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Golf V Edition 30, von VW Niederlassung Unfallfhzg als unfallfrei verkauft worden

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 5. Januar 2013 um 10:58

Hey Leute,

Hab ein großes Problem. Hab vor 3 Jahren nen Edition 30 bei ner vw Niederlassung als Unfallfreies Auto gekauft. Nach ner zeit bröckelte der Lack an der Motorhaube und am rechten Kotflügel ab. Zuerst hab ich versucht es bei der Niederlassung zu reklamieren. Der sachverständige hat das Auto über eine Stunde begutachtet und konnte keine Mängel feststellen.

Also hab ich alles auf eigene Kappe lackieren lassen. Mein Lackierer hat mir dann mitgeteilt dass das Auto anscheinend mal einen heftigen Unfall auf der rechten Seite hatte. Ne Woche später kam dann gleich ein Gutachter.

Der stellte fest:

Spaltmaße an der hinteren rechten Türe stimmt nicht.

Schlechte Lackierung

Mehrere Beweise für Unfall

Usw....

Also nahm ich wieder Kontakt zum Händler auf. Der wies sofort alle Schuld von sich und meinte der 1. Besitzer is der beste Kunde des Hauses und würde so etwas nicht verheimlichen.

Jetzt muss ich natürlich Beweise dafür finden das der Unfall vor meinem Besitz passiert ist.

Was kann ich tun??????

Vielen dank im vorraus

Beste Antwort im Thema

Die Frage, die der TO sich erst mal stellen muss, ist doch: Was willst du mit deinen Bemühungen jetzt erreichen?

Das der Verkäufer den Wagen nach 3 Jahren nicht einfach zurücknimmt und dir nen schicken Neuwagen hinstellt, sollte ja wohl jedem klar sein...

Sieh es mal so: Du hast den Wagen 3 Jahre ohne größere Probleme nutzen können. Aus dieser Nutzung hast du einen Wert bezogen und dagegen steht ein entsprechender Wertverlust des Wagens. Nun entdeckst du einen Vorschaden, dessen Ursache und Zeitpunkt der Entstehung du aber leider nicht so leicht beweisen kannst. Somit kann man eigentlich nur noch darüber diskutieren/streiten, wie hoch der jetzige Zeitwert deines Wagens ohne den Vorschaden wäre und wahrscheinlich geht es dabei untern Strich nur um ein paar hundert Euro.

Lohnt es sich dafür ein Gericht anzustrengen, um am Ende in einem Vergleich 239,45 EUR zugesprochen zu bekommen und 50% der Prozesskosten tragen zu dürfen? Ich denke, eher nicht.

Ich weiß, wie ärgerlich es ist, wenn man merkt, dass man über den Tisch gezogen wurde und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach dem Kauf wäre ich auch mit allen MItteln dagegen angegangen, aber nach 3 Jahren muss man sowas wohl einfach unter "Lebenserfahrung" verbuchen.

21 weitere Antworten
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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Edition30Tobi

Hey Leute,

Hab ein großes Problem. Hab vor 3 Jahren nen Edition 30 bei ner vw Niederlassung als Unfallfreies Auto gekauft. Nach ner zeit bröckelte der Lack an der Motorhaube und am rechten Kotflügel ab. Zuerst hab ich versucht es bei der Niederlassung zu reklamieren. Der sachverständige hat das Auto über eine Stunde begutachtet und konnte keine Mängel feststellen.

Also hab ich alles auf eigene Kappe lackieren lassen. Mein Lackierer hat mir dann mitgeteilt dass das Auto anscheinend mal einen heftigen Unfall auf der rechten Seite hatte. Ne Woche später kam dann gleich ein Gutachter.

Der stellte fest:

Spaltmaße an der hinteren rechten Türe stimmt nicht.

Schlechte Lackierung

Mehrere Beweise für Unfall

Usw....

Also nahm ich wieder Kontakt zum Händler auf. Der wies sofort alle Schuld von sich und meinte der 1. Besitzer is der beste Kunde des Hauses und würde so etwas nicht verheimlichen.

Jetzt muss ich natürlich Beweise dafür finden das der Unfall vor meinem Besitz passiert ist.

Was kann ich tun??????

Vielen dank im vorraus

Also als erstes würde ich dir raten die ganzen Beweismittel was der Gutachter dir in die Hand gedrückt hat zum Anwalt zu gehen.

Zweitens kannst du über deine Fzg.Identnr. beim freundlichen Händler alles raus lassen was VW in ganz Dt. egal wo

der wagen davor war in einem Datenbank sammelnd heraus geben. Das hab ich auch zufällig mitgekriegt als ein Kollege gesagt hat, wenn du sicher gehen willst kann man über die Ident.NR alles heraus lassen was VW bis jetzt gemacht hat, sei es ÖL-Wechsel bis zu einem Schaden.

Und wenn die es net machen gehst du zu einem anderen Händler^^

Hi,

wenn der Wagen damals nicht bei einer VW Vertragswerkstatt repariert wurde findest du da nix im System.

Leider wird es dann ganz extrem schwierig nachzuweisen das der Schaden vor deinem Kauf passiert ist. Könnte ja auch sein das es kurz nach deinem kauf war und du jetzt behauptest es war vorher.

Du kannst versuchen den Vorbesitzer rauszufinden und ihn fragen,wenn er den Schaden aber vor dem Händler verheimlicht hat wird der jetzt kaum was sagen.

Leider gibt es in D keine Zentrales Register in dem von Werkstätten und Versicherungen solche Dinge eingetragen werden (Carfax).

Allerdings haben die KFZ Versicherungen wohl ein Zentralregister in dem alle Fahrzeuge auf die mal ein Schaden abgerechnet wurde verzeichnet sind. Allerdings hat man darauf keinen Zugriff als Privatperson.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Edition30Tobi

 

Also nahm ich wieder Kontakt zum Händler auf. Der wies sofort alle Schuld von sich und meinte der 1. Besitzer is der beste Kunde des Hauses und würde so etwas nicht verheimlichen.

.

Der beste Kunde und dann eine schlampige Reparatur durch-

führen lassen - das passt irgendwie nicht zusammen.

Ich würde meiner Niederlassung signalisieren, dass ich Kontakt

mit dem Werk über diesen Fall aufnehmen werde . . .

 

E.

 

am 5. Januar 2013 um 13:16

Deshalb gibt es in den USA Carfax und Auto Check..... warum gibt es das in D nicht? Hier mal ein Beispiel (Auszug), der mich von einem Kauf abgehalten hat:

Hi,

ich denke das hat Datenschutzgründe. Wobei man sich ja fragen kann ob ein gegenstand wie ein Auto Datenschutz genießen kann.

Die Carfax Daten sind ja von Carfax soweit ich weiß auch eingekauft,eben von Versicherungen und Werkstätten und allen möglichen anderen Quellen.

Gruß Tobias

Die Frage, die der TO sich erst mal stellen muss, ist doch: Was willst du mit deinen Bemühungen jetzt erreichen?

Das der Verkäufer den Wagen nach 3 Jahren nicht einfach zurücknimmt und dir nen schicken Neuwagen hinstellt, sollte ja wohl jedem klar sein...

Sieh es mal so: Du hast den Wagen 3 Jahre ohne größere Probleme nutzen können. Aus dieser Nutzung hast du einen Wert bezogen und dagegen steht ein entsprechender Wertverlust des Wagens. Nun entdeckst du einen Vorschaden, dessen Ursache und Zeitpunkt der Entstehung du aber leider nicht so leicht beweisen kannst. Somit kann man eigentlich nur noch darüber diskutieren/streiten, wie hoch der jetzige Zeitwert deines Wagens ohne den Vorschaden wäre und wahrscheinlich geht es dabei untern Strich nur um ein paar hundert Euro.

Lohnt es sich dafür ein Gericht anzustrengen, um am Ende in einem Vergleich 239,45 EUR zugesprochen zu bekommen und 50% der Prozesskosten tragen zu dürfen? Ich denke, eher nicht.

Ich weiß, wie ärgerlich es ist, wenn man merkt, dass man über den Tisch gezogen wurde und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach dem Kauf wäre ich auch mit allen MItteln dagegen angegangen, aber nach 3 Jahren muss man sowas wohl einfach unter "Lebenserfahrung" verbuchen.

Themenstarteram 6. Januar 2013 um 10:39

Danke für eure Antworten...

Vieleicht hast du auch die Möglichkeit, den Vorbesitzer zu befragen. Als Zweitbesitzer solltest du den Erstbes. noch aus den Zulassungspapieren herauslesen können.

Das wäre die einfachste Variante.

Im Servicebuch steht eigentlich immer der Besitzer drinne.

Einfach mal nachschauen.

Oft steht dort auch die Telefonnummer drinn.

Zitat:

Original geschrieben von Schapy20

Im Servicebuch steht eigentlich immer der Besitzer drinne.

Einfach mal nachschauen.

Oft steht dort auch die Telefonnummer drinn.

Also in meinen Servicebüchern standen nie irgendwelche Namen drin und Telefonnummern schonmal erst recht nicht - warum auch???

Im Fahrzeugbrief sollte Name / Adresse des Vorbesitzers aufgeführt sein, aber warum sollte der Vorbesitzer jetzt auf Anfrage irgendwas mitteilen / zugegeben, was er damals verschwiegen hat und was in heute in Erklärungsnot bringen könnte?

Meiner Meinung nach ziemlich aussichtloses Unterfangen...

Zitat:

Original geschrieben von minor1019

Zitat:

Original geschrieben von Schapy20

Im Servicebuch steht eigentlich immer der Besitzer drinne.

Einfach mal nachschauen.

Oft steht dort auch die Telefonnummer drinn.

Also in meinen Servicebüchern standen nie irgendwelche Namen drin und Telefonnummern schonmal erst recht nicht - warum auch???

Im Fahrzeugbrief sollte Name / Adresse des Vorbesitzers aufgeführt sein, aber warum sollte der Vorbesitzer jetzt auf Anfrage irgendwas mitteilen / zugegeben, was er damals verschwiegen hat und was in heute in Erklärungsnot bringen könnte?

Meiner Meinung nach ziemlich aussichtloses Unterfangen...

Hi,

theoretisch wäre es möglich das der Vorbesitzer den Schaden sehr wohl angegeben hat und der Verkäufer ihn dann verschwiegen hat. Glaube ich aber auch net,aber die Möglichkeit besteht.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

theoretisch wäre es möglich das der Vorbesitzer den Schaden sehr wohl angegeben hat und der Verkäufer ihn dann verschwiegen hat. Glaube ich aber auch net,aber die Möglichkeit besteht.

Gruß Tobias

... und dann ist da wieder dasselbe doofe Problem mit den (nicht vorhandenen) Beweisen... (denn behaupten kann ja jeder viel!)...

Hallo,

buchs einfach als Erfahrung ab,was bringt das nach drei Jahren noch irgendwas zu versuchen,hast ja das Auto auch benutzt,ich glaube kaum das du noch irgendwelche Gelder "einfordern" kannst von mir würdest du jedenfalls keinen Euro bekommen.Da ist es auch sinnlos nach irgendwelchen Vorbesitzern zu suchen,fahr die Kiste weiter und gut ists.

3 Jahre sind vorbei und Du hast den Hocker schon lackieren lassen, erwartertest Du nicht zuviel, Du hast doch fast alle Beweise vernichtet, gehe mal zum Anwalt, aber ich würde mir wenig Hoffnung machen :confused:

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