworden, wo ein Steinschlagschaden ohne Riss nicht ersetzt wurde. Die Stellungnahme eines Versicherers ist nicht das Mass der Dinge.

Carglass und Wintec, dem Autoglasmeister als Mitbewerber sicherlich bekannt, können die Auffassung, dass Steinschläge die zur Oberflächenbeschädigung der WS geführt haben nicht reguliert werden, nicht bestätigen.

Vielmehr ist es so, dass die Versicherer bei der Glasreparatur sogar auf den vereinbarten TK SB verzichten

am 9. März 2006 um 7:55

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Carglass und Wintec, dem Autoglasmeister als Mitbewerber sicherlich bekannt, können die Auffassung, dass Steinschläge die zur Oberflächenbeschädigung der WS geführt haben nicht reguliert werden, nicht bestätigen.

Dies liegt allerdings daran, dass der Schaden als Steinschlagschaden den Versicherungen gemeldet wird und nicht als bloße Oberflächenbeschädigung, die es tatsächlich wären.

Und da die Versicherung nicht prüft, wird der Schaden dann auch bezahlt.

Auch sieht kein Reparaturverfahren die Instandsetzung mit Harz von oberflächlichen Einkerbungen vor, denn das Reparaturharz findet dort alleine keinen Halt und bröckelt durch den Wischbetrieb nach spätestens 6 Monaten, wenn nicht sogar früher wieder heraus.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Vielmehr ist es so, dass die Versicherer bei der Glasreparatur sogar auf den vereinbarten TK SB verzichten

Das ist richtig. Wenn ein Steinschlag repariert wird, dann verzichtet die Versicherung auf die Selbstbeteiligung.

Aber dazu sollte es sich ja auch um einen Steinschlag handeln, der laut Definition zum Glasbruch gehört, damit es ein Fall für die Teilkasko ist.

Themenstarteram 11. März 2006 um 17:14

Moin moin,

Also, ich habe heute die Scheibe geputzt und festgestellt, ja, da ist ein (wahrscheinlich) Steinschlagschaden. Krater ca. 1mm im Durchmesser, Tiefe kaum feststellbar. Ob das jetzt schon Glasbruch ist oder nur eine Oberflächenbeschädigung, weiß ich nicht...

Auf Anruf sagte mir der Herr bei der Schadenshotline meiner Versicherung: "Wir nehmen Glasschäden gar nicht auf, da verweisen wir Sie nur an Carglass." und noch "Ich würde einfach mal sagen, denken Sie sich was aus, wenn Carglass nach Schadenszeit und -ort fragt". Allerdings ist mir dabei nicht wohl... und da ich sowieso am Montag, wenn die Sachbearbeiter da sind, nochmal anrufen muss (da ich nachfragen möchte, ob ich gegen Zahlung der Mehrkosten auch eine Blaukeil- oder Grünkeil-Scheibe einbauen lassen kann - das konnte mir der Herr vom Notdienst heute nicht sagen) werde ich da nochmal genauer nachhaken. Wenn die mir das dann ebenfalls empfehlen...

MfG, HeRo

edit: Das Auto scheint Steinschlag irgendwie anzuziehen - als ich ihn gekauft habe, musste ich den Händler noch zum Scheibentausch bewegen wegen Steinschlag, letzten Januar habe ich einen reparieren lassen und jetzt schon wieder - da lohnt sich die Teilkasko richtig...

Themenstarteram 15. März 2006 um 7:22

So, wieder mal Neuigkeiten:

Die Dame von der Schadenshotline meinte, ich solle das genau so angeben "Am Samstag bei der Fahrzeugwäsche Steinschlag bemerkt - im Oktober bei der letzten Wäsche noch nicht vorhanden" oder so. Gut, werde ich also die Tage mal machen...

Und gegen Zuzahlung der Mehrkosten wäre auch eine Blaukeilscheibe o.ä. kein Problem.

MfG, HeRo

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