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Golf V geklaut, Schlüssel aus Schublade und weg war er ... und nun ?

Themenstarteram 26. März 2006 um 21:01

Hallo

Mir wurde letzte Woche auf der Arbeit mein (Leasing) Auto geklaut, hatte den Schlüssel wie immer in meiner Schublade vom Schreibtisch (Büro ohne Tür) unter meinen Unterlagen liegen. Nun ist der Schlüssel weg und das Auto natürlich auch. Was sagt die Versicherung zu sowas ? Einem Kollegen von Audi wurde sein Schlüssel mal aus der Jackentasche geklaut da zahlte die Versicherung nicht, wie schauts aus ? Hab voll schiss :) ...

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15 Antworten
am 26. März 2006 um 21:14

Sieht leider nicht gut für Dich aus.

Den Schlüssel irgendwo unbeaufsichtigt liegenlassen wo andere Personen zugriff haben und dannwohl auch noch wissen können, zu welchem Fahrzeug der Schlüssel gehört, ist i.d. R. grob fahrlässig. D.h. Leistungsfrriheit der Versicherung.

Da hilft zur Zeit nur: wahrheitsgemäß melden und hoffen....

Wie immer - der besondere Einzelfall zählt.

Deine Chancen auf Versicherungsschutz schätze ich nicht als hoffnungslos ein.

Wie grob fahrlässig war denn deine Schlüsselaufbewahrung konkret?

Themenstarteram 26. März 2006 um 22:14

Ich weis von der Versicherung noch gar nix. Ich arbeite in einem Autohaus als (Junior) Verkäufer, nun ist es so das die Verkäuferbüros natürlich generell in unserer Branche keine Türen haben. So nun habe ich in der Schreibtischschublade immer meine Sachen drin (Handy, Schlüssel etc.) der Schreibtisch steht halt in meinem Büro. Die Sachen liegen unter meinen Akten bzw. unter so einem Plastikteil wo oben drin Stifte und so Kram liegt. Naja und am Abend merke ich halt das die Schlüssel (und ein Kundenschlüssel) weg sind. Das wars eigentlich.

am 26. März 2006 um 22:32

Grundsätzlich ist es immer äußerst problematisch, wenn zunächst der Schlüssel gestohlen wird, weil dieser "für jedermann zugänglich" irgendwo "rumlag" und dann mit dem Schlüssel das Auto gestohlen wird.

Aber wie Beukeod schon sagte zählt der Einzelfall, d.h. außer der Aussage, daß es sehr wahrscheinlich problematisch wird (wobei dies natürlich keine abschließende Wertung darstellt) kann hier keine verbindliche Antwort erfolgen.

Publikumsverkehr.

Unverschlossen im Schreibtisch eines frei zugänglichen Büros.

Sieht nicht gut aus.

Zumal es in Autohäusern ganz klare Regelungen zur Schlüsselaufbewahrrung gibt.

Wenn der Kundenwagen auch noch weg ist, dann ist auch Dein Job weg.

Wenn nicht, kannst Du mit einer Abmahnung und den Kosten für den Schlosstausch davon kommen.

War nicht Dein Tag, und eine bittere Lehre fürs Leben dazu.

Da kann man Dir nur viel Glück wünschen.

am 27. März 2006 um 7:43

Ich sehe hier keine grobe Fahrlässigkeit, nur eine Fahrlässigkeit, die nicht zur Leistungsverweigerung führen dürfte.

Er schreibt, dass sein Schlüssel in der Schublade, zusätzlich noch durch darüberliegende Unterlagen verborgen, verwahrt wurde. Das ist mE. kein grob fahrlässiges Verhalten. Auch die Tatsache, dass das Büro offen war und Publikumsverkehr herrschte, ändert daran nichts. Eine andere Situation wäre es, wenn die Schlüssel offen auf dem Schreibtisch oder bei einer Frau die Handtasche über dem Bürostuhl hängen oder auf dem Fensterbrett stehen würde. Jedem Dieb wäre sofort klar, wo er zuerst hingreifen müsste.

Das ist aber beim Threadersteller anders. Für niemanden war offensichtlich, dass zum einen überhaupt ein Autoschlüssel im Büro zu finden war, noch, wo man danach suchen muss. Selbst das bloße Aufziehen der Schublade hätte ja nicht gereicht.

Ich seh also nicht so schwarz und würde, sollte die Versicherung unter der Einrede der groben Fahrlässigkeit die Leistung verweigern, dringend zu einem Rechtsbeistand raten.

am 27. März 2006 um 14:19

Grob Fahrlassig ist klar definiert. Gucks Du hier:

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Ordnungsgemäß handelt derjenige, der alle ihm auferlegten Sorgfaltspflichten beachtet.

Fahrlässig handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt" (§ 276 BGB).

Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).

Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"

 

Nun macht Euch den Reim des bearbeitetden Sachbearbeiters oder des darüber entscheidenden Gerichts drauf.

Ralph

Themenstarteram 27. März 2006 um 14:41

Naja ok nach der Beschreibung oben (über mir) würde ich mein handeln als nicht grob fahrlässig einordnen, zumal das ganze ja nun wirklich gut versteckt lag (unter ner Schubladeneinlage). Insofern würde ich sagen das das ganze höchstens fahrlässig war. Da müste ich dann wohl mit einer "Selbstbeteiligung" rechnen, was ?

am 27. März 2006 um 14:45

wenn die Versicherung zahlt, zahlt sie Vertragsgemäß. Wenn dort eine SB vereinbart ist, und davon ist auszugehen, wird diese vom Schaden abgezogen. Inwieweit Dein Arbeitgeber Dich dann mit ins Boot nimmt, mußt Du wissen.

Viel Glück.

Ralph

am 27. März 2006 um 14:58

Eventuell ist es ratsam der Versicherung zu beschreiben, wieso du den Schlüssel an dem Tage ausnahmsweise mal in die Schublade gelegt hast.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Zumal es in Autohäusern ganz klare Regelungen zur Schlüsselaufbewahrrung gibt.

Das kann zum Problem i.S. von grob fahrlässig werden.

Auch beim eigenen Auto.

Kann - muss nicht.

Wie gesagt viel Glück.

Themenstarteram 27. März 2006 um 17:20

SB habe ich, ist ja ein VW Leasing Wagen (ich selbst arbeite bei BMW, der VW ist auf meinen Dad geleast der ist bei Volkswagen selbst). Insofern ist die Regelung für unsere Schlüssel (BMW halt) nicht so einfach übertragbar auf den VW (ist ja n privat Auto von meiner einer).

SB bei dem Auto ist AUF JEDEN FALL 150.- was ja halb so wild ist, alles andere werde ich sehen. Mh mal schauen war heute bei der Kripo und hab nochmal alles zu Protokoll gegeben ...

so what am Donnerstag kommt mein neuer Golf ;) ... hoffe ich darf dann nicht 2 Autos "abzahlen"

LG

ED

@Edroxx

Warum hast du deinen privaten Autoschlüssel nicht in der Hosentasche aufbewahrt?

Themenstarteram 27. März 2006 um 19:05

Weil ich auf der Arbeit Anzug trage und da normalerweise nix drin habe bis auf Visitenkarten, Kugelschreiber, Telefon und Schlüssel vom Betrieb, son Autoschlüssel (wie Geldbörse und Handy) trag ich ja nicht mit mir rum. Ist auch viel zu viel Kram zusammen mit den Schlüsseln die man eh schon mit sich rumschleppt.

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