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Golf 8 GTE - Unterlagen Zulassung BAFA - Informationsblatt zur Nachweisführung der E-Mobilität
Liebe (zukünftige) Golf 8 GTE-Besitzer,
nach aufwendiger Durchsicht sämtlicher Foren-Inhalte habe ich den Eindruck erhalten, dass viele Foren-User viele Fragen im Hinblick auf die bei der BAFA einzureichenden Unterlagen haben. Ein entsprechender Thread, in welchem etwaige Fragen beantworten werden bzw. ein Austausch hierüber erfolgt, existiert anscheinend (noch) nicht. Daher eröffne ich diese Gruppe rund um das Thema "Unterlagen Zulassung BAFA". Dies insbesondere, dass wohl keiner von Euch daran interessiert ist, aufgrund fehlender und / oder unzureichender Unterlagen ein Ablehnungsbescheid seitens der BAFA im Hinblick auf die Umweltprämie zu erhalten.
Zur Sache selbst:
Mein Eindruck derzeit ist, dass die jeweiligen Autohäuser unterschiedliche Unterlagen an den Leasingnehmer aushändigen sowie hierüber unterschiedliche Informationen ausbringen, welche Unterlagen insoweit gegenüber der BAFA erforderlich bzw. ausreichend sind.
Nach Maßgabe der Inhalte des Merkblatts für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25. Juni 2020 sind folgende Unterlagen gegenüber der BAFA einzureichen:
Leasing
· Leasingvertrag
· verbindliche Bestellung
· Kalkulation der Leasingrate
· Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
Insbesondere die Kalkulation der Leasingrate wird bei mir Fragen auf. Wie hat diese auszusehen? Mein Autohändler hat mir lediglich eine Leasingkalkulation ausgehändigt, ohne dass sich aus dieser die einzelnen Rechnungsposten (Extras, Umweltprämie VW etc.) exakt ergeben. Die exakte Aufschlüsselung ist aber nach Maßgabe des o. Merkblatts erforderlich.
In einen der Foren hier wurde im Übrigen ein Foto des von VW ihm übermittelten Informationsblatts zur Nachweisführung der E-Mobilität beigefügt (s. Foto). Ich habe ein solches jedoch nicht erhalten? Wie sieht es bei Euch aus?
Daher meine Fragen:
Welche Unterlagen habt Ihr seitens eures Autohändlers / VW erhalten?
Inwieweit ist es bei der Kalkulation der Leasingrate erforderlich, die einzelnen Rechnungsposten beziffern zu können?
Wie habt Ihr das mit Eurem Autohaus kommuniziert?
Ich hoffe, auf einen regen Austausch rund um das o.g. Thema.
Viele Grüße
AS
Beste Antwort im Thema
Hat vielleicht jemand eine Liste, wie die dazugehörigen Dokumente von Volkswagen heißen? Die Bezeichnung der VW Dokumente ist ja abweichend zu den Bezeichnung der Bafa. Eine Gegenüberstellung wäre hilfreich.
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163 Antworten
Das Merkblatt bekommt das Autohaus von VW und muss dir das weiterleiten.
Ich bekomme meinen im Februar (geplant war April) und hab das Merkblatt jetzt schon bekommen. Die Bestätigung von VW leasing hab ich direkt bekommen mit Vertrag Unterzeichnung, andere erhalten die scheinbar nie.
Offensichtlich ist man seeeeeehr aufs Autohaus angewiesen.
Kommunikation war ganz gut per Mail, nur die Kommissionsnummer hat bisschen gedauert
Anscheinend entscheiden sich 99% der Golf 8 GTE Anschaffer für das Leasing. Da ich ihn aber gekauft (bestellt) habe, wäre es schön, wenn jemand über die beim Kauf erforderlichen Unterlagen Auskunft geben könnte.
Zitat:
@H-E-K schrieb am 23. Oktober 2020 um 12:09:04 Uhr:
Anscheinend entscheiden sich 99% der Golf 8 GTE Anschaffer für das Leasing. Da ich ihn aber gekauft (bestellt) habe, wäre es schön, wenn jemand über die beim Kauf erforderlichen Unterlagen Auskunft geben könnte.
Da steht bei der Bafa bei jetzt zugelassenenen Autos nur die Rechnung. Also ist man nicht so aufs Autohaus/Hersteller angewiesen
Zitat:
@GerEliteSteff schrieb am 23. Oktober 2020 um 11:01:23 Uhr:
Das Merkblatt bekommt das Autohaus von VW und muss dir das weiterleiten.
Ich bekomme meinen im Februar (geplant war April) und hab das Merkblatt jetzt schon bekommen. Die Bestätigung von VW leasing hab ich direkt bekommen mit Vertrag Unterzeichnung, andere erhalten die scheinbar nie.
Offensichtlich ist man seeeeeehr aufs Autohaus angewiesen.
Kommunikation war ganz gut per Mail, nur die Kommissionsnummer hat bisschen gedauert
Vielen Dank für die Antwort. Insoweit ist das Merkblatt also erforderlich für den Antrag bei der BAFA. Mein Autohändler meinte sinngemäß zu mir, dies sei nicht so.
Gibt es ggf. Leute, die dies bestätigen bzw. nicht bestätigen können? (ggf. Leute, die den Bonus erhalten haben, ohne das Informationsblatt zur Nachweisführung der E-Mobilität erhalten haben?).
Sehe es schon kommen, dass ich meinem Autohändler hinterherlaufen muss. Manchmal frage ich mich ernsthaft, was die da den ganzen Tag machen. Wie die arbeiten, mache ich Urlaub.
LG
verstehe ich jetzt richtig , kann ich den Antrag jetzt schon stellen ? obwohl das Auto kommt erst im April
Zitat:
@Passat3c25 schrieb am 23. Oktober 2020 um 13:26:10 Uhr:
verstehe ich jetzt richtig , kann ich den Antrag jetzt schon stellen ? obwohl das Auto kommt erst im April
"Nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist". Steht da zumindest, daher denke ich nein.
Fahrgestellnummer wird beim Antrag auch angefragt. Und die Schnittstelle zwischen bafa und kba geht auch nur nach Zulassung.
wer lesen kann ist klar im vorteil ....Danke
Hallo,
Ich hätte nochmal eine Frage zum BaFa Antrag. Insbesondere an die Profis, die ihren Antrag bereits gestellt haben.
1. verbindliche Bestellung
2. Leasingvertrag
3. Leasingratenkalkulation
sind ja die einzureichenden Unterlagen.
2. und 3. ist klar und wurde ja schon thematisiert.
Wie sieht es denn mit 1. aus?
Was ist unter der verbindlichen Bestellung (bei Leasing) zu verstehen?
Gibt es da ein extra Dokument? Handelt es sich hierbei um die Auftragsbestätigung?
Oder was habt ihr eingereicht?
Wer kann mir helfen?
Mein GTE kommt nächste Woche und noch hab ich Zeit den Verkäufer gezielt zu kontaktieren!
Zitat:
@Bubi_GTE schrieb am 25. Oktober 2020 um 13:43:00 Uhr:
Hallo,
Ich hätte nochmal eine Frage zum BaFa Antrag. Insbesondere an die Profis, die ihren Antrag bereits gestellt haben.
1. verbindliche Bestellung
2. Leasingvertrag
3. Leasingratenkalkulation
sind ja die einzureichenden Unterlagen.
2. und 3. ist klar und wurde ja schon thematisiert.
Wie sieht es denn mit 1. aus?
Was ist unter der verbindlichen Bestellung (bei Leasing) zu verstehen?
Gibt es da ein extra Dokument? Handelt es sich hierbei um die Auftragsbestätigung?
Oder was habt ihr eingereicht?
Wer kann mir helfen?
Mein GTE kommt nächste Woche und noch hab ich Zeit den Verkäufer gezielt zu kontaktieren!
Ich denke, dass die Auftragsbestätigung dafür genügen sollte.
Andere Frage an dich: Hast du eine Rechnung für die Sonderzahlung bekommen und die 4.500 oder 43xx überwiesen?
Ich habe das mit dem Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität ehrlich gesagt nicht ganz verstanden.
In anderen Foren ist die Rede von einem Dokument, welches dem Antragsteller zugeschickt wird, damit dieser es unterschrieben an das BAFA zurückschicken kann. Ich habe den Antrag vorgestern gestellt mit der Auftragsbestätigung, der Kalkulation und dem Vertrag. Habe auch kein "freies" Upload-Feld oder Ähnliches gesehen, welches dafür vorgesehen sein könnte.
Habe ich evtl. etwas übersehen?
Zitat:
@seppel7 schrieb am 25. Oktober 2020 um 14:54:26 Uhr:
Zitat:
@Bubi_GTE schrieb am 25. Oktober 2020 um 13:43:00 Uhr:
Hallo,
Ich hätte nochmal eine Frage zum BaFa Antrag. Insbesondere an die Profis, die ihren Antrag bereits gestellt haben.
1. verbindliche Bestellung
2. Leasingvertrag
3. Leasingratenkalkulation
sind ja die einzureichenden Unterlagen.
2. und 3. ist klar und wurde ja schon thematisiert.
Wie sieht es denn mit 1. aus?
Was ist unter der verbindlichen Bestellung (bei Leasing) zu verstehen?
Gibt es da ein extra Dokument? Handelt es sich hierbei um die Auftragsbestätigung?
Oder was habt ihr eingereicht?
Wer kann mir helfen?
Mein GTE kommt nächste Woche und noch hab ich Zeit den Verkäufer gezielt zu kontaktieren!
Ich denke, dass die Auftragsbestätigung dafür genügen sollte.
Andere Frage an dich: Hast du eine Rechnung für die Sonderzahlung bekommen und die 4.500 oder 43xx überwiesen?
Ich habe heute die Anzahlung inkl. Abholerpaket überwiesen.
Zitat:
@mahjar.w schrieb am 25. Oktober 2020 um 17:24:09 Uhr:
Ich habe das mit dem Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität ehrlich gesagt nicht ganz verstanden.
In anderen Foren ist die Rede von einem Dokument, welches dem Antragsteller zugeschickt wird, damit dieser es unterschrieben an das BAFA zurückschicken kann. Ich habe den Antrag vorgestern gestellt mit der Auftragsbestätigung, der Kalkulation und dem Vertrag. Habe auch kein "freies" Upload-Feld oder Ähnliches gesehen, welches dafür vorgesehen sein könnte.
Habe ich evtl. etwas übersehen?
Dieses Informationsblatt erhältst du von der Leasing Abteilung. Da steht drin, dass der umweltbobus auf die Leasingrate gewährt wurde.
Da muss man nichts unterschreiben.
Die Frage ist nur:
Muss man die Auftragsbestätigung mitsenden? Weil manche haben ja niemals eine bekommen?!
Zitat:
@Bubi_GTE schrieb am 25. Oktober 2020 um 17:28:18 Uhr:
Zitat:
@mahjar.w schrieb am 25. Oktober 2020 um 17:24:09 Uhr:
Ich habe das mit dem Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität ehrlich gesagt nicht ganz verstanden.
In anderen Foren ist die Rede von einem Dokument, welches dem Antragsteller zugeschickt wird, damit dieser es unterschrieben an das BAFA zurückschicken kann. Ich habe den Antrag vorgestern gestellt mit der Auftragsbestätigung, der Kalkulation und dem Vertrag. Habe auch kein "freies" Upload-Feld oder Ähnliches gesehen, welches dafür vorgesehen sein könnte.
Habe ich evtl. etwas übersehen?
Dieses Informationsblatt erhältst du von der Leasing Abteilung. Da steht drin, dass der umweltbobus auf die Leasingrate gewährt wurde.
Da muss man nichts unterschreiben.
Die Frage ist nur:
Muss man die Auftragsbestätigung mitsenden? Weil manche haben ja niemals eine bekommen?!
Danke für die Info. Bezüglich deiner Frage siehe PM.
An alle anderen zur Info: Ich habe die "Auftragsbestätigung/Verbindliche Bestellung" von meinem Händler, ca. 2 Wochen nach dem ich ihm schriftlich per Mail zugesagt habe, zugeschickt kommen. Sieht aus wie ne normale verbindliche Bestellung.