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Golf 6 finanziert - Rückgabe mit Unfall

VW Golf
Themenstarteram 23. Juni 2014 um 14:19

Hallo,

Ich habe 2010 einen Golf sechs über die Volkswagen Bank finanziert. Bei dieser hat man ja das verbriefte Rückkaufrecht welches ich nun aber nicht in Anspruch nehmen werde.

Nun kommen wir zu meinem eigentlichen Anliegen. Vor zwei Jahren ist mein LKW hinten drauf gefahren und ich hatte damals eine Wertminderung von 300 € von der gegnerischen Versicherung überwiesen bekommen.

Dies ist exakt der Betrag den das Gutachten des TÜV aufgelistet hatte. Da ich nun den Wagen zurückgeben muss habe ich folgende Fragen:

- muss ich die 300 € an das Autohaus überweisen oder einen so genannten Zeitwert oder wie auch immer man das nennen mag? Ich denke die Wertminderung ist berechnet auf den Tag des Unfalls, sprich wenn heute der Wagen verkauft würde wäre meiner Meinung nach die Wertminderung geringer zu kalkulieren.

- ich muss auf jeden Fall den Unfall angeben denke ich mal.

- ich hatte damals auch Winterreifen mitbestellt und denke da muss ich wohl auch neue Reifen dazukaufen da die vorderen abgefahren sind korrekt?

- ich hatte mal Steinschlag in der Frontscheibe und die Scheibe wurde erneuert, muss ich dies auch angeben?

- auf der Beifahrerseite gibt es eine kleine Delle die sieht so aus als ob eventuell jemand mit dem Einkaufswagen oder mit der Tür dagegen gestoßen ist soll ich die vorher noch reparieren lassen?

- gibt es irgendwo in elektronischer Form einer Checkliste was bei der Rückgabe geprüft wird? Und vor allen Dingen wo die Toleranzgrenzen sind zum Beispiel die Reifen, die Dellen von Steinschlag die sein dürfen und so weiter?

 

Ansonsten freue ich mich schon mal auf den Nachfolger ein Golf sieben TDI Cup mit 110 PS.

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.

Gruß

Troubadix

Beste Antwort im Thema

Dein Händler, bei dem du den 6'er damals gekauft hast, ist der richtige Ansprechpartner für all Deine Fragen.

Denn dieser hat Dir damals die Rückkaufvereinbarung ausgehändigt. Sprich wenn du ihm ggü erklärst den Wagen nicht behalten zu wollen, gibst du ihm den Wagen zurück und er zahlt die Schlussrate an die VW Bank.

Gibst du den Wagen an den Händler zurück, muss er gewisse Zustandskriterien erfüllen. Dafür gibt es i.d.R. einen Katalog/eine Broschüre. ... oftmals wird das als Anlage zur Rückkaufvereinbarung beigefügt.

Inwiefern der Händler jetzt die unfallbedingte Wertminderung dir ggü geltend macht, hängt von ihm ab. Angeben musst du den Unfall aus rechtlichen Gründen auf jeden Fall. Waren die Winterreifen damals Bestandteil des Fahrzeugkaufs? Wenn ja gehören sie zum Auto und der Händler wird sie mit haben wollen ( aber auch das ist Verhandlungssache). Ein Steinschlag, wenn instandgesetzt, ist unbedenklich.

In der Regel wird dein Händler 1-2 Wochen vor der Abgabe des jetzigen Fahrzeuges eine Bewertung durchführen wollen. Hierbei werden alle Kriterien hinsichtlich der Rücknahme geklärt. Auch der Aspekt Mehr- oder Minderkilometer ist ja noch zu klären.

 

Na dann viel Erfolg. ...

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Dein Händler, bei dem du den 6'er damals gekauft hast, ist der richtige Ansprechpartner für all Deine Fragen.

Denn dieser hat Dir damals die Rückkaufvereinbarung ausgehändigt. Sprich wenn du ihm ggü erklärst den Wagen nicht behalten zu wollen, gibst du ihm den Wagen zurück und er zahlt die Schlussrate an die VW Bank.

Gibst du den Wagen an den Händler zurück, muss er gewisse Zustandskriterien erfüllen. Dafür gibt es i.d.R. einen Katalog/eine Broschüre. ... oftmals wird das als Anlage zur Rückkaufvereinbarung beigefügt.

Inwiefern der Händler jetzt die unfallbedingte Wertminderung dir ggü geltend macht, hängt von ihm ab. Angeben musst du den Unfall aus rechtlichen Gründen auf jeden Fall. Waren die Winterreifen damals Bestandteil des Fahrzeugkaufs? Wenn ja gehören sie zum Auto und der Händler wird sie mit haben wollen ( aber auch das ist Verhandlungssache). Ein Steinschlag, wenn instandgesetzt, ist unbedenklich.

In der Regel wird dein Händler 1-2 Wochen vor der Abgabe des jetzigen Fahrzeuges eine Bewertung durchführen wollen. Hierbei werden alle Kriterien hinsichtlich der Rücknahme geklärt. Auch der Aspekt Mehr- oder Minderkilometer ist ja noch zu klären.

 

Na dann viel Erfolg. ...

am 23. Juni 2014 um 15:32

Sehr interessanter Thread. Wäre schön wenn der TE weiter berichten würde.

Themenstarteram 23. Juni 2014 um 18:38

Also nicht dass ein falscher Eindruck entsteht der Schaden wurde natürlich ordnungsgemäß repariert und war 2012.

Zitat:

Original geschrieben von troubadix

 

[.....]

- gibt es irgendwo in elektronischer Form einer Checkliste was bei der Rückgabe geprüft wird? Und vor allen Dingen wo die Toleranzgrenzen sind zum Beispiel die Reifen, die Dellen von Steinschlag die sein dürfen und so weiter?

[.....]

Als Anhaltspunkt sollte der Schadenskatalog von Sixt im Anhang erst einmal hilfreich sein.

Zitat:

Original geschrieben von troubadix

Also nicht dass ein falscher Eindruck entsteht der Schaden wurde natürlich ordnungsgemäß repariert und war 2012.

Natürlich habe ich das so verstanden, das der Wagen ordnungsgemäß Instandgesetzt wurde. Es ist aber so, das Unfallschäden genauso wie Tuning und Umbauten nicht verschwiegen werden dürfen. Schlimmsten Falls spielt man hier mit dem Risiko, falls der Folgebesitzer die Umstände aufdeckt, des Vorwurfs der Täuschung (arglistige Täuschung). Das kann bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages des Gebrauchtwagens führen.

Wenn ein Schaden jedoch nach den allg Qualitätsansprüchen der jeweiligen Marke instandgesetzt worden ist, sollte es aber keine Fallstricke geben. Einen Unfall kann man manchmal eben nicht verhindern. Das gehört zum allgemeinen Nutzungsrisiko eines Fahrzeuges.

 

PS: Mit meinem geleasten Golf V (Auto vor dem GTI) hatte ich 2009 ebenfalls einen Unfall. Bei der Rückgabe an den Händler gab es diesbezüglich kein Palawer. Der Unfall war zum einen bei ihm repariert worden und zum anderen bei der Rückgabe mit protokolliert.

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 4:35

Zitat:

Original geschrieben von gttom

Zitat:

Original geschrieben von troubadix

Also nicht dass ein falscher Eindruck entsteht der Schaden wurde natürlich ordnungsgemäß repariert und war 2012.

PS: Mit meinem geleasten Golf V (Auto vor dem GTI) hatte ich 2009 ebenfalls einen Unfall. Bei der Rückgabe an den Händler gab es diesbezüglich kein Palawer. Der Unfall war zum einen bei ihm repariert worden und zum anderen bei der Rückgabe mit protokolliert.

Ich habe vor ihm die Orginal Rechnung der Werkstatt zu geben in der das Auto repariert wurde. Denke dann ist allen Ansprüchen genüge getan und ich bin mal gespannt wie er reagiert.

hole den fred hier noch einmal hervor, da ich bzgl der bevorstehenden fahrzeugrückgabe des themenstarters noch ein kleines nice-to-know habe:

https://www.google.de/url?...

das ist der sogenannte "beulenkatalog" von VW. dort werden die rückgabekriterien erläutert im bezug auf akzeptierte/nicht akzeptierte rückgabezustände. auch wenn es sich hier um rückgabekriterien von leasingfahrzeugen handelt ... bei autocreditrückgaben wird das so nicht anders sein.

...nur mal so...

Die Wertminderung betrug ja vor 2 Jahren 300€. Heute müsste sie geringer ausfallen. Ich würde den Schaden einfach angeben. Das Autohaus bzw. die Bank werden dann einen Wertverlust beziffern. Dieser sollte unter 300€ liegen und ist von dir zu begleichen.

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