Grebrachtwagenkauf und Zahnriemenwechsel
Hallo,
ich hätte mal eine paar Fragen:
Ich habe einen gebrauchten Audi A6 vor etwa 4 Wochen gekauft (von einem Händler). Dieser hat 90.000 km runter und ist 8 Jahre alt.
Laut Serviceheft wurden alle Inspektionen gemacht. Ich finde aber nichts darüber, ob der Zahnriemen schon gewechselt wurde. Eigentlich wäre er ja nach 5 jahren fällig gewesen. Oder?
Aber meine eigentliche Frage ist, muss der Händler den Zahnriemenwechsel bezahlen? Oder hätte ich vorher in das Serviceheft schauen müssen, ob der Wechsel fällig ist und wenn ja einen Preisnachlass heraushandeln können?
Was passiert, wenn der Zahnriemen jetzt reißt, muss der Händler für den Schaden aufkommen (er hätte ja eigentlich wissen müssen, dass der Zahnriemen fällig ist)?
mfg
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20 Antworten
Hallo Dieter !
Interessant zu wissen wäre noch die Motorisierung die du fährst ! Wenn alle Inspektionen fachgerecht durchgeführt wurden,müßte der ZR-Wechsel dabei sein.Wenn nicht,würde ich den Händler darauf ansprechen.Ob Du damit Erfolg hast,steht auf einem anderen Blatt.Da gilt im Zweifelsfall:Gekauft wie besichtigt und Probe gefahren denk ich.
Im Schadensfall (innerhalb der ersten 6 Monate) muss der Händler laut gesetzlicher Gewährleistung für den Schaden haften,danach kommt die Beweisumkehr d.h du musst dem Händler den Schaden nachweisen und das ist in der Regel schwer.
Lasse mich aber gerne von unseren "Experten" hier verbessern !!!
A6le
Es hängt von Deiner Motorisierung ab.
Ich fahre eine 3.0 L und habe keine Zeitbegrenzung, sondern muß bei 120.000 km an die Box.
Am besten Du fährst nochmal zum Händler und fragst gezielt nach.
Stefan
Ich habe den 2.4L Benziner.
Zitat:
Original geschrieben von dieter1704
Ich habe den 2.4L Benziner.
und das Baujahr ???
Baujahr 1999 ...
Zitat:
Original geschrieben von dieter1704
Baujahr 1999 ...
dann,alle 5 Jahre oder 120000km je nachdem was zuerst eintritt !!!
A6le
Zitat:
Original geschrieben von dieter1704
Baujahr 1999 ...
Falls es der ALF (Motorkennbuchstaben) ist - raus das Ding, der sieht nicht mehr das Ende des 8.Jahres
Laß dir das vom zur Not schriftlich geben und dann ab zum Händler.
Richtige Interpretation voon "wie gesehen" heißt aber im neuen Gebrauchtwagendeutsch
"All Durchsichten gemacht" ist eine ZUSICHERUNG, also Vertragsbestandteil.
Mit einem netten Brief wird der Händler das auf seine Kappe nachträglich wechseln lassen(immerhin besser als einen bei an die 100.000km eher wahrscheinlichen Motorschaden zu begleichen), denn der Riemen ist wirklich schnell runter und Audi zuckt dann mit den Schultern, heißt konkret nix Kulanz, hasse Pech jehabt.
Bin auch ALF-MKB ! Hört sich irgendwie gut an
A6le
Hallo Audi-gibt-Omega,
danke für die Information. Wo finde ich denn die Motorkennbuchstaben?
Ich werde dann mal den Autoverkäufer aufsuchen und ihn mal fragen, was er zu der Problematik sagt.
Zitat:
Original geschrieben von dieter1704
Hallo Audi-gibt-Omega,
danke für die Information. Wo finde ich denn die Motorkennbuchstaben?
Ich werde dann mal den Autoverkäufer aufsuchen und ihn mal fragen, was er zu der Problematik sagt.
In der Reserveradmulde auf einem weißen Aufkleber, da stehen auch die Getriebebuchstaben etc. drin.
Hallo Audianer!
ich habe meinen, 2,4l 30V, vor etwa 5 Wochen privat gekauft, hatte 84.750 km runter
und ist Bj. 06/2000
Motorkennbuchtabe lautet ARJ
Normalerweise muss ich spätestens bei 120.000km den ZR wechseln. Im Serviceheft steht auch kein Zeitintervall.
Mein Cousin ist Kfz-Mechaniker und er meint es sei völliger Quatsch, was die Zeitbeschränkung angeht. Seit 15 Jahren arbeitet er in einer Audi/VW Werkstatt und hat noch nie von einer Zeitbeschränkung gehört. Oder einen (Motor)schaden nach einen veralteten ZR gehabt.
Hab mir die zwei Deckel zum teil abgemacht, konnte keine Risse, Porosität, fehlende Zähne feststellen. Sicherlich ist das totaler Quatsch den ZR so zu begutachten, aber wenn er veraltet wäre, konnte man doch flächendeckend, am ganzen ZR leichte Beschädigung in Form einer Porosität feststellen. ODER?
@Audi-gibt-Omega,
was hat das mit ALF-Motorkenbuchstaben an sich?
Ist der ARJ davon auch betroffen?
gruß
wiederaudifahrer
Hallo @alle
Ich fahre einen A6 Baujahr 99 Modell 2000, Motorkennbuchstabe ARJ, habe das Gerät vor 2 Jahren im Audizentrum gekauft Laufleistung beim Kauf 61.000km.
Beim Kauf hatte ich nach den ZR-Wechsel Intervallen gefragt, da wurde mir gesagt alle 120.000km,
nach etwa 2 Monaten war ich beim wegen seltsamer Geräusche beim Starten, der Meister der sich die Geräusche anhörte fragte mich (vermutlich weil er nicht wusste das ich das Auto erst kurz vorher dort gekauft hatte)ob der ZR schon mal gewechselt wurde ich schaute ihn wohl etwas seltsam an und meinte dann wieso ich bräuchte doch erst bei 120.000 daruf hin quälte er seinen Computer und kam dann freudestrahltend zurück(er hatte schon die Dollarzeichen in den Augen) und meinte das der Intervall bei diesem Motorkennbuschstaben auf alle 5Jahre geändert wurde . Da ich mir beim Kauf die Intervalle habe schriftlich zusichern lassen habe, wurde der ZR nebst Wasserpumpe und sonstiger notwendigen Anbauteile auf Kosten von Audi erneuert.
Wie man sieht sagt das Serviceheft nicht alles, rate deswegen jedem bei Audi nachzufragen ob der Intervall bei anderen Motorkennbuchstaben vielleicht auch geändert wurde.
@wiederaudifahrer rate dir dringend den ZR zu wechseln (lassen).
Gruß Sanfter Riese
Hallo zusammen,
ich möchte aber nochmal auf meine Eingangsfrage zurückkommen.
Habe ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Autoverkäufer (Händler), wenn ich dass Auto gekauft habe, ohne das der Zahnriemen innerhalb der vorgeschriebenen Intervalle gewechselt wurde?
Unwissenheit schützt vor schaden nicht!!!
Der Freundliche wird sich immer rausreden wollen.
Gruß Hollywood4000