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Golf 2 TD LLK Eintragungsplichtig?
Hallöchen,
Ich habe ein Golf 2 TD, 60PS.
Vor ca 2 Jahren habe ich mir den Orgi. Ladeluftkühler vom 80PS´er in mein Auto eingebaut. Nun habe ich morgen HU/AU Termin und als ich nochmal alles durchgeguckt habe. Ist mir der LLK wieder eingefallen.
Ist der jetzt eigl. Eintragungsplichtig oder muss ich den Umbauen?
(Der LLK ist unter der Motorhaube platziert wie halt orgi. bei dem 80 Ps´er)
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17 Antworten
Eig sollte die Leistungssteigerung eingetragen werden.
Aber fällt niemals auf, mach nich so ein gedääähhhh :-P
Ihr macht euch immer Gedanken.
Ja aber was sagt morgen der Prüfer dazu, kein bock Auto 20.000 mal hin und her fahren mit Trailer ( war abgemeldet wegen ABS Fehler(von mir aus) )
na was der prüfer sagt, weißt du erst morgen. ;-)
aber wenn du willst, dass er wegen dem LLK nichts sagen kann, musst du ihn ausbauen. denn nur dann KANN er nichts sagen.
aber ich würde mir da an deiner stelle keinen kopf machen.
lg und viel erfolg morgen,
mathias
Danke, ich hab solche Panik vor Prüfungen, selbst HU/AU spiel ich verrückt... =) Ich habe ihn Ausgebaut und in Kofferraum gelegt werde morgen mal nachfragen ob ich den auch ohne Eintragung fahren dürfte. Ich werd morgen mal berichten, wenn ich es nicht vergesse.
Mahlzeit!
Du musst ihn eintragen lassen weil er das Abgasverhalten ändert (zwar positiv aber anders ist das Abgas auch....).
Nur mit dem LLK bekommt man keine höhere Leistung, dazu muß man noch entsprechend Sprit zugeben.
Ne Briefkopie mit nachgerüstetem LLK am 70 PS TD (JR) kannst Du von mir bekommen, bei Bedarf schick ne pn.
Ich bezweifle mal daß der Prüfer was merkt sofern es kpl. original aussieht, die Leute die die Unterschiede zwischen den einzelnen TDs kennen sterben eh aus.
ciao, Jockel
Moin,
nur weil es ein Tüv Prüfer nicht sieht oder nicht weiß, heißt es noch lange nicht das es auch legal ist.
Man stelle sich vor, man kommt bei etlichen HU´s durch, weil der LLK ja so schön original verbaut aussieht. Nun kommt der Tag, wo man in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden beteiligt ist. Das Fahrzeug wird von einem Gutachter untersucht und der stellt fest, dass der Motor eine erhöte Leistung aufweist. Dann hat man die Arschkarte gezogen.
Ich bin zurzeit mit meinem Golf auch nicht ganz legal unterwegs und kann deshalb kaum guten Gewissens durch die Gegend fahren. Und dies versuche ich so schnell wie möglich zu ändern.
Das würde ich auch dem TE empfehlen. Also mit dem Prüfer reden, die Briefkopie vom jockel annehmen und die Sache eintragen lassen.
Gruß Platti
Servus,
ich würd den auch eintragen lassen.
Sicher ist Sicher.
Wie Jockel schon sagt, mehr Leistung ist so nicht drinnen.
Gute Nachricht ist, alle TD hatten die VW Bremsanlage drinnen. Mit der kannst locker auf 90PS gehen was auch die 1.8er Benziner drinnen hatten.
Sprich 239x12er Scheiben vorne größer HBZ und die 17,48mm Radbremszylinder.
Als ich damals mit dem gedanken spielte mir das Eintragen zu lassen, bzw. umzubauen, hab ich dem TÜVerer die Unterlagen aus dem ETKA gezeigt, wo die Bremsanlage aufgeführt ist und für welche Kennbuchstaben. Damit sollte laut seiner Aussage eintragen kein Problem sein.
Mit der Briefkopie sieh zusätzlich seh ich keine Probleme.
Gruß
Josef
Zitat:
Original geschrieben von _Plattfuss_
Moin,
nur weil es ein Tüv Prüfer nicht sieht oder nicht weiß, heißt es noch lange nicht das es auch legal ist.
Man stelle sich vor, man kommt bei etlichen HU´s durch, weil der LLK ja so schön original verbaut aussieht. Nun kommt der Tag, wo man in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden beteiligt ist. Das Fahrzeug wird von einem Gutachter untersucht und der stellt fest, dass der Motor eine erhöte Leistung aufweist. Dann hat man die Arschkarte gezogen.
Ich bin zurzeit mit meinem Golf auch nicht ganz legal unterwegs und kann deshalb kaum guten Gewissens durch die Gegend fahren. Und dies versuche ich so schnell wie möglich zu ändern.
Das würde ich auch dem TE empfehlen. Also mit dem Prüfer reden, die Briefkopie vom jockel annehmen und die Sache eintragen lassen.
Gruß Platti
Das ist jedem selbst Überlassen, ich habe auch nicht alles 10000% eingetragen, aber mal erlich, mit oder Ohne LLK interessiert keinen Gutachter solange er nicht selber nen GOlf 2 TDI fährt.
Also da muss schon alles schieflaufen, ja geht 1000 mal gut dann passierts. Muss jeder selbst wissen.
Man kann ihn eintragen und ist somi legal unterwegs und man kanns auch sein lassen sich die arbeit sparen und einfach so rumfahren, machen 90% der Leute.
Mach wie du dekst, aufallen tuts aber keinem.
Ich sage da merkt kein Mensch Irgendwas. Das war alles so in Serie .. basta. Mal abgesehen davon das es sowieso keinen Prüfer interessieren wird. Wenn der nicht gerade 2er GTD Spezialist ist .. alles im grünen Bereich
Ja und? Was hat er denn nun gesagt?
DoMi
Also ich habe damals meinen Sprinter LLK mit eintragen lassen,hatte dem Prüfer noch ein Leistungs Diagramm gezeigt und das wars!^^
Hallo Jockel,
ich stehe jetzt auch vor dem Dilemma zur HU zu müssen und für den LLK Diesel Golf 2 keine Briefvorlage zu haben, da der Schrottplatz den Originalbrief angeblich nicht mehr besorgen kann.
Kannst Du mich kontaktieren? Meine Rufnummer 02233-280 632
Gruß aus Köln
Ulrich
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Mahlzeit!
Du musst ihn eintragen lassen weil er das Abgasverhalten ändert (zwar positiv aber anders ist das Abgas auch....).
Nur mit dem LLK bekommt man keine höhere Leistung, dazu muß man noch entsprechend Sprit zugeben.
Ne Briefkopie mit nachgerüstetem LLK am 70 PS TD (JR) kannst Du von mir bekommen, bei Bedarf schick ne pn.
Ich bezweifle mal daß der Prüfer was merkt sofern es kpl. original aussieht, die Leute die die Unterschiede zwischen den einzelnen TDs kennen sterben eh aus.
ciao, Jockel
Mahlzeit!
Schick mir ne pn mit Deiner email-Adresse, dann kann ich Dir was zusenden.
ciao, Jockel
tachschen windheini oder Jockel !
wäre ne supa sache wenn einer von euch mir auch ne kopie zukommen lassen könnte.....
ich muss die tage auch zum TÜV mit meinem 1ser TD JR wo ich auch gern nen LLK zufügen möchte..
danke im voraus ..... bin übrigends auch
aus K Ö L N !
lg f.a.