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Golf verkauft !Zur überführung angemeldet lassen ?

VW
Themenstarteram 24. Januar 2005 um 11:31

Und zwar habe ich meinen Golf 2 verkauft , und der Herr der ihn gekauft hatt wohnt ca.150km von mir weg .

Er wollte also mit dem Zug herkommen und das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen nach hause fahren ,wobei ich ja echt nicht so nen gutes gefühl habe .

Wie würdet ihr das machen würdet ihr ihm das angemeldete Auto so mitgeben ?

Ich muss noch dazu sagen das der Herr ein Polizist ist !

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23 Antworten

Wenn er Polizist ist, ist das schonmal gut. Zwar sind die Leute auch nicht perfekt aber wenn er einen guten Eindruck hinterlassen hat würde ich das schon machen. Immerhin kommt man ihm dann sehr entgegen.

Ich würde aber einen Kaufvertrag machen und dort die Uhrzeit festhalten!

als ich ein auto gekauft habe und mit nach hause genommen habe, war es noch auf den verkäufer angemeldet...der hat bei der versicherung angrufen und gesagt das es ab dann und dann Uhrzeit von mir mitgenommen wird..und wenn ich auf der heimfahrt ein baller gebaut hät, wäre es auf meine kappe gegangen...steht ja auch in dem kaufvetrag drinn..datum, UHRZEIT...und dann habe ich es umgemeldet und ihm die abmelde/ummeldebescheinigung zugeschickt...

Ich würde niemandem meinen Wagen angemeldet verkaufen!

Ich würde es, gerade bei einem Polizisten, angemeldet lassen.

Ich, als Käufer, würde mich auch sehr darüber freuen. Wie soll man so'n Ding auch vom Fleck bewegen, wenn man keinen Hänger und passendes Zugefährt hat.

Wie gesagt würde ich noch zusätzlich ein Schreiben aufsetzen, in dem Ort, Uhrzeit und Datum der Übergabe stehen. Desweiteren würde ich eine Frist zum Abmelden des Fahrzeuges angeben, da du, solange es noch angemeldet ist, auch Steuern zahlen musst. Anschließend unterschreiben lassen.

Versicherung würde ich ebenfalls anrufen und das in deine "Akte" eintragen lassen.

Sollte der Herr das Fahrzeug nicht innerhalb der First abmelden, die Versicherung kündigen. Sollte er weiterhin fahren, fährt er ohne Versicherungsschutz (ist strafbar). Steuer musst du aber trotzdem zahlen bis er abmeldet.

Also ich würde es AM TAG DER ABMELDUNG verkaufen ... dann ist es nämlich noch bis 0:00 des Abmeldetages versichert und kann mit den entwerteten Kennzeichen in Verbindung mit der Abmeldebescheinigung noch gefahren werden !!!! Das ist auf jedenfall die sauberste Lösug für alle! Er kann das Auto bequem,sicher und legal nach Hause fahren, und Du zahlst nur solange das Auto Dir gehört ...

Aber auf keinen Fall angemeldet verkaufen egal an wen!

nun is zwar schön nen angemeldetes auto zu kaufen!

hab ich auch einmal gemacht und ich würde es nie wider mache !

da ich jetzt ne anzeige am ar*** habe wegen fahren ohne versicherungs schutz!

der verkäufer hatte nämlich vergessen seine versicherung zubezahlen und es is verdamt unangenem wen dir die polizei die siegel abkatzt !

ich hab für mich beschlossen endweder sofort ummelden oder kurtzzeitkenzeichen nicht anderes!

am 24. Januar 2005 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von F-16

Also ich würde es AM TAG DER ABMELDUNG verkaufen ... dann ist es nämlich noch bis 0:00 des Abmeldetages versichert und kann mit den entwerteten Kennzeichen in Verbindung mit der Abmeldebescheinigung noch gefahren werden !!!! Das ist auf jedenfall die sauberste Lösug für alle! Er kann das Auto bequem,sicher und legal nach Hause fahren, und Du zahlst nur solange das Auto Dir gehört ...

Aber auf keinen Fall angemeldet verkaufen egal an wen!

Das würde ich auch vorschlagen wollen, meine aber das gilt nur im jeweiligen Zulassungsbezirk.

Peter

@f16 die Lösung hört sich für mich sehr gut an und auch sehr logisch.

Würde aber explizit mal bei der Vers nachfragen. (Steuer wär mir da erstmal egal).

Kannst auch im Versicherungsforum posten.

am 24. Januar 2005 um 12:35

ganz legal ist die lösung von f-16 nicht mann darf mit seinem abgemeldeten wagen nur bis zum bestimmungsort fahren also zu einem nach hause zur presse etc.

Oder er gibt dir nen paar Euro Sprit und du fährst den Karren mit nem Kumpel im Schlepptau dahin. Dann nimmste die Kennzeichen ab und meldest ab und schickst ihm alles per Post.

Er behält den Schlüssel, du die Papiere und schickst ihm diese per Einschreiben mit Rückantwort, dann haste auch noch was schriftliches das er es bekommen hat. :)

*edit* Kommt trotzdem auf den Käufer an. Ich würd das nicht bei jmd machen der mir suspekt vorkommt und dir direkt 200 € in die Hand drücken will und hopp-hopp ganz schnell weg oder so nen Mist.

am 24. Januar 2005 um 14:29

Habe einmal einen Wagen angemeldet verkauft und bin dann 2 Monate hinter dem Typen hergerannt weil er es nicht umgemeldet hat. Fazit ! NIE WIEDER .. rein rechtlich ist die Sache auch nicht so ganz einfach, Kurzzeitkennzeichen kosten nicht die Welt...

Wenn ich mich recht entsinne kosten die doch gerade sehr viel diese Kurzzeitkennzeichen.

Also ich würd mit dem Kerl reden, denke der hat da Verständnis evtl sogar selber Erfahrung mit (ist ja selber Polizist). Und dann verfährst du wie oben beschrieben.

Ich würd den Wagen auch nicht mit Papieren und allem weggeben. Dann darf er Nummernschilder und Papiere mitnehmen (höchstens) und ich behalte den Wagen + Schlüssel solange ein bis ich die Abmeldebscheinigung habe. Ende aus, Micki Maus.

Zitat:

Original geschrieben von Daegog

Kurzzeitkennzeichen kosten nicht die Welt...

Mit 80-100 Euro find ich die schon ziemlich teuer.

Alleine die Kennzeichen kosten 25,- Euro!

Zitat:

Original geschrieben von querys

Mit 80-100 Euro find ich die schon ziemlich teuer.

Alleine die Kennzeichen kosten 25,- Euro!

Was also bei us kosten die dinger 7,50 € pro kennzeiche und ca. 10€ gebüren !

+doppelkarte von der versicherung!

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