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Golf VII 2.0 TDI DSG als Mietwagen kaufen?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 2. April 2014 um 21:23

Kann man den Golf VII 2.0 TDI DSG kaufen, wenn er vorher als Mietwagen im Autohaus im Einsatz war mit 19000 KM? Hättet ihr da Bedenken? Der Preis wäre 19.990 Euro. Was meint ihr, oder lieber einen 1.6 TDI von einem Besitzer. Ich habe halt Bedenken, weil man nicht weiß wie die Leute damit gefahren sind. Der 2.0 steht sehr gut da. Was ist eure Meinung? Möchte das Auto dann halt 200.000 KM fahren.

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21 Antworten

Kann man pauschal so nicht sagen. Den Polo meiner Freundin haben wir vor ca. 2,5 Jahren mit etwa 20 tkm als Mietwagen gekauft. Er war bei Übergabe in einem völlig einwandfreien Zustand (nahe Neuwagen) und hatte bis heute nicht einen außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt oder sonstigen Defekt/übermäßige Verschleißerscheinungen feststellbar. Ist allerdings auch nicht als Langstreckenfahrzeug im Einsatz. Mit WA-Fahrzeugen/Leasingrückläufern ähnlicher Laufleistung habe ich dagegen schon öfters in die Sch**** gegriffen.

 

Ich würde sagen, mit vorhandener Anschlussgarantie spricht Nichts dagegen. Wobei sich die Erstattungssätze mit hoher Kilometerleistung hier leider sehr schnell relativieren.

 

Am besten sind sicher die privat gekauften Fahrzeuge. Es wird allerdings schwer, dort bereits jetzt ein gutes Angebot für den Golf VII zu finden.

 

Zu überdenken ist angesichts der beabsichtigten Nutzungsdauer vielleicht das DSG. Ich habe bei meinem jetzigen GTI bewusst darauf verzichtet, da es mir aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit und den Rückrufaktionen (DQ200) einfach zu fehleranfällig erscheint. Auch wird ein Austausch gegenüber Handschaltung, wenn erforderlich, richtig teuer. Dazu kommt, dass die Werkstätten mit der Fehlerbehebung im Detail offensichtlich recht schnell überfordert sind und damit die Diskussion um den "Stand der Technik" beginnt.

Ich würde auch kaufen.

Zitat:

Wobei sich die Erstattungssätze mit hoher Kilometerleistung hier leider sehr schnell relativieren.

Inwiefern

Zitat:

da es mir aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit und den Rückrufaktionen (DQ200) einfach zu fehleranfällig erscheint

Das DQ250(2l TDI, GTI und andere) läuft wohl in etwa genau so unauffällig wie die meisten anderen Getriebe.

Naja - die VW-Kostenbeteiligung ist innerhalb der Werksgarantie bzw. -verlängerung entsprechend Laufleistung gestaffelt. M.W. beginnend ab 60 tkm, ab 100 tkm ist sie bspw. schon auf 40% begrenzt (kann nicht sagen, ob ich den genauen Prozentsatz so richtig im Kopf habe - die Bedingungen liegen mir hier gerade nicht vor). Bei der angestrebten Laufleistung von 200 tkm könnte die Garantieverlänegrung dann u.U. unwirtschaftlich sein.

 

Automatik oder nicht ist gerade bei so einer hohen Laufleistung natürlich eine sehr individuelle Glaubensfrage. Ich persönlich hätte kein Vertrauen, dass DSG 200 tkm fehlerfrei übersteht. Aber das muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden.

Servus,

lass einmal Service machen und gut ist. Vor allem das Motoröl leidet unter häufigen Kurzstreckenfahrten bzw. Volllast unterhalb Betriebstemperatur.

Was mir mehr Sorgen macht, ist der Preis. Nen dt. Comfortline bekommst du schon für ein paar Kröten mehr, nen EU wahrscheinlich zu einem recht ähnlichen Tarif.

Warum kaufst du dir das Auto nicht neu, wenn du so arge Bedenken wg. der vorangegangenen Nutzung hast?

G

simmu

Nein, die originale Neuwagengarantieverlängerung kennt innerhalb der gekauften Kilometerleistung keine Eigenbeteiligung.

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=723509

Das war mir neu, muss geändert worden sein. Ich hatte in den letzten Jahren mehrere gebraucht erworbene VW/Audi, jeweils mit der über den Frdl. bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren nachbuchbaren Neuwagen-Anschlussgarantie über die VW-Versicherung. Dort waren in den Bedingungen stets die üblichen Staffelsätze vereinbart.

 

Oder handelt es sich bei den dir geposteten Bedingungen um die so nur bei Neukauf gültigen?

Bei meinen Golf 5 war es 2007 auch schon ohne Staffelsätze .

Wenn ich mir so anschaue wie mit Mietwagen in der regel umgegangen wird, würde ich mir niemals einen kaufen..auch wenn die Autos das "eigentlich" aushalten müssten. Bei deiner geplanten Laufleistung von 200k km würd ich persönlich nicht zuschlagen.

Beim DSG hätte ich jetzt keine großen bedenken, aber die Kosten alle 60k km beim DSG solltest du mit beachten.

Da bleibt dir aber immer nur der Weg des Neukaufs.

Nahezu alle Halb- und Jährigen kommen aus solchen Quellen.

Ich hab die letzten 10 Jahre ausschließlich junge Gebrauchte gekauft und nie schlechter Erfahrungen gemacht.

G

simmu

Ob ein ehemaliger Mietwagen nun mehr "runtergeritten" ist als einer aus Privatbesitz kann man so pauschal wohl nicht sagen. Man denke nur an die vielen extremen Kurzstreckenfahrten, die z.B. Rentner oder Mütter mit kleinen Kindern fahren. Mal eben Brötchen holen, die Kinder zur Kita und wieder abholen, Einkaufen usw. Das tut einem Auto nie gut.

Was aber ein ganz wichtiger Punkt bei ehemaligen Mietwagen ist: laut DAT Schwacke wird ein ehem. Mietfahrzeug IMMER niedriger bewertet als andere vergleichbare Fahrzeuge. Nur tun das leider die VW Händler beim Verkauf nie. Die drehen einem Mietwagen zu normalpreisen an. Oft wird das sogar garnicht oder nur auf Anfrage erwähnt, das es ein Mietwagen war. Bei einem späteren Verkauf bzw. Inzahlungnahme eines solchen Autos kann das eine böse Überraschung geben. Bei Inzahlungnahme bewerten die Händler diesen Faktor nämlich sehr wohl (natürlich nach unten). Genauso wie jeden noch so kleinen Kratzer.

Was da so bei VW-Händlern als "junge Gebrauchte" auf dem Hof steht, sind doch zum großen Teil Mietwagen der großen Autovermieter und WA-Leasingrückläufer.

am 3. April 2014 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von Vip3r86

Das war mir neu, muss geändert worden sein. Ich hatte in den letzten Jahren mehrere gebraucht erworbene VW/Audi, jeweils mit der über den Frdl. bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren nachbuchbaren Neuwagen-Anschlussgarantie über die VW-Versicherung. Dort waren in den Bedingungen stets die üblichen Staffelsätze vereinbart.

Oder handelt es sich bei den dir geposteten Bedingungen um die so nur bei Neukauf gültigen?

Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung kann man ja die Neuwagen-Garantieverlängerung kaufen, die sich - abgesehen vom Frühbucherrabatt - in den Bedingungen nicht von denen bei Neukauf unterscheidet. Da hat man dann 100 % Kostenerstattung bis zur vereinbarten KM-Grenze (bei 4 Jahren: 40.000, 100.000 oder 160.000 km). Überschreitet man diese Km-Leistung, liegt die Eigenbeteiligung bis zum Ablauf der Garantie bei 50 %. Danach kann man mit einer eingeschränkten Funktionsgarantie verlängern. Da gibt's dann wieder 100 % auf die abgedeckten Defekte, allerdings mit einer Eigenbeteiligung von 150 €, wenn das Auto mehr als 100.000 km gelaufen ist.

Hattest du andere Bedingungen?

Themenstarteram 3. April 2014 um 11:35

Danke für die Antworten. Ich werde den einfach mal probefahren. Wenn ich das Auto neu kaufen würde, dann würde es 30000 kosten. Irgendjemand schrieb: für ein paar Euros mehr.

...hmmm...http://apl.de/neuwagen/vw-volkswagen/golf-7/details.php?i=1

Wie geschrieben, es ist beispielhaft ein Comfortline.

Ich weiß nicht, ob ich für mehr oder minder 10 % vom Kaufpreis mir schon im Vorfeld die Nerven blank legen würde und über die gesamte Haltedauer auf jedes Zipperlein achten würde.

Muss du aber selbst entscheiden, das Für und Wider würde ja diskutiert.

G

simmu

Zitat:

Original geschrieben von rene712

Danke für die Antworten. Ich werde den einfach mal probefahren. Wenn ich das Auto neu kaufen würde, dann würde es 30000 kosten. Irgendjemand schrieb: für ein paar Euros mehr.

Eigentlich muss man ja so rechnen, was kostet der neue abzüglich Rabatt. Was kostet der Gebrauchte. Dann schätzt man etwa die Nutzungsdauer ab(Alter des Wagens) und schätzt einen Wiederverkaufswert und die jeweilige Differenz durch die Haltedauer(die ist beim neuen natürlich länger). Meist ist hier die Differenz pro Monat relativ niedrig!

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