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Glatteis -> Unfall mit AHK -> Frontgrill kaputt -> Kosten?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 20:28

Hallo zusammen,

es hat mich gerade im Linksabbieger in OS erwischt, ich bin auf ein vorausfahrendes Fahrzeug mit AHK aufgefahren. Ich hatte ca. Schritttempo drauf als es geknallt hat, bei dem Eis war da kein Halten mehr.

Nun ist das Chromteil mit den PDC Halterungen auf der rechten Seite aus dem Frontgrill herausgesprungen. ich denke eine oder zwei Haltenasen des Chromteils sollen wohl gebrochen sein. Derzeit piept die PDC auch permanent, wenn sie eingeschaltet ist.

Im Nummernschild ist nun ein toller Abdruck und eine Vertiefung, aber rund herum passen die Spaltmaße noch.

Mit welchen Kosten muß ich ca. rechnen?

Viele Grüße und kommt heil nach Hause, falls ihr unterwegs seid.!

-DerMichelBl

Beste Antwort im Thema

Muss glaube ich nur dann abgenommen werden, wenn das Kennzeichen durch die AHK verdeckt würde (Opel Meriva I, Toyota Rav4 o.ä. sind da mögliche Kandidaten)

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Grill ausbauen ist wirklich nicht schwer, muss man nur 6 oder 8 Schrauben . Gebrauchter kostet in der Bucht auch weniger als 100€. Neu würd ich evtl. gleich nen Highline Grill nehmen, aber der kostet dann auch glaube ich über 300€. Wieviel genau können dir die ETKA-Leute sagen

Hallo DerMichelBL,

hatte der Vordermann eine abnehmbare AHK?

Falls ja, ist er verpflichtet, diese bei Nichtgebrauch abzunehmen.

Sonst hat er den Schaden teilweise mitverschuldet (wenn durch AHK verursacht...) oder zumindest die Schadenshöhe beeinflusst.

Frag mal Deine Versicherung / Automobilclub / RA.

Solltest dann einen Zuschuss zum neuen Grill bekommen.

Schon mal Frohe Weihnachten.

sz15

Zitat:

Original geschrieben von sz15

Hallo DerMichelBL,

hatte der Vordermann eine abnehmbare AHK?

Falls ja, ist er verpflichtet, diese bei Nichtgebrauch abzunehmen.

Sonst hat er den Schaden teilweise mitverschuldet (wenn durch AHK verursacht...) oder zumindest die Schadenshöhe beeinflusst.

Frag mal Deine Versicherung / Automobilclub / RA.

Solltest dann einen Zuschuss zum neuen Grill bekommen.

Schon mal Frohe Weihnachten.

sz15

ob sich das lohnt? weil dann kommt er und sagt, dass bei ihm ohne die AHK eine neue Stoßstange plus Lackierung fällig gewesen wäre. ;) Also war das Schadensbegrenzung! Da würde ich jetzt wegen 200 Euro keinen Stress machen

Themenstarteram 20. Dezember 2010 um 5:37

Ich denke auch, ich werde mal den Ball flach halten. Ich bin da sowas von Schuld... . Wäre hätte wenn... 10cm weiter rechts war es übrigens nicht glatt und ich wäre so zum Stehen gekommen...

Das mit dem Highline Grill ist ne super Idee!

Danke für die Tipps!

-DerMichelBL-

Zitat:

Original geschrieben von sz15

Hallo DerMichelBL,

hatte der Vordermann eine abnehmbare AHK?

Falls ja, ist er verpflichtet, diese bei Nichtgebrauch abzunehmen.Sonst hat er den Schaden teilweise mitverschuldet (wenn durch AHK verursacht...) oder zumindest die Schadenshöhe beeinflusst.

Frag mal Deine Versicherung / Automobilclub / RA.

Solltest dann einen Zuschuss zum neuen Grill bekommen.

Schon mal Frohe Weihnachten.

sz15

Wo steht denn das ?

Ich glaube diese Diskussion gab es hier schon mal. Tenor war glaube ich, dass man sie nicht abbauen muss.

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, die dies eindeutig klärt ?

Gruß

Stefan

Warum soll der Vorderman bei einem solchen Sachverhalt für den Schaden am Fahrzeug des Unfallverursachers aufkommen. Wäre die Geschwindigkeit... den Witterungsverhältnissen angepasst gewesen wäre nichts passiert!

Wer hat den angefangen diesen Unfug in die Welt zu setzen?

@TE: Ist zwar natürlich mehr als ärgerlich aber wenn es in einem finanziell erträglichen Rahmen bleibt (wie es ja scheint) bist du ja noch ganz gut davon gekommen. Bei Eisglätte hätte das auch anders ausgehen... können!

Das Thema scheint mal wieder in Rtg. abnehmbare AHK zu gehen.

Ich wüsste nicht, dass man diese entfernen muss, wenn man keinen Anhänger zieht.

Zitat:

Original geschrieben von sz15

Hallo DerMichelBL,

hatte der Vordermann eine abnehmbare AHK?

Falls ja, ist er verpflichtet, diese bei Nichtgebrauch abzunehmen.

Sonst hat er den Schaden teilweise mitverschuldet (wenn durch AHK verursacht...) oder zumindest die Schadenshöhe beeinflusst.

Frag mal Deine Versicherung / Automobilclub / RA.

Solltest dann einen Zuschuss zum neuen Grill bekommen.

Schon mal Frohe Weihnachten.

sz15

Also wenn mir einer so kommen würde, nachdem er mir hinten auf meine AHK (die fast immer dran ist - wo steht, daß ich die abnehmen muß???) draufgerutscht ist, würde ich mein Auto penibelst nach eigenen Schäden absuchen (und bestimmt auch was finden ...) - zudem würde ich dann auf mein Recht bestehen, daß er die AHK auf seine Kosten ersetzen muß, die ich ja dann gemäß Herstellervorschrift nach einem Unfall auch nicht mehr ungeprüft verwenden darf!

So würde ich auch vorgehen.

M.E. gibt es auch keine Vorschrift, das ich sie abzunehmen hätte.

Muss glaube ich nur dann abgenommen werden, wenn das Kennzeichen durch die AHK verdeckt würde (Opel Meriva I, Toyota Rav4 o.ä. sind da mögliche Kandidaten)

In einem anderen Board hat ein User sich die Arbeit gemacht und dem ADAC genau diese Frage gestellt.

Hier die Antwort dazu:

[...]

Guten Tag Herr *****,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw

mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne

Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare

Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei

Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine

vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden

entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher

nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die

abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des

Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige

Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und

verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

Juristische Zentrale - RechtsService

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München [...]

 

 

In einem anderen Forum habe ich auch noch gelesen, das eventuell die Versicherungen rumzicken und nicht den vollen Schaden bezahlen wollen.

Mit dem Argument bei abgebauter AHK würde nicht so ein hoher Schaden entstehen.

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