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GLC Junge Sterne Unklarheiten

Mercedes
Themenstarteram 29. Oktober 2023 um 9:18

Hallo,

ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Über die Website von mercedes habe ich mich für einen Glc 200d bj 2020 entschieden. Kaufvertrag per Mail erhalten und unterschrieben versendet. Mich hat es aber gestört, daß es ein Unfallwagen war, laut Verkäuferin nur Stoßstange. Naja wie auch immer, es kam zeitlich ein fast identisches Auto online. Daher Vertrag widerrufen und einen neuen angefordert für das neue Fahrzeug.

So jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage,

Im neuen Vertrag ist die "Verkürzung der Verjährungsfrist" vorhanden. Und noch ein Formular "Abweichungen des Kaufgegenstands von objektiven Anforderungen".

Beides war im ersten Vertrag nicht vorhanden, daher hat mich das ganze ein wenig stutzig gemacht.

Ahja was auch für mich seltsam war, im ersten Vertrag Garantiebedingungen MB 100 junge sterne erhalten. Im zweiten Vertrag war er nicht dabei. Hab natürlich geäußert, dass ich einen Junge sterne haben will und ich dies aus dem Vertrag nicht entnehmen konnte. Sie hat daraufhin nur geantwortet, dass es sich um einen Jungen Stern handelt.

Vielleicht könnt ihr mich ein wenig aufklären, es wird mein erster junger Stern und es handelt sich um die Niederlassung Frankfurt/Offenbach.

Übrigens habe ich null Erfahrung und danke für jede Hilfe.

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10 Antworten

Zitat:

@Black10 schrieb am 29. Oktober 2023 um 10:18:42 Uhr:

Hallo,

ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Über die Website von mercedes habe ich mich für einen Glc 200d bj 2020 entschieden. Kaufvertrag per Mail erhalten und unterschrieben versendet. Mich hat es aber gestört, daß es ein Unfallwagen war, laut Verkäuferin nur Stoßstange. Naja wie auch immer, es kam zeitlich ein fast identisches Auto online. Daher Vertrag widerrufen und einen neuen angefordert für das neue Fahrzeug.

So jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage,

Im neuen Vertrag ist die "Verkürzung der Verjährungsfrist" vorhanden. Und noch ein Formular "Abweichungen des Kaufgegenstands von objektiven Anforderungen".

Beides war im ersten Vertrag nicht vorhanden, daher hat mich das ganze ein wenig stutzig gemacht.

Ahja was auch für mich seltsam war, im ersten Vertrag Garantiebedingungen MB 100 junge sterne erhalten. Im zweiten Vertrag war er nicht dabei. Hab natürlich geäußert, dass ich einen Junge sterne haben will und ich dies aus dem Vertrag nicht entnehmen konnte. Sie hat daraufhin nur geantwortet, dass es sich um einen Jungen Stern handelt.

Vielleicht könnt ihr mich ein wenig aufklären, es wird mein erster junger Stern und es handelt sich um die Niederlassung Frankfurt/Offenbach.

Übrigens habe ich null Erfahrung und danke für jede Hilfe.

Hallo Black10

ich habe Dir mal was zur Info rausgesucht ist aber nicht mehr ganz Aktuell aber daß müßte Deine Frage beantworten.

Themenstarteram 29. Oktober 2023 um 11:00

Hallo Packy-01,

Danke erstmal für die Antwort. Aber was du mir geschickt hast, hatte ich im ersten Vertrag, den ich widerrufen habe. Im zweiten jedoch nicht. Viel mehr die Frage, warum ich nun die Verkürzung der Verjährungsfrist bekommen habe?

Zitat:

@Black10 schrieb am 29. Oktober 2023 um 12:00:49 Uhr:

Hallo Packy-01,

Danke erstmal für die Antwort. Aber was du mir geschickt hast, hatte ich im ersten Vertrag, den ich widerrufen habe. Im zweiten jedoch nicht. Viel mehr die Frage, warum ich nun die Verkürzung der Verjährungsfrist bekommen habe?

Dann frag noch mal nach auf was sich die Verjährungsfrist bezieht . Bei meinem Mercedes Händler habe ich immer die Junge Sterne Garantie für volle 2 Jahre bei Kauf eines Gebrauchten bekommen, es kann aber auch sein dass wenn der den du Dir ausgesucht hast noch in der Werksgarantie ist solange er noch keine 2Jahre alt ist, dann würde das Auto eine verkürzte Garantie haben und anschließend die Junge Sterne Garantie.

Themenstarteram 29. Oktober 2023 um 12:08

Auf die Nachfrage mit der Gewährleistung meinte die Dame nur, dass ich eine 2 Jahre Garantie habe mit dem junge sterne. Verstehe aber nicht warum ich plötzlich auch die verkürzte Gewährleistung noch unterschreiben soll? Das Auto ist 3 Jahre alt.

Ich weiss Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe, was ich nicht verstehe ist warum ich jetzt plötzlich diese verkürzte Gewährleistung unterschreiben soll. Bei dem anderen Fahrzeug musste ich es ja nicht. Die Antwort war nur neue Richtlinien, wo ich nicht wirklich glauben schenken konnte.

Zitat:

@Black10 schrieb am 29. Oktober 2023 um 13:08:34 Uhr:

Auf die Nachfrage mit der Gewährleistung meinte die Dame nur, dass ich eine 2 Jahre Garantie habe mit dem junge sterne. Verstehe aber nicht warum ich plötzlich auch die verkürzte Gewährleistung noch unterschreiben soll? Das Auto ist 3 Jahre alt.

Ich weiss Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe, was ich nicht verstehe ist warum ich jetzt plötzlich diese verkürzte Gewährleistung unterschreiben soll. Bei dem anderen Fahrzeug musste ich es ja nicht. Die Antwort war nur neue Richtlinien, wo ich nicht wirklich glauben schenken konnte.

Ich denke mal worauf sich die verkürzte Gewährleistung bezieht, sind Ansprüche dem Verkäufer gegenüber, ob das so Gesetzeskonform ist kann ich nicht sagen aber mit deiner Unterschrift stimmst Du deren Vorderung zu.

Als ich mein Jungesterne gekauft habe war eine Garantieurkunde dabei wo Jungesterne drauf stand und nach einiger Zeit, ich glaube 2 Jahre waren das bekam ich das Angebot mit einigen 100 € die MB100 abzuschließen die ja 10 Jahre und bis 200.000 km läuft.

 

Meine MB-100 war gut, ich glaube das war die wie sie von Packy-01 beschrieben wurde.

In meinen Augen die bete Garantie die es bei Autos gab.

Das muß sich aber drastisch geändert haben seit kurzem was ich so gehört habe von einem der stinke sauer ist auf die Jungesternegarantie.

hier sein Video:

https://www.youtube.com/watch?v=YC1rr21We9I

 

Gruß

Karle

Habe das gerade in der G Suchmaschine gefunden.

Kaufst Du einen Gebrauchtwagen, muss der Händler zwei Jahre lang für Mängel haften (gesetzliche Gewährleistung). Er darf die Haftung auf ein Jahr beschränken. Die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die schon bei der Übergabe vorlagen. Private Verkäufer dürfen die Haftung vertraglich ausschließen.

Themenstarteram 29. Oktober 2023 um 14:28

Ich hab euch mal versucht hochzuladen, um welche Formulare es geht.

Es ist echt seltsam, dass es mit junge sterne beworben wird und dann sowas, verstehe ich nicht. Zumal es in dem ersten Vertrag kein Bestandteil des Vertrages war.

20231028
Img-20231028-wa0011

Zitat:

@Black10 schrieb am 29. Oktober 2023 um 15:28:09 Uhr:

Ich hab euch mal versucht hochzuladen, um welche Formulare es geht.

Es ist echt seltsam, dass es mit junge sterne beworben wird und dann sowas, verstehe ich nicht. Zumal es in dem ersten Vertrag kein Bestandteil des Vertrages war.

Das ist das was ich dir schon bzw. aus der Suchmaschine hier reingestellt habe. Die Entscheidung auf 1Jahr zu verzichten liegt jetzt alleine bei Dir. Letztendlich ist es wichtig das im Kaufvertrag steht dass das Auto Unfallfrei ist, denn sollte es sich später herausstellen das doch ein Vorschaden bestand, hast Du die Chance den Händler auch nach 1 Jahr Gewährleistung haftbar zu machen.

Themenstarteram 29. Oktober 2023 um 15:50

Danke für die Hilfe. Bin aber immernoch sehr unsicher

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