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Golf V R32 Front eintragen lassen?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 24. März 2010 um 14:59

Hallo ich habe die Möglichkeit super günstig an eine R32 Front zu kommen.

Aber da es eine orginale R32 Front ist müsste ich ja vorne Schloß- Aufprallträger etc. tauschen.

Dies wollte ich eigentlich nicht tun da die R32 Front schon an den normalen Golf V angepasst ist und somit gleich montiert werden kann.

Nun zu meiner Frage muss ich die R32 Front überhaupt eintragen weil es doch ein orginale VW Teil ist?

oder muss es für mein Auto doch eingetragen wenn ja würde ich es mit der Anpassung an den Schloßträger warhscheinlich nicht eingetragen bekommen?

Wie habt ihr das gemacht bei euren Frontumabuten und wozu ratet ihr mir?

mfg EmpTi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Remus4ever

Die neue Front muss man eintragen lassen, war heute erst wieder beim :) der mir bestätigt hat das man alle nachträglichen Änderungen typisieren lassen muss, zb auch 18" Original VW Felgen, solange dein Auto nicht Serienmäßig mit 18ern kommt. Sogar die GTI Schweller muss(müsste :D) man bei einem "normalen" Golf V eintragen lassen...

Wenn man das nicht macht könnte sowas passieren wie Fox906bg geschrieben hat.

mfg

das ist falsch: du darfst alle Felgen fahren die in der Konformitätserklärung für Dein Fahrzeug aufgeführt sind. Unser Passat TSI z.B. kommt ab Werk auf 16" mit 205/55 welche auch als einziges Format im Schein aufgeführt sind, aber laut KE dürfen wir z.B. auch 8x18 mit 235/40ern fahren

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Was hastn überhaupt fürn Auto?

Ich geh mal davon aus dass du keinen Golf V fährst wenn du schreibst dass du den Schlossträger dafür erst tauschen musst. Oder versteh ich jetzt was falsch :confused:

Themenstarteram 24. März 2010 um 15:29

Doch doch ich fahre einen Golf V 1.9 TDI Sportline

Hi

Ja, da verstehst du was falsch.

Wenn du eine R32, GT, GTi, Variant oder Jetta Stoßstange an den "normalen" Golf, also z.B Sportline, bauen willst, dann kannst du entweder die Stoßstange anpassen, oder du wechselst Schlossträger, Aufprallträger, usw.

Meine Anleitung erklärt das ganz gut: http://hypuh.3d-nexus.de/seite2.htm

@ TE:

DIe Frage ist ob dir der TÜV oder DEKRA eine bearbeitete Originalstoßstange einträgt. Ich kenne Leute bei denen hats geklappt, bei anderen hat der TÜV z.B die Splitterfestigkeit der veränderten Teile bezweifelt.

Der Komplettumbau muss laut Dekra und diverser VW Meister nicht eingetragen werden da ausschliesslich unveränderte Originalteile verbaut werden.

hypuh

Soweit ich das weiß, müssen alle baulichen Veränderungen außerhalb des Fahrzeugs eingetragen werden, da diese Maßgeblich zur Sicherheit beitragen.

am 24. März 2010 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von hypuh

 

Der Komplettumbau muss laut Dekra und diverser VW Meister nicht eingetragen werden da ausschliesslich unveränderte Originalteile verbaut werden.

das kann ich mir nicht vorstellen, es muss ja auch sichergestellt sein, dass der umbau fachmännisch erfolgt ist und die teile auch ausreichend befestigt sind, oder? :confused:

den theoretisch kann es ja sein, dass das originalteil irgendwie ans fzg. getrickst wurde und dann auf der autobahn bei 200km/h flöten geht! (die folgen wären gar nicht auszudenken! :eek:)

hast du zufällig irgendwelche quellen dafür, bzw. wie hast du es bei dir gemacht?

am 24. März 2010 um 15:54

Die neue Front muss man eintragen lassen, war heute erst wieder beim :) der mir bestätigt hat das man alle nachträglichen Änderungen typisieren lassen muss, zb auch 18" Original VW Felgen, solange dein Auto nicht Serienmäßig mit 18ern kommt. Sogar die GTI Schweller muss(müsste :D) man bei einem "normalen" Golf V eintragen lassen...

Wenn man das nicht macht könnte sowas passieren wie Fox906bg geschrieben hat.

mfg

Themenstarteram 24. März 2010 um 16:02

Also bekomme ich wenn ich es nur Anpasse ohne die Träger wechseln es wahrscheinlich nicht eingetragen.

Angenommen der TüV Prüfer trägt es mir doch ein kann man dann nachträglich noch die Eintragung rückgängig machen?

Wenn ich das anspasse und das ohne Eintragen fahre dann habe ich ja keine Betriebeserlaubnis und fahre sozusagen ohne Versicherungsschutz.

Nur frage ich mich dann wie das alle anderen gemacht haben die sagen das sie die Stoßstange egal ob GTI R32 oder die vom Jetta einfach nur angepasst haben.Fahren die dann alle ohne Versicherungsschutz rum oda wie muss ich mir das dann denken?

was würde mich der komplette Trägerwechsel denn kosten?

P.S. mir wurde mal was von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW erzählt würde das helfen?

mfg EmpTi

am 24. März 2010 um 16:04

Zitat:

Original geschrieben von Remus4ever

Die neue Front muss man eintragen lassen, war heute erst wieder beim :) der mir bestätigt hat das man alle nachträglichen Änderungen typisieren lassen muss, zb auch 18" Original VW Felgen, solange dein Auto nicht Serienmäßig mit 18ern kommt. Sogar die GTI Schweller muss(müsste :D) man bei einem "normalen" Golf V eintragen lassen...

Wenn man das nicht macht könnte sowas passieren wie Fox906bg geschrieben hat.

mfg

die OEM teile sind ja immer schon an anderen "baugleichen" V'ern verbaut. man brauch nix eintragen zu lassen da die ja eine VW-freigabe besitzen. zum beispiel felgen, es sind ALLE OEM felgen des golfs ohne eintragung fahrbar. jeder golf V hat nen schein wo alle zulässigen radkombos aufgelistet sind. das sind die OEM felgen!

das der :) dir das so sagt zeigt nur das der es nicht besser weiß. ;)

das ist ja das geile am OEM tuning, solange OEM-golf V-teile verbaut werden muss man nix eintragen lassen ;)

sonst müsste man auch die GTI/.:R pedalerie eintragen lassen, bzw das GTI lenkrad oder nachgerüstete VW schalensitze aus dem .:R32...

Zitat:

Original geschrieben von Remus4ever

Die neue Front muss man eintragen lassen, war heute erst wieder beim :) der mir bestätigt hat das man alle nachträglichen Änderungen typisieren lassen muss, zb auch 18" Original VW Felgen, solange dein Auto nicht Serienmäßig mit 18ern kommt. Sogar die GTI Schweller muss(müsste :D) man bei einem "normalen" Golf V eintragen lassen...

Wenn man das nicht macht könnte sowas passieren wie Fox906bg geschrieben hat.

mfg

das ist falsch: du darfst alle Felgen fahren die in der Konformitätserklärung für Dein Fahrzeug aufgeführt sind. Unser Passat TSI z.B. kommt ab Werk auf 16" mit 205/55 welche auch als einziges Format im Schein aufgeführt sind, aber laut KE dürfen wir z.B. auch 8x18 mit 235/40ern fahren

Zitat:

Original geschrieben von g-ForceOnlan

Zitat:

Original geschrieben von Remus4ever

Die neue Front muss man eintragen lassen, war heute erst wieder beim :) der mir bestätigt hat das man alle nachträglichen Änderungen typisieren lassen muss, zb auch 18" Original VW Felgen, solange dein Auto nicht Serienmäßig mit 18ern kommt. Sogar die GTI Schweller muss(müsste :D) man bei einem "normalen" Golf V eintragen lassen...

Wenn man das nicht macht könnte sowas passieren wie Fox906bg geschrieben hat.

mfg

die OEM teile sind ja immer schon an anderen "baugleichen" V'ern verbaut. man brauch nix eintragen zu lassen da die ja eine VW-freigabe besitzen. zum beispiel felgen, es sind ALLE OEM felgen des golfs ohne eintragung fahrbar. jeder golf V hat nen schein wo alle zulässigen radkombos aufgelistet sind. das sind die OEM felgen!

das der :) dir das so sagt zeigt nur das der es nicht besser weiß. ;)

das ist ja das geile am OEM tuning, solange OEM-golf V-teile verbaut werden muss man nix eintragen lassen ;)

sonst müsste man auch die GTI/.:R pedalerie eintragen lassen, bzw das GTI lenkrad oder nachgerüstete VW schalensitze aus dem .:R32...

richtig;)

Bzw. bzgl. der vorangegangenen Kommentare in Richung Abnahme einer korrekten Montage der Frontschürze: dann müsste man ja nach jeder Montagearbeit, die eine Demontage der Schürze beinhaltet, eine Abnahme machen lassen:rolleyes:

Hi

Was hier wieder geschrieben wird........

Ich habe vor meinem Frontumbau mit 3 verschiedenen Meistern aus untershciedlichen Werkstätten und einem Dekra Mann gesprochen, einstimmiges Ergebniss: Solange original Teileverwendet werden muss nichts eingetragen werden.

@ Fox906bg

Wie stellst du dir das vor? Schraubt der TÜV Heini dann meine Stoßstange ab und überprüft mit einem Drehmomentschlüssel ob ich den Schlossträger nach VW Angaben festgezogen habe?

Deine Theorie ist doch in der Realität garnicht umsetzbar.

 

Beim Komplettumbau, wie in meiner Anleitung beschrieben, verwendet man doch nur VW Teile, wie soll da etwas nicht richtig befestigt sein so das es "flöten" geht? Das könnte wohl eher bei der "Dremellösung" passieren.

hypuh

am 25. März 2010 um 6:25

Zitat:

Original geschrieben von hypuh

Hi

Was hier wieder geschrieben wird........

Ich habe vor meinem Frontumbau mit 3 verschiedenen Meistern aus untershciedlichen Werkstätten und einem Dekra Mann gesprochen, einstimmiges Ergebniss: Solange original Teileverwendet werden muss nichts eingetragen werden.

@ Fox906bg

Wie stellst du dir das vor? Schraubt der TÜV Heini dann meine Stoßstange ab und überprüft mit einem Drehmomentschlüssel ob ich den Schlossträger nach VW Angaben festgezogen habe?

Deine Theorie ist doch in der Realität garnicht umsetzbar.

 

Beim Komplettumbau, wie in meiner Anleitung beschrieben, verwendet man doch nur VW Teile, wie soll da etwas nicht richtig befestigt sein so das es "flöten" geht? Das könnte wohl eher bei der "Dremellösung" passieren.

hypuh

ok, danke für die aufkärung!

ich meinte eben, dass ev. bei der "Dremellösung" etwas passieren könnte!

theoretisch könnten beim zurechtschnitzen der schürze nämlich auch relevante haltepunkte beseitigt/beschädigt/geschwächt werden!

die OEM-schürze hat zwar eine freigabe, wird die schürze allerdings bearbeitet, ist es ja genaugenommen kein OEM-teil mehr!

nur um das klarzustellen: mir isses eigentlich wurscht, wie der umbau gemacht wird!

mich interessieren eigentlich nur die rein rechtlichen hintergründe! ;)

Ja, in Sachen "bearbeiteter Front" muss ich dir Recht geben. Dachte du schreibst oben von der kompletten Umbauaktion.

hypuh

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