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Golf 2 H-Kennzeichen Felgen
Hallo
Ich habe mir vor kurzem einen Golf 2 1.3 Bj. 1989 gekauft. Der Golf soll ein H-Kennzeichen bekommen. Wir sind gerade dabei, ihn ein bisschen fertig zu machen, damit er wieder läuft. Vorab muss ich sagen, ich bin eine Frau und habe selbst noch nicht viel Ahnung von Autos, darum eigne ich mir gerade wissen an. Selbstverständlich habe ich mich schon im Internet schlau gelesen, jedoch schreiben viele unterschiedliche Informationen, die mich etwas verwirren.
Ich hätte auf dem Golf gerne bestimmte Felgen (BBS RA 375 ET 35 15 Zoll 4x100 VW-Teilenummer: 165601025). In meinem Fahrzeugschein sind leider nur 155 R13 eingetragen. Wenn mein Golf ein H-Kennzeichen bekommen soll, darf ich dann ruhig 15 Zoller drauf ziehen? Als Reifen hätte ich 185/55(Felge 15 Z.) draufgezogen. Ich habe bei VW schon einen Antrag für die Papiere gestellt. Diese sind in Bearbeitung.
Dürfte ich das Sportlenkrad mit der Teilenummer 191 419 091 AK einbauen?
Tut mir leid, für diese Fragen, dass ist für die meisten hier wahrscheinlich selbstverständlich.
Sollte irgendwas unverständlich erklärt sein, gerne bescheid geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Yara_Golf2
Beste Antwort im Thema
Das sind Felgen vom Golf 2 und auch das Lenkrad vom Golf 2 also stellt das kein problem dar, sowie alles was plus minus 10 Jahre Zeitgenössisch möglich war ist ja meist auch erlaubt wie bereits von jojoausmg angemerkt hat.
In der Theorie! Praktisch sollte bei verweigerung andere Prüfstelle aufgesucht werden die was davon verstehen.
Ein Gutachter meinte mal als ich nur zur Vorsprache da war "Haben sie für das Laubgitter Papiere?" ich : "Ist original VW" er:"ne das gabs nicht"
Beim Lenkrad @TE würde ich mich mal wegen der Verzahnung erkundigen, bzw wenn jemand sich dazu äussern könnte es gibt ja grob und fein Verzahnung.
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16 Antworten
Ich würde sagen, sollte beides keinerlei Problem sein...
Die Räder müssen halt eingetragen werden. Sollte (außer beim TÜV Hessen) kein Problem darstellen, weil war ja ab Werk zu haben.
https://www.motor-talk.de/.../...agen-jetta-2-golf-2-t6070837.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...agen-jetta-2-golf-2-t6070837.html?...
Im zweiten Link ist ein Link für die Freigabe von VW die jemand hier mal hoch geladen hat.
Wenn das Auto viel bewegt wird, würde ich das Geld drauf legen und 195er eintragen lassen kommt am ende günstiger.
Der TE sollte unbedingt vor seinem Vorhaben, bei der
Stelle, die für ein "H "Kennzeichen abnimmt nachfragen.
Nach meiner Ansicht würde Das eine Veränderung des
Fahrzeugs darstellen, die das H verhindern könnte.
Ich denke eher mal nicht...
Sorry, ich bin da eher vorsichtig, gerade beim H Kennzeichen
gelten recht strenge Bestimmungen.
Wenn der TE vorher fragt und das nicht den Vorgaben entspricht,
hat der TE sein Geld gespart. Deshalb mein Rat dahingehend.
Wenn Du für Deine Meinung garantierst, kann der TE zuschlagen.
Hi,
so wie ich es seh sind die angesprochenen Felgen in Kombination mit 185/55 er Reifen zu den Seriengrössen gehörend. Daher vermute ich mal, da muss nix eingetragen werden. ( mit 195 er schon )
ja... die 185er sind relativ teuer, heutzutage keine besonders gängige Grösse mehr.
Grundsätzlich aber auch bedenken.... je breiter.... um so lahmer,...
In den "alten" Unterlagen ( Brief, Schein ) sind i.d.R. alle erlaubten Kombinationen vermerkt.
Das ist leider bei den neueren NICHT der Fall.
bei meinem GTi von 88 sind diese Felgen mit 185 ern drauf.
War für H kein Problem.
Ich würde dieses Schreiben von VW ausdrucken.... und damit mal nett beim Prüfer anfragen.
( ich hatte es sicherheitshalber dabei, brauchte es aber nicht )
ach ja.... Lenkrad ... auch da denke ich... es gibt 0 Problem.
Grundsätzlich sind "Umbauten", Änderungen, Extras i.d.R. erlaubt die so in den ersten 10 Jahren ab EZ gemacht wurden oder.... hätten so gemacht werden können ;-)
Ausserdem gibts da noch bisschen "Spielraum", es gibt durchaus faire, nette Prüfer.
damt der Golf noch lange hält..... Rostvorsorge betreiben! ... Hohlraumversiegelung.
Das sind Felgen vom Golf 2 und auch das Lenkrad vom Golf 2 also stellt das kein problem dar, sowie alles was plus minus 10 Jahre Zeitgenössisch möglich war ist ja meist auch erlaubt wie bereits von jojoausmg angemerkt hat.
In der Theorie! Praktisch sollte bei verweigerung andere Prüfstelle aufgesucht werden die was davon verstehen.
Ein Gutachter meinte mal als ich nur zur Vorsprache da war "Haben sie für das Laubgitter Papiere?" ich : "Ist original VW" er:"ne das gabs nicht"
Beim Lenkrad @TE würde ich mich mal wegen der Verzahnung erkundigen, bzw wenn jemand sich dazu äussern könnte es gibt ja grob und fein Verzahnung.
Zitat:
Das ist leider bei den neueren NICHT der Fall.
Deswegen bekommt man den alten, entwerteten Brief bei der Ummeldung zurück.
Alle Felgen und Reifengrösen aus der ABE vom Auto dürfen ohne eintragen gefahren werden.
155/80R13 (ein paar Modelle)
175/70R13
185/60R14
185/55R15
195/50R15 (Serie einige Modelle)
Bei den 195er sagt VW das die abgenommen werde müssen, auch bei Serienfelge. Was aber kein Problem ist, da damals Zubehör war!
Alle Felgen die es mit dem Golf 2 gab kann man auch mit H fahren. Weil eben original von dem Auto, zwar nicht vom Werk aus montiert, aber möglich gewesen und zeitgemäß.
Lenkrad genau das gleiche, da kann man tauschen wie man will, so alles vom G2/J2 kommt.
Motoren sieht wieder anders. Gesetzeslsge sagt nur aus der Baureihe. Mit Ausnahme, Umbau liegt mehr als 20Jahre zurück! Wer heute nen VR im G2 verbaut, kann in 20 Jahren das H bekommen.
Am ende muss man aber eh alles mit einem Prüfer absprechen. Und da würde icj mit 2-3 sprechen und deren Meinung hören! Nicht alle haben Ahnung und vertrauen aich mal auf Aussagen vom Halter!
Die von Dir beschriebene Felge mit ET35 war Serie auf einigen Golf 1 Cabrios (Facelift).
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten !! VW hat mir ein Schreiben zukommen lassen, dass die Felgen mit den Reifen 185/55 für meinen Golf zugelassen sind. Auch mein TÜV Prüfer meinte, dass das kein Problem sei
Habe mir das Lenkrad heute gekauft und sogar selbst eingebaut, ohne Probleme ;-)
Liebe Grüße und vielen Dank !
Darf ich als Fahrer eines 1er Cabrios fragen, wann ein H-Kennzeichen sinnvoll ist?
So wie ich es gelesen habe, macht das bei einem alten Diesel Sinn, die mal 1000€ Steuern im Jahr kosten oder dicke Benziner wie Mercedes oder BMW. Mit H-Kennzeichen pauschal 190€/Jahr.
Ich fahre ein 93er Golf 1 Cabrio mit Kaltlaufregler, der kostet 120€ im Jahr und mit meinen 30% in der SF-Einstufung 16€ im Monat mit TK. Hier würde ich in 3 Jahren, wenn mein Cabbi 30 Jahre alt ist, eher keinen Sinn sehen, ein H-Kennzeichen zu beantragen.
Ist es auch korrekt, dass man Kfz mit H-Kennzeichen maximal 10.000km im Jahr fahren darf?
Von daher frage ich mich, ob es bei einem 2er Golf Vorteile hat, ein H-Kennzeichen zu fahren? Ich bin da unerfahren, daher die Frage. :-)
Zitat:
@Cabrioracer-Tr schrieb am 06. Sep. 2020 um 20:29:54 Uhr:
Ist es auch korrekt, dass man Kfz mit H-Kennzeichen maximal 10.000km im Jahr fahren darf?
Nein, es gibt keinerlei Einschränkungen per Gesetz.
Es kann aber sein, dass dir eine günstige Versicherung verwehrt bleibt, das ist alles Verhandlungssache.
Du kannst dein Auto mit H Kennzeichen anmelden mit einer Oldtimer Prüfung beim Tüv oder ähnlichem, damit werden die Steuer pauschal 192 Euro kosten.
Weitere Vorteile, du kannst in jede "umweltzone" fahren und hast halt ein H am ende vom Kennzeichen.
Das Auto, kannst du, wie ein normales Auto weiter versichern, wie es vorher auch ohne H war.
Wenn du aber einen günstigen Oldtimer Versicherung haben willst, ist das so wie Gotteszorn sagte, diese sind meistens an Bedingungen gebunden ist.
Sowie ich das bei meinem Auto mitbekommen habe sind das in der Regel
- 9.000km Laufleistung im Jahr
- Ein Zweitwagen auf dich läuft.
- Ein Kurz gutachten (verlangt aber nicht jede Versicherung)
Vorteile:
Vollkasko Versicherung für wenig Geld, sind bei mir glaub ich 140 Euro.
Davor zahlte ich Haftpflicht bei 20 oder 25tkm 260 Euro (SF 10~)
PS: Ich hätte es aber auch gemacht wenn ich keinen Finanziellen vorteile gehabt dadurch hätte, nur bei einem Nachteil wohl eher nicht....
Hauptziel war es das es Amtlich Historisch anerkannt worden ist.