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Golf 1 Cabrio H-Zulassung möglich?
Hallo,
Fahre einen 1er Golf Cabrio Bj. 1987. Sprich im zwei fahren kann ich eine H-Zulassung machen lassen. Wollte mal fragen, ob das mit folgenden umbauten überhaupt möglich ist:
- Tieferlegungsfeder 60/40
- BBS-Felgen vom Golf 3 (ET 45)
- andere Endtopf
- andere Rückleuchten
- andere Scheinwerfer
Rest original.
Wieviel steuerliche Vorteile habe ich mit einer H-Zulassung? Zahle jetzt 242€ Steuern im Jahr. Und was kostet mich so eine H-Zulassung?
Vielen Dank schon mal.
Beste Antwort im Thema
So, meine Damen und Herren. Ich habe mal eine anständige Quelle für meine Behauptungen rausgesucht, im Gegensatz zu der Person, die hier für ihre falschen Informationen auch noch ordentlich Beifall kassiert.
"Zulässig ist der Einbau eines zeitgenössischen Radios oder eine dem zeitgenössischen
Erscheinungsbild entsprechende Umrüstung gem. Kap. 2.3.1.1. .
Weitere Kriterien sind:
•
Ein anderes Radio ist bei fachgerechtem Einbau nur dann zulässig, wenn es ohne
wesentliche optische Veränderung an der Innenausstattung bzw. am
Armaturenbrett integriert ist (siehe dazu auch Kap. 3.2.8.2.).
•
Eine Verlegung oder nennenswerte
Veränderung von Armaturenbrett-
Ausschnitten ist unzulässig (siehe dazu auch Kap. 3.2.8.2.).
•
Die Lautsprecher müssen – sofern vorhanden - im Bereich der serienmäßigen
Aussparungen montiert sein (sie
he dazu auch Kapitel 3.2.8.).
•
Zusatzlautsprecher oder Aufbaulautsprecher, die das Gesamterscheinungsbild
der Innenausstattung maßgeblich verändern, sind unzulässig, wenn sie nicht
zeitgenössisch sind"
Aus: Leitfaden zur Begutachtung von Oldtimern gemäß [§ 23] StVZO herausgegeben von der GTÜ. Zu finden hier:
http://www.w123garage.de/downloads/gtue.pdf
/Thread
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27 Antworten
Rückleuchten und Scheinwerfer könnten ein Problem werden. Kommt aber auch auf den Prüfer an. Zeig mal Bilder!
Was die Steuer angeht, habe ich folgendes gefunden:
KFZ-Steuer Oldtimer und rote Kennzeichen
Die Jahressteuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal
46,02 Euro für Krafträder und
191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.
Kann meine Steuer gar nicht so genau sagen, da ich gerade keinen Bescheiid zur Hand habe.
Edit: Felgen könnten auch ein Problem werden. Je nach Prüfer
Kristallkugel,sprich zu mir
Für mich sinnlos! Da ich ich Saisonkennzeichen habe, zahle ich jährlich 120€ Steuern. Ich investiere das Geld lieber in ein Wertgutachten!
BBS Felgen vom Golf 3 kannste vergessen bei H- Zulassung
Hier wird wieder ein Blödsinn geschrieben. Kommt NICHT auf den Prüfer an.
Alles, was man in den 10 Jahren nach Erstzulassung hätte verbauen und eintragen können, ist legitim.
Da es den G3 ab 1994? gab und somit in den ersten Zehn Jahren, sollte das kein Problem sein.
Die Bringschuld liegt allerdings bei dir und nicht bei dem Prüfer. Du musst also nachweisen, dass es z.B. deine Rückleuchten damals schon gab.
Habe bei mir Melber Felgen von 1981 drauf und ein H&R Fahrwerk von 1984. Alles kein Problem. Die Felgen sind ausserdem vom G1.
alles was SteinOnkel schreibt ist richtig und genau das ist ausschlaggebend.
Die 60/40er Federn werden dir aber das Genick brechen. Es gibt kein Gutachten für 60/40 Tieferlegung neuer als aus den ersten 2000er Jahren.
Zitat:
@querys schrieb am 28. Mai 2015 um 15:57:24 Uhr:
alles was SteinOnkel schreibt ist richtig und genau das ist ausschlaggebend.
Die 60/40er Federn werden dir aber das Genick brechen. Es gibt kein Gutachten für 60/40 Tieferlegung neuer als aus den ersten 2000er Jahren.
SO sieht's nämlich aus
Schön, dass das nach 7 Jahren Mitgliedschaft hier endlich mal einer ausspricht
Aber im Ernst, gab es "damals" noch keine 60/40er Tieferlegung?
P.S: Ich habe noch eine kaputte Autobatterie hier liegen, falls deine Signatur noch aktuell. Wenn du mal in Paderborn bist, kannste die haben.
Achja und bevor ich's vergesse: Für das Radio gilt die 10 Jahres Regelung auch. Also kannste das Pioneer mit 8 Zoll Display und Fernbedienung gleich rauswerfen.
Meiner hat ein schönes VW Alpha von 1985 drin. WDR4 und der Tag gehört dir. Ich wollte mir bei Gelegenheit noch einen versteckten Bluetooth Adapter besorgen.
@SteinOnkel:
Es gab wirklich nichts. Ich habe die "üblichen Verdächtigen" schon alle abtelefoniert. H&R, Bilstein, Sachs, alle haben nichts.
Raceland und Supersport sind ja auch alles erst Erscheinungen der 2000er Jahre.
Das einzige was geht ist ein H&R Monotube Gewindefahrwerk. Damit kann man natürlich individuell machen was man mag.
Ja die Frage nach den Batterien gilt noch, aber bis PB hoch.... Naja wer weiß ich melde mich
Auch wenn du bei einer H-Zulassung durch dein Saisonkennzeichen kein Geld sparst ist es doch erstrebenswert.
Nicht nur, dass der Fahrzeugwert bei einem H-Kennzeichen höher ist, du sparst auch ne Menge bei der Versicherung.
Ich zahle Ca 140€ im Jahr icl. Vollkasko!
Zitat:
@SteinOnkel schrieb am 29. Mai 2015 um 10:27:18 Uhr:
Achja und bevor ich's vergesse: Für das Radio gilt die 10 Jahres Regelung auch. Also kannste das Pioneer mit 8 Zoll Display und Fernbedienung gleich rauswerfen.
Meiner hat ein schönes VW Alpha von 1985 drin. WDR4 und der Tag gehört dir. Ich wollte mir bei Gelegenheit noch einen versteckten Bluetooth Adapter besorgen.
Stimmt nicht! Radio ist egal und nicht relevant. Trotzdem gehört ein Monster mit ausfahrbarem Display nicht in den Golf sondern in die Tonne!
Stimmt doch! Beim GTÜ auf der Seite gibt es eine Checkliste, da ist auch von Infotainment die Rede.
ich bin es doch selber mit meinem Prüfer im Januar durchgegangen. Da gibt es die Ankreuzmöglichkeiten original, nicht vorhanden oder zulässige Alternative.
Zitat:
@SteinOnkel schrieb am 29. Mai 2015 um 10:27:18 Uhr:
Achja und bevor ich's vergesse: Für das Radio gilt die 10 Jahres Regelung auch.
Gut zu wissen. Dann ist es aber auch schön, dass ich noch zwei alte VWbetas im Keller liegen hab
Behalten! Die original Radios vom Derby werden mittlerweile bei 200 Euro gehabdelt.