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Golf 6 Highline bestellt aber Comfortline gebaut

VW
Themenstarteram 28. Juli 2009 um 21:25

Hallo M-T user wie schon an der überschrift geschrieben ,ich und und mein Arbeitskollege haben am selben Tag einen G6 1.4 TSi Highline(122er) bestellt.Mein Kollege sollte sein Fahrzeug am 4 August in WOB abholen und war heute beim :),da kam der Schock der :) sagte das er sein Comfortline um 14:30 in WOB in Empfang nehmen kann.

Die Konfi ist die selbe wie bei mir ausser Sportpaket,RCD 510 und MUFU,die erste Bestellung war auch ein Comfortline dann hatte der Kollege auf Highline umbestellt AB hat er sowohl für Comfortline und Highline erhalten.Laut :) müsste er wenn er denn Higline nimmt bis zum 15.10 warten.Meine Frage was kann mein Kollege jetzt dagegen unternehmen (was würdet ihr machen) als entschädigung vom:) wäre wenn er auf denn Highline wartet,Gummifussmatten und eine Kostenlose Händler Lieferung.Ich meine das ist zu wenigi ,ch habe ihm denn Vorschlag gemacht wenn er denn Comfortline nimmt das der:) noch als Extra Winterreifen und eine kostenlose Inspektion dazu geben soll.

 

Würde mich über eure Vorschläge freuen (Kollege hat im moment kein Internet) was ihr in dieser Situation machen würdet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von u1905

Zitat:

Original geschrieben von NePHeW

 

das mit dem bis zum x.10 warten verstehe ich nicht ganz. Wann hat der Händler das gesagt?

 

Das hat der :) heute gesagt nach dem er festgestellt hat das der Comfortline gebaut wurde anstelle des Highline laut :) hat da der Sachbearbeiter gepennt.

 

Der termin 15.10.ist wenn er denn Higline haben will aber bei der AB nach der Umbestellung von Comfortline auf Highline war Liefertermin ca 11.08.

:confused:. Bitte Punkt und Komma. Es liest sich leider so schwer ...

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Einen Comfortline hat er nicht bestellt, da die Bestellung geändert wurde. Normalerweise hätte das Fahrzeug in der Autostadt gar nicht erst übernommen werden dürfen, so wie ich das verstehe, ist der Händler aber einsichtig.

 

Nur, was ja eigentlich logisch ist, gilt natürlich der ursprüngliche Preis für den Comfortline, mit einem guten Rabatt für den Fehler des Händlers.

 

Ich würd´s so machen. Neubestellung des Highline. Solange bekäme der Kunde einen Leihwagen, bzw. den falschen Comfortline zur Verfügung gestellt. Damit wäre das aber abgegolten. Also keine Extra Rabatte oder so mehr, denn dafür bekommt dein Kollege ja für 3-4 Monate kostenlos einen Leih(neu)wagen.

also er hat umbestellt und dann ne neue AB bekommen. Also gilt dann die neue AB und die alte ist nicht mehr wirksam.

das mit dem bis zum x.10 warten verstehe ich nicht ganz. Wann hat der Händler das gesagt?

Option A: Als er umbestellen wollte. -> dann hätte ich das jetztige Auto garnicht angenommen und hätte gesagt das ist nicht meiner ich warte bis das richtige Auto da ist.

Option B: Nachdem er das jetzige AUto bekommen hat und dies bemängelt hat. Auch dann hätte ich es nicht genommen.

Das würde dann aber heißen das die erste Bestellung nicht unwirksam geworden ist und der Händler zwei Autos bestellt hat. Also entweder verstehe ich da was nicht oder es ist einfach unlogisch

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 21:52

Zitat:

Original geschrieben von NePHeW

 

das mit dem bis zum x.10 warten verstehe ich nicht ganz. Wann hat der Händler das gesagt?

Das hat der :) heute gesagt nach dem er festgestellt hat das der Comfortline gebaut wurde anstelle des Highline laut :) hat da der Sachbearbeiter gepennt.

Der termin 15.10.ist wenn er denn Higline haben will aber bei der AB nach der Umbestellung von Comfortline auf Highline war Liefertermin ca 11.08.

Zitat:

Original geschrieben von u1905

Zitat:

Original geschrieben von NePHeW

 

das mit dem bis zum x.10 warten verstehe ich nicht ganz. Wann hat der Händler das gesagt?

 

Das hat der :) heute gesagt nach dem er festgestellt hat das der Comfortline gebaut wurde anstelle des Highline laut :) hat da der Sachbearbeiter gepennt.

 

Der termin 15.10.ist wenn er denn Higline haben will aber bei der AB nach der Umbestellung von Comfortline auf Highline war Liefertermin ca 11.08.

:confused:. Bitte Punkt und Komma. Es liest sich leider so schwer ...

Mann, Mann, Mann... Viele haben die Schule bereits nach der 7. Klasse abgebrochen.

... muss meinem Vorredner RECHT geben, mit Komma und Punkt liest sich der Text angenehmer. :rolleyes:

am 29. Juli 2009 um 4:08

also ich würde auf keinen fall den cl nehmen. gibt ja doch einige unterschiede die er nun nicht nach seinen wünschen config hat. würde mit dem händler reden und versuchen den liefertermin ein wenig nach vorn zu schieben... da der hl ja offensichtlich noch gebaut werden muss, würde ich einfach über einige zusätzliche extras verhandel, die man so vielleicht nicht gewählt hat. z.b. schiebedach, oder das rcd 510 mit dynaudio... würde das ruhig etwas höher ansetzen, da der händler natürlich die kosten nach unten drücken will.... winterreifen würde ich nicht wieder dazu nehmen, ärger mich bei mir auch total das ich sie geordert habe. bekommt man im netz schon recht günstig.

am 29. Juli 2009 um 6:55

Hatte vor einigen Jahren mal ein ähnliches Problem:

Ich hab mir einen Passat 1.9 TDI mit 6-Gang-Getriebe bestellt, geliefert wurde aber ein 5-Gang.

Das Fahrzeug hatte ich jedoch bereits auf mich zugelassen, bevor ich es abgeholt habe. Daraufhin meinte der Händler, er würde mir Winterreifen + die erste Inspektion schenken, ich solle doch den 5-Gang behalten. Letztlich war er aber nicht bereit, das bestellte Fahrzeug zu ordern, da er einen riesen Verlust machen würde (er warf mir plötzlich vor, ich hätte das Auto angemeldet, ohne dessen Vollständigkeit zu überprüfen :rolleyes: ).

Erst als er einen Brief von meinem _Anwalt bekommen hat, wurde das neue Fahrzeug bestellt. Die Wartezeit durfte ich mit dem bereits angemeldeten 5-Gang überbrücken, bekam aber natürlich keine Extras mehr geschenkt.

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

Die Wartezeit durfte ich mit dem bereits angemeldeten 5-Gang überbrücken, bekam aber natürlich keine Extras mehr geschenkt.

Habe ich doch auch gesagt

am 29. Juli 2009 um 19:22

Moin!

Der Sachverhalt ist doch recht einfach:

er ist zur Abnahme des Fahrzeugs nicht verpflichtet, weil eine vertragsgemäße Erfüllung nicht vorliegt. Und der Händler hat kurzfristig für Ersatz zu sorgen oder für die Überbrückung Ersatz zu stellen.

Kompromisse würde ich hier keine eingehen, schließlich kostet so ein Auto viel Geld und man will es auch länger nutzen.

Hatten das Problem bei einem Firmenwagen auch mal mit einem Seat Alhambra, wo der Disponent im Autohaus wohl vergessen hatte, den Code für das Sondermodell "Vigo" bei der Bestellung einzugeben. Ergo kam ein Auto, an dem eine ganze Reihe von Ausstattungen fehlten.

Da gab es nur einen Kommentar zu: " Herzlichen Glückwunsch Herr xxx zu Ihrem neuen Vorführwagen. Und jetzt besorgen Sie uns KURZFRISTIG ein adäquates Ersatzfahrzeug"

Hat er dann auch getan und bei einem anderen Händler ein entsprechendes Fahrzeug gefunden. Der hatte sogar einige Ausstattungen mehr und war als einziger Kompromiß schwarz-metallic statt blau uni, aber damit konnten wir dann leben.

Die Mehrausstattungen haben wir natürlich nicht bezahlt, sondern nur den vereinbarten Preis, und den Umbau der AHK vom bestellten Fahrzeug an das andere Fahrzeug mußte der Händler auch noch tragen. Dürften ihn so alles in allem etwa 2.500 € gekostet haben dieser kleine Fehler bei der Eingabe...:o

Gruß

Stefan

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