ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Golf 7 Räder auf Golf 6 GTD ?

Golf 7 Räder auf Golf 6 GTD ?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 17:46

Moin,

ich fahre einen Golf 6 GTD mit dem Originalem Sportfahrwerk und 7x 17 ET54 Seattle Felgen. (225/45R17)

Meine Frage ist ob ich die Golf 7 Felgen Dijon mit den maßen 7x17 ET49 (bei Gleicher Bereifung) wegen der veränderten ET eintragen lassen muss? Würden denn ja ein wenig weiter raus stehen und auf den Rad- Reifen Kombinations Zettel ist die ET auch nicht mit aufgeführt.

wäre cool wenn mir jemand weiter helfen könnte.

LG

Ähnliche Themen
13 Antworten

Abnahme und Eintragung ist verpflichtend, da diese Kombi nicht im CoC steht.

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 17:55

ok,

danke für die Schnelle Antwort.

LG

Vorher noch die Traglastbescheinigung bei VW anfordern.

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 18:01

ok,

und wie ist das wenn ich die Räder beim TÜV vorzeigen will? Darf man die zuhause drauf bauen und dann dahin fahren oder muss ich das aufm Hof vom TÜV umbauen?

Bin mir nicht sicher, aber glaube direkte Fahrten sind Okay.

Auf alle Fälle ist es bei einem Auto, welches lange nicht zugelassen war und auch der TÜV abgelaufen ist, so erlaubt.

Also hier das alte Kennzeichen drauf und dann halt direkt zum TÜV. Wichtig wäre hier, dass es der wirklich direkte Weg ist. Also nen kurzer Schlenker wäre nicht drin.

Kann mir gut vorstellen, dass es bei dieser Variante auch gilt.

Zitat:

Darf man die zuhause drauf bauen und dann dahin fahren

Ja, ohne Umwege.

Am Besten einen Termin machen.

@Forster007

Zitat:

Also hier das alte Kennzeichen drauf und dann halt direkt zum TÜV.

Erzähl nicht so einen Unsinn.

 

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 18:15

Ok,

Danke.

LG

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. Dezember 2016 um 19:14:01 Uhr:

Zitat:

Darf man die zuhause drauf bauen und dann dahin fahren

Ja, ohne Umwege.

Am Besten einen Termin machen.

@Forster007

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. Dezember 2016 um 19:14:01 Uhr:

Zitat:

Also hier das alte Kennzeichen drauf und dann halt direkt zum TÜV.

Erzähl nicht so einen Unsinn.

Na, wenn meine Aussage gerade Unsinn war, dann ist deine wohl auch gerade Unsinn. Denn deine Aussage gibt genau meine wieder.

Das mit dem Kennzeichen ist halt bezogen auf ein abgemeldetes Fahrzeug, wie beschrieben. Da hat man nunmal kein anderes Kennzeichen.

Und ohne Kennzeichen darf man nicht fahren. Auch kein direkten Weg.

Wenn du mit nem alten Kennzeichen, welches nicht zugelassen ist, erwischt wirst, kannst du schonmal die Brieftasche gaaanz weit auf machen.Vermutlich kommt da auch mal schnell noch ein Fahrverbot dazu.Was manche Leute hier so von sich geben, Hut ab, das grenzt schon an den Straftatbestand.

Was glaubst du, warum es Kurzzeitkennzeichen gibt???

Wie ich im 1. Post schrieb, ist das beim TÜV und Anmeldung so, also wenn das Auto abgemeldet ist und sonst alles Zugelassen wäre. Also Auto Originalzustand usw.

Ob es halt bei ner Bauteiländerung zu trifft, hatte ich auch gesagt, dass ich dies hier nicht weiß, ob es dann auch gilt.

Aber es gilt auf alle Fälle, dass man mit dem alten Kennzeichen, was mal auf dem Fahrzeug angemeldet war, direkte Fahrten zum TÜV vollführen darf, wenn halt original.

 

Kann man zum Beispiel hier:

https://www.tuev-nord.de/.../

gut nachlesen.

Kurzzeitkennzeichen sind dafür da, wenn das Auto noch gar keine Zulassung hatte oder man die alten Schilder nicht mehr hat oder halt nach machen möchte.

Vielleicht, bevor man überhaupt auf den Gedanken kommt, den anderen zu diskretitieren (was man schon aus Höfflichkeit eigentlich nicht macht), sich vorher auch richtig informieren. Oder einfach fragen, woher man die Informationen hat...

Zitat:

Aber es gilt auf alle Fälle, dass man mit dem alten Kennzeichen, was mal auf dem Fahrzeug angemeldet war, direkte Fahrten zum TÜV vollführen darf, wenn halt original.

Nochmal: Erzähl nicht solchen Unsinn.

Du darfst nur mit Kennzeichen, die vorab von der Zulassungsstelle zugeteilt wurden, Zum TÜV fahren.

Ansonsten begehst du mehrere Straftaten. Wobei das noch nicht mal finanziell das Schlimmste wäre.

Bei einem Unfall mit dem nicht versicherten Fahrzeug haftest du mit deinem gesamten Vermögen, unter Umständen für den Rest deines Lebens.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. Dezember 2016 um 13:29:26 Uhr:

Zitat:

Aber es gilt auf alle Fälle, dass man mit dem alten Kennzeichen, was mal auf dem Fahrzeug angemeldet war, direkte Fahrten zum TÜV vollführen darf, wenn halt original.

Nochmal: Erzähl nicht solchen Unsinn.

Du darfst nur mit Kennzeichen, die vorab von der Zulassungsstelle zugeteilt wurden, Zum TÜV fahren.

Ansonsten begehst du mehrere Straftaten. Wobei das noch nicht mal finanziell das Schlimmste wäre.

Bei einem Unfall mit dem nicht versicherten Fahrzeug haftest du mit deinem gesamten Vermögen, unter Umständen für den Rest deines Lebens.

Und nochmals, was anderes habe ich nie geschrieben. Wenn du natürlich das anders interpretierst (somit falsch liest), kann ich nichts für.

Ich hatte ja sogar extra geschrieben, die alten Kennzeichen drauf.

Alles weitere kann man auf der verlinkten Seite von mir Nachlesen.

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass die Haftpflicht für diese Fahrten schon abgeschlossen sein sollten. Aber auch das ist eigentlich klar und selbstverständlich und auch dort nachzulesen.

Wenn wir aber schon so penibel sein wollen, dann muss noch ein weiterer Aspekt hinzugefügt werden.

Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, dann gilt das Fahrzeug als Komplett Stillgelegt. Ab diesem Moment werden die Schildernummern auch weitervergeben.

Was nun bedeutet, dass ab diesem Moment auch nicht mehr mit den alten Kennzeichen gefahren werden darf. (also die Fahrt zum TÜV natürlich) Es muss nun mit einer anderen Möglichkeit das Auto zum TÜV gebracht werden. Bzw das Fahrzeug zuzulassen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. Dezember 2016 um 13:29:26 Uhr:

Zitat:

Aber es gilt auf alle Fälle, dass man mit dem alten Kennzeichen, was mal auf dem Fahrzeug angemeldet war, direkte Fahrten zum TÜV vollführen darf, wenn halt original.

Nochmal: Erzähl nicht solchen Unsinn.

Du darfst nur mit Kennzeichen, die vorab von der Zulassungsstelle zugeteilt wurden, Zum TÜV fahren.

Ansonsten begehst du mehrere Straftaten. Wobei das noch nicht mal finanziell das Schlimmste wäre.

Bei einem Unfall mit dem nicht versicherten Fahrzeug haftest du mit deinem gesamten Vermögen, unter Umständen für den Rest deines Lebens.

Eierlein, auch auf die Gefahr hin, daß ich auch Unsinn erzähle, aber der Hinweis des TÜV-Nord ist doch eindeutig:

Mit entstempeltem Kennzeichen:

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

 

Was entscheidend ist, daß man auf jeden Fall eine Versicherungs bestätigung hat, ob mit neuen Schildern, weil der Wagen gekauft wurde, oder alten Schildern, weil vorübergehend stillgelegt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Golf 7 Räder auf Golf 6 GTD ?