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Golf VI/Reifenbezogene Hinweise K1c, K2b, K3a, K6g, K8d ?

Themenstarteram 26. Juni 2009 um 10:32

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur ABE einer Aluett (Typ 01) Felge, die mich zu 99% an die Mille Miglia Evo II erinnert.

http://www.atu.de/.../felgen-details.html?...

http://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/57_1/alu573.pdf

Unter Reifenbezogene Hinweise und Auflagen für die Reifengröße 205 55 16 steht: K1c, K2b, K3a, K6g, K8d.

K1c:

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b:

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a:

An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den

Radhausausschnittkanten (100mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche

vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu

befestigen.

K6g:

An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur

Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8d:

An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter

Radmitte um 5mm aufzuweiten.

Muss man hier nun beim Golf VI etwas nacharbeiten oder dient diese Information lediglich als Hinweis, was eingehalten werden muss?

Vielen Dank und viele Grüße

 

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2009 um 21:13

Hallo zusammen,

danke für die Angaben zu den Werksfelgen. Damit lässt sich rechnen und erforderliche Änderungen können geschätzt werden.

Die Rechnungen in den bisherigen Beiträgen erfassen nur die Felgenmaße. Der breiteste Teil ist aber der Außenabstand zwischen den Reifenflanken.

Für die Radabdeckung sind Einpresstiefe, Reifennennbreite und ggf. Reifentyp wichtig, für die Freigängigkeit die Reifennennbreite und alle Felgendimensionen.

Ich habe die ATU-Felge 'mal mit zwei Werksfelgen verglichen, siehe Anlagen.

Der Vergleich mit der Referenz 7Jx17 H2 ET54 ist wahrscheinlich aufschlussreicher. Damit kann man am Fahrzeug nachmessen, um einen ersten Eindruck über die Platzverhältnisse zu bekommen.

Es gibt vielleicht noch anspruchsvollere RR-Kombinationen ab Werk, die ich nicht kenne, da ich das COC-Papier nicht habe. Ein Vergleich mit der "schlimmsten" Werksfelge und Reifengröße wäre optimal.

Die Aluett 01 mit ET47 ist leichter als die mit ET38. Sie hat leider noch keine ABE-Anlage für den Golf VI, nur für den ähnlichen Golf V. Somit kann man keine Auflagen sehen.

Streng genommen ist eine Einzelabnahme dafür erforderlich, aber das hängt von der Beurteilung des Prüfers ab. Ich empfehle unbedingt ein Vorgespräch bei einer Prüfstelle.

Noch etwas: Ich würde die Werksfelge 7Jx17 mit 225/45 im Sommer fahren und die Aluett 7Jx16 mit 205/55 im Winter.

 

Gruß

Alpha Lyrae

17 weitere Antworten
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17 Antworten
am 26. Juni 2009 um 13:42

Zitat:

Original geschrieben von Carlocat

Muss man hier nun beim Golf VI etwas nacharbeiten oder dient diese Information lediglich als Hinweis, was eingehalten werden muss?

Auflagen sind Auflagen, keine Hinweise. Sie mögen eher konservativ verfasst sein, will sagen, eine Abnahme kann manchmal ohne Änderungen klappen. Das hängt aber sehr stark vom jeweiligen Prüfer ab.

Wer sichergehen will, sollte alle Auflagen erfüllen oder ein Vorgespräch mit einem Prüfer führen.

Nun zu Deiner Wunschfelge.

Die Einpresstiefen der Werksfelgen für den Golf VI liegen um 50 mm. Da liegt es nahe, dass bei einer Sonderfelge mit ET38 Auflagen in Bezug auf Radabdeckung und Freigängigkeit vorhanden sind, da besteht ja kein kleiner Unterschied.

Felgen mit ET47 und höher dürften keine Probleme bereiten, viele davon kommen u.U. sogar ohne Abnahme/Eintragung aus. Ist die ET geringer, kommen für Golf VI zuerst Auflagen zur Radabdeckung und dann Auflagen zur Freigängigkeit.

Die Aluett Typ 01 7Jx16 H2 gibt es auch mit ET47. Sie dürfte weniger Probleme bereiten, obwohl für diese Variante auf den Internetseiten von ATU noch keine ABE-Anlage speziell für den Golf VI existiert (s. hier).

Tipp: Ich würde die höhere Einpresstiefe wählen und bei Bedarf mit Distanzscheiben individuell verringern. So habe ich das auch gemacht.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Ich rechne mal:

Serienräder 6,5 X 16 ET 50

ATU Räder 7 x 16 ET 38

50mm - 38mm = 12mm

7 Zoll - 6,5 Zoll = 0,5 Zoll = 12,7mm

12mm + 12,7mm = 24,7mm

Die ATU - Räder stehen also ca. 2,5cm weiter nach außen.

Zum Vergleich:

Serienräder 6,5 X 16 ET 50

Serienräder 7,5 x 17 ET 51 ( siehe EWG-Bescheinigung unter Ziffer 50)

51mm - 50mm = 1mm

7,5 Zoll - 6,5 Zoll = 1 Zoll = 25,4mm

25,4mm - 1 mm = 24,4mm

Die Serien 7,5 x 17 Räder stehen auch ca 2,5cm weiter nach außen.

Von daher dürftest du keine Problem mit der Freigängigkeit haben.

überprüfe mal deine Rechnung, da sie nicht stimmen!

Serienräder 6,5 X 16 ET 50

ATU Räder 7 x 16 ET 38

ATU Rad steht 18 Milimeter weiter vor

jetzt der Vergleich zu der 17"

Serienräder 6,5 X 16 ET 50

Serienräder 7,5 x 17 ET 51

7,5 Rad steht 12 Milimeter weiter vor, die glaube du rechnest die Zollbreite falsch wird von der Mitte her gesehen, ist im Kopf nicht so einfach...

zu dem Vergleich 17" zu ATU Rad

Serienräder 7,5 x 17 ET 51

ATU Räder 7 x 16 ET 38

das ATU Rad steht immerhin 7 Milimeter weiter vor, aber aus Erfahrungen reicht das dicke, Radabdeckung sollte genügend vorhanden sein! Rundungsfehler sind immer drin^^

@Schyschka

Du hast recht.

Ich rechne neu:

Serienräder 6,5 X 16 ET 50

ATU Räder 7 x 16 ET 38

 

50mm - 38mm = 12mm

7 Zoll - 6,5 Zoll = 0,5 Zoll = 12,7mm

 

12mm + 12,7mm/2 = 18,35mm

Die ATU - Räder stehen also ca. 1,8cm weiter nach außen.

 

Zum Vergleich:

Serienräder 6,5 X 16 ET 50

Serienräder 7,5 x 17 ET 51 ( siehe EWG-Bescheinigung unter Ziffer 50)

 

51mm - 50mm = 1mm

7,5 Zoll - 6,5 Zoll = 1 Zoll = 25,4mm

 

25,4mm/2 - 1 mm = 11,7mm

 

Die Serien 7,5 x 17 Räder stehen ca 1,2cm weiter nach außen.

Themenstarteram 26. Juni 2009 um 19:17

Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen!

Bei der Serienfelge handelt es sich um die Seattle (7x17 H2 mit ET 54), ändert das etwas an Euren Feststellungen? Möchte diese als Winterfelge nutzen.

Wenn ich das richtig gerechnet habe, würde die ATU-Felge (ET 38) dann 0,9 cm weiter draußen stehen:confused:

Wenn keine ABE für die Felge existiert, würde es nur über eine Einzelabnahme gehen!? Möchte in keinem Fall am Fahrzeug irgendetwas verändern.

Zitat:

Original geschrieben von Carlocat

.....Bei der Serienfelge handelt es sich um die Seattle (7x17 H2 mit ET 54), ändert das etwas an Euren Feststellungen?....

....Wenn ich das richtig gerechnet habe, würde die ATU-Felge (ET 38) dann 0,9 cm weiter draußen stehen:confused:

Nicht ganz richtig.

Es wären dann 1,6 cm welche die ATU in 17" weiter außen steht als die Seattle in 17".

am 26. Juni 2009 um 21:13

Hallo zusammen,

danke für die Angaben zu den Werksfelgen. Damit lässt sich rechnen und erforderliche Änderungen können geschätzt werden.

Die Rechnungen in den bisherigen Beiträgen erfassen nur die Felgenmaße. Der breiteste Teil ist aber der Außenabstand zwischen den Reifenflanken.

Für die Radabdeckung sind Einpresstiefe, Reifennennbreite und ggf. Reifentyp wichtig, für die Freigängigkeit die Reifennennbreite und alle Felgendimensionen.

Ich habe die ATU-Felge 'mal mit zwei Werksfelgen verglichen, siehe Anlagen.

Der Vergleich mit der Referenz 7Jx17 H2 ET54 ist wahrscheinlich aufschlussreicher. Damit kann man am Fahrzeug nachmessen, um einen ersten Eindruck über die Platzverhältnisse zu bekommen.

Es gibt vielleicht noch anspruchsvollere RR-Kombinationen ab Werk, die ich nicht kenne, da ich das COC-Papier nicht habe. Ein Vergleich mit der "schlimmsten" Werksfelge und Reifengröße wäre optimal.

Die Aluett 01 mit ET47 ist leichter als die mit ET38. Sie hat leider noch keine ABE-Anlage für den Golf VI, nur für den ähnlichen Golf V. Somit kann man keine Auflagen sehen.

Streng genommen ist eine Einzelabnahme dafür erforderlich, aber das hängt von der Beurteilung des Prüfers ab. Ich empfehle unbedingt ein Vorgespräch bei einer Prüfstelle.

Noch etwas: Ich würde die Werksfelge 7Jx17 mit 225/45 im Sommer fahren und die Aluett 7Jx16 mit 205/55 im Winter.

 

Gruß

Alpha Lyrae

}Wenn keine ABE für die Felge existiert, würde es nur über eine Einzelabnahme gehen!?{

Eine ABE gibt existiert ja, aber du musst die Felgen trotzdem abnehmen lassen.

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

am 26. Juni 2009 um 22:47

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Eine ABE gibt existiert ja, aber du musst die Felgen trotzdem abnehmen lassen.

Wohl richtig. Die ABE allein ist lediglich gut, um z.B. die Tragfähigkeit und Festigkeit einer Felge nachzuweisen. Die Auflagen in fahrzeugspezifischen Anlagen dazu ("Verwendungsbereiche") geben weiteren Aufschluss.

Hier haben wir diese Fälle:

Aluett 01 7Jx16 H2 ET38

Es gibt eine ABE-Anlage für den Golf VI, mit vielen Auflagen zu Karosserieänderungen und demzufolge natürlich auch einer Abnahme nach §19.3 StVZO (A01).

Aluett 01 7Jx16 H2 ET47

Es gibt (noch?) keine ABE-Anlage für den Golf VI, somit auch keine detaillierten fahrzeugspezifischen Auflagen (also auch nicht A01).

Anders formuliert: der Golf VI Typ 1K gehört nicht zum Anwendungsbereich der Felge.

Es bleibt damit nur der ABE-Haupttext und eine Anlage für einen ähnlichen Fahrzeugtyp (Golf V Typ 1K).

Eine Abnahme ist dafür immer erforderlich. Ob sie nach §19.3 StVZO oder nach §21 + §19.2 StVZO stattfinden muss, sollte man bei einer Prüfstelle vorher erfragen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 27. Juni 2009 um 13:28

Zur 16" Felge muss ich nach heutiger Beschau eindeutig Abstand nehmen. Habe die Felge mit montiertem Reifen 205 55 16 gesehen und die Reifenhöhe war in montiertem Zustand riesig:eek: Sah aus wie ein Traktorreifen. Irgendwie jedoch komisch, da ich auf meinem IVer serienmäßig die BBS drauf habe und das in unverbautem Zustand nicht so gaga aussieht.

Auch habe ich mich vom Typ Aluett 01 verabschiedet, es wird wohl die Typ 05 http://www.atu.de/.../felgen-details.html?... . Sieht edler aus. Die Abmessung wäre dann 17" mit Reifen 215 45 17. Dahin ging die Empfehlung des ATU Kundenberaters.

Die "schlimmste" VW-Serienfelge ist u. a. die Vancouver mit den Maßen 7,5x18 H2 ET 51.

am 27. Juni 2009 um 14:16

Hallo Carlocat,

mit Deiner neuen Wahl hast Du keinerlei Probleme mehr. Es gibt bei der Aluett 05 7Jx17 H2 ET48 für den Golf VI keine K-Auflagen (K = Karosserie), und A02 in Verbindung mit dem "magischen" Satz im ABE-Haupttext bedeutet: keine Abnahme, keine Eintragung, nur das Dokument im Handschuhfach mitführen. Das ist "Plug & Play". :)

Bei der Reifengröße empfehle ich Dir allerdings 225/45 R 17, aus diesen Gründen:

  • Keine Reifenauflagen T87 / T88. Ein Standardreifen 225/45 R 17 mit LI91 reicht aus.
  • Der Lastindex ist höher (um 4 Punkte bei Standardreifen), damit ist für die selbe Belastbarkeit weniger Fülldruck erforderlich (~40 kPa / 0,4 bar). Es fährt sich damit komfortabler.
  • Das Angebot an Reifentypen ist mehr als doppelt so groß.
  • Der Preis liegt etwas niedriger.

Im Anhang noch der Vergleich mit der "schlimmsten" Werksfelge (sieht bestens aus :)).

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 27. Juni 2009 um 21:00

Das sieht ja nun bestens aus. Vielen Dank!

Allerdings bin ich skeptisch, was 225er Winterreifen anbelangt. Sind meinem Geschmack nach nicht optimal für den Winter:confused: Wobei 215er wahrscheinlich auch nicht viel besser sind. Als WR möchte ich den MICHELIN PRIMACY ALPIN PA3 draufziehen lassen.

Bin seither mit 195er unterwegs gewesen.

Als Winterreifen würde ich 205/50 R 17 nehmen.

am 28. Juni 2009 um 3:27

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Als Winterreifen würde ich 205/50 R 17 nehmen.

.

Diese Größe ist auch völlig problemlos, das gibt die ABE-Anlage her.

Gegenüber 225/45 ist der Lastindex aber um 2 Punkte geringer. Marktangebot und Preis sind ähnlich wie bei 215/45.

Anbei noch der ergänzte Größenvergleich (hat nur eine Minute gedauert).

Interessant, zu sehen, dass sich die Reifenbreite zwischen 225/45 und 205/50 um gerade nur 1 mm unterscheidet.

Die Lauffläche ist eine andere Sache, das kann ich in meinem Vergleich nicht zeigen, da es dafür keine Normen gibt. Aber sie ist bei 205 sicher schmaler als bei 225.

215/45 dürfte wohl kein Thema mehr sein.

205/50 oder 225/45?

Den Michelin Primacy Alpin PA3 habe ich im Netz nur in der Größe 225/45 R 17 gefunden, leider sauteuer (man verzeihe mir dieses Wort).

 

Gruß

Alpha Lyrae

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