1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Glatteis: Bei Rot über Haltelinie gerutscht -> 2mal geblitzt

Glatteis: Bei Rot über Haltelinie gerutscht -> 2mal geblitzt

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 19:18

Hallo,

komme gerade von Dienstreise wieder. 230km hatte ich zu fahren. Die ersten 130km gingen super, dann für 3km 3,5h im Stau gestanden. Dannach nur noch mit ~50-80km/h auf der Autobahn vorangekommen.

Aber alles super bis:

500m (letzte Ampel) vor der Dienststelle: etwa 10-20m vor der Ampel schaltet diese auf gelb. Ich hatte etwa 30km/h drauf und fange langsam an zu bremsen. Die Ampel wird langsam rot aber an Bremswirkung entfaltet sich nicht sehr viel. Ich fange trotz ABS an zu rutschen und komme genau auf dem Fußgängerüberweg zum stehen. Beim überfahren der Haltelinie blitzt es das erste mal und etwa beim Stillstand das 2. mal. Ich bin dann zurückgefahren aber da hinter mir schon jemand stand konnte ich glaube ich nicht 100% wieder über die Haltelinie fahren (die war aufgrund der Schneedecke eh nicht zu sehen). Ich konnte aber die Ampel sehen und war sicher auch vom Fussgängerüberweg runter. Ich stand NIE auf der Kreuzung!

Muss ich damit rechnen Post zu dem Vorfall zu bekommen?

Hab dann bei der Dienstelle das Auto gewechselt und bin etwa 15-20min später wieder dort lang gekommen. Da stand im "Ampelmast von rechts" ein Auto "geparkt". Der hat also an genau meiner Stelle auch das rutschen bekommen und ist in die Ampelanlage gefahren. Die Polizei ist zu dem Zeitpunkt gerade eingetroffen.

Hätte ich mir eventuell den, der bei mir hinter der Ampel stand und "mich nicht zurücklassen konnte" als Zeugen merken sollen? einfach um belegen zu können, dass ich NIE auf/über der kreuzung war?

Hätte ich die Polizei darauf hinweisen sollen, dass dort offensichtlich gerade durch vereisung unvorhersehbare zustände zu herrschen scheinen?!

Beste Antwort im Thema

§1 "in jedem falle so fahren das man in jeder lage rechtzeitig anhalten kann". und bei schnee ist eben mit glätte zu rechnen.

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten

Das riecht nach Abwarten und Tee trinken. Du kannst Dich dann sicherlich zum Vorfall äußern. Man wird argumentieren, dass Du ja so schnell zu fahren hast, dass Du jederzeit vor der Linie anhalten kannst - also "dumm gelaufen".

Aber warte ab, bis Post kommt, vielleicht kommt auch gar nichts. Hatte ich mal. Da dachte ein Blitzer, das ich zu schnell fuhr, war aber lt. Tacho nicht so und kam auch nie was nach.

cheerio

Das ist nun aber echt ein zufall denn gestern habe ich noch mit meine Frau im Auto gerätselt was in einem sollchen Fall wohl passieren würde und siehe da, da ist jemand der bald eine Antwort darauf geben kann :D

Also ich denke das du Post bekommen wirst aber du kannst dagegen ja einen Widerspruch einlegen und dann sollte sich die Sache gegessen haben. Aber lass die Profis mal lieber antworten

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 19:37

ich bin halt wirklich maximal mit schrittgeschwindigkeit drüber gerutscht und ja vorm kreuzungsbereich zum stehen gekommen.

da es ein dienst-kfz war ist das halt immer doof mit abwarten. vor allem war ich so langsam auf die kreuzung zugerutscht, das ich nichtmal mit sicherheit sagen kann ob die nicht schon 1sek rot war als ich über die haltelinie gerutscht bin. evtl war sie aber noch nichtmal rot und es hat geblitzt als ich schon drüber war. das ging zwar alles in zeitlupe aber da ich an den blitzer nicht gedacht habe, hab ich auf solche "details" nicht geachtet und war nur daran interessiert, dass das auto mal stehen bleibt.

stimmt es denn, dass es hätte ein 3. mal blitzen müssen wenn ich den kreuzungsbereich "nach hinten" komplett wieder verlassen hätte? fehlt mir also eventuell der beweis dafür weil ich eventuell 10cm zu weit vorne beim zurückfahren angehalten habe, weil man einfach keine haltelinie gesehen hat?!

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Das ist nun aber echt ein zufall denn gestern habe ich noch mit meine Frau im Auto gerätselt was in einem sollchen Fall wohl passieren würde und siehe da, da ist jemand der bald eine Antwort darauf geben kann :D

werde ich gerne machen!

Zitat:

Also ich denke das du Post bekommen wirst aber du kannst dagegen ja einen Widerspruch einlegen und dann sollte sich die Sache gegessen haben. Aber lass die Profis mal lieber antworten

hab nur leider keine verkehrsrechtschutz. will da ungern das große geld lassen für so nen kleinen rutscher. ich mein ich bin einfach 2m zu spät zum stehen gekommen. das kann doch nicht sein, das man bei so einem wetter da mit fahrverbot betraft wird. zumahl es mich prinzipjell ankotzt, dass die sache jetzt über die firma gehen muss. oder gibts ne möglichkeit, dass ich der polizei vorher schon mitteile, dass ich das auto gefahren habe? dann müsste ich den chef da auch ne informieren, dass da evtl was kommt.

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

da es ein dienst-kfz war ist das halt immer doof mit abwarten.

Warum?

Dieser Umstand hat praktisch keinen Einfluß auf die Wartezeit.

Bin auch schon mal mit dem Firmenwagen zu schnell dranngewesen.

Am Abend hab ich dann meinen Chef gesagt, das ich den Wagen fotografieren haben lassen,

wenn was kommt soll er (der Chef) es mir geben.

 

Es ist dann auch nach paar Wochen was gekommen,

hat aber der Chef beglichen.

 

Also ab zum Vorgesetzten, irgendwann erfährt er es sowieso,

und den Kopf abbeisen wird er dir schon nicht.

Kann ja schließlich jeden mal passieren.

 

 

Viktor

 

PS:

Denke auch, das da nix kommen wird.

§1 "in jedem falle so fahren das man in jeder lage rechtzeitig anhalten kann". und bei schnee ist eben mit glätte zu rechnen.

am 1. Dezember 2010 um 20:13

Über die zwischen den beiden Schnappschüssen zurückgelegte Strecke läßt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit ermitteln. Wenn der Sachbearbeiter Schrittgeschwindigkeit ermittelt, könnte er den Vorgang durchaus in Ablage P verfrachten. Ansonsten könntest Du Deinerseits mit Hilfe der niedrigen Geschwindigkeit die Situation glaubhaft und plausibel darlegen.

Der Schnee liegt schon länger, und erfahrungsgemäß ist dann der Film schon voll. Also kommt da nix. ;)

Und natürlich sehen sie anhand der zwei Fotos wie es ungefähr war. Alos solbst wenn dürfte nix kommen.

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 20:53

mache ich ihm die situation glaubhaft, damit ich gar keine strafe bekomme oder damit ich kein fahrverbot bekomme?

2. frage: blitzt es normalerweise ein 3. mal wenn man zurückfährt? bin ich also nicht weit genug zurückgefahren?

by the way: bezahlen wird mein chef die strafe wohl nicht ;)

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Der Schnee liegt schon länger, und erfahrungsgemäß ist dann der Film schon voll. Also kommt da nix. ;)

hmm. blitzen die geräte echt weiter wenn der film voll ist?

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

§1 "in jedem falle so fahren das man in jeder lage rechtzeitig anhalten kann". und bei schnee ist eben mit glätte zu rechnen.

wie gesagt: ich bin maximal 30km/h gefahren!! und habe bestimmt 15m vorher weil die ampel auf gelb geschaltet hat angefangen zu bremsen. die karre ist aber wie auf eis gerutscht und wurde halt einfach kaum langsamer. ich mein ich kann ja nicht mehr machen als langsam fahren und dann sobald gelb wird auf die bremse treten. wenn das auto halt bei spiegelglatter fahrbahn nicht langsamer wird, dann sind das schon sehr wiedrige umstände. hätte halt mehr mit dem motor bremsen müssen. hatte aber halt noch so viel strecke bis zur ampel, dass ich dachte da reicht das bremspedal. aber dann ist das auto halt gerutscht und ich konnte nur noch grade halten.

Dumme Sache. Ich glaube nicht, daß Du da rauskommst. Mal abgesehen von der nicht angepaßten Geschwindigkeit: Remember your mind, was bedeutet Gelb: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__37.html

Edit: Ach so: bei 50km/h ist die Ampel 3 Sekunden gelb. In den 3 Sekunden fährst Du bei 30km/h 25m.

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

hab nur leider keine verkehrsrechtschutz.

Sowas gibt es heute noch?

Bei den ganzen Bescheuerten, die es gibt?

Ich hatte mal einen Unfall, wo es die Trulla, die mir das Auto kaputtgefahren hat, drauf ankommen lassen hat. Dummerweise hatte ich Rechtsschutz und sie bekam am Ende dann doch 100%.

Deswegen, nie mehr ohne!

cheerio

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit