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Golf 2 stillgelegt obwohl Fahrwerk+Auspuffanlage eingetragen war! Bitte um Ratschläge/Erfahrungen

Themenstarteram 12. April 2009 um 0:26

Hallo,

ein Kumpel von mir ist am Karfreitag bei einem Treffen mehrer Golfs etc mit anderen Kollegen von der Polizei + Tüvler kontrolliert und am Ende ist sein Golf 2 stillgelegt worden!

Aber der Reihe nach.

Zur Tieferlegung seines eingetragenen Sportfahrwerks wurde es vom anwesenden Tüvler begründet, dass mindestens 8 cm Abstand zum Boden sein muß und über eine stehende Zigarrettenschachtel gefahren werden muß ohne das diese berührt werden darf.

*GROßES KOPSCHÜTTEL* dachte ich zuerst nur.

es wird aber noch besser...

Zur kompletten Auspuffanlage von Supersprint die ebenfalls eingetragen war, wurde lapidar nur gesagt, dass diese zu laut sei.

Es wurde keine Nummer des Auspuffes etc. mit den dazugehörigen Gutachten kontrolliert...

Zu den hinteren Kotflügeln wurde gesagt, dass diese mit Sicherheit im Radkasten anschleifen würden.

Mein Kumpel wollte dies mit voller Beladung auf dem Hof in Kurvenfahrt vorführen. Dieses wurde aber sofort abgewiesen mit der Begründung, da man sich dieses gar nicht erst angucken brauche und man es auf dem ersten Blick so schon sieht.

Anschließend wurde das Fahrzeug stillgelegt und die Plaketten am Nummernschild entfernt mit dem Kommentar

"Was andere Tüv´s so eintragen, darüber kann oft nur den

Kopf schütteln"

Der Fahrzeugschein wurde vorerst mitgenommen + die dazugehörigen Gutachten für die Auspuffanlage, Sportfahrwerk und Spurplatten.

Ende vom Lied war, dass mein Kumpel seinen Wagen über Nacht auf dem Platz stehen lassen und diesen heute morgen mit einem Trailer abgeholt hat.

ALLES ist im letzten Tüv-Bericht + Fahrzeugschein komplett eingetragen, welcher vor einem halben Jahr vom Vorbesitzer gemacht wurde. Seitdem stand der Wagen bis zum 31.03. unangemeldet in der Garage und nun das nach wenigen Tagen der halbjährlichen Anmeldung...

Klar kann man mit solch einer Aktion viele gerade jüngere Fahrer abschrecken und bei den meisten wird dieses auch mit Sicherheit klappen da man eingeschüchtert ist...

Nun frage ich aber euch wie ihr dagegen angehen würdet bzw.

ob das ganze vergehen überhaupt korrekt war?

Ich denke mal kaum und das man diese Idioten für den ganzen Ärger der einem nun entstanden ist dafür richtig belangen kann...

Falls ihr selber mal von so etwas betroffen wart bzw Tipps/Ratschläge geben könnt wäre ich euch sehr dankbar!!

Gruß

Mistreat

Beste Antwort im Thema

Die 50cm hat der im Video nie, reicht doch. Und weiss jeder.

75 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von Mistreat

 

Zur Tieferlegung seines eingetragenen Sportfahrwerks wurde es vom anwesenden Tüvler begründet, dass mindestens 8 cm Abstand zum Boden sein muß und über eine stehende Zigarrettenschachtel gefahren werden muß ohne das diese berührt werden darf.

genau 8cm feste Teile wie Ölwanne und 7cm "bewegliche" Teile wie Kunststoffverkleidungen so hat es mein TÜVler auch gesagt(und das macht auch Sinn mit den 8cm)

Zitat:

Zur kompletten Auspuffanlage von Supersprint die ebenfalls eingetragen war, wurde lapidar nur gesagt, dass diese zu laut sei.

Es wurde keine Nummer des Auspuffes etc. mit den dazugehörigen Gutachten kontrolliert...

Das ist schon sehr frech,wenn die Anlage wirklich noch original Supersprint(also nichts dran gemacht wurde)

Zitat:

Zu den hinteren Kotflügeln wurde gesagt, dass diese mit Sicherheit im Radkasten anschleifen würden.

Mein Kumpel wollte dies mit voller Beladung auf dem Hof in Kurvenfahrt vorführen. Dieses wurde aber sofort abgewiesen mit der Begründung, da man sich dieses gar nicht erst angucken brauche und man es auf dem ersten Blick so schon sieht.

ist auch frech,denn so prüft es der TÜV u.a. ja selbst auch.Einfach nur sagen"das schleift" reicht nicht(außer es ist deutlich am Reifen/Radkasten zu sehen)

Zitat:

Anschließend wurde das Fahrzeug stillgelegt und die Plaketten am Nummernschild entfernt mit dem Kommentar

"Was andere Tüv´s so eintragen, darüber kann oft nur den

Kopf schütteln"

Das ist aber auch so,bei manchen Eintragungen kann man auch nur den Kopf schüteln.

Zitat:

Der Fahrzeugschein wurde vorerst mitgenommen + die dazugehörigen Gutachten für die Auspuffanlage, Sportfahrwerk und Spurplatten.

Ende vom Lied war, dass mein Kumpel seinen Wagen über Nacht auf dem Platz stehen lassen und diesen heute morgen mit einem Trailer abgeholt hat.

Zitat:

Nun frage ich aber euch wie ihr dagegen angehen würdet bzw.

ob das ganze vergehen überhaupt korrekt war?

Ich denke mal kaum und das man diese Idioten für den ganzen Ärger der einem nun entstanden ist dafür richtig belangen kann...

Auto zu einem anderen TÜV,die Rechtmäßigkeit der Eintragungen bestätigen lassen,ab zum Anwalt und den den Rest machen lassen.

Es gibt leider auf jeder "Seite" schwarze Schafe.

 

Gruß Matze

Wenn ich sowas schon lese... reine Schikane!

Eine Mindestbodenfreiheit gibt es nicht, das sind nur Empfehlungen. Feste Maße gibt es lediglich für Nummernschilder und die Beleuchtungsanlage.

"Das hör ich" und "das sieht man doch" sind auch keine ausreichenden Begründungen.

Ich hoffe, dein Kumpel hat den Namen des Prüfers, der die Plakette abgekratzt hat. Denn wenn wirklich alles ok ist, dann würde ich mal bei der Prüforganisation nachfragen, ob das so sein sollte!

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

Wenn ich sowas schon lese... reine Schikane!

Eine Mindestbodenfreiheit gibt es nicht, das sind nur Empfehlungen. Feste Maße gibt es lediglich für Nummernschilder und die Beleuchtungsanlage.

Da hast Du Recht das sind Empfelungen,das hatte mein TÜVler auch gesagt,habe ich vergessen,sorry.

Aber weniger macht in meinen Augen auch keinen Sinn und gehört rausgezogen,denn im Alltag nerven solche Autos wenn sie z.B. um jeden Gullideckel schleichen.(ist meine Meinung)

Wirkich was dazu sagen kann ich nicht da ich das Auto nicht kenne und auch kein TÜVler bin,aber die stillgelegten Autos die ich bisher selber gesehen habe waren auch zu Recht still gelegt,wenn die Reifen halb durchgeschliffen sind,das Auto nurnoch einen Hauch von Bodenfreiheit hat,der Auspuff so laut ist wie wenn keiner dran ist,Spotauspuff + offener Luftfilter, usw...usw...

Natürlich gibt es überall solche und solche aber dafür gibt es Rechtschutz Anwälte Gutachter,wenn die Eintragungen sich dann als ok rausstellen bekommt er seine Kosten und Auslagen für z.B Abschleppen Gutachter usw... erstatet,

wenn die Eintragungen aber nicht ok sind und z.B.nachträglich verändert duch von mir aus Gewinde runter geschraubt,Kat oder VSD-Atrappe usw... dann halt Pech gehabt.

oder sehe ich das falsch?

 

Gruß Matze

ja, erstmal namen und dienstnummern von den grünen jungs und natürlich den namen des tüv-heinis. dann ab zum anwalt. die bodenfreiheit ist nur ein richtwert und kein festgelegtes maß. das problem ist die höhe der scheinwerfer und wenn dein auto zu jung ist, dann drehen sie dir daraus nen strick. der auspuff ist leicht, da kann man ne geräuschmessung machen und die zählt dann auch. ob im radkasten wirklich was schleift, kann man nicht mal mit dem verschränktest vom tüv richtig prüfen aber dieser test ist ausschlaggebend und wenn da nix schleift, dann schleift da auch nix.

das problem an der sache ist einfach, das die polizei dazu berechtigt ist fahrzeuge still zu legen, wenn sie glauben das da was nicht stimmt. das gegenteil zu beweisen liegt dann leider beim fahrzeugbesitzer. allerdings spielt die art und weise dabei ne große rolle denn wenn die schon keine lust haben sich damit zu befassen, dann hat man schon gleich schlechte chancen. mein kumpel wurde auch grad angehalten und die felgen waren noch nicht eingetragen.er mußte das auto stehen lassen, andere räder holen und vor ort umbauen, dann durfte er weiter...

Zitat:

Aber weniger macht in meinen Augen auch keinen Sinn und gehört rausgezogen,denn im Alltag nerven solche Autos wenn sie z.B. um jeden Gullideckel schleichen.(ist meine Meinung)

Naja lieber ein Fahrer mit tiefer gelegtem Auto, der mal an Bahnübergängen und Gullideckel schleicht, als Renter mit Klorolle, die generell überall schleichen. :D;):D

Zu diesem Thema:

Wenn nichts verändert wurde, nach dem Eintragen, finde ich das nicht gut. Man hat schon genug Ärger mit den Gutachen usw. wenn es einmal ok ist sollte es auch verbindlich sein. Sicher gibt es solche und solche Prüfer, aber das muß schon die jeweilige Prüforganisation überwachen, dass da alle die Richtlinien gleich beachten.

Da kann doch ein nicht Fachmann nichts dafür. Denn auf ihn kommen jetzt richtig Kosten und Zeit zu.

Hallo,

ihr ward nicht Karfreitag sondern Carfreitag unterwegs. Das läuft dann schon unter Gefahrensucher. Da sollte das Auto schon zu 100% in Ordnung sein.

Was hat der Polizist den gesagt, wie es jetzt weiter gehen soll?

Ansonsten muß du jetzt zum TÜV und die Richtigkeit der Eintragungen per Gutachten beweisen. Am Besten natürlich da, wo die Eintragungen gemacht wurden. Ansonsten ziehen die die Gardinen zu bevor du richtig eingeparkt hast. Wenn an dem Auto alles rechtens ist, kannst du ihn wieder zulassen. Die Kosten kannst du von der Polizei zurück verlangen. Je höher die geforderte Summe, je stärker der Widerstand der Zahlstelle.

Ein Kumpel von mir hat das mal durchgespielt. Der Wagen wurde nicht Stillgelegt, aber es gab eine Mängelkarte. Er hat sich dann vom TÜV die Richtigkeit der Eintragung (5,5cm! Bodenfreiheit) bestätigen lassen. Dann ist er zur Polizei und hat sich das Geld für das Gutachten zurückgeholt.

Thema Bodenfreiheit: Es ist wie schon geschrieben nur ein Richtwert. Wenn weniger eingetragen ist, ist das dann auch rechtens. Die Scheinwerferunterkante ist Gesetz. Wenn das Auto nach 88 zugelassen wurde und die Unterkante tiefer als 50cm ist, hat sich der TÜV-Prüfer nicht an geltende Gesetze gehalten und somit ist die Eintragung rechtswidrig. Das kannst du dann nur mit dem Prüfer der damals die Abnahme gemacht hat klären. Der kann sich dann überlegen ob er die Eintragung bestätigt oder ob du ihm Stress machst.

Gruß

Frank

Fahrzeugschein und ABE`s dürfen die gar nicht einfach mitnehmen. Aber das haben die vielleicht gemacht weil sie genau wissen das es eine 0815 Entscheidung war die Plaketten abzukratzen.

Wenn ich sowas höre krieg ich sowieso nen Hals. Immer die Schikane gegen Leute wo alles eigentlich ordentlich gemacht bzw. eingetragen ist. Ich kenn Leute die fahren jahrelang ohne Kat rum bzw. mit uneingetragenem Fahrwerk usw. und solche filzen die Gesetzeshüter nie.

Solche Kontrollen sind auch der Grund dafür weil ich auf extreme Tieferlegungen und Optik immer mehr verzichte. Ich hab einfach keine Lust mehr drauf jedesmal rausgewunken zu werden wenn die mal wieder eine "allgemeine (versteht sich)" Verkehrskontrolle durchführen.

Da gibts unzählige alte Kisten mit gebrochenen Federn und platten Reifen die vorbeifahren nur weil die Autos optisch nicht auffallen, da interessieren die sich nicht großartig dafür .. warum auch, hauptsache die "bösen Tuner" schickanieren. Die älteren Polizisten sind ja öfters noch in Ordnung, aber die jungen Angestellten drehen immer öfter voll am Rad (und privat heizen die manchmal schlimmer als jeder andere - hab ich alles schon live miterlebt).

Also ich würde Dir empfehlen die ABE`s zurückzuholen und ab zum Anwalt. Wir haben so ne Geschichte auch schon durch .. und das Verfahren gewonnen + 3 Punkte gespart die unberechtigt erteilt worden wären.

Da gings auch um Scheinwerferhöhe. Gewindefahrwerk in Kombi mit Felgen eingetragen, Tüv i.O. .

Doch der Junge Angestellte meinte nur "ihr seid doch bestimmt auf dem Weg zu dem VW Treffen was dieses Wochenende stattfindet und das Fahgrwerk wurde extra runtergedreht". Ich dachte mir nur `gehts noch, wir fahren seit 4 Jahren so rum und das ist genau die eingetragene Höhe`.

Ist zwar wieder mal unnötiger Streß, aber versuche zumindest zu Deinem Recht zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Feinstaubbomber

 

Aber weniger macht in meinen Augen auch keinen Sinn und gehört rausgezogen,denn im Alltag nerven solche Autos wenn sie z.B. um jeden Gullideckel schleichen.(ist meine Meinung)

Dazu muss ich nochmal fix meinen Senf abgeben.

Die hochkant stehende Kippenschachtel hab ich schon mit 60er Tieferlegung umgefahren, inzwischen auch die quer stehende.

Ich werde dadurch sicherlich nicht zum Verkehrshinderniss. Langsam über Bahnschienen oder Speedbumps fahr ich mit allen Autos, hat was mit Schonung des Materials zu tun.

Zum Glück ist mein Auto unauffällig genug, dass ich nur äußerst selten rausgezogen werde...

Hallo

Ich nomal,

Ihr habt ja sicher alle Recht,ich sehe das ganze erstmal neutral,

mein Golf ist auch gut tiefer,aber es gibt genug wos richtig tief haben mit Rad/Reifen wo kein Kugelschreiber mehr am Radlauf zwischen passt,die dann vollgepackt sind mit Federwegbegrenzer wo das Auto von einer Boderwelle zur nächsten hoppelt,das Auto durch Kurver getragen wird weil es sonst "rausspringt" oder es wird nachträglich ein kleineres Lenkrad verbaut und nur das ABE mitgeführt was mit anderen Rad/Reifen nichts wert ist usw...

z.B. mein Golf,ich war ja grad beim TÜV,der hat icht nach Bodenfreiheit geschaut sondern Lichtaustritskante Nr.Schild,dann einfederungstest mit vollem Lenkeinschlag,und weil das nicht reicht wie rollionputer hier ja schon richtig sagt:

"ob im radkasten wirklich was schleift, kann man nicht mal mit dem verschränktest vom tüv richtig prüfen aber dieser test ist ausschlaggebend und wenn da nix schleift, dann schleift da auch nix."

 

Dann gab es noch eine Probefahrt im Kreisel,li.re.rum(aber richtig gib Ihm) wenn dann nichts schleift,schleift auch nix.

Zitat TÜVler im Gespräch danach:Ich kann nicht durch "Handauflegen" rausfinden ob was schleift!

Ich habe auch schon 7,5 & 9x16 aum meinem Passat eintragen lassen im Einfederungstest und es hat geschliffen,seit dem fahre ich nurnoch bei einer TÜV Haptstelle zum TÜV,die Haben ganz andere Möglichkeiten wie z.B. ein "reisender TÜVler der von Werkstatt zu Werkstatt zieht.

 

Aber jeder muß muß natürlich selber wissen was er verantworten kann,ich werde so gut wie nie angehalten,auch wurde mir noch kein Auto still gelegt aber wenn doch mal kommt mein Auto unter Zeugen zu einem Gutachter und fertig.

Ob die meine Papiere dann mitnehmen weil es eine 0815 Entscheidung war oder nicht ist dann auch "egal" denn was nützt das denen denn wenn alles Eingetragen ist?

Wenn ich z.B.eine VSD Atrappe drunter habe und es kommt raus muß ich halt damit leben.

 

So oder so wird das hier im Sande verlaufen denn es kennt ja niemand das Auto-was will man dan raten?

-wenn er meint zu unrecht dann schnell zum Gutachter und nenn Anwalt oder so Fragen was man da am besten macht.

-wenn am Auto aber einiges nicht iO ist ja dann muß man halt dazu stehen und schauen wie man aus der Numer wieder rauskommt.

 

 

Gruß Matze

Wie oben schon steht, wirds wohl an den 50cm zur Lichtaustrittskante scheitern, und somit sind die Herren im Recht.

Wie oft liest man das hier, das das zwar sehr viele wissen, denes es aber scheissegal ist. Und dann wird der Wagen still gelegt und das Geheule ist gross.

Ich gehe wie oben schon Jemand geschrieben hat, davon aus, das da sicherlich was nicht in Ordnung war. Ganz ddof sind die auch nicht.

Und wenn er keien Rallyfront oder sowas hat, passt es ja wie gesagt schon an den 50 cm nicht.

Ansonsten würde ich zum Anwalt gehen. Da ich bei meinen Eintragungen immer dabei war, weis ich wer was eingetargen hat, und wohin ich dann samt Anwalt gehe, denn verändert wird bei mir nichts nachträglich.

nur weil etwas eingetargen ist, heißt das nicht gleichsam, das es auch legal ist!

Zitat:

Original geschrieben von Edition77

Ansonsten würde ich zum Anwalt gehen. Da ich bei meinen Eintragungen immer dabei war, weis ich wer was eingetargen hat, und wohin ich dann samt Anwalt gehe, denn verändert wird bei mir nichts nachträglich.

was soll das bringen?

der tüv hat eine rechtliche sonderstellung...."verklagen" kannst du den tüv nicht.....und den prüfer lediglich auf dem zivilweg, was aber daran scheitert das er (wie auch jeder andere) privat nicht für das haftbar gemacht werden kann was er sich auf der arbeit leistet....oder was meinst du, wieso die anzahl der "gefälligkeitseintragungen" noch immer so hoch ist?

Zitat:

Original geschrieben von 16V Fire&Ice

Fahrzeugschein und ABE`s dürfen die gar nicht einfach mitnehmen.

wieso sollten die das nicht dürfen?

die dürfen sogar die ganze kiste mitnehmen und monatelang auf einem gesicherten parkplatz abstellen, bis die sache von der zuständigen staatsanwaltschaft bearbeitet wird......

am 12. April 2009 um 11:58

Anwalt aufsuchen, damit gar nicht erst lange warten, noch bevor die Post kommt, hier liegt für mich der Verdacht von Willkür seitens Rennleitung und TÜV vor.

Es gibt der Aussage nach, Gutachten und Einragungen, demnach ist alles korrekt verbaut und montiert.

Alle Kosten der Stillegung und der Wiederinbetriebnahme über den Anwalt dem zuständigen Revier zustellen lassen ... wie auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ermittelnden Beamten und den "Ing." vom TÜV einzuleiten wäre.

Themenstarteram 12. April 2009 um 12:56

Hallo,

vielen Dank erst einmal für die ausführlichen Antworten! :)

Genau so habe ich es mir auch gedacht:

Zum alten Tüv der die ganzen Sachen damals eingetragen hatte. Von dort nochmal bestätigen lassen und dann die Sache um einen Anwalt laufen lassen. Dies habe ich meinem Kumpel zuerst auch so geraten.

Ansonsten kommt auch wohl ein Batzen Kohle auf ihn zu wenn er die Auspuffanlage + das Jamex Fahrwerk (80 / 60 mm) wieder ausbauen und Original machen muß...

@Dr. A.Mok:

Zitat:

nur weil etwas eingetargen ist, heißt das nicht gleichsam, das es auch legal ist!

Eben DAS verstehe ich nicht und möchte wissen ob dies wirklich so 100 % richtig ist!

Denn ich gehe doch stark davon aus, dass wenn mir ein Tüv die Sachen mit Siegel einträgt, ich auch rechtlich abgesichert bin im Straßenverkehrt etc.

Was ist denn bitte schön dann der Sinn wenn der eine Tüv die Sache abnimmt und ich dann vom anderen bei einer Kontrolle angeschissen werde und es wieder Original machen soll?

Das wäre ja völlig Geisteskrank!! Ist das wirklich so??

Weil dann hätte man denke ich weniger Chancen die Sache über einen Anwalt durchzubringen und kann sich die weiteren Kosten die einem dadurch enstehen besser sparen...

Gruß

Mistreat

P. S. Es ist so wie ich es schrieb. Es wurde nichts nachträglich verändert nach den ganzen Tüv-Eintragungen usw.

Ansonsten wüsste ich ja auch das mein Kumpel im unrecht ist

und schlechte Karten hat.

Zitat:

Original geschrieben von Mistreat

Eben DAS verstehe ich nicht und möchte wissen ob dies wirklich so 100 % richtig ist!

dies ist zu 101% richtig!

der tüv prüfer kann dir sogar eine funktionsfähigen geschützturm nebst nebelwurfanlage eines leopard2 kampfpanzers in dein schiebedach vom auto eintragen, dann steht das zwar in den papieren drinn, ist aber trotzdem NICHT legal.......

Zitat:

Denn ich gehe doch stark davon aus, dass wenn mir ein Tüv die sachen mit Siegel einträgt, ich auch rechtlich abgesichert bin im Straßenverkehrt etc.

sollte man meinem....

aber auch dir werden doch sicherlich hier bei mt threads aufgefallen sein, wo nach "kulanteren" tüv-prüfern usw. gesucht wurde.....

für den stvzo-konformen zustand des fahrzeuges, ist NUR der fahrer (ferner der halter) zuständig, NICHT der tüv, NICHT die polizei und auch NICHT die putzfrau von nebenan....

NUR der fahrer, und auch NUR dieser ist haftbar...wenn etwas eingetragen ist, was gegen die stvzo verstößt, ist die eintragung lediglich insofern noch relevant ob "vorsätzlich" oder "fahrlässig" gehandelt wurde.......

wenn der tüv'ler es mit seinen eintragungen zu bunt treibt, bekommt der zwar früher oder später seine lizens entzogen, aber die strafe zahlt immernoch derjenige der das auto fährt.....

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