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Golf V Plus mit ESP Steuergerät Schaden es wird keine Kulanz gewährt. Frechheit.

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 21. Mai 2008 um 5:58

Hallo an alle Forumleser,

ich möchte mal gerne hören was ihr zu diesem Thema denkt. Meine Frau hat sich einen Golf V Plus 1.4 TSI Werkswagen zugelegt. Soweit sind wir mit dem Fahrzeug ganz zufrieden braucht nicht viel Spritt und läßt sich toll fahren. Haben jetzt unfähr 25.000 km auf dem Tacho.

Bis wir vor jetzt ungefähr 2 Monaten das Problem hätten, dass sich die ESP leuchte nicht mehr deaktivieren ließ. Leuchtete ständig auf. Dachten es sei sicher nur ein kleines Problem. Also zuerst mal einige Zeit verstreichen lassen und das mal bei der Werkstatt vorbei geschaut. Dies war jedoch kein Vertragshändler und bekam beim Auslesen nur einen unspezifischen Fehler angezeigt. Wir tauschten den Bremsschalter aus, aber das Problem bestand weiterhin. Also in die Vertragswerkstatt wo sich dann leider herausstellte, dass das komplette ESP Steuergerät defekt ist.

Kostenfaktor nur für Material gut 1.100 €. Das Autohaus meinte wir sollten uns mit VW zweckts Kulanzregelugn in Verbindung setzten. Das taten wir auch, aber leider ohne Erfolg!

Die Kulanz würde auch bei weiteren Versuchen immer wieder abgelehnt mit der Begründung das Auto sei zum Zeitpunkt des Austausches 3 Jahre und 3 Tage, also 3 Tage über dem Kulanzanspruch. Jetzt bleiben wir komplett auf der Rechnung sitzen. Was sagt ihr dazu, eine Frechheit von VW, könnten uns doch ein bißchen entgegenkömmen. Hätten ihr schon mal so einen Fall?

Schöne Grüße an alle.

Beste Antwort im Thema
am 21. Mai 2008 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von Schnegge06

Hallo an alle Forumleser,

 

ich möchte mal gerne hören was ihr zu diesem Thema denkt. Meine Frau hat sich einen Golf V Plus 1.4 TSI Werkswagen zugelegt. Soweit sind wir mit dem Fahrzeug ganz zufrieden braucht nicht viel Spritt und läßt sich toll fahren. Haben jetzt unfähr 25.000 km auf dem Tacho.

Bis wir vor jetzt ungefähr 2 Monaten das Problem hätten, dass sich die ESP leuchte nicht mehr deaktivieren ließ. Leuchtete ständig auf. Dachten es sei sicher nur ein kleines Problem. Also zuerst mal einige Zeit verstreichen lassen und das mal bei der Werkstatt vorbei geschaut. Dies war jedoch kein Vertragshändler und bekam beim Auslesen nur einen unspezifischen Fehler angezeigt. Wir tauschten den Bremsschalter aus, aber das Problem bestand weiterhin. Also in die Vertragswerkstatt wo sich dann leider herausstellte, dass das komplette ESP Steuergerät defekt ist.

Kostenfaktor nur für Material gut 1.100 €. Das Autohaus meinte wir sollten uns mit VW zweckts Kulanzregelugn in Verbindung setzten. Das taten wir auch, aber leider ohne Erfolg!

Die Kulanz würde auch bei weiteren Versuchen immer wieder abgelehnt mit der Begründung das Auto sei zum Zeitpunkt des Austausches 3 Jahre und 3 Tage, also 3 Tage über dem Kulanzanspruch. Jetzt bleiben wir komplett auf der Rechnung sitzen. Was sagt ihr dazu, eine Frechheit von VW, könnten uns doch ein bißchen entgegenkömmen. Hätten ihr schon mal so einen Fall?

Schöne Grüße an alle.

Warum sollte die VW-AG Dir entgegenkommen, da Du doch kein Vertrauen zu einer VW-Vertragswerkstatt hattest und erstmal wo anders warst und dazu dann auf Verdacht irgendetwas ausgetauscht hast.

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Tja ich würde sagen, dass ist ein Fall für den Auto Bild Kummerkasten.

Kulanz ist eine freiwillige Leistung und du bist ja bereits 1 Jahr und 3 Tage aus der Garantiezeit raus.

Erstens ist das nicht das ESP-SG, sondern das ABS.

Stimmt, Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und keine Pflicht. Allerdings hast Du auch im vierten Jahr, also zwischen 3. und 4. Jahr, noch Chancen auf Kulanz, halt meist nur sehr wenig. Bedingung ist aber, dass der Wagen immer pünktlich ALLE notwendigen Inspektionen beim Vertragshändler mit Stempel bekommen hat, also nicht ATU oder sonstige Pfuscher.

Die Kulanz prüft der Händler innerhalb von 5 min am PC, das brauchst nicht Du machen. Sollte da Null rauskommen, dann nochmals an die Kundenbetreuung wenden und den Fall vortragen. Immerhin ist das kein Verschleissteil und sicherheitsrelevant, somit sollte zumindest etwas vom Hersteller übernommen werden.

am 21. Mai 2008 um 18:52

Sehr ärgerlich.

Aber genau für solche Fälle gibt es die Anschlußgarantie. Gut investiertes Geld.

am 21. Mai 2008 um 19:05

Hallo ! Die Kulanzreglung bei VW ist sehr von den durchgeführten Inspektionen abhängig. Wo durchgeführt , wann durchgeführt . Fehlt ein Eintrag im Serviceheft wird es schon schwierig . Aber immer wieder bei der Kundenhotline von VW nachfragen . MfG Servtech

am 21. Mai 2008 um 19:12

Also bei der Kundenbetreuung wirst du kein Erfolg haben, also entweder du hast ein netten Händler der dir noch ne Kulanz gibt oder zahle und lächle dabei.

Und für alle die überlegen ne Anschlussgarantie abzuschließen, macht es Leute denn hier seht ihr was es kostet wenn man keine hat und bei dem Fall hier hätte der TS nicht einmal was dazu bezahlen müssen da der Wagen noch keine 40.000km auf dem Tacho hat.

Mfg finki-gti

am 21. Mai 2008 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von Schnegge06

Hallo an alle Forumleser,

 

ich möchte mal gerne hören was ihr zu diesem Thema denkt. Meine Frau hat sich einen Golf V Plus 1.4 TSI Werkswagen zugelegt. Soweit sind wir mit dem Fahrzeug ganz zufrieden braucht nicht viel Spritt und läßt sich toll fahren. Haben jetzt unfähr 25.000 km auf dem Tacho.

Bis wir vor jetzt ungefähr 2 Monaten das Problem hätten, dass sich die ESP leuchte nicht mehr deaktivieren ließ. Leuchtete ständig auf. Dachten es sei sicher nur ein kleines Problem. Also zuerst mal einige Zeit verstreichen lassen und das mal bei der Werkstatt vorbei geschaut. Dies war jedoch kein Vertragshändler und bekam beim Auslesen nur einen unspezifischen Fehler angezeigt. Wir tauschten den Bremsschalter aus, aber das Problem bestand weiterhin. Also in die Vertragswerkstatt wo sich dann leider herausstellte, dass das komplette ESP Steuergerät defekt ist.

Kostenfaktor nur für Material gut 1.100 €. Das Autohaus meinte wir sollten uns mit VW zweckts Kulanzregelugn in Verbindung setzten. Das taten wir auch, aber leider ohne Erfolg!

Die Kulanz würde auch bei weiteren Versuchen immer wieder abgelehnt mit der Begründung das Auto sei zum Zeitpunkt des Austausches 3 Jahre und 3 Tage, also 3 Tage über dem Kulanzanspruch. Jetzt bleiben wir komplett auf der Rechnung sitzen. Was sagt ihr dazu, eine Frechheit von VW, könnten uns doch ein bißchen entgegenkömmen. Hätten ihr schon mal so einen Fall?

Schöne Grüße an alle.

Warum sollte die VW-AG Dir entgegenkommen, da Du doch kein Vertrauen zu einer VW-Vertragswerkstatt hattest und erstmal wo anders warst und dazu dann auf Verdacht irgendetwas ausgetauscht hast.

Zitat:

Original geschrieben von Schnegge06

...Dies war jedoch kein Vertragshändler ... Was sagt ihr dazu, eine Frechheit von VW...

Hallo,

da Du eine Meinung hören willst: Wer monatelang sicherheitsrelevante Anzeigen missachtet, damit kulanzrelevante Zeiten verstreichen lässt, dann auch erst noch Fremdwerkstätten "arbeiten" lässt - nein, ich sehe da keine Frechheit von VW.

Es gibt da doch die Möglichkeit einer Anschlussgarantie. Wer so etwas nicht macht, geht doch bewusst auf Risiko - wenn's gut geht, lacht er sich ins Fäustchen, wenn nicht: schimpfen auf "Frechheit von VW"...

Natürlich ist es manchmal billiger oder/und einfacher, nicht zum Vertragshändler zu gehen. Wenn es dann aber Probleme gibt und doch der Vertragshändler gefordert wird und vielleicht nicht so aktiv Kulanzregelungen unterstützt: "Frechheit von VW"...

Im 3. Jahr bekam ich immer Kulanz, aber im 4. war auch bei nix mehr mit Kulanz.  

Die nicht notwendig wäre wenn VW die Qualität ein wenig steigern würde und nicht so versucht die durch die Einsparungen enstehenden Kosten auf die Kunden abzuwälzen.

Zitat:

Original geschrieben von Ferrarirosso

Sehr ärgerlich.

Aber genau für solche Fälle gibt es die Anschlußgarantie. Gut investiertes Geld.

am 22. Mai 2008 um 7:32

Hallo,

es ist zwar ärgerlich, aber irgendwann muß halt eine Grenze sein (der sogenannte Cut).

Dennoch stimmt es, dass es kein Verschleißteil ist. Was würdet Ihr davon halten, wenn nach 3 Jahren Euer Fernseher kaputt gehen würden. Da gäb es zwar auch keine Kulanz, aber ärgerlich wäre es schon.

Zitat:

Original geschrieben von Baldipata

Dennoch stimmt es, dass es kein Verschleißteil ist. Was würdet Ihr davon halten, wenn nach 3 Jahren Euer Fernseher kaputt gehen würden. Da gäb es zwar auch keine Kulanz, aber ärgerlich wäre es schon.

Aber darum geht's IMHO in dieser Diskussion doch gar nicht! Natürlich ist so etwas ärgerlich - beim Auto und auch beim TV. Aber in beiden Fällen gäbe es die Möglichkeit, mit Anschlussgarantie oder Wartungsvertrag das Risiko zu mindern. Wenn ich aus eigener Entscheidung auf Risiko gehe, darf ich nicht von "Frechheit von VW" reden... - noch dazu, wenn ich durch eigenes Fehlverhalten (s.o.) eine Kulanz zumindest erschwere!

So sind dann die Leute die Deppen, die auf eigene Kosten Risikovorsorge betreiben. Und im Gegensatz dazu das typische Anspruchsdenken ohne eigenen Beitrag: für Verluste müssen die anderen aufkommen...

Auf nen defekten Fernseher Kulanz? Ganz ehrlich, Kulanz kenne ich wirklich nur ausm KFZ-Bereich, bei allen anderen Produkten ist nach der Garantie normal Schluss mit sowas. Wird aber am Wert und Kurzlebigkeit der technischen Produkten liefern.

Jeder Autokäufer will beim Kauf so wenig wie möglich zahlen, bei der Wartung ebenfalls und nachher alles kostenlos repariert haben mit Ersatzwagen usw. Das ist heute normal und kapieren werden es die Leute nie.

Aber der Händler kann so nett sein wie er möchte, die Kulanz wird von einem Programm berechnet und darauf hat er keinen Einfluss. Es gäbe nur den Weg der Sonderkulanz, wobei der "nette Händler" die Hälfte der Kosten übernehmen müsste. Aber das passiert nur bei Härtefällen, sehr guten Kunden und liegt am Händler.

Kulanz ist eben freiwillig und an paar Dinge gebunden, wobei es bei allen vorgeschriebenen Inspektionen beim VERTRAGSHÄNDLER auch im vierten Jahr ca. 30% Kulanz geben kann.

am 22. Mai 2008 um 14:48

Alles schön un gut aber 1100€ für so ein kleines Steurgerät zu verlangen ist wirklich eine Frechheit

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