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Golf 7 Fehlercodes innerhalb der Garantie

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 10. November 2017 um 12:38

Hallo liebe Forenteilnehmer,

mein Golf 7 BJ 2015 befindet sich noch in der Garantie, auch eine Anschlussgarantie ist vorhanden.

Beim Auslesen des Fehlerspeichers wird Folgendes angezeigt:

9456433 Fahrzeugschlüssel Signal fehlerhaft

16777024 CAN-Bus-Kommunikation gestört

65588 Scheibenheber-Stellantrieb-Grundeinstellung fehlt/fehlerhaft

Das einzige Problem das ich selber ab und zu bemerke ist, daß die Fensterheber sich gelegentlich nicht mit der Fernbedienung öffnen und schließen lassen. (egal mit welcher von beiden Schlüsseln)

Wenn das Fahrzeug bewegt wird funktioniert das wieder. Das Problem tritt ca. 3-4x im Jahr auf, ansonsten nicht.

Meine Frage:

Der VW Händler sagte mir, daß eine Prüfung ob überhaupt ein Garantiefall vorliegt erst mal vom Kunden bezahlt werden muss. Ich müsste dafür ca. 1 Stunde / 124 € rechnen.

Ist das so in der Garantiezeit, daß die Fehlersuche erst mal auf Kosten des Kunden geht ?

Ich finde das nicht besonders kundenfreundlich, zumal ich ja schonmal ein Fehlerprotokoll vorgelegt habe. Das würde ihm nicht reichen, er müsste das nochmal selber auslesen...

Ich hätte gerne - wenn ich schon Neuwagengarantie habe die Fehler in der Garantie behoben.

Ist das von VW zuviel verlangt ? :-)

Danke für Eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@carli80 schrieb am 11. November 2017 um 10:38:52 Uhr:

@Mario_G7 Wird eine solche Fehlermeldung im Menu "Fahrzeugstatus" eigentlich angezeigt? siehe z.B.

Selbst beheben der Grundeinstellung nach Handbuch durchführbar?

Fehler wird nach einigen Start selbst gelöchst? Oder kann man mit einfachen OBD Scannern z.B. Torrque Pro selbst löschen?

Nein. Wird nicht angezeigt.

Und ja, im Handbuch wird beschrieben, wie man die Grundeinstellung durchführt. Allerdings listet das Handbuch hier nicht alle Ursachen auf. Manchmal vergisst er die Grundeinstellung auch einfach so.

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Nach meinem Verständnis ist das Fahrzeug nicht Fehlerfrei. Andere Werkstatt mal aufsuchen wenn das Problem besteht.

Die lesen dann aus und müssten sich drum kümmern.

Hallo,

finde ich auch merkwürdig.

Im Menu CAR Fahrzeugstatus hast du vermutlich keine Fehlermeldung

mit welcher Software hast du denn die Daten ausgelesen.

Zitat:

ich ja schonmal ein Fehlerprotokoll vorgelegt habe. Das würde ihm nicht reichen, er müsste das nochmal selber auslesen...

Innerhalb der 2 Jahre must du doch ohnehin einen "Servicetermin" wahrnehmen. Dazu gehört doch Fehlerauslesen mit dazu:D

Ich würde mir mal das Ausleseprotokoll zeigen lassen, falls keine Kopie rausgerückt wird einfach mit Smartphone fotografieren - und bei absoluter Nicht-Einsichtsfähigkeit - den Dealer wechseln

 

Themenstarteram 10. November 2017 um 13:24

... es ist ein EU-Fahrzeug und ich habe es beim örtlichen freien Händler gekauft, der auch die Inspektion nach 2 Jahren gemacht und mir das Fehlerprotokoll gegeben hat. Mit dem Fehlerprotokoll auf Papier bin ich dann zu VW gefahren. Der Mitarbeiter bei VW hat gesagt, er müsste es selber nochmal auslesen um mehr Details zu sehen.

Würdet ihr Euch drauf einlassen, daß die Fehlersuche erst mal auf eigenes Risiko und Kosten geht und nur im Garantiefall kostenlos ist ? Wer weiß wie lange die nach dem Fehler suchen müssen...und am Ende heißt es, sorry keine Garantie.

Oder soll ich den Verkäufer (freien Händler) in die Garantie - "Haftung" nehmen ? Eigentlich ist es ja eine Werksgarantie...

Zitat:

@delphin_320iLim schrieb am 10. November 2017 um 13:38:21 Uhr:

 

mein Golf 7 BJ 2015 befindet sich noch in der Garantie, auch eine Anschlussgarantie ist vorhanden.

Zitat:

@delphin_320iLim schrieb am 10. November 2017 um 14:24:58 Uhr:

 

ich habe es beim örtlichen freien Händler gekauft, der auch die Inspektion nach 2 Jahren

1. Frage: Ist dein Auto jetzt schon 2 Jahre alt, oder noch nicht?

2. Frage: Hast Du einen Nachweis für die Inspektion, indem hervorgeht, dass nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde? (Für die Anschlussgarantie)

Themenstarteram 10. November 2017 um 13:56

...gekauft Mitte Dezember 2015. Die normale Werksgarantie wäre also in knapp 4 Wochen rum.

Zählt für die Garantie das Kaufdatum oder die Erstzulassung die im Fahrzeugschein unter "6" steht (Juni 2015) ?

Ich habe gelesen, wenn das Fahrzeug unbenutzt ist zählt nach einem Gerichtsurteil das Kaufdatum. Das Auto hatte 5 km beim Kauf.

Aber wie gesagt, eine Anschlussgarantie wäre laut dem VW-Händler bei dem Fahrzeug auch noch vorhanden.

relevant ist das Datum der Übergabeinspektion

Normalerweise ist sowas im Rahmen der Garantie natürlich kostenlos, der VW-Händler ist wahrscheinlich angepisst, das Du nur für die Garantiegeschichte zu ihm kommst.

Da frage ich mich allerdings auch -> warum lässt Du das nicht von deinem Händler machen, wenn der Wagen da eh schon zur Inspektion war?

Themenstarteram 10. November 2017 um 14:19

... der Händler sagt, der Fehler wäre ja nicht so gravierend... Während der Fahrt leuchtet auch nix.

Er hat die Fensterheber Grundeinstellung mal justiert indem er die Scheiben alle mal hochgefahren hat und den Fensterheberknopf 2 Sekunden lang gehalten hat nachdem die Scheiben oben waren. Ist das so eigentlich korrekt mit der Fensterheber Justierung ?

Wenn die VW Händler angep.... sind wenn jemand wg. der Werksgarantie kommt:

Sollte man dann besser zu einer VW-Niederlassung gehen wg. der Werksgarantie ?

Oder MUSS jeder VW-Händler die Garantieabwicklung anbieten egal wo man gekauft hat ?

Danke schonmal für Eure Antworten. :-)

EU Fahrzeug , das gilt was anderes , Ankunft oder sowas beim Händler in der EU, und nicht das Zulassungdatum. War hier schon öfter mal Thema. Mal nachschauen.

Themenstarteram 10. November 2017 um 14:48

Zitat:

@Bitboy schrieb am 10. November 2017 um 15:39:04 Uhr:

EU Fahrzeug , das gilt was anderes , Ankunft oder sowas beim Händler in der EU, und nicht das Zulassungdatum. War hier schon öfter mal Thema. Mal nachschauen.

ok, Danke, hast Du eine genaue Info oder einen Link? Hab da noch nichts Passendes gefunden.

Das wäre aber im Endeffekt ja dasselbe, wenn das Datum der Übergabeinspektion gilt, oder ?

Wo wird denn die "Ankunft" beim Händler dokumentiert? Im Scheckheft steht ja nur die Übergabeinspektion drin. Und im Schein die Erstzulassung.

Interessant wäre ob die Fehler sporadisch gesetzt werden? Da du ja anscheinend keine Probleme hast , ist fraglich was du bemängeln willst? Das anlernen der FH wurde fast richtig gemacht nur ist dies auch mit komplett abgesenkter Scheibe durchzuführen.

Themenstarteram 10. November 2017 um 15:10

Zitat:

@Rickracing schrieb am 10. November 2017 um 15:55:04 Uhr:

Interessant wäre ob die Fehler sporadisch gesetzt werden? Da du ja anscheinend keine Probleme hast , ist fraglich was du bemängeln willst? Das anlernen der FH wurde fast richtig gemacht nur ist dies auch mit komplett abgesenkter Scheibe durchzuführen.

... muss man beim Anlernen den Knopf durchgehend mehrere Sekunden gedrückt lassen wenn die Scheibe oben / unten angekommen ist oder soll man kurz loslassen und dann nochmal 2 Sekunden drücken ?

Hast du in der Zeit irgendwann mal die Batterie abgeklemmt gehabt?

Ich würde da keinen zu großen Aufriss machen.

Die Software, die ab Werk aufgespielt ist, muss nicht 100% fehlerfrei sein. Wenn da mal ein Bit quer kommt, in der gigantischen Kommunikationsmatrix, wird eben ein sporadischer einmaliger Fehler abgelegt. Von dem Abklemmen einer Batterie mal ganz zu schweigen.

Solang du keine Nachteile im täglichen Betrieb hast, nix leuchtet....

Zitat:

 

Sollte man dann besser zu einer VW-Niederlassung gehen wg. der Werksgarantie ?

Oder MUSS jeder VW-Händler die Garantieabwicklung anbieten egal wo man gekauft hat ?

Danke schonmal für Eure Antworten. :-)

Gibt es denn VW-Niederlassungen? Wie unterscheidet man die als Kunde von normalen VW-Händlern?

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