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Greift nach Stilllegung die Haftpflichtversicherung noch?

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 22:24

hallo, alter Mann hat eine Frage: ich habe einen 12 Jahre alten Pkw, den ich verschenken will. Ich will ihn stillegen lassen und der Beschenkte soll ihn dann auf sich zulassen. Wenn dieser nun ohne Kennzeichen fährt und einen Unfall baut: Muss dann meine Haftpflichtversicherung eintreten, was zur Folge hätte, dass ich höher gestuft werden?

Wer hilft? Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Na Du musst ja wissen, was Schwachfug ist und was nicht, wenn Du so die Klappe aufmachst....

Offenbar weißt Du weder, was  der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen ist, noch hast Du mitbekommen, dass der TE sagt, dass das Fahrzeug, das geschleppt werden soll, abgemeldet wird.

Und die Ausführungen zum Führerschein sind dann wirklich totaler Müll:

Der erforderliche Schein richtet sich nach dem Gewicht des Gespanns. Also ist BE das Mindeste! Je nach Fahrzeug darf´s natürlich auch mal mehr sein.

Dass der Lenker des geschleppten Wagens nicht 12, sondern 15 sein muss, erwähne ich nur am Rande, weil der TE danach gar nicht gefragt hat.

Zum Glück ist die Sache erledigt, weil der TE sich ja bereits entschieden hat. 

Aber einen richtigen Satz hab ich in dem ganzen Quatsch doch noch gefunden.

Zitat:

 

Original geschrieben von der-schrittmacher

Erst denken - dann schreiben

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Hallo,

das Bewegen von abgemeldeten Fahrzeugen egal ob mit/ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht erlaubt.

Das wird eine saftige Strafe/Punkte/Fahrverbot geben.

Aber dennoch gibt es ein paar möglichkeiten, den PKW "gesetzeskonform" zu bewegen.

1. Du übergibst ihm deinen Pkw angemeldet, er überführt/du überführst, und meldet danach ab.

2. Du fährst vor dem Abmelden zu ihm, stellst ihm das Auto in den Hof, und meldest dann ab.

3. Du meldes ihn ab, fährst auf dem Rückweg von der Zulassungsstelle mit Entstempelten Kennzeichen zu ihm ( falls im selben Zulassungsbezirk )

4. Er besorgt sich Kurzzeitkennzeichen, um den PKW zu überführen. Kosten ca. 100€

Solange er auf "dich zugelassen ist/am Tag der Abmeldung" greift auch noch deine Versicherung.

Grüße gezzi

Wie schaut es aus, wenn derjenige sein auto abmeldet u. ich das auto am selben tag noch zu mir fahre ist das legal ohne ein kurzzeitkennzeichn etc zu besorgen?

danke

mfg

Anmeldetag wie Abmeldetag sind in der Haftpflicht mit versichert

Deckungskarte / oder die neuerliche Pin oder Versicherungsbestätigung mitführen

 

Kann aber bei einem Schaden doch recht teuer werden wenn du auf die VS des anderen fährst. Aufstufung, Aufwand, etc etc - zum Abholen Kurzzeitzeichen und fertig, dann läuft eben alles auf dich, wie es sich gehört

 

20€ gegen u.U. diverse tausende - lieber 2 mal überlegen

Hi,

außerdem darf das Fahrzeug nur in dem landkreis bzw. Zulassungsbezirk bewegt werden in dem es zugelassen war. Mit den entstempelten kennzeichen. Ich wurde auch schon angehalten auf dem rückweg von der Zulassungstelle nach Hause. Bis die herren in grün das alles geklärt hatten wäre ich 3x mit dem Bus gefahren:rolleyes:

Grundsätzlich würde ich davon eher abraten,selbst die Polizei kennt die Regelungen net genau und wenn es kracht gibt es immer einen riesen ärger und rennerei.

Darum würde ich immer Kurzzeitkennzeichen holen. oder erst mal die papiere abholen den Wagen zulassen und dann erst den Wagen beim Vorbesitzer abholen.

Gruß tobias

Ich danke euch vielmals für eure Beiträge:)!

Ich werde ihn dann morgen abschleppen, das ist noch einfacher

Sind nur knapp 10km u. davon 9km Landstraße

Grüße

Hi,

oje das Thema abschleppen abgemeldeter Auto´s ist aber auch net so ganz ohne! Ist glaub ich auch net mehr erlaubt.

Da gab es wohl mal ne gesetzeslücke aber da würde ich mich lieber net drauf verlassen.

Gruß Tobias

Hi,

 

hast Du einen LKW Führerschein?

Wenn nicht, kannst Du den Abschleppplan gleich wieder vergessen: Du bewegst dann ein vierachsiges Gespann ohne den erforderlichen Führerschein.

Wenn Sie Dich erwischen, kannst das neue Auto erstmal abgemeldet lassen. Du brauchst es nicht....

Lass Dir die Papiere geben. Melde den Wagen damit an und überführe ihn dann. Das ist die beste (und in meinen Augen einzig sinnvolle) Variante.

Hafi

so ein schwachfug

ein gespann kann es garnicht sein, wenn keine feste verbindung besteht - hopala abschleppen darf man auch mit Seil und mit 12 Jährigern ""Fahrer im Schlepp

Hopalalalala hmmm ein gespann mit 2 Fahrern? seltsam, schliest sich irgendwie aus (abgesehen von Schwersttransporten)

aus einem angehängten KFZ wird auch nicht zeitgleich ein Anhänger

Schleppt man aufgrund einer Panne kann einem ehwieso keiner irgendwas

Schleppt man aus Spaß zur Überführung o.Ä. gibt es auflagen aber gewiss keinen CE - ganz abgesehen davon dass auch ein BE reichen würde - also nixe mit LKW und Co C1E ermöglicht nebenbei ebenfalls das Führen von 4+Achsichen Zügen, also schlicht der olle 3er, soll ja evtl. leute geben die schon länger als 10 Jahre den Lappen haben :rolleyes:

und wenn ihn der Te anmeldet, wie es ja für dich das beste zu sein scheint, gibts auch keine Überführung mehr, sondern schlicht eine Fahrt

Erst denken - dann schreiben

Moin Moin

Ok danke für eure Beiträge, ich werde auf Nummer sicher gehen und mir den Hänger vom kumpel holen und dann das auto so überführen, nich dass doch die grün-weiße rennleitung i-was zu meckern hat ;)

gruß

Na Du musst ja wissen, was Schwachfug ist und was nicht, wenn Du so die Klappe aufmachst....

Offenbar weißt Du weder, was  der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen ist, noch hast Du mitbekommen, dass der TE sagt, dass das Fahrzeug, das geschleppt werden soll, abgemeldet wird.

Und die Ausführungen zum Führerschein sind dann wirklich totaler Müll:

Der erforderliche Schein richtet sich nach dem Gewicht des Gespanns. Also ist BE das Mindeste! Je nach Fahrzeug darf´s natürlich auch mal mehr sein.

Dass der Lenker des geschleppten Wagens nicht 12, sondern 15 sein muss, erwähne ich nur am Rande, weil der TE danach gar nicht gefragt hat.

Zum Glück ist die Sache erledigt, weil der TE sich ja bereits entschieden hat. 

Aber einen richtigen Satz hab ich in dem ganzen Quatsch doch noch gefunden.

Zitat:

 

Original geschrieben von der-schrittmacher

Erst denken - dann schreiben

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Na Du musst ja wissen, was Schwachfug ist und was nicht, wenn Du so die Klappe aufmachst....

 

Offenbar weißt Du weder, was  der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen ist, noch hast Du mitbekommen, dass der TE sagt, dass das Fahrzeug, das geschleppt werden soll, abgemeldet wird.

 

Und die Ausführungen zum Führerschein sind dann wirklich totaler Müll:

Der erforderliche Schein richtet sich nach dem Gewicht des Gespanns. Also ist BE das Mindeste! Je nach Fahrzeug darf´s natürlich auch mal mehr sein.

Dass der Lenker des geschleppten Wagens nicht 12, sondern 15 sein muss, erwähne ich nur am Rande, weil der TE danach gar nicht gefragt hat.

 

Zum Glück ist die Sache erledigt, weil der TE sich ja bereits entschieden hat. 

 

Aber einen richtigen Satz hab ich in dem ganzen Quatsch doch noch gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

 

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

Erst denken - dann schreiben

Ja, aber das ist hier echt ein Problem im Forum.

 

User die keine -aber wirklich keine Ahnung- haben , schreiben hier etwas rein und der TE , der ernsthaft kompententen Rat und Hilfe sucht, wird dann von solchen "Spezialisten" unter Umständen auf den falschen Weg gebracht.

 

Hafi weist du was da schlimmste ist?  

 

Diese "Experten" merken das nicht einmal, das Sie keine Peilung haben, nein die glauben auch noch daran, das sie "Recht" haben.

 

Kopfschüttelnde Grüße von

 

Delle :mad:

 

 

15? du schreibst als wüsstest du was im Gesetz steht tusts aber nicht

der Fahrer im Schlepp muss lediglich körperlich wie geistig geeignet sein ohne Altersbegrenzung, also auch 8 Jahre alt und mit Grips ist machbar

@ Hafi u. Delle: Da habt ihr vollkommen Recht!:)

Sowas kann echt verwirrend sein und vor allem schlimme Folgen haben,

wenn jmd. sich zum Thema äußert der nur glaubt es zu wissen ohne irgendeine greifbare Bestätigung zu haben....

und dazu dann auch noch so rum motzt, sich über andere Antworten Lustig macht usw....

Sowas ist echt völlig unnötig.........:mad:

 

Mittlerweile steht das auto bei mir zu hause:)

THX nochmal!

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Passarati 1.8

@ Hafi u. Delle: Da habt ihr vollkommen Recht!:)

 

Sowas kann echt verwirrend sein und vor allem schlimme Folgen haben,

wenn jmd. sich zum Thema äußert der nur glaubt es zu wissen ohne irgendeine greifbare Bestätigung zu haben....

und dazu dann auch noch so rum motzt, sich über andere Antworten Lustig macht usw....

 

Sowas ist echt völlig unnötig.........:mad:

 

 

Mittlerweile steht das auto bei mir zu hause:)

 

THX nochmal!

 

Grüße

Gut das du hier dem Rat von Leuten gefolgt bist, die etwas davon verstehen.....:)

 

Schönes Wochenende wünsche ich dir.

 

Delle

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