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Golf verkauft, nun kommt der Käufer mit beschwerden.

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 16:55

Hallo,

Ich habe vor einer Woche für einen Feund einen Golf IV 75ps BJ. 1998 verkauft.

Ich hab das Auto persönlich übern Tüv gefahren 3 tage zuvor und er hat ohne mängel bestanden.

Probefahrt gabs keine da das Fahrzeug abgemeldet war, im vertrag hab ich bei unfallfahrzeug nein angekreuzt und reingeschrieben das Kotflügel, Stosstange verkratz/beult sind und seitenwand hintenrechts nachlackiert wurde, aber das ist nicht der streitpunkt.

Nun ruft mich der Käufer 2 tage danach an und behauptet in einer werkstatt gewesen zu sein, diese hätte ihm davon abgeraten damit weiterzufahren da Bremsen unterhalb der Verschleissgrenze wären, stabigummis vorne leicht Porös, Zahnriemenwechsel fällig, und Scheibenwischer gummis verschlissen.

Er wollte nun das Fahrzeug zurückgeben und das geld für an/abmeldung von mir, kaufpreis war 2400 euro, was ich für sehr fair empfund.

Zahnriemenwechsel kann gut sein das der fällig is, aber das is doch nicht mein Problem oder?!?

Die andern Mängel waren mir unbekannt da ich ja 3 Tage zuvor bei einem Offizielen KÜS prüfer war, keine Hinterhofwerkstatt oder so....

Er droht nun mim Anwalt oder ich behebe alle mängel, die mich in der werkstatt sicher 1000€ kosten, was soll ich nun tun?

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2010 um 22:13

Oh oh, wenn das noch der erste Zahnriemen ist, wirds aber höchste Eisenbahn. Möchte nicht wissen wie groß das Geheule beim Motorschaden ist, wenn er bei defekten Wischergummies schon nen Herzinfarkt bekommt ^^

Zitat:

Original geschrieben von Smir

die wischer kosten 10 euro...schick sie ihm nach...und n paeckchen tempo taschentuecher damit er seine traenen abwischen kann...

LOL! :D

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Gekauft wie gesehn würde ich sagen...

Privat kauf? keine Gewährleistung, Pech gehabt für ihn! daher würd ich nur autos vom händler kaufen, dem kann man gut an die strippe gehen ;d

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von klahaui

Gekauft wie gesehn würde ich sagen...

steht allerdings nicht explizit im vertrag....

Zitat:

Original geschrieben von GolfGTI1988

...was soll ich nun tun?

Ich würde garnichts machen, du hast den Wagen mit bestem Gewissen verkauft nehme ich mal für dich an, dann muss du nichts befürchten, der Anwalt soll einfach kommen, wird eh nichts hinterher drauß!

Ich glaube auch kaum, dass jmd für 2400 Euro Kaufpreis zum Anwalt rennt, was eh nichts bringen wird, wenn du ihn als Privat verkauft hast.

Und außerdem was ist das für ne bekloppte Werkstatt, wollten ihn am Weiterfahren hindern oder davon abraten: mit so kaputten Bremsscheiben bekommt niemand eine frische HU, Stabigummis und Wischer lachhaft, der ZR als ob das ein Geheimnis für den Käufer gewesen ist: oh der ist fällig nein, das kostet ja Ummengen die Karre muss ich nun abdrücken...

warte einfach ab, es wird eh nichts passieren.

ruhig Blut... da kann eigendlich nichts von kommen.... grad wenn Du grade beim Tüv warst.

ich vermute mal eher das die Werke vom Käufen evtl selber Gebrauchtwagen verkauft und daher stinkig war.... ober ihn einfach um ein paar Euronen erleichtern möchte... War der etwa bei ATU...? :D

am 28. Juli 2010 um 17:14

Klarer Fall von Dummfang.

Man könnt es ja mal probieren.

Mein Tip lass ihn quaken.

Wenn er dumm kommt kannst auch du drohen mit Anwalt,

wegen Verleumndung und betrügerischer Erpressung.

Aber er wird sicher gar nix machen, wie so oft viel heise Luft.

am 28. Juli 2010 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von giraldo1979

War der etwa bei ATU...? :D

War auch mein erster Gedanke. :-(

am 28. Juli 2010 um 17:49

Was für ein Schwachsinn, alles was an dem Auto gemacht werden muss sind Wartungsarbeiten, wo ist denn jetzt das Problem? Ein 12 Jahre altes Auto ist nicht wartungsfrei - wow was für ne Überraschung.

Das Auto würde ich niemals zurücknehmen.

Stabi Gummies porös so ein Schwachsinn, im schlimmsten Fall knacksts ein bisschen beim Lenken, streng genommen ist der gesamte Stabi nicht mal übermäßig sicherheitsrelevant. Wenn er das Auto in der Stadt fährt und kein Geld hat soll er ihn einfach ausbauen, der Pfennigfuchser. Scheibenwischergummies kaputt, das ich nicht lache, dann soll er eben nur bei schönem Wetter fahren, wenn er sich keine neuen leisten kann.

am 28. Juli 2010 um 17:54

also wenn es gerechtfertigt wäre, würde ich auch für 100€ zum anwalt "rennen" z.B. wenn du

im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung NICHT ausgeschlossen hättest. Davon gehe ich aber mal aus,

dass du die ausgeschlossen hast, gell!? Eine "arglistige Täuschung" wird wohl von deiner Seite

auch nicht vorliegen z.B. wenn du ihm gesagt hättest der Zahnriemen sei ganz neu gekommen & dies

wäre nun doch nicht der Fall.

Du hast doch dein "Möglichstes" getan & den Wagen bei KüS zu HU/AU vorgestellt. Diese

Prüfungen hat er bestanden - kurzum der Wagen darf am Straßenverkehr teilnehmen.

Alles andere ist gelinde gesagt Pech des Käufers und wenn ihn die nun von ihm festgestellten

"Mängel" stören kann er ja a bissl Geld in die Hand nehmen (sein eigenes natürlich) und den

Wagen mit einigen Neuteilen ausstatten.

Da hast du zu 100% nix vom Käufer zu erwarten - du hast den Käufer ja nicht mit ner Pistole auf der

Brust zum Kauf gezwungen.

am 28. Juli 2010 um 18:16

LOL nun versucht wohl der Käufer die paar 100 Euro nachträglich runter zu handeln :D :D

Hallo Käufer, siehe Kaufvertrag, es steht drin wo die Mängel sind, anderes, wie Scheiben unter Verschleissgrenze, geht nicht, der TÜV und andere haben das beim Blick auf die Bremsen auch im Auge, den Prüfbericht hast Du doch zur Hand, da steht nichts drin... wer hat Dir denn die dünnen Scheiben, und rissigen Wischerblätter montiert. bevor Du zum "Gutachter" gefahren bist, um nun nachträglich zu feilschen

Es heisst nun die ganze Sache in Ruhe und gelassen abwarten... Abwarten, ob Post kommt, keine Panik, selbst Beistand holen, auch die Kosten bleiben beim Käufer babben. ...

am 28. Juli 2010 um 18:36

Ich schließe mich der Meinung von Ar 147 an ! Anscheinend muss die werkstatt alles am Auto ausprobiert haben oder kann die HELL sehen weil, woher weiß die Werkstatt dass die Wischergummis defekt sind wenn es nicht mal der KÄUFER gemerkt hat ! Irgenwie Komisch oder ???

 

mfg

Warum war der Käufer denn eigentlich in einer Werkstatt?

am 28. Juli 2010 um 18:39

joah so seh ich des au...

wenn tüv gtü dekra etc n stempel drauf drueckt is gut...die schauen genau auf bremse und so zeug was eben sicherheitsrelevant is...au bei scheibenwischer wuerde was drauf stehen...hab wegen m milimeter was im bericht stehen...also n mm eingerissen...und des war der hintere...

privat kauf is privat kauf...pech gehab...

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 19:02

danke für die antworten,

Also zu der Frage warum er in der Werkstatt war:

Laut seiner aussage um das Fahrzeug einfach nochmal durchchecken zu lassen, da das fahrzeug scheckheft gepflegt war, und bei 105.000km der Nächste service fällig gewesen wäre, aktueller stand: 108.500, ich sagte ihm halt das inspektion laut scheckheft fällig ist.

Das mit dem Zahnriemen ist auch mein gedanke, natürlich habe ich nicht gesagt er sei gewechselt worden, und ich weiß auch das der intervall 120tkm ist, aber bis dahin sinds noch 12tkm, ich denke er möchte diese reperatur einfach nicht investiern.

Das mit den Wischergummis ist war, da die sone gelbe Verschleißanzeige haben, aber warum um alles in der Welt sollte ich die wechseln, sie haben schliesslich noch einwandfrei gewischt.

Zu den Stabigummis kann ich nichts sagen.

Die Bremse hab ich mir selbst angeschaut, ich hab sogar beim KüS explizit danach gefragt und der Sagte nur alles im grünen bereich, beim nächsten belag wechsel müssten die scheiben halt mit neu, das hab ich dem käufer sogar genau so weitergegeben.

Was ich noch vergessen habe, er sagte am telefon auch was von den Handbremsseilen, ich kann mich errinnern das ich bei der prüfung noch auf die werte geschaut habe und ihn fragte wie viel die hinteren bremsen abweichen dürfen, er sagte 50% bei Feststell und 30 bei betriebs bremse glaub ich, tatsächliche abweichung war 10%.....

So nun hab ich ihn am telefon gebeten mir doch bitte die HU bescheinigung nochmal via email zu schicken, darauf kam die antwort: nein, ich möchte vorerst nichts an sie herausgeben bevor ich nicht selbst bei einer prüfstelle war.

Das hat mich sehr stutzig gemacht....

 

Vielen dank für eure antworten schonmal, ich hab das fahrzeug wirklich besten gewissens verkauft und wollte damit niemanden übern tisch ziehen, wenn es nicht ein 1.4er wär hätte ich ihn behalten....

 

Wegen der Frage mit der nachverhandlung, ich bin ihm mim preis wirklich sehr entgegen gekommen, die winterreifen warn 1a aber schon 7 jahre alt, also bin ich 100€ runtergegangen, weitere 100€ wegen der Verkratzen stossstange was ich vergaß am Telefon zu erwähnen, und nochmals 100€ da an dem Reparierten unfall hinten ein kleiner klarlackplatzer war....

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