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Golf 3 Tdi Fahrwerk Nachgesessen Zu Tief ?!!

Themenstarteram 19. Mai 2003 um 7:31

Habe mein Fahrwerk bei der Landesregierung eintragen lassen nach zwei Jahren messe ich nach und erreiche nur mehr eine Hohe von 9 cm von den uhrsprünglichen 11 CM ?!?! ´Sollte ich ein NEUES Vahrwerk kaufen ?????? BITTE UM RAT !GOLF TDI 3 GOLF TDI 3

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13 Antworten
am 19. Mai 2003 um 10:54

manche Fahrwerke setzen sich mit der Zeit. Schätze dich glücklich, manche Leute bezahlen dafür viel Geld :D

Themenstarteram 19. Mai 2003 um 11:52

bei uns ist es jetzt so, dass die EXEKUTIVE trotz Fahrwerkseintragung die Höhe nachmisst !!! (KÄRNTEN) wenn ich nochmals Fohrfahren musste, würde dies kein gutes ENDE mit mir nehmen !!!! ODER MÜSSTE ICH KEINE ANGST ZU HABEN ?!?!?

am 19. Mai 2003 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von djczerni

bei uns ist es jetzt so, dass die EXEKUTIVE trotz Fahrwerkseintragung die Höhe nachmisst !!! (KÄRNTEN) wenn ich nochmals Fohrfahren musste, würde dies kein gutes ENDE mit mir nehmen !!!! ODER MÜSSTE ICH KEINE ANGST ZU HABEN ?!?!?

naja beim eintragen werden im Tüv bescheid die nummers der angebauten Fahrwerksteile festgehalten...

weil sonst typisiert ich mir 35mm Federn und fahr mit 45mm rum...

und wenn diese nummern übereinstimmen hast eigentlich kein Problem mim Tüv

schöne Grüße aus Wien von der Triesterstraße..

Themenstarteram 19. Mai 2003 um 17:14

Ich hoffe, dass die EXEKUTIVE und die gnädigen HERREN bei der Landesregierung auch so kollant sind wie du DANKE

Habe das Selbe "Problem" wie du!

Komme aus Oberösterreich wo natürlich auch der 11cm Erlass gilt und hab mir das Fahrwerk im Zuge der Typisierung eintragen lassen.

Das Fahrwerk hat sich jetzt nach 2 Monaten bereits um 2cm gesenkt.

Also ich find´s eigentlich geil, da einem ja eigentlich nichts passieren kann wenn die Teile alle eingetragen sind.

Wenn die die Höhe nachmessen geht mir das eigentlich sowas von am a**** vorbei.

Da sollen die sich an den Herrn Ing. Sowieso wenden, der das Fahrwerk eingetragen hat ;)

max

am 29. Mai 2003 um 13:25

Zitat:

Original geschrieben von max666

Habe das Selbe "Problem" wie du!

Komme aus Oberösterreich wo natürlich auch der 11cm Erlass gilt und hab mir das Fahrwerk im Zuge der Typisierung eintragen lassen.

Das Fahrwerk hat sich jetzt nach 2 Monaten bereits um 2cm gesenkt.

Also ich find´s eigentlich geil, da einem ja eigentlich nichts passieren kann wenn die Teile alle eingetragen sind.

Wenn die die Höhe nachmessen geht mir das eigentlich sowas von am a**** vorbei.

Da sollen die sich an den Herrn Ing. Sowieso wenden, der das Fahrwerk eingetragen hat ;)

max

bingo...

und da genihmigte Typisierungen nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen, kann sich das Fahrwerk setzen wie es will

am 23. Juni 2003 um 17:37

Mir geht´s genauso...

Auch ich hab von den typisierten 11 cm nur mehr 9,5 auf der Vorderachse...

Ich hab 35mm Vogtland und gelbe Konidämpfer drinnen, die sind auch typisiert.

Jetzt hab ich mal auf der Landesregierung (OÖ) angerufen (kost ja nix und tun können sie Dir auch nix) und nachgefragt.

Der Ing. meinte, das die Höhe des Fahrwerks die eingetragen ist´eingehalten werden muss. Er nimmt an, das die Federn am Ende wären und getauscht werden müssen! Blödmann, die sind erst 2 1/2 Jahre alt und gut in Schuss...

Jedenfalls meinte er, das es bei einer Kontrolle durch die Executive trotz Typisierung und übereinstimmender Teilenummern (die sie wahrscheinlich in eingebauten Zustand gar nicht lesen können) es zu Problemen kommen wird.

Wennst nochmal was typisieren fährst wird es ebenfalls beanstandet werden.

Ach ja...die Typisierung wird dadurch nicht aufgehoben, aber ein nicht erreichen der vorgeschriebenen 11 cm ist ein schwerer Mangel und kann Dich das Taferl kosten...

Grüsse,

Vasmodis!

PS: Ich lass es einfach wieder mal drauf ankommen! Ein neues Fahrwerk kann ich dann immer noch kaufen.

Dieses setzten is völlig normal und deswegen ist das Fahrwerk nicht kaputt.

komme zwar aus D aber ich habe federn drin, und zwar laut gutachten 40 mm!

naja bin damit schon eine weile gefahren, bis ich sie habe eintragen lassen (ja asche auf mein haupt) aber der tüv hat mir ne tieferlegung von 45 mm eingetragen!

beim letzten nachmessen der grünen kam ich auf 50 mm (als die gemessen haben, und als sie mir den zollstock in die hand drückten und meinten "dann messen sie doch selbst!")

also noch mal gut 5 mm gesetzt!

tja ich hab gesagt das sind die federn, die haben sich nachts unters auto gelegt mit taschenlampe um die nummern zu vergleichen und die stimmten überein!

tja dann meinten die, dann haben die sich wohl noch gesetzt und gut ist!

 

also ich hatte kein problem!

Ihr müsst in D ja auch nicht die 11cm Bodenfreiheit haben....

 

max

am 28. Juni 2003 um 8:06

hi,

genaugenommen ist es so wie angry angel es gesagt hat.

es ist das persönliche pech, wenn die feder sich setzen.

vom gesetz her ist das dann nicht mehr zulässig.

deshalb nie mehr was anderes als ein Gewindefahrwerk.

die 11cm gelten/galten, jedoch ist abweichend davon bei manchen fahrwerken 8cm (bzw 7 bei formelastischen teilen ) erlaubt.

grüsse

am 28. Juni 2003 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von Sound Lupo 3L

hi,

genaugenommen ist es so wie angry angel es gesagt hat.

es ist das persönliche pech, wenn die feder sich setzen.

vom gesetz her ist das dann nicht mehr zulässig.

deshalb nie mehr was anderes als ein Gewindefahrwerk.

die 11cm gelten/galten, jedoch ist abweichend davon bei manchen fahrwerken 8cm (bzw 7 bei formelastischen teilen ) erlaubt.

grüsse

ja 8cm war der richtwert bevor im Jahre 93 in AT die 11cm eingeführt wurden...

aber es sind noch immer einige Stempel im umlauf die 93 oben stehen haben*g*

dh, du haben auto BJ vor 93 => du geben saftig Trinkgeld => du bekommen 93er stempel und damit 8cm Grenze

am 28. Juni 2003 um 11:09

oder man hat einen lupo und ein gewindefahrwerk,

im gutachten steht:

abweichend vom merkblatt xy sind auf 8cm (bzw 7cm bei formelastischen teile) bodenfreiheit zu achten.

grüsse

am 3. Juli 2003 um 15:45

Ich liebe die Selbstständigkeit der Länder!

Offenbar, wird zumindest in der Steiermark so gehandhabt, gibt es eine Toleranzgrenze für feste Fahrwerke auf 9 cm für feste Teile. Nicht geltend ist diese Bestimmung bei Gewinde, da müssen exakt 11 cm für feste Bauteile erreicht werden sonst droht Taferlriss.

Na was soll´s, ich hab bei mehreren Prüfstellen der Bundesländer angerufen und überall verschiedene Aussagen erhalten. Das ganze liegt offenbar im Ermessen des zuständigen Beamten.

Grüsse,

DOC!

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