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Golf (AAM) nach 4 jahren wieder in Betrieb nehmen

Themenstarteram 24. April 2006 um 8:36

Also meine freundin hat en 3er geschenkt bekommen. orginal 16.000 km mit nem AAM Motor.

nun darf ich mich an dem austoben.

was muss man denn alles dran machen und was für kosten kommen da in etwa auf sie zu?

also ölwechsel/filter ist klar.

bremsflüssigkeit ist natürlich auch fällig.

reicht es wenn man bissle öl dazu gibt udn kann man ihn dann kurz fahren oder kompletten ölwechsel bevor man ihn anlässt?

motor sieht natürlich top aus.

reifen und bremsen schauen ist au klar.

aber sonst fällt mir bei der kilometer zahl net viel ein. tüv ist seit 2002 abgelaufen.

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37 Antworten

Das ist natürlich ne Besonderheit mit der Laufleistung! Je nachdem wie der Ölstand ist, würd ich bischen nachkippen aber nicht über Max und vorher mal den Motor per Hand paar mal durchdrehen. Dann bischen laufenlassen und dann kompletten Ölwechsel mit Filter!

Ich glaube aber das du zum Baurat mit ihm musst, da der TÜV schon so lange abgelaufen ist!

Es gibz doch jetzt die reglung das wenn ein auto länger als 2 jahre abgemeldet ist nicht wieder angemeldet werden kann . In wie fern diese regel angewendet wird weiss ich aber nicht . Vieleicht gilt das erst ab jetzt für neue autos .

am 24. April 2006 um 9:04

Zitat: Dann bischen laufenlassen und dann kompletten Ölwechsel mit Filter!

Den Motor auf Betriebstemperatur bringen , mindestens 80° Öltemperatur und dann Ölwechsel, das heisst , heisses Öl ablassen, damit der Dreck richtig ausgespült wird. Ölfilter , Kraftstofffilter erneuern. "Rote Nummer" besorgen und Testfahrt in Werkstatt, in Werkstatt BremsenPrüfung machen auf Rollenprüfstand. Beim TÜV anmelden und Vollabnahme machen lassen.

Ich würde den Zahnriemen auch noch bei Gelegenheit wechseln.

Der Motor hat zwar erst 16TKm runter aber das Material altert ja trotzdem.

Faustregel:nach 120TKm oder 6 Jahren Zahnriemen wechseln.

Themenstarteram 24. April 2006 um 9:08

@ Vr6667

woher weißte des denn? ich hoffe mal net, weil des auto ist echt top in schuß. wäre ja schwachsinn.

@Multi-Fanfare

weißte was des ca kostet?

also vollabnahme?

 

muss man sonst noch auf was achten.

also erst bissle öl nachfüllen das nockenwelle net trockenläuft.

dann warmlaufen lassen und dann ölwechsel. dann bremsflüssigkeit.

und krafstoffilter. warum den eigentlich?

am 24. April 2006 um 9:18

Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!

krafstofffilter ersetzen weil sich während der Standzeit chemische Reaktionen in Zinkdruckgehäusen stattfinden, der Zinkdruckguss "blüht", es bilden sich Rückstände, welche die Filter verstopfen können. Bremsflüssikeit erneuern und Bremsprüfung in Werkstatt, nicht das du zum TÜV fährst und die Bremse ist festgerostet. Eventuell musst du sogar die Reifen eneuern, das merkst du beim Fahren , ob er sich beim langen Rumstehen die Reifen verformt haben

Themenstarteram 24. April 2006 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von Multi-Fanfare

Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!

krafstofffilter ersetzen weil sich während der Standzeit chemische Reaktionen in Zinkdruckgehäusen stattfinden, der Zinkdruckguss "blüht", es bilden sich Rückstände, welche die Filter verstopfen können. Bremsflüssikeit erneuern und Bremsprüfung in Werkstatt, nicht das du zum TÜV fährst und die Bremse ist festgerostet. Eventuell musst du sogar die Reifen eneuern, das merkst du beim Fahren , ob er sich beim langen Rumstehen die Reifen verformt haben

danke für die ausführliche antwort.

genau sowas hab ich gesucht :D

weißt du auch noch zufällig was ne vollabnahme ca kostet?

darf die dekra des auch machen?

und wegem krafstoffilter, sollte man da erst kurz laufen lassen das sich der rest auch im filter absetzt bzw verfängt oder gleich so tauschen?

wir hatten anfang des jahres ne vollabnahme bei einem unsere team wagen und ich meine der kollege hat was umme 120oi bezahlt ... war aber auch noch austragung dser stossfänger mit bei

desweiteren noch mal vorm tauschen des spritfilters kanns im prinzip nich wirklich schaden wenn du da noch ma gut was durchschickst ... damit spülste ja gleich die spritleitung und schlecht is das sicher nich ...

am 24. April 2006 um 9:53

Auskunft des TÜV-Nord

5. Wiederzulassung nach mehr als 18 Monaten Stilllegung

Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung ist auf 18 Monate beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Begutachtung gemäß § 21 StVZO, die so genannte "Vollabnahme" erforderlich.

 

Das Gutachten nach § 21 StVZO muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen an einer TÜV-STATION ausgestellt werden, an der wir Sonderabnahmen durchführen. Sie finden diese über den Link http://www.tuev-nord.de/OTS/sti_start.aspx -> Termin bei Ihrer TÜV-STATION. Dort sind die Adressen und die angebotenen Dienstleistungen aufgeführt.

 

Wenn der Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet und die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt hat, erstellt er das Gutachten nach § 21 StVZO. Damit können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen. Dort werden die Zulassungsbescheinigungen für Ihr Fahrzeug ausgestellt und das amtliche Kennzeichen zugeteilt.

Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden.

Für die Begutachtung eines Pkw werden 51,04 € berechnet, wenn Sie den alten Fahrzeugbrief vorlegen können. Sollte eine Datenrecherche für das Erstellen des Gutachtens erforderlich sein, dann müssen wir den erforderlichen Zeitaufwand mit 22,50 € je Viertelstunde in Rechnung stellen.

Für die AU werden zwischen 25,50 (ohne Kat) und 38,80 € (Dieselmotor) berechnet.

Themenstarteram 24. April 2006 um 10:17

mal wieder vielen danke

sollte ja im tüv süd genauso sein :D

also ca 55 euro.

komisch das Loki-Kun 120 gezahlt hat.

werde aber eh vorher da nomal anrufen.

au kann ich selbst machen. hoffe mal des der karren dan möglichst lange lebt :D

sieht echt nagelneu aus.

dekra darf in BaWü keine vollgutachten machen oder?

eintragungen dürfen die ja nur irgendwie im osten oder so.

am 24. April 2006 um 11:51

zu den Kosten für die Vollabnahme(55,-€)kommen noch die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle und die Versicherungskosten

Themenstarteram 24. April 2006 um 11:53

achso, ich hole mir danne ifnach rote nummern ausm geschäft und versicherung, ka wie des läuft?

Zitat:

Original geschrieben von Desbastar

komisch das Loki-Kun 120 gezahlt hat.

war abnahme abgasuntersuchung und austragung der strossfänger ;)

am 24. April 2006 um 12:25

jo, Abgasuntersuchung kommt auch noch dazu

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