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Golf IV - Spannrolle Zahnriehmen Bolzen abgeschert

Themenstarteram 6. Januar 2006 um 7:45

Golf IV - Spannrolle Zahnriehmen Bolzen abgeschert

Hallo allerseits,

bei meinem Golf IV, TDI, 85 Kw, Bj 2000, 140 TKm ist letzten Montag der Bolzen, welcher die Spannrolle des Zahnriehmens befestigt abgebrochen. Dadurch ist der Motor hinüber. Ich habe mich an alle Wechselintervalle gehalten. Der aktuelle Zahnriehmen

war gerade 20 TKm bzw. 7 Monate alt.

Meine Frage ist nun die folgende:

Gemäß Werkstatt-Rechnung wurde neben dem Zahnriehmen auch die Spannrolle getauscht.

Hätte dann nicht folglich auch der Befestigungsbolzen gewechselt werden müssen?

Wie sieht es mit einem Garantieanspruch aus?

Gruß,

Hajo

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18 Antworten
am 6. Januar 2006 um 7:49

meiner meinung nach hat die werkstatt die spannrolle zufest angezogen der bolzen gehört nicht zum wechselintervall da würde ich mich mit deiner werkstatt in verbindung setzen

am 6. Januar 2006 um 7:54

Hallo,

ist ein achter Stehbolzen. Im Satz liegt nur die Mama dafür bei. In ca. 10.000 ist meiner auch wieder mal an der Reihe. Nach Deinem Leid werde ich wohl auch den Bolzen erneuern. Habe mich schon mal gewundert, warum beim Festanzug der Mama die ganze Rolle so ne Kippbewegung macht. Als wenn der Bolzen nicht im 90° Winkel zum Block steht, scheint wohl kein Einzelfall zu sein.

Tut mir Leid für Dich wenn Du da nicht noch was beim :) rausschlagen kannst. Ich werde jedenfalls meine Lehre daraus ziehen!!!!!!!!!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von titospayder

da würde ich mich mit deiner werkstatt in verbindung setzen

Oder das gleich mal von einem neutralen Fachmann prüfen lassen, bevor das von der zuständigen Werkstatt vertuscht wird.

Was dieser Zahnriemenranz für Risiken hat, ist echt abgefahren. Mein nächster Wagen hat garantiert eine Steuerkette.

am 6. Januar 2006 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von osssi

Oder das gleich mal von einem neutralen Fachmann prüfen lassen, bevor das von der zuständigen Werkstatt vertuscht wird.

Was dieser Zahnriemenranz für Risiken hat, ist echt abgefahren. Mein nächster Wagen hat garantiert eine Steuerkette.

Hallo osssi,

über die Glanzleistung des Wolfsburger Riementriebes sind wir wohl einer Meinung, ob ein "normaler neutraler Fachmann" eine umsatzfähige Aussage trifft wage ich zu bezweifeln. Gutachter, Materialprüfungsamt, Frage klären, ist ein zu hohes Anzugsmoment die Ursache oder hat das Schwingungsverhalten des RTr. zu große Scheerkräfte hervorgerufen, oder einfach nur Materialfehler??? Wer soll da in Vorleistung gehen? Das finanzielle Risiko wollte ich nicht auf meine Kappe nehmen.

Gruß

am 6. Januar 2006 um 10:13

hier findest du etwas zum thema kulanz bei zahnriemenschäden...

Themenstarteram 6. Januar 2006 um 10:20

at herr b:

Da mein Wagen älter als 4 Jahre ist, kann ich wohl davon ausgehen, dass es keine Kulanz gibt.

am 6. Januar 2006 um 10:23

sonderkulanzantrag stellen. vor allem wenn alle intervalle eingehalten worden sind.

Wisst Ihr eigentlich was Sonderkulanz bedeutet?

Sowas kann das Autohaus bei sehr guten Kunden machen. Muß es aber nicht.

am 6. Januar 2006 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby

Wisst Ihr eigentlich was Sonderkulanz bedeutet?

Sowas kann das Autohaus bei sehr guten Kunden machen. Muß es aber nicht.

das kann man auch selber machen in wob, erst denken dann schreiben.

Bei einem Sonderkulanzantrag zahl ein Teil Wolfsburg, ein Teil das Autohaus und ein Teil der Kunde. Meinetwegen 25%WOB, 25%AH, 50%Kunde.

Den Antrag hat das Autohaus zu stellen. Es muß schließlich damit einverstanden sein einen Teil der Kosten zu übernehmen. Deswegen nur für gute Kunden.

 

Alles andere ist kein Sonderkulanzantrag sondern ein reines Nachfragen ob noch was möglich ist.

Ich würde in so einem Fall direkt erstmal zum Anwalt gehen und mit diesem abklären, ob es Sinn macht außerhalb jeder Kulanzregelung direkt gegen das Autohaus/Werkstatt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung vorzugehen.

Ich denke, dass der hier entstande Schaden durchaus durch den Zahnriuemenwechsel entstanden sein könnte.

Ggf. sollte man ins Auge fassen, das Vorgehen auch gegenüber VW WOB klar aufzuzeigen, dass die sehen, dass man es Ernst meint.

Gruss

Holger

P.S.: Just my two Cents und keinesfalls eine Rechtsberatung! :)

Warum nicht erstmal beim Autohaus vorbei schauen und nett fragen? Vieleicht klappt es ja auch ohne Anwalt.

Du kannst mir glauben daß die bei nem freundlichen ruhigen Kunden von sich aus was in die Wege leiten werden. Wenn da jemand kommt und rum motzt werden sie nen Teufel tun.

 

Und wieso gegen das Autohaus vorgehen wenn der Stehbolten abgeschert ist? Sie werden sicher ohne große Probleme den Schaden beheben da das Fahrzeug ja erst zum Zahnriemenwechsel da war. Das rechnen die einfach als Ersatzteilgarantie (zB. Spannrolle oder Wasserpumpe) ab und Dir kann das ja egal sein.

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby

1. Warum nicht erstmal beim Autohaus vorbei schauen und nett fragen? Vieleicht klappt es ja auch ohne Anwalt.

2. Du kannst mir glauben daß die bei nem freundlichen ruhigen Kunden von sich aus was in die Wege leiten werden. Wenn da jemand kommt und rum motzt werden sie nen Teufel tun.

 

3. Und wieso gegen das Autohaus vorgehen wenn der Stehbolten abgeschert ist? Sie werden sicher ohne große Probleme den Schaden beheben da das Fahrzeug ja erst zum Zahnriemenwechsel da war. Das rechnen die einfach als Ersatzteilgarantie (zB. Spannrolle oder Wasserpumpe) ab und Dir kann das ja egal sein.

zu 1. Weil ich davon aus ging, dass schon Gespräche gelaufen sind

zu 2: Meine mir Erfahrungen mit meinem Un- :-) des Misstrauens gezeigt haben, das Druck ggf. besser ist (ja, ja, ich weiss, dass ich nach Deiner Definition ein Querulant bin)

zu 3: Ich gebe ja zu nicht der Spannrollenexperte zu sein. Aber wenn der Bolzen der direkt die Spannrollen festhält (das schrieb ja der O-Poster) bricht, kann man ja schon mal die Vermutung äußern, dass das mit dem Austausch zusammen hängt, oder? Desweiteren glaube ich kaum, dass die mal so ebend zu 100% den geschrotteten Motor (auch das schrieb der O-Poster) übernehmen werden.

Die Höhe des Schadens (ich schätze mal locker 3000 bis 5000 Euro) würde mich dringend nach 'nem Anwalt rufen lassen. Wenn schon empfohlen wird bei einem Unfall ab 1000 Euro zu 'nem Anwalt zu gehen, da ganz sicher auch hier.

Falls ich bei meinen Ausführungen zu 3. technisch total falsch liegen sollte, bitte um um genauere Erläuterung, sodass ich meine Aussage ggf. revidieren kann. Danke.

Gruss

Holger

am 29. Mai 2006 um 11:11

Wenn es probleme zwischen dem kunden und dem autohaus gibts sollte man sich an eine schiedsstelle richten.

zitat *ww.kfzschiedsstelle.de/: Doch dort, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler.

Aus diesem Grund hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe bundesweit rund 130 Schiedsstellen eingerichtet, die bei Unzufriedenheit oder Konflikten zwischen dem Kunden und der Werkstatt/dem Händler im Bereich Service oder Gebrauchtwagenkauf vermitteln.

Für jeden Meisterbetrieb, der Mitglied der Kfz-Innung ist, die Entscheidung der Schiedsstelle bindend. Dem Verbraucher, der mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, bleibt dann immer noch der Weg zum Gericht.

zitat ende.

 

Also, einen versuch ist es immer wert, und wer diese hilfe in einem ernsten streitfall nicht nutzt scheint zuviel geld zu haben.

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