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Golf 7 R line - Frontgitter unten / Unfall mit einem Hase - Wer zahlt??
Moin.
Ich hätte 2 fragen:
1 . Ich habe einen Golf 7 R line ( Ende 2013 ) . Passt bei meinem Fahrzeug Frontgitter vom Golf 7 r ( Anfang 2014 ) ?
2 . Ich hatte gestern/ heute Nacht ein Unfall mit einem Wildhase. Stoßstange vorne zerkratzt und Frontgitter komplett kaputt
Ich habe die Polizei angerufen und als sie kamen haben sie alles angeguckt und aufgeschrieben dass Sachschäden entstanden sind ( ca 1000 € ) und der Wildhase weggelaufen ist.
Ich habe eine Bescheinigung bekommen und ich soll es morgen bei meiner Versicherung melden.
Also der Hase ist weggelaufen. Bekomme ich trotzdem die Schäden bezahlt??
Mfg
Beste Antwort im Thema
Da meldet sich der TE und fragt einfach nur, ob ein Wildschaden bezahlt wird, wenn das Wild entfleucht ist und ob ein R-Gitter an die Stoßstange passen würde. Am Ende ist die Frage, ob eine Anklage wegen Versicherungsbetruges in Frage kommt )
Laßt doch einfach die Spekulationen und beantwortet die Fragen des TE - den Rest klärt er sicher selbst.
1. Wenn der Wagen mindestens Teilkaskoversichert ist, wird ein Wildschaden übernommen. Ob in diesem Fall und in welchem Umfang, sagt Dir die Versicherung. Wenn Dein Vater das Auto versichert, muss er sich natürlich an seine Versicherung wenden.
2. Leider weiß ich nicht, ob ein R-Line-Gitter passen würde.
Grüße,
Marco
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28 Antworten
Nur wenn Du mindestens Teilkasko hast
Dann wirst Du auch nicht hochgestuft
Das musst du mit deiner Versicherung klären.
Gut ist ja schon einmal, dass du den Unfall von der Polizei hast aufnehmen lassen.
Entscheidend ist, dass du zumindest eine Teilkaskoversicherung hast.
Wildschäden werden idR. bezahlt, abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.
Bei neueren Versicherungsverträgen kann man in der Kaskoversicherung auch Schäden mit Tieren aller Art versichern.
Das Gitter ist vielleicht billiger als die SB?
Ich habe vollkasko aber idas Auto ist auf mein Vater angemeldet und ich bin nicht versichert.
"Ich habe vollkasko ... ich bin nicht versichert."
Das passt nicht zusammen!
Als berechtigter Fahrer bist du über den Halter und Versicherungsnehmer mitversichert.
Probleme kann es allerdings geben, wenn der Versicherung nicht mitgeteilt wurde, dass du auch mit dem Fahrzeug fährst.
Solch eine Vertragsverletzung kann einen Regress der Versicherung von bis zu einem Jahresbeitrag bedeuten.
Ja ich frage am besten meinen Versicherungsmann.
Passt der Gitter von R auf Rline ?
Zitat:
@osborne0609 schrieb am 18. November 2018 um 20:45:45 Uhr:
"Ich habe vollkasko ... ich bin nicht versichert."
Das passt nicht zusammen!
Doch, das passt sogar sehr gut. Auto auf Vater zugelassen und versichert, und den (relativ jungen) Sohn nicht als berechtigten Fahrer angemeldet. Ist dann deutlich billiger.
Und damit könnte es eine Null-Nummer geben. VK zahlt Schaden abzgl. SB und verlangt entweder Strafprämie oder Prämiennachschlag.
Dieser Hase muß aber ein harter Hund gewesen sein wenn er nach diesen Schäden einfach weggelaufen ist ...
Solche Kommentare kannst du dir sparren
Der Gedanke drängt sich eben auf wenn man die Bilder sieht.
Aber nichts für ungut !
Zitat:
@Ugolf schrieb am 18. November 2018 um 21:14:13 Uhr:
Dieser Hase muß aber ein harter Hund gewesen sein wenn er nach diesen Schäden einfach weggelaufen ist ...
Der ist nicht gelaufen, der ist davon geflogen . Oder liegt noch im Motorraum.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 18. November 2018 um 21:14:13 Uhr:
Dieser Hase muß aber ein harter Hund gewesen sein wenn er nach diesen Schäden einfach weggelaufen ist ...
Genau über so ein Häschen bin ich auch schon drüber, mit gut 80 Sachen!
Und der Hase ist einfach weggelaufen!
BMW E 30, Frontblech eingedrückt und der Kühler in den Lüfter eingeschlagen, knapp 2000 DM Schaden, was anfang der 90er richtig viel Kohle war.
Ergo:
so wilde Forums-Spekulationen und die Realität sind halt ab und an doch net des gleiche!
Entsprechend derm vorgefundenem und hier eingestelltem Schadenbild kann man (ohne jemanden zu nahe zu treten) zu folgender Erkenntnis kommen;
Das Schadenbild passt nicht zum geschildertem Schadenshergang.
Der Gutachter der Sachversicherung wird die vorhandenen Spuren sichern und im Labor untersuchen lassen.
Eine Sachversichung wie TK oder VK leistet nur zu den in ihren AKB aufgeschriebenen und durch den VN unterschriebenen Versicherungsbedingungen. Und die sind von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich.
Wie hier weiter verfahren wird, ist alleinige Sache der Versicherung im Zuge der Beweissicherung, ob es zur Anklage wegen versuchtem Versicherungsbetruges oder zur Leistungserbringung kommt.