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Golf 3 gekauft und über den Tisch gezogen...

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 10:28

Ich bin gerade in Berlin und habe vor ein paar Tagen einen Golf 3 von einem Händler gekauft.

Bei der Probefahrt leuchtete die ABS-Kontrollampe dauerhaft rot. Der Händler hat daraufhin versprochen das vom Mechaniker reparieren zu lassen. Bei einer 2. Probefahrt hat das Teil immer noch geleuchtet. Er hat versprochen den Fehler zu beheben und gesagt, es sei nur etwas am Kabelkontakt und mit den Bremsen und dem ABS sei alles in Ordnung. Das Auto hatte auch nach der Probefahrt eine neue HU + ASU bekommen. Ich habe deshalb den Wagen für 1250 gekauft, angemeldet, die Kennzeichen einfliegen lassen. Das Auto stand ein paar Tage auf seinem Grundstück, gestern habe ich die Kennzeichen dranngemacht, die ABS-Lampe leuchtete zwar nicht mehr. Aber sie ging überhaupt nicht mehr an (leuchtete auch nicht auf beim drehen des Schlüssels, was bei der HU eigentlich auch hätte auffallen müssen) Ich bin zur einer Werkstatt um das Auto zu checken und siehe da, die Birne war schlichtweg nicht mehr vorhanden, muss also entfernt worden sein. Aus meiner Sicht ist das vorsätzlicher Betrug.

Weil ich bei der Sache misstrauisch war, habe ich mir vom Händler diese Ereignisse mit der Leuchte nach dem Kauf noch schriftlich als Ergänzung zum Kaufvertrag bestätigen lassen. Ich habe also schwarz auf weiß dass er mich belogen und betrogen hat. Der Mechaniker bei dem ich war hat einen Bericht und eine Rechnung für die fehlende Lampe geschrieben.

Ich bin nur noch wenige Tage in Berlin, habe ihn angerufen und gesagt dass ich stinksauer bin. Er sagt er könne ja die Lampe austauschen und das ABS abschalten. Darauf will ich mich nicht einlassen. Muss ich ihm überhaupt noch Gelegenheit geben den Schaden zu reparieren? Eigentlich ist das doch eine Straftat, oder? Wie würdet ihr vorgehen? Ohne Rechtsstreit wäre es mir lieber aber ich denke ich wäre auf der sicheren Seite.

Für Anmeldung, Werkstatt, Sprit, Versand, Kennzeichen etc sind für mich knapp 250€ angefallen, die ich selbstverständlich von ihm erstattet haben möchte. Das möchte er nicht, hat auch recht schnell aufgelegt. Seine Worte waren "ich kann dir eine neue Lampe einsetzen und das ABS ausschalten sonst mach was du willst", das würde das Problem ja nicht beheben. Irgendwas scheint mit dem ABS ja nicht in Ordnung zu sein was er versucht hat zu vertuschen.

Herzliche Grüße

Beste Antwort im Thema
am 29. Juli 2016 um 10:38

In Berlin und bei dem Kaufpreis ist die Vorgehensweise normal.

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am 29. Juli 2016 um 10:38

In Berlin und bei dem Kaufpreis ist die Vorgehensweise normal.

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 10:42

Hast du auch einen Vorschlag was man tun könnte? Wie gehen solche Geschichten denn im Regelfall aus?

Das funktionierende ABS ist sicherheitsrelevant bei der Hauptuntersuchung. Ein Prüfer erkennt, dass die Lampe nicht funktioniert. Normalerweise. Spätestens beim Bemsentest.

Also, Reparatur fordern, mit Fristsetzung. Kommt er dem nicht nach, Rechtsweg gehen. Wird nur teurer für ihn. Im Kaufvertrag steht es ja drin.

am 29. Juli 2016 um 10:59

Das ABS als solches wird bei der HU nicht gesondert überprüft, wenn die Lampe aus ist.

Dass sie aus ist, dafür wird der Schlitzohrhändler vorher gesorgt haben. Dass rechtlich durchzusetzen klingt einfach, wird in der Praxis aber schwer werden.

War es ein "richtiger" Verkauf von Händler an Privat mit Gewährleistung?

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 11:03

Okay ricco so würde ich im Prinzip auch vorgehen. Aber wer weiß was da noch alles gepfuscht wurde! Also die Tatsache dass das ein recht gut nachweisbarer Betrug war, spielt das nicht auch noch mit rein? Ich meine ein nicht funktionierendes ABS zu vertuschen und durch die HU zu schleußen, da hört doch der Spaß auf, oder ist das wirklich so "normal", dass er nur den Schaden reparieren muss? Habe ich nicht bei so einer nachweislich vorsätzlichen Geschichte auch das Recht das Geld zurückzufordern einschl. entstandenen Kosten?!

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 11:06

rudi333, die Lampe muss aber doch beim Zünden kurz aufleuchten, ansonsten darf das Auto doch keine HU bekommen?! Ich glaube nicht dass es so schwer ist, ich habe schließlich schriftlich von ihm dass die Lampe vorher noch leuchtete und somit er bzw. ein Mechaniker sie entfernt haben muss.

Du hast 1250 Euro für einen Golf 3 bezahlt? Oha...

Bist du im Rechtsschutz? Dann such dir einen guten Anwalt, der regelt alles für dich ;)

Ich würde einfach das ABS reparieren lassen. Sind beim Golf 3 meist eh die Sensoren und die Kosten nicht die Welt. Vermutlich hat der Händler keinen Bock gehabt da überhaupt mal nachzusehen was da im argen ist. Ich würde mir mal von der Werke den Kostenvoranschlag geben lassen und das dann als Abschlag auf den Kaufpreis fordern. Geht er darauf nicht ein kannst du immer noch mit dem Anwalt sprechen.

am 29. Juli 2016 um 11:21

Normal müsste man das Fahrzeug zurückgeben, da hier Betrug vorliegt. Wenn sich der Verkäufer querstellt, wird das eine lange Geschichte wegen einem Lowbudgetauto.

Ich würde mal auslesen lassen, was am ABS defekt ist. Wenns nur ein Sensor ist, machen lassen und versuchen, vom Verkäufer wiederzubekommen. Ist es das Steuergerät, wird es schon bissel teurer.

Wenn es das Steuergerät wäre würde ich mal beim örtlichen Verwerter anfragen. Es gab gut 4.5 Millionen Golf 3, da dürfte sich einiges auf den Schrottplätzen zum guten Kurs finden lassen.

am 29. Juli 2016 um 12:29

Zitat:

@rudi333 schrieb am 29. Juli 2016 um 13:21:21 Uhr:

 

Ich würde mal auslesen lassen, was am ABS defekt ist. Wenns nur ein Sensor ist, machen lassen und versuchen, vom Verkäufer wiederzubekommen. Ist es das Steuergerät, wird es schon bissel teurer.

Genau das sollte er nicht machen - müßtest Du aber eigentlich wissen ;)

Da der VK ein Händler ist, der ein Fahrzeug in DE an eine Privatperson verkauft hat, muss er die gesetzl. Gewährleistung von 12 Monaten einräumen. Insofern ist er zur Nachbesserung bzw. Instandsetzung des Mangels verpflichtet.

Wie @Dynamix schon erwähnt hat, sind es beim G3 meistens die Sensoren... ich hatte aber auch schon ein defektes Steuergerät (am Vento).

@TE

Die ABS-Kontrollampe leuchtet gelb, nicht rot ;)

Das wäre jetzt auch nur der inoffizielle Vorschlag wenn man keinen Wert auf rechtliche Schritte legt. Kann ja sein das der Händler für diese Methode empfänglicher ist. Ansonsten hast du natürlich grundsätzlich recht.

Leute der Verkäufer ist ein Verbrecher.

Wie kommt ihr bitte auf die Idee, dass der TE den Schaden auf eigene Kosten reparieren lassen soll? Auch wenn es sich in diesem Fall um ein sehr günstiges Fahrzeug handelt, würde ich den Verkäufer ohne mit der Wimper zu zucken verklagen.

Sowas darf man sich als Käufer einfach nicht bieten lassen !

Wo habe ich geschrieben das er das bitteschön aus eigener Tasche zahlen soll? Ich sagte nur er soll mal probieren einen Kostenvoranschlag zu bekommen und den Kaufpreis im Nachhinein um diesen Betrag zu mindern. Macht diese Klientel doch umgekehrt genauso wenn Sie ein Auto ankaufen. Mängel billigend in Kauf nehmen und nach dem Kauf zum Privatverkäufer ankommen und den Preis drücken.

Hab ich bei meinem Peugeot hinter mir als ich den verkauft habe. Alles wahrheitsgemäß beschrieben, auch die Kratzerchen die er hatte und am Ende meinte er plötzlich ich hätte Mängel verschwiegen. Das mit den Kratzern hätte er nicht gewusst :rolleyes: Als ich Ihm sagte das ich noch andere Interessenten für das Auto hätte und ich nicht an Ihn verkaufen müsste meinte er Druck machen zu müssen ala "Sie haben mir den Wagen doch bereits verkauft, wie können Sie da anderen ne Zusage machen?!". Komisch, weder ich noch er hatten bis zu diesem Zeitpunkt auch nur irgendeinen Vertrag unterzeichnet. Das kam dann lustigerweise erst nach dem Gespräch und nachdem ich mich auf sein freches Angebot nicht eingelassen habe. So haben am Ende dann beide Seiten geblutet aber wenigstens war ich die Karre dafür los.

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