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golf 2 syncro kat attrappe

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 6. Januar 2012 um 1:51

kennt jemand ne adresse wo man für nen 2 er golf syncro (mkb 1p) ne kat attrappe bekommt danke im vorraus. ;)

Beste Antwort im Thema
am 6. Januar 2012 um 6:30

Da eine Katattrappe, wenn sie verbaut ist, zur Steuerhinterziehung und zum Entfall der Betriebserlaubnis führt, kannst Du zu Deiner Frage im Forum kaum eine, für Dich befriedigende Antwort erwarten.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten
am 6. Januar 2012 um 6:30

Da eine Katattrappe, wenn sie verbaut ist, zur Steuerhinterziehung und zum Entfall der Betriebserlaubnis führt, kannst Du zu Deiner Frage im Forum kaum eine, für Dich befriedigende Antwort erwarten.

3....2...1. Deins!

@ Mauli

Der Erwerb eines solchen Teils ist in D nicht strafbar - die Verwendung schon. Vielleicht will der Themenersteller nur sein Wohnzimmer damit schmücken! Es gilt die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil belegt ist!!!

...erklär das mal den Mods im Rollerforum...:rolleyes::(

am 6. Januar 2012 um 14:14

Ich weis nicht was hier immer alle haben wenn Teile verbaut werden, die nicht zulässig sind. Das ist doch immer noch dem jenigen sein Problem der das machen will.

Hier mal ein kleiner Hinweis eines Vertreibers der solche Attrappen anbietet:

"Diese Teile sind nicht im Bereich der StVZo zugelassen, können jedoch eventuell durch eine Sonderabnahme eingetragen werden. Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr zuständiger Sachverständiger"

Und hier mal ein Link, weis aber nicht ob der passt, evtl mal nachfragen.

http://www.am-tuning.de/.../

Ganz großes Tennis was hier mal Wieder geschrieben wird :)

Ich denke der TE ist sich darüber bewusst das es Illegal ist :D

am 6. Januar 2012 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von Volvo-850-Driver

Ganz großes Tennis was hier mal Wieder geschrieben wird :)

Ich denke der TE ist sich darüber bewusst das es Illegal ist :D

...und jetzt???

ist doch sein Problem!

Zitat:

Original geschrieben von gt spezial

 

"Diese Teile sind nicht im Bereich der StVZo zugelassen, können jedoch eventuell durch eine Sonderabnahme eingetragen werden. Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr zuständiger Sachverständiger"

Lol, das hab ich mir auf der Seite auch gerade mal angeschaut. Die große Frage wäre, warum sollte man eine Kat-Attrappe eintragen lassen? :confused:

Wenn man sein Auto nach DMSB Reglement aufbaut, braucht man einen Kat. Hätte man eine Kat-Attrappe eingetragen, würde einem spätestens bei der technischen Abnahme der Sportkommissar den Rost runter tun :D

Im normalen Strassenverkehr machts auch keinen Sinn. Also wozu eintragen? Kennt jemand eine Fall, bei dem das wirklich Sinn machen würde? Interessehalber...

am 6. Januar 2012 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von gt spezial

 

"Diese Teile sind nicht im Bereich der StVZo zugelassen, können jedoch eventuell durch eine Sonderabnahme eingetragen werden. Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr zuständiger Sachverständiger"

Lol, das hab ich mir auf der Seite auch gerade mal angeschaut. Die große Frage wäre, warum sollte man eine Kat-Attrappe eintragen lassen? :confused:

Wenn man sein Auto nach DMSB Reglement aufbaut, braucht man einen Kat. Hätte man eine Kat-Attrappe eingetragen, würde einem spätestens bei der technischen Abnahme der Sportkommissar den Rost runter tun :D

Im normalen Strassenverkehr machts auch keinen Sinn. Also wozu eintragen? Kennt jemand eine Fall, bei dem das wirklich Sinn machen würde? Interessehalber...

nö, vielleicht wirkt es beruhigend.

(Mehr Watt ohne Kat)

am 6. Januar 2012 um 15:32

Zitat:

@ Mauli

 

Der Erwerb eines solchen Teils ist in D nicht strafbar - die Verwendung schon. Vielleicht will der Themenersteller nur sein Wohnzimmer damit schmücken! Es gilt die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil belegt ist!!!

Dann lies mal richtig:

Da eine Katattrappe, wenn sie verbaut ist, zur Steuerhinterziehung und zum Entfall der Betriebserlaubnis führt, kannst Du zu Deiner Frage im Forum kaum eine, für Dich befriedigende Antwort erwarten.

Zitat:

 

Aber: Was sollen wir über Beschaffungsmethoden diskutieren, wenn die Verwendung der Sache (ich glaube nicht, dass der TE das Ding als Briefbeschwerer nehmen will) in allen Beziehungen illegal ist?

 

@gt spezial: Wer soll den Kram eintragen?

Abgasverschlechternd-> no way!

 

Ich denke, das Thema verdient, geschlossen zu werden.

Edit:Da hat sich sogar mein Editor verhaspelt

am 6. Januar 2012 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Mauli01

Zitat:

@ Mauli

Der Erwerb eines solchen Teils ist in D nicht strafbar - die Verwendung schon. Vielleicht will der Themenersteller nur sein Wohnzimmer damit schmücken! Es gilt die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil belegt ist!!!

Dann lies mal richtig:

Da eine Katattrappe, wenn sie verbaut ist, zur Steuerhinterziehung und zum Entfall der Betriebserlaubnis führt, kannst Du zu Deiner Frage im Forum kaum eine, für Dich befriedigende Antwort erwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Mauli01

Zitat:

 

Aber: Was sollen wir über Beschaffungsmethoden diskutieren, wenn die Verwendung der Sache (ich glaube nicht, dass der TE das Ding als Briefbeschwerer nehmen will) in allen Beziehungen illegal ist?

@gt spezial: Wer soll den Kram eintragen?

Abgasverschlechternd-> no way!

Ich denke, das Thema verdient, geschlossen zu werden.

Edit:Da hat sich sogar mein Editor verhaspelt

wo lässt du sachen eintragen?

Aber Dodo hat recht, es macht keinen Sinn sowas ein zu tragen, klar. Und Du hast ja auch recht.

Aber fakt ist leider auch das viele Sternenjäger keinen Plan von sowas haben, bzw denen nicht auffällt. Ärger gibts halt z.B. bei einem Unfall und einer genaueren Untersuchung der Karre. Bei der nächsten HU - Kat rein und gut.

Ironie on

Steuerhinterziehung??? - Man bezahlt doch weirterhin die KFZ-Steuer:D

Ironie off

@mauli

Ich habe richtig gelesen - du scheinst formaljuristisch nicht so bewandert zu sein.... es ist ein Unterschied, ob er wissen will, wo man den genannten Gegestand kaufen kann, oder ob er hier fragt, wie er das Ding in ein Fahrzeug einbaut!

Nochmal: Der Erwerb einer Katatrappe ist keine Straftat! Das Ersetzen eines serienmäßigen Katalysators sehr wohl!

Ende der Durchsage!

am 6. Januar 2012 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

@mauli

Ich habe richtig gelesen - du scheinst formaljuristisch nicht so bewandert zu sein.... es ist ein Unterschied, ob er wissen will, wo man den genannten Gegestand kaufen kann, oder ob er hier fragt, wie er das Ding in ein Fahrzeug einbaut!

Nochmal: Der Erwerb einer Katatrappe ist keine Straftat! Das Ersetzen eines serienmäßigen Katalysators sehr wohl!

Ende der Durchsage!

Ist doch so ähnlich wie mit dem Kiffen.

Konsumieren darf man es, nur nicht besitzen. Welch Widerspruch :rolleyes:

Kiffen??? Was iss´n das???? :D:D:D

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