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Golf verkauft - Abmeldung?
Hallo, ich wusste jetzt nicht wo ich mit dem Thema hingehöre...falls es hier falsch ist bitte ich um Nachsicht
Ich habe gestern meinen Golf V verkauft und da der Käufer 5-Tages Kennzeichen mit hatte, habe ich meine demontiert und möchte den Verkauf bzw. die Abmeldung morgen dem Verkehrsamt und meiner Versicherung mitteilen.
Nun die Frage:
Muss ich die Kennzeichen dabei haben wenn ich das Auto abmelde oder reicht es wenn ich die Veräußerungsanzeige, die beim Kaufvertrag dabei war dort abgebe?
Beste Antwort im Thema
Hatte ich auch schon.
Du musst die Schilder dem Käufer schicken, damit er An-/Ummelden kann.
Alternativ kannst Du die Schilder bei deiner Zulassung entwerten lassen und deine Zulassung bestätigt das dann an die Zulassungssstelle des Käufern. Nennt sich dann "Amtshilfe" und funzt problemlos. Ist auch der einfachste weg.
Denn wenn Du die Schilder schickst, kann er die ja theoretisch wieder nutzen, bis er (irgandwann) ummeldet.
Gruß
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13 Antworten
Die Kennzeichen müssen ja entwertet werden, sprich der Stempel muß runter. Also müssen die Kennzeichen mitgebracht werden.
Hallo Aggi82,
wenn du das Fz. abmelden willst, muss du beide Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I u. II vorlegen. Alternativ kann der Käufer dies für dich bei der Ummeldung automatisch erledigen.
Gruß
Hallo,
danke für die Antwort.
Da ich das Auto ja schon verkauft habe, habe ich die Zulassungsbescheinigungen nicht mehr. Lediglich die Kennzeichen und die Bescheinigung aus dem Kaufvertrag habe ich.
Hab ich da jetzt was falsch gemacht?
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Hallo Aggi82,
wenn du das Fz. abmelden willst, muss du beide Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I u. II vorlegen. Alternativ kann der Käufer dies für dich bei der Ummeldung automatisch erledigen.
Gruß
Edit: Verstehe ich es richtig, daß das Fahrzeug schon weg ist und der Käufer es mit dem Kurzzeit-Kennzeichen mitgenommen hast? Entsprechend hast Du zwar "Deine" Kennzeichen noch, aber keine Papiere mehr?
Dann hilft Dir die Veräußerungsmitteilung relativ wenig beim Amt. Die kannst Du dort zwar abgeben, aber abgemeldet ist das Fahrzeug erst offiziell, wenn es der Käufer auf sich umgemeldet hat. Problematisch wird es auch für den Käufer, da er ja beim Amt quasi mit einem angemeldeten Fahrzeug vorfährt (und zwar mit Deiner Anmeldung) und die sich querlegen werden, weil er Deine Kennzeichen nicht zum Entstempeln vorlegen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Aggi82
Hallo,
danke für die Antwort.
Da ich das Auto ja schon verkauft habe, habe ich die Zulassungsbescheinigungen nicht mehr. Lediglich die Kennzeichen und die Bescheinigung aus dem Kaufvertrag habe ich.
Hab ich da jetzt was falsch gemacht?
Ja!
Da du die Papiere nicht mehr hast, kannst du das Auto nicht abmelden. Und der neue Besitzer kann es auch nicht abmelden, weil er die Kennzeichen nicht hat.
Du solltest dich nochmal mit ihm in Verbindung setzten. Wahrscheinlich ist es am besten, wenn ihr zusammen zum Zulassungsamt geht.
Schwierig, der wohnt 450km weit weg. Dann muss ich morgen wohl mal beim Amt anrufen und fragen, was man da machen kann...
Zitat:
Original geschrieben von Jared
Zitat:
Original geschrieben von Aggi82
Hallo,
danke für die Antwort.
Da ich das Auto ja schon verkauft habe, habe ich die Zulassungsbescheinigungen nicht mehr. Lediglich die Kennzeichen und die Bescheinigung aus dem Kaufvertrag habe ich.
Hab ich da jetzt was falsch gemacht?
Ja!
Da du die Papiere nicht mehr hast, kannst du das Auto nicht abmelden. Und der neue Besitzer kann es auch nicht abmelden, weil er die Kennzeichen nicht hat.
Du solltest dich nochmal mit ihm in Verbindung setzten. Wahrscheinlich ist es am besten, wenn ihr zusammen zum Zulassungsamt geht.
Zitat:
Original geschrieben von Aggi82
Schwierig, der wohnt 450km weit weg. Dann muss ich morgen wohl mal beim Amt anrufen und fragen, was man da machen kann...
z.B. dem Käufer die Kennzeichen zuschicken.
Hatte ich auch schon.
Du musst die Schilder dem Käufer schicken, damit er An-/Ummelden kann.
Alternativ kannst Du die Schilder bei deiner Zulassung entwerten lassen und deine Zulassung bestätigt das dann an die Zulassungssstelle des Käufern. Nennt sich dann "Amtshilfe" und funzt problemlos. Ist auch der einfachste weg.
Denn wenn Du die Schilder schickst, kann er die ja theoretisch wieder nutzen, bis er (irgandwann) ummeldet.
Gruß
Super, auf sowas habe ich gehofft. Das wäre wirklich der einfachste Weg
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Hatte ich auch schon.
Du musst die Schilder dem Käufer schicken, damit er An-/Ummelden kann.
Alternativ kannst Du die Schilder bei deiner Zulassung entwerten lassen und deine Zulassung bestätigt das dann an die Zulassungssstelle des Käufern. Nennt sich dann "Amtshilfe" und funzt problemlos. Ist auch der einfachste weg.
Denn wenn Du die Schilder schickst, kann er die ja theoretisch wieder nutzen, bis er (irgandwann) ummeldet.
Gruß
Zum relativieren:
Nicht nur Du, auch der Käufer hat etwas falsch gemacht.
Er hätte die Kurzzeitkennzeichen gar nicht anbringen dürfen - unzulässige Doppelzulassung.
Wenn etwas passiert, haftet immer noch deine Versicherung, der Wagen gilt als auf dich zugelassen - nur ohne entsprechende Kennzeichen.
Da wirst du wohl wirklich dem hoffentlich vertrauenswürdigen Käufer die Kennzeichen zuschicken müssen.
Beim nächsten Mal: Auto immer abgemeldet verkaufen.
Edit: Interessant das mit der Amtshilfe...nur ob das immer so einfach funktioniert? Bei Zulassungsstellen ist ja vieles Ermessenssache.
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Edit: Interessant das mit der Amtshilfe...nur ob das immer so einfach funktioniert? Bei Zulassungsstellen ist ja vieles Ermessenssache.
Eben. Würde da nicht hinfahren, ohne mich zuvor telefonisch erkundigt zu haben. Bei beiden Zulassungsstellen.
Zitat:
Original geschrieben von Ricardo1
Eben. Würde da nicht hinfahren, ohne mich zuvor telefonisch erkundigt zu haben. Bei beiden Zulassungsstellen.
… und ich würde es genau umgekehrt machen.
Würde lieber zum Straßenverkehrsamt fahren mit den Schildern und dort mein Problem erzählen.
Am Telefon wird man eher abgewimmelt, als wenn man dort selber erscheint.
Vielleicht kann man Dir dort einfach und schnell helfen, wenn der oder die Sachbearbeiter/in es auch will.
Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen
So, nachdem ich gestern dem 5. Staatsdiener den Fall wie auf der Homepage beschrieben freundlich und in einem ausreichenden Abstand zur Pause oder Feierabend erklärt habe, musste ich mich stark wundern. Denn dieser Herr war ebenfalls freundlich und dazu noch kompetent und hilfsbereit. Er gab mir einen Termin für 15:30 damit ich keine Nummer ziehen und ewig warten müsse, entwertete kurzerhand die Kennzeichen und schickte eine Bestätigung per Fax an die Zulassungsbehörde des Käufers. Das ganze hat 5 Minuten gedauert und war zudem noch kostenlos für mich.
Aber wie schon erwähnt, das ganze liegt im ermessen des Beamtes.
Danke jedenfalls für den Tipp!