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große Anhänger (ca. 1t) an F-Caravan - geht das (gut)?

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 13:09

Hallo,

hat jemand von euch Erfahrungen mit größeren Anhängelasten am Astra F Caravan.

Ich habe bisher schon ab und an große Anhänger gezogen, aber halt mit dem Nissan-Pickup der Firma oder mit nem alten MB E-Klasse T-Modell von einem Kumpel.

Und das ist das Problem, der Benz ist Tot (Motor - Steuerkette - heul) und den Pickup kann ich privat nicht nutzen.

Im Rahmen eines laufenden Baus wären ab und zu mal Bauschutt / Erde wegzufahren, Betonsäcke, Steine zu holen usw.

Der große zweiachsige Anhänger ist nicht das Problem, aber kann der Astra das wirklich ab.

Bisher hatte ich am Astra ab und zu nur nen kleinen ungebremsten DDR-Anhänger dran mit ca. 500 kg Gesamtgewicht oder den vom Kumpel geliehen Motorradtransportanhänger (für meine 33 Jahre alte MZ).

Die kleinen Anhänger waren kein Problem, aber hat jemand Erfahrungen mit dem Astra bei großen Anhängern mit ca. 1t Gewicht. Kann das Fahrwerk (Serie) und die Kupplung das ab? Der 72 PS-Motoer ist ja nun auch nicht wirklich mit viel Leistungsreserven gesegnet, auch wenn er "Vollgasfest" ist.

Ich habe die werkseitig montierte Anhängerkupplung in Verbindung mit einer Zusatzeintragung im FS, die mir bis 1100kg Anhängelast (gebremst) erlaubt. Vom Prinzip her dürfte ich es - aber geht das in der Praxis gut?

Bin gespannt auf eure Meinungen / Erfahrungen.

Danke im voraus und noch einen schönen ersten Advend.

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23 Antworten

gehen tut das sicher... is nur nicht erlaubt... der hänger wiegt ja bald mehr als das zugfahrzeug...

gezogen haben wir mit unserem alten vfl caravan mit NE auch schon über 2t!! das endete allerdings mit nem geplatzen reifen am hänger und nem bananenförmig verformten kombi ;) (1,6t wären erlaubt gewesen)

1t is vom ziehen her (wenn der motor das packt) ohne probleme zu bewerkstelligen!

Kommt auf das eingetragene Leergewicht von deinem Caravan an. Das zul. Gesamtgewicht vom Hänger darf nicht darüber liegen... d.h.: Mein Nachbar hat z.B. nen Hänger mit 3,5T zul. Gesamtgewicht, sein Omega wiegt rund 1,5T, sein Iveco rund 2,5T, mit beiden darf er den Hänger nicht legal ziehen (auch nicht den leeren Hänger, obwohl der nur knapp 600 Kg wiegt). Von der Motorleistung her packen es beide Auto´s problemlos.

Ich würde mal sagen dein Astra hat rund 1T leergewicht, also darfst du auch nur nen Hänger ziehen der rund ne Tonne zul. Gesamtgewicht hat.

unter bestimmten vorssetzungen darf er den hänger auch mit anderen kleineren wagen ziehen. muss dann lediglich im fahrzeugschein des zugfahrzeuges festgehalten sein!

leergewischt sollte ca. 1200 betragen, da mein cc ja schon ne knappe tonne drauf hat! ;)

Zitat:

Original geschrieben von S4ckr4tt3

leergewischt sollte ca. 1200 betragen,

da wiegt der nur 90 kilo mehr als mein cc :confused:

Mein X16SZ Caravan wiegt auch nur 1100kg laut Schein hab aber auch schon nen 2achser gezogen mit ner halben Tonne Sand drauf. Empfehlen kann ich es aber nicht.

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 15:23

zum rechtlichen

 

Im Fahrzeugschein habe ich 1,1 t Zuglast gebremst als Sondereintrag, da werkseitig montierte AHK.

Leergewicht hat der F-Caravan knapp 1,1 t

Ich meine es wäre rechtens, wenn ich einen Hänger ziehe der incl. Ladung 1,1 t tatsächliches Gewicht hat, unabhängig von einem höheren ZGG des Anhängers selbst, das ich bedingt durch den Astra halt nicht nutzen kann.

Oder liege ich damit verkehrt?

Oder wird das rechtlich gesehen wirklich am zulässigen Gesamtgewicht (ZGG) des Anhängers festgemacht - egal ob ausgenutzt oder nicht?

Dann dürfte man mit dem Astra ja nicht mal einen Baumarkthänger mit 750 kg ZGG (Normgröße) im leeren Zustand ziehen (wo er vielleicht max 120 kg wiegt), nur weil er in der Regel ungebremst ist (Astra darf ungebremst nur 550 kg ziehen). Das wäre ja -sorry- ein riesengroßer Unfug.

@ el presidente

Was heißt, du würdest es nicht empfehlen, was waren deine negativen Erfahrungen? Ist etwas kaputt gegeangen.

Danke im Voraus

Du musst das zul. Gesamtgewicht des Hängers ziehen dürfen. Wie gesagt, mein Nachbar darf mit seinem Omega seinen Hänger noch nicht mal leer ziehen, weil der Hänger ein ZGG von 3,5t hat. Das der leer nur um die 600 Kg wiegt, interessiert dabei nicht...

 

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

da wiegt der nur 90 kilo mehr als mein cc :confused:

Kann hinkommen, in der nacktesten Basisausstattung wiegt der Caravan 995 Kg, der CC 930 Kg und der GSi 1050 Kg...

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 15:35

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Du musst das zul. Gesamtgewicht des Hängers ziehen dürfen. Wie gesagt, mein Nachbar darf mit seinem Omega seinen Hänger noch nicht mal leer ziehen, weil der Hänger ein ZGG von 3,5t hat. Das der leer nur um die 600 Kg wiegt, interessiert dabei nicht...

steht das irgendwo so explizit mit dem ZGG im Gesetz oder der STZVO oder hat das ein kleiner grüner .... Zipfelmützenmann von sich gegeben?

Habe nämlich auch schon mal die Erfahrung gemacht, dass die auch nicht immer alles exakt wissen (nicht böse gemeint, die grünen .... Zipfelmützenmanner und -frauen sind ja auch nur Menschen und Fehler können passieren).

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Du musst das zul. Gesamtgewicht des Hängers ziehen dürfen. Wie gesagt, mein Nachbar darf mit seinem Omega seinen Hänger noch nicht mal leer ziehen, weil der Hänger ein ZGG von 3,5t hat. Das der leer nur um die 600 Kg wiegt, interessiert dabei nicht...

 

 

Kann hinkommen, in der nacktesten Basisausstattung wiegt der Caravan 995 Kg, der CC 930 Kg und der GSi 1050 Kg...

hiho

wo steht das bitte mit angabe des paragraphen wenn es geht

ich fahre relativ viel mit hänger (astra caravan ) um im wald holz zu holen ....der hänger darf 3.5 tonne wiegen max also zulässiges gesamtgewicht ....

der hänger wiegt wenn ich aus dem wald komme ca 1400-1500 kg tatsächliche gewicht ...bin auch schon öfters angehalten worden durch die rennleitung und auch schon 2 x gewogen worden und war alles ok da noch alles in dern grenze war was der astra ziehen durfte ...

bin der auffassung das solange ich das zulässige gesamtgewicht der zugmaschine im hängerbetreib nicht überschreite es keine rolle wiepiel welche zulässige gesamtgewicht der hänger hat ..(vorrasugesetzt ich belade den hänger nicht zu voll )

also z.b. anhängelast auto max 1200 kg zgg hänger 1800 kg darf ich fahren wenn der hänger mit ladung 1200 kg

wiegt

ich hab noch den alten 3er schein ..bei den neuen scheinen ist die einteilung noch nen bsichen anders da es ja hier die klasse b und be gibt oder so ....

gruss dirk

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von S4ckr4tt3

gezogen haben wir mit unserem alten vfl caravan mit NE auch schon über 2t!! das endete allerdings mit nem geplatzen reifen am hänger und nem bananenförmig verformten kombi ;) (1,6t wären erlaubt gewesen)

1t is vom ziehen her (wenn der motor das packt) ohne probleme zu bewerkstelligen!

Hallo S4ckr4tt3

was ist ein vfl caravan mit NE ??

wie habt ihr das denn mit der Verformung angestellt oder das das durch den Reifenplatzer passiert? Klingt ja nicht so gesund.

Schönen Sonntag noch.

Lies im Farzeugschein unter dem punkt zulässige anhängelast.

Bei meinem CAbrio sinds 1200Kg Gebremst.

Bei ungebremsten nur 400kg.

Die anhängelast bezieht sich bei ungebremsten auf die zuladung vom zugfahrzeug.

Nen genauen Paragraphen habe ich nicht parat, ich weis nur das die BAG damals schon immer unsere Ducato´s rausgezogen hat, weil wir 2 Hänger hatten, die eigentlich zu groß waren um hinter den Bussen zu laufen. Ich glaube kaum das eine Firma die rund 1.000 Ducato´s, Sprinter und Movano´s + nochmal so viele LKW´s (von 7,5 bis xxx Tonnen) laufen hat, gleich nach den ersten Anzeigen die Hänger auf Seite stellt und deswegen einige Aufträge verschiebt bis die neuen Hänger da sind.

Dann ist immernoch die Frage ob die Waage der Polizei aus dem obigen Beispiel überhaupt richtig funktionierte. Mich hat die Polizei auch schon mit nem Movano plus Hänger angehalten, am Ende hätte ich 400 Kg zu viel und durfte weiterfahren... gut das keiner gemerkt hat, das ich gute 5 Tonnen zu viel drauf hatte :rolleyes: So viel dann mal zu Polizei und wiegen ;)

@lz.gera: Wie weit sind denn überhaupt die Strecken die du fahren würdest? Und wie sieht es mit der Polizeipräsenz aus? Weil, wo kein Kläger, da kein Richter ;) Selbst in Kiesgruben und auf Mülldeponieen, wo man gewogen wird, interessiert sich keiner dafür wieviel du laden dafst/ geladen hast....

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von Astra GSX-R

Lies im Farzeugschein unter dem punkt zulässige anhängelast.

Bei meinem CAbrio sinds 1200Kg Gebremst.

Bei ungebremsten nur 400kg.

Die anhängelast bezieht sich bei ungebremsten auf die zuladung vom zugfahrzeug.

Wie ich schon geschrieben habe, bei mir im Fahrzeugschein steht

bei ungebremst: 550 kg

bei gebremst: 950 kg

des weiteren habe ich eine Zusatzeintragung unten, wo steht das bei werkseitiger AHK (die ich auch habe) die gebremste Anhängelast 1100 kg betragen darf.

Die rechtliche Frage ist jetzt:

beziehen sich die Anhängelasten, die ich lt Fahrzeugschein darf auf das

    • tatsächliche Gewicht des Anhängers
    = Leergewicht Anhänger + Zuladung

  • oder auf das

    • zulässige Gesamtgewicht des Anhängers

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