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Golf 6 Team von Freund kaputt gefahren

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 18:13

Hallo Forum,

habe soeben das Auto eines Freundes kaputt gefahren. Neue Golf 6 Team.... Bin bei der Nässe jmd drauf gefahren...

Kaputt ist Kotflügel, Kühlergrill und die Front ist verzogen.

Das auto hat park distance control und automatisches Einparken..

Nun muss ich das bei Vw in die Werkstatt bringen. Leider nur Teilkasko... Was habe ich zu erwarten ?

3000- 5000 Euro ?

Beste Antwort im Thema

Das Schweizer Recht hilft uns hier in Deutschland wenig. Dass die Privathaftpflicht bei uns die Rabattverluste des Halters eines geliehenen Autos abdeckt, wage ich zu bezweifeln. Schäden an geliehenen Gegenständen werden von der Privathaftpflicht, wie schon gesagt, überhaupt nicht abgedeckt! Auch muss ich bei einem Schaden nicht die Vollkasko in Anspruch nehmen bzw. tritt die automatisch ein.

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Hallo,

ohne Foto kann man zur Schadenhöhe

keine Aussage treffen.

Foto auch bei geöffneter Motorhaube mit

Blick ins innere.

Gruß

Die Autoversicherung deines Freundes-Neuwagen und nur Teilkasko:eek:

Sollte er noch so "neu" sein, das er noch auf die "Deckungskarte/Code" fährt,

gilt bis zum endgültigen Vertragsabschluß die Vollkasko.

Genau...Bilder, ohne die ist´s schwer den Schaden abzuschätzen

Gruß Volker

am 11. Januar 2011 um 18:59

also wenns die gesamte front ist, was du da zu schrott pulverisiert hast, dann kannste dich mehr im oberen bereich der summe orientieren... ich würd mich sogar ausm fenster lehnen und sagen, dass 5000 euro gerade mal die ersatzteile decken wird....

Hallo,

also wenn das Fahrzeug ohnehin in die Werksatt

kommt dann wird dir ein ungefährer Kostenrahmen

mitgeteilt.

Das würde ich abwarten u. du solltest dich dann

erst wieder melden.

Ich bin ebenso wie Volker der Meinung das dein

Freund für das relativ neue Fzg. eine Vollkasko

abgeschlosse hat.

 

Vielleicht will er vermeiden dass die Versicherung

nicht in Anspruch genommen wird, damit er nicht

hochgestuft wird.

Gruß

Wenn die Gesetzgebung ähnlich wie in der Schweiz ist, und du über eine Privathaftpflichtversicherung verfügst, dann wäre dieses Szenario möglich:

Dein Freund sollte eine Vollkaskoversicherung haben, ist ja irre ein neues Auto nur Teilkasko zu versichern. Wer das tut, der sollte sich auch nicht vor finanziellen Folgen scheuen, denn dann hat er genug Moneten um ein Totalverlust in Kauf zu nehmen.

Theoretisch sollte deine Privathaftpflichtversicherung die Höherstufung (also Mehrprämie aufgrund des Schadenfalles) entschädigen. Denn du bist ihm gegenüber diesbezüglich haftpflichtig. Aber eben, dies nur wenn tatsächlich eine Vollkasko besteht, denn wo's nix aufzustufen gibt, gibt's auch nix zum Entschädigen.

In der Schweiz ist es auf jeden Fall so..wie es in Deutschland aussieht, kann ich nicht sagen.

Der Unfall hätte ihn genau so treffen können wie dich.. was hätte er dann da gemacht?

für ausgeliehene Gegenstände, also auch Auto, zahlt in Deutschland keine Haftpflichtversicherung. Da musst Du das Auto Deines Freundes schon ohne desssen Wissen und Zustimmung gefahren haben, dann tritt vielleicht eine Haftpflicht ein.

Warum zahlt denn die Versicherung, wenn du nicht auf dem Auto versichert bist? Oder gibt ihr an, dass dein Freund gefahren ist und den Unfall verursacht hat?

Kann sein, das ich die Frage nicht richtig verstanden habe-

aber eine Kasko ist immer Fahrzeuggebunden und nicht an-oder auf den Fahrer

übertragbar. Eine Haftpflicht des Verursachers (sofern vorhanden) würde hier

nicht greifen.

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Zitat:

Original geschrieben von xtatwaffex

Warum zahlt denn die Versicherung, wenn du nicht auf dem Auto versichert bist? Oder gibt ihr an, dass dein Freund gefahren ist und den Unfall verursacht hat?

Warum sollte das so sein? Normalerweise deckt die Versicherung schon alle Fahrer ab, außer man hat (um Beiträge zu sparen) den Fahrerkreis eingegrenzt.

Allerdings zahlt meines Wissens die Versicherung auch wenn vertragswidrig gehandelt wurde (anderer Fahrer, nicht in der Garage geparkt, zuviele Kilometer gefahren). Es wird dann allerdings eine Vertragsstrafe fällig - wobei ich nicht ganz sicher bin ob das auch bei der VK gilt?

vg, Johannes

Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Es ist doch alles ganz klar. Die Haftpflich des Autos zahlt, egal wer gefahren ist, bei eigenem Verschulden die Schäden des Unfallgegners. Die eigenen Schäden zahlt eine Vollkaskoversicherung, falls der Halter dieses will und sofern er eine hat. Lässt er den Schaden nicht durch "seine" Vollkasko begleichen, musst Du zahlen, ohne wenn und aber. Also, wie gut ist die Freundschaft.

Natürlich müsstest Du ihm einen eventuellen Rabattverlust bezahlen, und zwar für mehrere Jahre! Der Rabattverlust tritt natürlich auch für die normale Haftpflicht ein. Ich würde den meinem Freund nicht in Rechnung stellen, denn wenn ich mein Auto verborge, kenne ich auch die Risiken.

Deine eigene Haftpflichtversicherung, falls Du hast, kannst Du dafür nicht in Anspruch nehmen.

In der Schweiz ist es auf jedenfall so:

Die Haftpflichtversicherung des Autos deckt den Schaden am Geschädigten vollumfänglich. Besteht eine Vollkaskoversicherung, dann deckt diese den Schaden am eigenen Fahrzeug abzüglich Selbstbehalt ebenfalls vollumfänglich, auch wenn jemand anders damit herumfährt, solange dies mit dem Wissen und Erlaubnis des Halters gemacht wird.

Durch den Unfall hat der Halter natürlich eine Bonuseinbusse, das heisst einen Rabattverlust. Dadurch wurde er persönlich durch den Lenker des Fahrzeug "finanziell" geschädigt. Also tritt hier (sofern der Lenker eine hat) die Privathaftpflichtversicherung ein, welche diesen finanziellen Verlust dem Halter entschädigt.

Wie siehts nun mit dem Schaden am Fahrzeug aus wenn keine Vollkasko besteht? Folgendermassen: Gemäss schweizer Recht hat der Lenker dem Halter einen Schaden zugefügt. Somit ist er für deren Ersatz verpflichtet. Da aber in der normalen Privathaftpflichtversicherung nur die Bonuseinbusse versichert ist, gibt es eine Möglichkeit sich hier noch weiter zu schützen. Der Lenker sollte einen Zusatz abschliessen -> "Führen fremder Motorfahrzeuge" - Diese Zusatzdeckung würde in diesem Fall des Themenerstellers eingreifen.

Vollkaskoversicherung besteht nicht, also greift die Zusatzversicherung des Lenkers ein. Diese würde den Schaden vollumfänglich bezahlen abzüglich Selbstbehalt.

Priorität hat jedoch immer noch die Vollkaskoversicherung - Besteht diese, zahlt diese auch. Besteht sie nicht, zahlt eine Zusatzversicherung des Lenkers. Und diese ist für einen schnäppchenpreis in der Privathaftpflichtversicherung zu haben.

In der Schweiz ist diese Regelung gang und gäbe, informiert euch mal wie es in Deutschland ist und ob es diesen Zusatz gibt. Für alle die, die gelegentlicht mal ein fremdes Auto fahren, macht es durchaus sinn und schützt vor böse Überraschungen.

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Die Autoversicherung deines Freundes-Neuwagen und nur Teilkasko:eek:

Sollte er noch so "neu" sein, das er noch auf die "Deckungskarte/Code" fährt,

gilt bis zum endgültigen Vertragsabschluß die Vollkasko.

Genau...Bilder, ohne die ist´s schwer den Schaden abzuschätzen

Gruß Volker

Das stimmt aber so nicht, die Deckungskarte kann auch nur TK abdecken. Es kommt immer drauf an, wie der Vorvertrag aussah bzw. was vereinbart wurde.

Das Schweizer Recht hilft uns hier in Deutschland wenig. Dass die Privathaftpflicht bei uns die Rabattverluste des Halters eines geliehenen Autos abdeckt, wage ich zu bezweifeln. Schäden an geliehenen Gegenständen werden von der Privathaftpflicht, wie schon gesagt, überhaupt nicht abgedeckt! Auch muss ich bei einem Schaden nicht die Vollkasko in Anspruch nehmen bzw. tritt die automatisch ein.

Zitat:

Original geschrieben von diddi4

Das Schweizer Recht hilft uns hier in Deutschland wenig. Dass die Privathaftpflicht bei uns die Rabattverluste des Halters eines geliehenen Autos abdeckt, wage ich zu bezweifeln. Schäden an geliehenen Gegenständen werden von der Privathaftpflicht, wie schon gesagt, überhaupt nicht abgedeckt! Auch muss ich bei einem Schaden nicht die Vollkasko in Anspruch nehmen bzw. tritt die automatisch ein.

Ich sagte: Evtl. gibt's das in Deutschland auch, darum informieren lassen.. Dass ihr nicht dasselbe Recht habt, weiss ich auch.. - Hier in der Schweiz wissens villeicht nur etwa 3% dass es sowas überhaupt gibt..

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