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Golf IV LED-Rückleuchten, jedoch OHNE Außengehäuse

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 19:06

Heyho,

bin eben beigetreten zu diesem Forum, mal schauen was wies sich macht :P.

So Leute,

hier erstmal mein Anliegen. Hab mich mal im Internet umgesehen wegen LED-Rückleuchten für meinen GOLF IV. Finde aber nur ganze Sets, also so ne dicken Batzen als Rückleuchte.

Möchte es jedoch folgendermaßen machen:

Ihr kennt doch das Plastikding was man hinten Rausnehmen kann um ne Glühbirne auszuwechseln, so ne Art Gerüst oder ... keine Ahnung wie das heißt. Jedenfalls will ich nicht GANZE Rückleuchten kaufen, um ganz ehrlich zu sein gefällt mir kein Modell, alles nur so ne Pimp-Dinger wie aus nem schlechten Film.

Würde gerne nur so ein Gerüst mit LEDs haben wo man das Ding einfach in die originalen Leuchten stecken kann.

Bin mir nicht sicher ob jemand überhaupt checkt was ich meine aber danke erstmal wenn mir jmd ansatzweise hilft.

Beste Antwort im Thema

Der Scheinwerfer hat ein lichttechnisches Gutachten bekommen, in dem er mit normalen Glühlampen begutachtet wurde.

Ändert man nun eine der gutachterlichen Rahmenbedingungen wird die durch das Gutachten erteilte Zulassung nicht mehr voll erfüllt.

Sicherlich ist es ein großer Unterschied zu z.B. Xenonumbauten, da eine vernünftige LED Lampe das Rücklicht nicht wirklich verfälschen wird. Aber Dokumentationen lassen da keinen Spielraum zu.

Umgehen könnte man es, in dem die LED eine eigene Zulassung für Standardrückleuchten hätte.

Aber wozu LED in Standardrückleuchten? Mit entsprechender Zulassung leuchten se genauso wie ne normal Lampe. Und der Punkt Stromersparnis ist bei Generatorbetrieb über den eh laufenden Motor eh unsinnig. Außer Du willst die 0,00000000001% Spritersparnis durch geringere Strombelastung messen :D

Sen

P.S.

Das erlöschen der BE ist ein finaler Punkt bei illegalen Umbauten.

Das Fahrzeug an sich hat rein nüchtern gesehen nur eine Straßenzulassung wenn alle sicherheitsrelevanten Teile (Also alles, was das Fzg. für den STraßenverkehr eignet) einwandfrei funktionieren und zugelassen sind.

Bei einem defekten Blinker wird aber Deine BE nicht sofort erlöschen, sondern eine Instandsetzung von Nöten machen.

Sollten sich aber solch kleinere Dinge häufen kann das Fzg. aus dem Verkehr gezogen werden.

Bei den LED Lampen wirste aller Wahrscheinlichkeit ne Mängelkarte bekommen und gut.

Dennoch immer vorsichtig sein, da bei einem Unfall sich die Versicherung durchaus auf eine erloschene BE berufen und die ZAhlung verweigern kann.

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Du meinst den Lampenträger.

Das was du meinst gibt es nicht mit LEDs, den die normalen Rückleuchten sind nur mit Glühbirnen zugelassen.

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 19:19

Danek für deine schnelle Antwort.

Gibt es die Dinger nicht nur weil es damit nicht zugelassen ist oder gibt es die Dinger generell nicht ?

Ist doch eigentlich keine Schwierigkeit sowas zu produzieren, einfach Glühbirnenfassung gegen LED tauschen.

Und das mit nicht zugelassen ....

da stellt sich der Gesetzgeber aber ganz schön an :D

Naja, ich geh mal davon ausdas es wohl einen Grund dafür gibt.

Gesehen hab ich das auch noch nie, daher gibts sowas wohl auch nicht und ich hab schon viel gesehen!!!;)

am 18. Februar 2010 um 19:43

Es gibt auch Led´s in Lampenform bzw mit Lampensockel nur sind die net in der StvZo zugelassen.

Aber das ist bestimmt auch net das, was Du suchst.

Komplette Lampenträger gibt es meines Wissens nach nicht.

Gruß Roger

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 19:44

Danke danke,

naja, werde dann wohl eher meinen Plan zurückziehen müssen. Ist schon schade wenn Gesetzgeber Grenzen setzten müssen bei solchen Kleinigkeiten. Ob das jetzt das original Gehäuse ist oder ein Spezielles LED Gehäuse. Licht ist Licht und solang es nach hinten mit angemessener Leuchtstärke in Rot scheint ist doch nichts dabei.

Vllt schau ich mich dann doch nach ganzen LED Leuchten um.

ciao

Schau mal hier

Da haste n paar Anregungen. Sind auch einige bei, die den originalen Rückleuchten recht ähnlich sehen.

Sen

Danke für den Link Sencillo, werd ich auch mal rumstöbern.

Aber mich würde auch mal interessieren, warum ich die normalen Glühbirnen in der Heckleuchte nicht einfach gegen LED "Birnen" tauschen kann. Hatte das Gleiche auch schon vor.

Zitat:

Original geschrieben von cyberwaste

Aber mich würde auch mal interessieren, warum ich die normalen Glühbirnen in der Heckleuchte nicht einfach gegen LED "Birnen" tauschen kann. Hatte das Gleiche auch schon vor.

Kannst du schon, ist halt nur nicht erlaubt und deine BE erlischt im schlimmsten Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Pilsi

Zitat:

Original geschrieben von cyberwaste

Aber mich würde auch mal interessieren, warum ich die normalen Glühbirnen in der Heckleuchte nicht einfach gegen LED "Birnen" tauschen kann. Hatte das Gleiche auch schon vor.

Kannst du schon, ist halt nur nicht erlaubt und deine BE erlischt im schlimmsten Fall.

Das meinte ich Pilsi. Hab mich bisschen falsch ausgedrückt. Mich würde interessieren, warum die BE erlischt, wenn ich die Glühbirnen gegen LEDs austausche.

Der Scheinwerfer hat ein lichttechnisches Gutachten bekommen, in dem er mit normalen Glühlampen begutachtet wurde.

Ändert man nun eine der gutachterlichen Rahmenbedingungen wird die durch das Gutachten erteilte Zulassung nicht mehr voll erfüllt.

Sicherlich ist es ein großer Unterschied zu z.B. Xenonumbauten, da eine vernünftige LED Lampe das Rücklicht nicht wirklich verfälschen wird. Aber Dokumentationen lassen da keinen Spielraum zu.

Umgehen könnte man es, in dem die LED eine eigene Zulassung für Standardrückleuchten hätte.

Aber wozu LED in Standardrückleuchten? Mit entsprechender Zulassung leuchten se genauso wie ne normal Lampe. Und der Punkt Stromersparnis ist bei Generatorbetrieb über den eh laufenden Motor eh unsinnig. Außer Du willst die 0,00000000001% Spritersparnis durch geringere Strombelastung messen :D

Sen

P.S.

Das erlöschen der BE ist ein finaler Punkt bei illegalen Umbauten.

Das Fahrzeug an sich hat rein nüchtern gesehen nur eine Straßenzulassung wenn alle sicherheitsrelevanten Teile (Also alles, was das Fzg. für den STraßenverkehr eignet) einwandfrei funktionieren und zugelassen sind.

Bei einem defekten Blinker wird aber Deine BE nicht sofort erlöschen, sondern eine Instandsetzung von Nöten machen.

Sollten sich aber solch kleinere Dinge häufen kann das Fzg. aus dem Verkehr gezogen werden.

Bei den LED Lampen wirste aller Wahrscheinlichkeit ne Mängelkarte bekommen und gut.

Dennoch immer vorsichtig sein, da bei einem Unfall sich die Versicherung durchaus auf eine erloschene BE berufen und die ZAhlung verweigern kann.

Themenstarteram 19. Februar 2010 um 10:59

Zitat:

Original geschrieben von Pilsi

Zitat:

Original geschrieben von cyberwaste

Aber mich würde auch mal interessieren, warum ich die normalen Glühbirnen in der Heckleuchte nicht einfach gegen LED "Birnen" tauschen kann. Hatte das Gleiche auch schon vor.

Kannst du schon, ist halt nur nicht erlaubt und deine BE erlischt im schlimmsten Fall.

That´s I´m talking about :P

Mal jetzt einfach weg von den StVO und Sonstigem^^.

Pilsi! ---> Nur aus reinem Interesse. Wo finde ich solche LED-Lampenträger bzw. LEDs mit dem normalen Glühbirnensockel?

ebay... son krams immer ebay :D

klickediklick

z.B.

hier

aber gibt bestimmt noch andere Läden.

Mal abgesehen davon, dass das Ding eher eine Ähnlichkeit mit einem explodiertem Wischmop hat....

Der Link geht nicht..

JA, die LEDs mit Standardsockel schauen sehr merkwürdig aus.

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