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Golf GT 1.4 TSI Bj. 2006 Steuerkette - Gewährleistung

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 13. Januar 2016 um 12:29

Hallo,

bei meinem Golf war es gestern sowei, bei knapp 103.500km sprang die Motorwarnleuchte an und beim nächsten VW-Händler wurde eine Längung der Steuerkette festgestellt.

Nun habe ich von diesem Problem nach dem Kauf des Wagens im Juli 2014 erfahren (Ez. Juli 2006, hatte damals 77000km, gehörte zuvor einer Mitarbeiterin des Autohauses, die ihn wenig gefahren hat)., aber gehofft, das es mich nicht ereilt.

Nun habe ich schon gestern nach Kulanz von VW gefragt, aber die endet wohl bei einem Fzg-Alter von 5 oder 6 Jahren, über 100.000km werden wohl auch nur 50% übernommen. Sowohl der Händler, als auch ich selbst haben beim VW-Kundendienst Sonderkulanz beantragt, der Händler hat aber schon eine Absage erhalten und mir hat man auch nicht viel Hoffnung gemacht.

Ich finde es absolut unverschämt, bei einer als wartungsfrei bezeichneten Steuerkette mit einem Laufleistungsabhängigen Materialproblem die Kulanz vom Alter des Fzg. abhängig zu machen.

Nun wäre ich ja eigtl. noch im Rahmen der 2 Jahre gesetzlicher Gewährleistung. Die wird zwar standardmäßig auf 1 Jahr verkürzt, allerdings unter für Laien so undurchsichtigen Bedinungen, das der BGH am 29.04.2015 diese Regelung für ungültig erklärt hat. Die Formulierung in meinem Vertrag entspricht wörtlich der im Artikel zitierten ("natürlich bis auf den komischen Fehler mit "auch" statt "nach").

Der Verkäufer zieht sich davon natürlich nichts an, er hätte ja schon so viel in den Wagen investiert (Magnetventil am Turbolader und Gurtwarner), so dass ich angekündigt habe, mich mit meinem Anwalt in Verbindung zu setzen.

 

Was könnt ihr mir hier zu meinen Erfolgaussichten sagen? Habe ich auf die eine oder andere Art über den Rechtsweg eine reelle Chance, entweder den Verkäufer, oder VW dranzukriegen?

Sollte ich von VW bzgl. Kulanz eine Absage erhalten, werde ich mich auf jeden Fall beim AB-Kummerkasten melden, auch wenn mir sowas eigtl. zuwider ist.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Januar 2016 um 7:30

Also, ich habe gestern die erwartete Kulanz-Absage von VW bekommen. Die Begründung und Formulierung fand ich äußerst dreist, sie deckt sich auch mit dem, was einige hier so für eine Einstellung haben: Herstellergarantie habe ich schon ewig nicht mehr, man kann bei einem so alten Auto technische Fehler nie ausschließen.

Der Punkt, den auch viele hier scheinbar nicht sehen, ist aber folgender: Die Steuerkette soll wartungsfrei sein, die Längung ist aber aufgrund mangelnder Materialqualität relativ sicher vorprogrammiert, durch unterschiedliche Belastung aber bei unterschiedlichen Laufleistungen. So habe ich die Berichterstattung jedenfalls verstanden. Deshalb ist das Argument, dass ein Zahnriehmen ja auch regelmäßig getauscht werden muss, Blödsinn. Mancher hat sich ja vielleicht vor der Berichterstattung auch deswegen für den TSI entschieden, weil er meinte, die Wartungskosten für den Zahnriehmen zu sparen.

Das ist in etwa so, als würde eine Stromleitung in einem Haus 10 Jahre nach dem Bau aufgrund mangelnder Materialqualität durch Benutzung wegschmoren - ein Verschleiß war nie vorgesehen, eine Wartung oder regelmäßiger Austausch entsprechend auch nicht.

Ich bin jetzt mit dem Anwalt an der Gewährleistung dran. Dass mi 2 Jahre zustünden ist wohl ziemlich eindeutig, der Fall, in dem das angesprochene Urteil getroffen wurde, betraf auch einen VW-Gebrauchtwagen. Die Pferdefüße wurden bereits angesprochen, evtl. lässt sich schwer nachweisen, dass schon beim Kauf ein Sachmangel vorlag (nach der Berichterstattung sollte das aber immer der Fall sein) und die Tatsache, dass ich erst mit dem Verkäufer Rücksprache nehmen konnte, nachdem ich den Auftrag erteilt hatte, spielt eine Rolle. Es war aber noch nichts gemacht worden, ich hatte bei der Werkstatt auf die Klärung möglicher Gewährleistungsansprüche hingewiesen und der Verkäufer hätte noch die Möglichkeit gehabt, mit der Werkstatt die Reparatur abzusprechen. Die Reparaturmöglichkeit bei anderen VW-Vertragshändlern habe ich beim Kauf extra abgesprochen und sie steht auch im Vertrag.

@schapy20: Ich verklage keine Privatperson, sondern den VW-Händler in Meschede, bei dem ich das Auto gekauft habe. Von einer Privatperson habe ich ja keine Gewährleistung.

Trotzdem wüsste ich gerne, ob jemand schonmal in dieser Sache juristisch gegen VW vorgegangen ist.

Zum Schluss muss ich nochmal einige hier tadeln: natürlich versuche ich bei >1400€ Kosten, vorhandener Rechtsschutzversicherung und laut Rechtsberatung guten Aussichten, mich juristisch gegen dreiste Autohändler durchzusetzen, notfalls auch gegen VW. Das dies so selten getan wird ist überhaupt erst der Grund, weshalb diese so dreist mit ihren Fehlern durchkommen.

Wäre der Dieselskandal nicht von US-Institutionen mit der nötigen juristischen Durchsetzungsfähigkeit, sondern von betroffenen Kunden in DE aufgedeckt worden und niemand hätte geklagt, hätte es hier auch bestenfalls eine schlechte Kulanzregelung gegeben.

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Die Beratung über Erfolgsaussichten auf dem Rechtsweg kann und darf(!) nur durch einen Anwalt erfolgen. Von daher bleibt dir nichts außer der Gang zu selbigem übrig.

Themenstarteram 13. Januar 2016 um 14:36

Also zumindest die telefonische Rechtsberatung meiner Versicherung sieht da gute Chancen und, was wichtig ist, meine Rechtscgutzversicherung greift, obwohl ich sie erst nach dem Kauf des Fzgs. abgeschlossen habe, da der Zeitpunkt des Mangeleintritts maßgeblich ist.

Werde nachher mal mit dem Anwalt der Familie telefonieren.

Also verklagst du die Frau die dir den Wagen im Juli 2014 verkauft hat?

Selbst wenn eine zweijährige Gewährleistung greift, beweise mal, dass der Schaden schon bei Kauf also 77tkm vorhanden war. Es soll ja Motoren geben, die dieses ´Phänomen´ nicht oder noch nicht heimgesucht hat. Meine Steuerkette kam auch erst bei 135tkm bzw. ließ ich dann wechseln.

Bei einem 2006er wirst du kaum Kulanz bekommen.

Vergiß´ den ganzen Schmarrn mit Klagen und Co.

Was sind doch VW-Fahrer für weltfremde Gesellen die glauben ewig für ihre Kiste Zubrot zu bekommen ?

Gehe zum Händler und lasse Dir den Reparatursatz für die Kette ( Kettentausch mit allem Drum-und Dran ) für etwa 650 Euro einbauen. Soviel kostet das laut meiner Recherche .

Außerdem zahlt jeder Fahrer eines Motors mit Zahnriemen nach dieser Laufleistung für einen obligatorischen Tausch der soviel kostet immer selbst.

Das Doppelte verplempert man alleine schon durch die Rennerei zum Anwalt und es kommt dabei nichts heraus.

Oder glaubt jemand daß man als David ( mit Rechtsschutzversicherung) gegen einen Goliath gewinnen kann.

Mach doch die Augen auf wie die automobile Wirklichkeit aussieht ... zahlen, zahlen, zahlen ...

Das ist der Fortschritt durch Technik ...

Damals hieß es, dass sich VW zu mindestens 50% an den Reparaturkosten beteiligt, egal welches Alter und den bis dahin gelaufenen Kilometern.

http://www.autobild.de/.../vw-tsi-steuerkettenschaeden-4220214.html

Evtl. ist´s aber schon wieder anders ;)

Mir haben sie vor längerem ( mein Auto war damals etwa 6 1/2 Jahre alt - Bj. 2008 ) auf telefonische Anfrage hin gesagt daß ich auch nichts mehr bekäme.

Hat mich also nicht überrascht das zu Lesen.

Aber ich vermute man hat deswegen den Reparatursatz sehr günstig gehalten und der Austausch insgesamt ist auch preislich akzeptabel ( im Vergleich zu einem Zahnriemenwechsel ).

Aus meiner Sicht sogar die bessere Lösung weil dann die Herumstreiterei nicht notwendig ist und jeder Betroffenen gleich fair behandelt wird. Auch fallen dann die ganzen " Graswachsenhören"-Aktionen bei der Steuerkette weg.

Wenn sie fällig ist wird sie eben gemacht - Punkt.

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 7:30

Also, ich habe gestern die erwartete Kulanz-Absage von VW bekommen. Die Begründung und Formulierung fand ich äußerst dreist, sie deckt sich auch mit dem, was einige hier so für eine Einstellung haben: Herstellergarantie habe ich schon ewig nicht mehr, man kann bei einem so alten Auto technische Fehler nie ausschließen.

Der Punkt, den auch viele hier scheinbar nicht sehen, ist aber folgender: Die Steuerkette soll wartungsfrei sein, die Längung ist aber aufgrund mangelnder Materialqualität relativ sicher vorprogrammiert, durch unterschiedliche Belastung aber bei unterschiedlichen Laufleistungen. So habe ich die Berichterstattung jedenfalls verstanden. Deshalb ist das Argument, dass ein Zahnriehmen ja auch regelmäßig getauscht werden muss, Blödsinn. Mancher hat sich ja vielleicht vor der Berichterstattung auch deswegen für den TSI entschieden, weil er meinte, die Wartungskosten für den Zahnriehmen zu sparen.

Das ist in etwa so, als würde eine Stromleitung in einem Haus 10 Jahre nach dem Bau aufgrund mangelnder Materialqualität durch Benutzung wegschmoren - ein Verschleiß war nie vorgesehen, eine Wartung oder regelmäßiger Austausch entsprechend auch nicht.

Ich bin jetzt mit dem Anwalt an der Gewährleistung dran. Dass mi 2 Jahre zustünden ist wohl ziemlich eindeutig, der Fall, in dem das angesprochene Urteil getroffen wurde, betraf auch einen VW-Gebrauchtwagen. Die Pferdefüße wurden bereits angesprochen, evtl. lässt sich schwer nachweisen, dass schon beim Kauf ein Sachmangel vorlag (nach der Berichterstattung sollte das aber immer der Fall sein) und die Tatsache, dass ich erst mit dem Verkäufer Rücksprache nehmen konnte, nachdem ich den Auftrag erteilt hatte, spielt eine Rolle. Es war aber noch nichts gemacht worden, ich hatte bei der Werkstatt auf die Klärung möglicher Gewährleistungsansprüche hingewiesen und der Verkäufer hätte noch die Möglichkeit gehabt, mit der Werkstatt die Reparatur abzusprechen. Die Reparaturmöglichkeit bei anderen VW-Vertragshändlern habe ich beim Kauf extra abgesprochen und sie steht auch im Vertrag.

@schapy20: Ich verklage keine Privatperson, sondern den VW-Händler in Meschede, bei dem ich das Auto gekauft habe. Von einer Privatperson habe ich ja keine Gewährleistung.

Trotzdem wüsste ich gerne, ob jemand schonmal in dieser Sache juristisch gegen VW vorgegangen ist.

Zum Schluss muss ich nochmal einige hier tadeln: natürlich versuche ich bei >1400€ Kosten, vorhandener Rechtsschutzversicherung und laut Rechtsberatung guten Aussichten, mich juristisch gegen dreiste Autohändler durchzusetzen, notfalls auch gegen VW. Das dies so selten getan wird ist überhaupt erst der Grund, weshalb diese so dreist mit ihren Fehlern durchkommen.

Wäre der Dieselskandal nicht von US-Institutionen mit der nötigen juristischen Durchsetzungsfähigkeit, sondern von betroffenen Kunden in DE aufgedeckt worden und niemand hätte geklagt, hätte es hier auch bestenfalls eine schlechte Kulanzregelung gegeben.

Zitat:

mich juristisch gegen dreiste Autohändler durchzusetzen, notfalls auch gegen VW. Das dies so selten getan wird ist überhaupt erst der Grund, weshalb diese so dreist mit ihren Fehlern durchkommen....

Ich kann Dir nur davon abraten !

Ich habe es hier schon mal geschrieben daß ich das vor vielen Jahren auch mal probiert habe.

Das ist ein Kampf David mit Steinschleuder gegen Goliath der im neuesten Leopard Kampfpanzer sitzt.

Du machst hier den Märtyrer der kläglich scheitern wird.

In Deutschland muß jeder Pimpf einzeln prozessieren. Nicht wie in Frankreich wo Sammelklagen nach dem dortigen Recht zugelassen sind und bereits von Autofahreren gegen Hersteller erfolgreich waren.

Das liegt daran daß unser " Recht" absichtlich so gestrickt ist daß immer die Großen den Vorteil haben.

Dafür kannst Dich beim Gesetzgeber - bei denen die Du immer wählst - bedanken. Die machen die Spielregeln. Kapiert ? Verliere schnell den Glauben an die gerechte Welt !

Also laß´Deine Steuerkette reparieren und wenn Dich das Auto deswegen so ärgert kaufe eben keines mehr von denen.

... oder wie schon in der Bibel steht: Wenn Dich ein Auge ärgert dann reiß´es aus und wirf´es weit von dir .

Ich wechsle zur Zeit meine Kupplung am DSG ( hat erst 50 000 km drauf) obwohl die laut Auskunft nie verschleißt. Hab´s sogar schriftlich. Damit kann ich mir den Hintern wischen.

Habe auch eine Absage erhalten. Die brauchen jetzt jeden Euro für wichtigere Dinge.

Ich habe gute Leute erwischt so daß die Sache finanziell halbwegs glimpflich ausgeht. Deswegen kann ich in meinem Ärger darüber auch unterscheiden zwischen denen unten an der Basis welche die Arbeit machen und darunter leiden und dem Verein oben .

Der Händler hat die Steuerkette nicht gemacht.

Ich bin in einem Alter wo mich das langsam cool sein läßt. Bei solchen Dingen ( es gibt weitaus schlimmeres) muß man seinen inneren Frieden finden können.

Die Dummheiten habe ich hinter mir ... :D

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 10:42

Ich bin eben noch nicht in einem Alter, wo ich es bei 1.400€ nicht versuche. Ohne Rechtsschutz wäre das natürlich was ganz anderes.

Der VW-Händler in Dortmund, der die Fehlersuche und Reparatur durchgeführt hat, wirkt sehr kundenfreundlich. Haben ja, wie gesagt, selbstständig bei VW nach Sonderkulanz gefragt und mir nach Ablehnung 9% gewährt und freimütig die Hoffnung geäußert, mich als Kunden zu gewinnen. Für Reparaturen und Wartung werde ich zwar weiterhin einen Händler näher am Wohnort bemühen, aber falls ich nochmal einen VW kaufe, würde ich dort bevorzugt suchen.

Der Verkäufer in Meschede hat zwar im 1. Jahr alles Garantiefälle mitgemacht, aber immer erst zögerlich, wenn der Fehler eindeutig zu identifizieren war. Die Kosten für eine Suche wollte man nicht übernehmen. Insgesamt war der Eindruck von Anfang an getrübt.

 

Gerne würde ich jetzt sagen, nie wieder VW, aber das wäre unrealistisch. 1. machen das wahrscheinlich alle Hersteller so, 2. sind Benz um BMW mir noch zu teuer und 3. ist die übrige Konkurrenz selten eine Alternative. Bei Kleinwagen würde ich noch über Franzosen nachdenken, in der Kompaktklasse noch Volvo, vielleicht Alfa (aber da hätte ich Angst vor vielen Problemen), aber keine Franzosen, kein FIAT. Und keine Japaner und Koreaner, beide sind mir zu bieder.

VAG macht schon recht gute Autos, auch wenn Werbung und techn. Angaben teils maßlos übertrieben sind. Einen Golf VII würde ich mir aber aktuell nicht kaufen, der ist mir einfach viel zu häßlich, der VI war schon grenzwärtig.

 

Da ich seit neustem täglich 150km fahre und bald mit meiner Freundin zusammenziehe, die dann auch ein Auto braucht, steht wohl ein Polo-Diesel an. Ich würde auch nach anderen Diesel-Kleinwagen suchen, aber sie ist durch die Familie vollkommen VW-fixiert.

Zitat:

Ich bin eben noch nicht in einem Alter, wo ich es bei 1.400€ nicht versuche. Ohne Rechtsschutz wäre das natürlich was ganz anderes.

Nun - ich habe auch kein Geld zum Jux zu verschenken. So ist das nicht.

Verlaß´Dich mal nicht so auf den Rechtsschutz ! Oder glaubst Du daß sie wegen eines läppischen Streitwertes von genannten 1400 Euro mehrere Instanzen bei Gericht bezahlen werden. Mit unsicherem Ausgang obendrein.

Denn VW wird da immer alle Register ziehen denn das wäre ein Präzedenzfall den es zu vermeiden gilt.

Du mußt wohl erst selbst Erfahrung sammeln.

 

Zitat:

Gerne würde ich jetzt sagen, nie wieder VW, aber das wäre unrealistisch. 1. machen das wahrscheinlich alle Hersteller so, ... "

Hier gebe ich Dir recht.

Ich stöberte gestern mal so in Foren der Hersteller die ich eventuell auch in Betracht ziehen würde.

Ich war entsetzt was ich da so las. Kommt mir alles bekannt vor. Nur anders beflaggt.

Da denke ich an die Bemerkung eines Bekannten der in der Autoindustrie arbeitete.

Er meinte daß " alle es so machen würden und sie folglich die gleichen Probleme hätten und so wäre es kein Wettbewerbsnachteil ... " .

Wie wahr :o

Also mach mal ...

Der Händler in DO hat dir also 9% gewährt - schön. Von welcher Summe gehen wir aus (etwa von >1400€)? Auf Material oder/und auch Lohnkosten? Vielleicht überlegst du dir doch den weiteren Weg nach DO zu machen. Solch ein VW-Händler kann dir bestimmt noch viel von nutzen sein, da du wie du selbst schreibst, noch am Anfang deiner ´Laufbahn´ stehst. Habe selber solch einen Händler mit 180km Anfahrtsweg(einfach).

Vergiss deinen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Den Grund habe ich weiter oben beschrieben. Mein Opa ist mit seinem Fahrrad das halbe Leben gefahren - ich trete einmal ordentlich in die Pedale und schon reißt die Kette - nun überlege, an wem das lag.

Deine Herstelleransichten teile ich teilweise auch. Wobei was Motoren betrifft, demnächst bald alle aus einem Regal greifen. Mein Nachbar hat sich vor einem halben Jahr einen BMW 218i Active Tourer Automatik gekauft (1,5l/136PS). Der brummt dermaßen, dass ich Anfangs gedacht hatte, jetzt kommt die Müllabfuhr mit ihren brummenden Fahrzeug (ok - etwas übertrieben, aber nicht weit von entfernt). Autos sind letztendlich Ansichtssache - sonst würden alle mit dem Gleichen fahren.

An deiner (oder Freundins) stelle würde ich keinen VW Dreizylinder Diesel kaufen. Warum keinen Benziner? Die sind auch recht sparsam und bei weitem Störunanfälliger. Und vergiss, dass der Dieselpreis langfristig so günstig bleibt. Es gibt z.B. auch Skoda Fabia und Rapid. Fahre selber 20tkm/Jahr - ich fahre trotzdem Benziner.

Nochmal zur Rechtschutzversicherung; Jetzt wird es dir vielleicht nur ein Lächeln (Beiträge) kosten. Aber später, wo es vielleicht um wichtigere Dinge geht, hast du deinen Bonus verspielt. Da hier realistisch gesehen, keine Aussicht auf Erfolg besteht. Wir sind hier nicht in Amerika - wie du schon festgestellt hast.

Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg und Berichte uns über den Ausgang.

am 22. Januar 2016 um 12:46

Habe selber als Mechaniker mal eine Zeit lang im VW Hause gearbeitet.

Zu der FSI und TSI Zeit, kamen viele viele VIELE Motoren wegen der Steuerkette zu uns. Ab 2014 wurde das ganze weniger, weil die meisten "älteren" Autos aus der Kulanz und auch Sonderkulanz raus sind. Die neuen Fahrzeuge werden mit einem Zahnriemen bestückt, weil VW es einfach mit den Ketten nicht drauf hat.

Meiner Meinung nach bringt die Klage, die du einbringen willst im Endeffekt eher weniger. Habe selber schon viele Kunden erlebt, die natürlich auch wütend sind, dass ihr Auto nicht mehr in der Kulanz o. Sonderkulanz drinne sind. Repariert haben sie es im Endeffekt trotzdem.

Meine Empfehlung wäre jetzt für dich, erhebe keine Klage, investiere 700€ für den RepSatz und Arbeit und die Sache ist vom Tisch. Dein Motor wird danach diese Probleme nicht mehr haben.

Autos mit Zahnriemen müssen den Weg leider auch des Öfteren gehen, Dieselfahrzeuge müssen knapp alle 120.000km ihren Zahnriemen wechseln lassen, da sind sie auf dem gleichen Preisleistungsverhältniss. Benzinmotoren zwar nur ca. alle 180.000km aber im Endeffekt kommt jeder auf das gleiche Geld.

L.G.

PS: Auto fahren ist nunmal leider teuer >.<

Ist das richtig was ich da in einem anderen Forum las?

Angeblich müssen die neuen Zahnriemen ( in Öl) auch bei etwa 120 000 km kontrolliert werden.

Sah mir kürzlich den neuen umgestrickten Motor mit diesem Riemen an. Da frage ich mich allerdings wie bei diesem superverbauten Ding man eine " Kontrolle" wohl machen könnte. Die wird dann so teuer wie gleich der Riemen gewechselt.

Nochwas ( als alter Bedenkenträger angedacht) : Halten die Kunststoffriemen wirklich ewig. Verlieren die nicht im Laufe der Zeit auch den Weichmacher und werden dann trotz Ölbad spröde ?

Die alte Kette - so " schlecht" sie nun sein möge - hat ihr Ende wenigstens akkustisch angekündigt. Da konnte man vorher was unternehmen.

Der neue Riemen reißt im Falle eines Defektes schlagartig und dann ist Ende für den Motor.

Diese Lösung sehe ich wieder nur als Kompromiß an. Wahrscheinlich wollte man nicht zuviel umstricken aus Kostengründen.

Der alte einsehbare Zahnriemen der trocken lief ist vermutlich immer noch erste Wahl. Einsehbar deshalb weil die Abdeckungen teilbar sein konnten da sie keine Flüssigkeiten abdichten mußten.

Alles war einfacher und trotzdem gut.

Wie ich den neuen Motor keineswegs als Fortschritt betrachte. An die reparatur- und verschleißträchtigeren " heißen" Teile wie Turbo usw. kommt man jetzt bedeutend schlechter ran zum Ausbau. Mir kommt alles noch mehr verdichtet vor .

Ich dachte immer mein alter TSI sei da schon "schlecht ". Es geht aber immer noch eine Stufe mehr ...

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