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Großes Glück gehabt, Felge ausgebrochen/zerstört und brauche Rat

Mercedes E-Klasse S210
Themenstarteram 16. Januar 2016 um 19:28

Naben liebe Kollegas und 210er-Piloten,

ja der Titel sagt schon Vieles und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Die Hilfe, welche ich benötige geht in Richtung Rechtsberatung/Auskunft und ich weiß,

dass die hier schwierig ist.

Daher nehme ich Infos, Tips und Hilfe auch gern per PN entgegen.

Aber wie man weiß genügt wohl auch ein Disclaimer wie "das ist meine eigene Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar."

Ok, was ist passiert?

Gestern Abend bin ich auf der Autobahn nach Hause gefahren.

Aufgrund Nässe, abschnittsweise Schnee und Dunkelheit (20:20) bin ich moderat mit ca. 120 im Tempomat heimgefahren.

Ich war gerade auf der linken Spur und dann ging es sehr schnell.

Ein Teil am linken Fahrbahnrand im Augenwinkel und dann hats fürchterlich geknallt.

Ein Ruck am Lenkrad und blitzschnell merkt man "hier stimmt was nicht!".

Ok, zum Glück war nicht viel los, ausrollen lassen, langsam nach links und dem Ausbrechen gegenlenken.

MIt Warnblinkanlage und Warnweste an ausgestiegen - "OH FUCK" gedacht und wieder rein.

Dank guter Ortskenntnis wusste ich das im ca 1 km ein Parkplatz kommt.

Also im Standgas mit Warnblinker auf dem Standstreifen dorthin gerollt.

Dort den Schaden begutachtet, dann Jürgen ausm Forum hier angerufen der mir sofort geholfen hat in Form zweier Ersatzräder. Meine Freundin hat die bei ihm abgeholt und war dann 90 Minuten später vor Ort.

Hier nochmal ein fettes Danke Jürgen!

Als nächstes die Polizei angerufen und auf die Gefahr hingewiesen.

Eine Streife wäre schon unterwegs ich wäre nicht der Erste der anruft.

Aha dachte ich mir und schon klopft es an der Scheibe.

Eine Familie hat es 10 MInuten vor mir erwischt, wie ich erfuhr.

20:29 habe ich die Polizei angerufen, als meine Freundin mit den 2 Rädern von Jürgen gegen 22 Uhr ankam hatte ich weder Besuch von einer Streife noch einen Rückruf der Polizei erhalten.

Derweil kam auch der Abschlepper für die Familie an.

Dieser hatte Interessantes zu berichten:

Bevor er die Familie ansteuerte hat er ein Fahrzeug abgeschleppt, welches auf der Gegenspur in die Leitplanke geknallt ist, das linke Vorderrad verloren hatte und dessen Antriebswelle wohl zu uns auf die Fahrbahn geschleudert wurde.

Aha, da sind wir also drübergefahren!

Gut dachte ich, ein Schuldiger ist gefunden, der Familie und mir ist nix passiert - puh!

Der Abschlepper meinte auch noch, dass dort noch weiter Unfälle passiert seien und die Polizei auch schon vor Ort war, auch auf der Gegenspur - sprich unsere/meine Fahrtrichtung.

Bei uns jedoch haben sie nicht vorbeigeschaut!

Deswegen habe ich kurz vor der Abfahrt nochmal angerufen wie denn der Stand der Dinge sei.

Sache sei geklärt, er wisse auch nicht mehr, er würde aber nochmal eine Streife schicken.

Ich sagte ich wechsel jetzt meine Reifen und bin dann weg, 2 Stunden warten auf die Polizei, sei mehr als genug. Ich äußerte auch meinen Unmut über keine erfolgte Rückmeldung.

Ok, kurz vor daheim ruft mich der Familienvater an und sagte er hätte mit dem Beamten gesprochen.Jetzt kommts:

Er, der Vater, sei nochmal mit einer mündlichen Verwarnung davongekommen, denn jeder müsse nach dem Gesetz so fahren, jederzeit eine Gefahr erkennen zu können und um dann rechtzeitig bremsen oder ausweichen zu können!

Anstatt der mündlichen Verwarnung wäre (angeblich) ein Punkt samt Geldbuße fällig.

Das nach der Tonlage und Andeutung des Beamten dies die Gesetzeslage sei, es aber auch nicht seiner privaten Ansicht entspricht, ist hierbei ein recht schwacher Trost.

Ok meine ersten Gedanken dazu:

"Das ist ein Scherz?!?"

"Also alles was recht ist..."

"Ok, dann verteile ich morgen auf der Autobahn Backsteine und jeder der drüber fährt ist selbst Schuld???"

"Wenn dem so wäre, dann dürfte man Nachts nicht schneller als 30 fahren!"

Ok, bevor ich am Montag die Polizei kontaktiere würde ich mich gerne informieren und hoffe hier auf euch.

Vielleicht hattet ihr schon mal was Ähnliches oder Vergleichbares und könnt was dazu sagen.

Meine (naive und gutbürgerliche) Meinung ist nach wie vor, dass derjenige der einen Unfall verschuldet und/oder auch dafür haften muss.

Ergo müsste doch der der den Unfall hatte auch die Kosten der Familie und meine Kosten tragen, oder?

Und nicht wir noch eine Verwarnung o.ä. kassieren?!

Ich muss das nochmal nachfragen, aber nach Aussage des Vaters hatte ihm der Polizist bestätigt, dass das Teil über das wir drüber sind definitiv von dem anderen Wagen stammt und das sei auch aktenkundig.

Das äre sehr hilfreich, denn die gegnerische Versicherung könnte behaupten dem sei nicht so und wir wären über was anderes (Stein etc) gefahren.

Ok, dann hoffe ich auf eure Hilfe und hänge noch zwei Bilder anbei.

Zum Schluss noch einmal meinen Dank an Jürgen und meine bessere Hälfte :)

Danke und Gruß

Dominic

PS: Was müssen wohl für Kräfte wirken, dass es die Felde so zerschiesst?!

Img-6946
Img-6947
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Januar 2016 um 21:26

Zitat:

 

Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Ist das tatsächlich Dein Ernst??

Demnach dürfte man also nachts auf Autobahnen und auch sonst wo nicht schneller als 30 fahren, denn es könnte ja sonst was unbeleuchtetes auf der Straße liegen.

Zudem gleich einen Vergleich zu ziehen ein Kind übern Haufen zu fahren finde ich mehr als unangemessen.

Ausserdem ist es auch ein Unterschied, ob man einen UNfall verursacht oder nicht.

Was würdest Du sagen wenn ich einen Backstein vor Dir auf die Autobahn schmeisse und Du reinfährst und verunfallst? Gibst Du mir die Schuld oder sagst Du dann auch Du bist selbst dran schuld?

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Selbst wenn es mit einem Mercedes passiert ist, hast Du hier an der falschen Stelle gepostet.

Geh zum RA und sag Ihm das. Nur der wird dich richtig beraten können.

Über welches Teil du gefahren bist, kann niemand bestätigen außer dir und das auch nur dann, wenn du das Teil sicherstellen konntest.

Ich würde einen Kostenvoranschlag über die Reparatur an die Versicherung des von dir vermuteten Verursachers schicken. Wenn die zahlt, hattest du Glück, und wenn nicht, wirst du nichts dagegen tun können.

Was ich nicht ganz versteh: Warum brauchst du 2 Ersatzräder, wenn nur 1 kaputt ist?

Gut das nicht mehr passiert ist. Welche Changen du wirklich hast kann dir nur ein RA sagen.

Halt uns mal auf dem laufenden.

am 16. Januar 2016 um 21:06

Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Themenstarteram 16. Januar 2016 um 21:26

Zitat:

 

Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Ist das tatsächlich Dein Ernst??

Demnach dürfte man also nachts auf Autobahnen und auch sonst wo nicht schneller als 30 fahren, denn es könnte ja sonst was unbeleuchtetes auf der Straße liegen.

Zudem gleich einen Vergleich zu ziehen ein Kind übern Haufen zu fahren finde ich mehr als unangemessen.

Ausserdem ist es auch ein Unterschied, ob man einen UNfall verursacht oder nicht.

Was würdest Du sagen wenn ich einen Backstein vor Dir auf die Autobahn schmeisse und Du reinfährst und verunfallst? Gibst Du mir die Schuld oder sagst Du dann auch Du bist selbst dran schuld?

Zitat:

Demnach dürfte man also nachts auf Autobahnen und auch sonst wo nicht schneller als 30 fahren, denn es könnte ja sonst was unbeleuchtetes auf der Straße liegen.

Ja, so ist es leider.

99% aller Autofahrer sind auf der Autobahn nachts schlicht und ergreifend zu schnell unterwegs. Überleg bitte, wie weit Du mit normalem Abblendlicht siehst und welchen Anhalteweg ein Fahrzeug hat. dann kannst du ausrechnen, wie schnell man noch gefahrlos fahren kann.

Ich denke, jeder weiß es es im Unterbewusstsein, wenn er nachts auf der Piste ist, dennoch wird schneller gefahren. Das hat auch noch nichtmal was mit Autobahnen oder Nacht zu tun. Es gibt auch genügend Landstraßen, bei denen man in Kurven keine 20 Meter weit sieht. Dennoch fahren die meisten schneller durch. Wenn da was liegt/steht wird der Wagen in der Regel nicht rechtzeitig zum Stehen gebracht.

Ich denke allgemein kann man schon froh sein, das nicht öfter etwas passiert.

Autofahren ist nicht risikofrei.

Zitat:

Was würdest Du sagen wenn ich einen Backstein vor Dir auf die Autobahn schmeisse und Du reinfährst und verunfallst? Gibst Du mir die Schuld oder sagst Du dann auch Du bist selbst dran schuld?

Ersetze "Backstein auf die Autobahn schmeißen" durch "Backstein von der Ladefläche gefallen". Hier könnte man allenfalls den Fahrer wegen mangelnder Ladungssicherung belangen, aber am Unfall bekommst Du auf jeden Fall eine Teilschuld, weil Du mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs warst.

Vielleicht ist das auch ein Grund, weshalb ich nicht mehr so gern bei Dunkelheit fahre. Erst vor ein paar Jahren bin ich in einer Baustelle über was drüber gefahren, was am Wagen einen extremen Schlag verursacht hat. Auch ich habe am Ende angehalten, konnte jedoch nichts feststellen. Ggf. ist es gegen den Unterboden geschlagen.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 16. Januar 2016 um 22:06:18 Uhr:

Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Wer bei dem von dir beschriebenen Wetter, nachts und dem Tempo unterwegs ist, der darf sich nicht wundern wenn er solche Antworten bekommt.

Allerdings sehe ich hier folgendes Problem. Und zwar ist dies die Aussage des Polizisten, doch die Polizei ist nicht die Versicherung. Was sagt die Versicherung zu der Sache, das wäre das interessante. Und sei froh wenn es die Polizei wirklich bei der Verwarnung sein lässt.

Selten so einen Blödsinn gelesen. Sorry. Man kann die Fahrt auf der Autobahn nicht mit einer innerstädtischen Fahrt, wo man mit einem von Dir beschrieben Ereignis rechnen muss vergleichen.

Ich hatte vor vielen Jahren mal fast genau das selbe Problem. Unfall vor mir auf der rechten Spur, über ein Teil auf der linken Spur gefahren und der rechte Hinterreifen beschädigt und die Versicherung des Unfallverursachers hat alles gezahlt.

Mir stellt sich eher die Frage, ob die Polizei gepennt hat und die Unfallstelle nicht ordnungsgemäß abgesichert hat.

Mir ist mal etwas ähnliches passiert. Zweispurige Autobahn. Ich fahre auf der Überholspur. Vor mir das Auto macht plötzlich einen Schlenker nach rechts, für ihn kein Problem, denn rechts war niemand. Ich hätte nicht rüberziehen können, weil rechts jemand war. Da lag ein Eisen T-Stück auf der Fahrbahn. Bei mir hat es das linke Hinterrad erwischt. Auf dem Schaden bin ich selbst sitzen geblieben, Verursacher unbekannt.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 16. Januar 2016 um 22:06:18 Uhr:

Sorry, aber da hat der Polizist absolut recht. Was hättest du gemacht wenn du auf einer Strasse unterwegs bist und in ein Kind reinfährst? Gibst du dann auch dessen Eltern schuld das die ihr Kind auf die Strasse laufen?

Warum bringt man bei solchen Sachen immer den Klassiker mit Kind? Ist es nur halb so schlimm, wenn er einem Jugendlichen, einem Erwachsenen, oder einem Greis reinfährt?

@ TE

Anhand der polizeilichen Feststellungen sieht das ganz gut für dich aus. Es ist festgestellt, dass ursächlich die Fahrzeugteile der verunfallten Fahrzeuge auf der Gegenspur waren. Mir stellt sich dabei die Frage, weshalb dann seitens der Polizei dort keine Sicherungsmaßnahmen an der Unfallstelle stattgefunden haben, die dich hätten vorwarnen können. Nun gut.

Dir für den eigenen Unfall ein Bußgeld anzudrohen, halte ich für unangemessen. Da eine mündliche Verwarnung nichts weiter kostet, belass es dabei.

Was den Schaden an sich angeht, da hast Du halt eine Alu-Guss-Felge. Sowas ist spröder als eine geschmiedete Alufelge. Aber tröste dich. Auch eine geschmiedete Felge wäre nach sowas nicht mehr zu gebrauchen.

.. und dass bei einem solchen schlag nur die felge was abbekommen hat wage ich zu bezweifeln.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Januar 2016 um 02:09:33 Uhr:

@ TE

Anhand der polizeilichen Feststellungen sieht das ganz gut für dich aus. Es ist festgestellt, dass ursächlich die Fahrzeugteile der verunfallten Fahrzeuge auf der Gegenspur waren. …

Der TE hatte doch außer dem Anruf gar keinen Kontakt mit der Polizei, der Unfall wurde nicht aufgenommen und das schadenursächliche Teil außer vom TE gar nicht dem Unfall zugeordnet. Der TE vermutet ja nur, dass es die Antriebswelle war, wissen tut er es nicht, weil er ja 1 km weiter auf den Parkplatz gefahren ist. Alle anderen Aussagen (Familie, Abschlepper) sind reine Vermutungen.

Festgestellt ist den Unfall des TE betreffend überhaupt nichts, polizeilich schon gar nicht.

Zitat:

@DominicS schrieb am 16. Januar 2016 um 22:26:16 Uhr:

 

Ist das tatsächlich Dein Ernst??

Schau dir doch mal bitte die STVO §3 Abs. 1 an.

Da steht unter Anderem drin, daß man die Geschwindigkeit so zu wählen hat, daß jederzeit angehalten werden kann drin.

Ebenso, daß die Geschwindigkeit den Sichtbedingungen angepasst werden muß.

In deinem Fall waren die 120 eben nicht "moderat" genug.

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 17. Januar 2016 um 00:59:22 Uhr:

 

Warum bringt man bei solchen Sachen immer den Klassiker mit Kind? Ist es nur halb so schlimm, wenn er einem Jugendlichen, einem Erwachsenen, oder einem Greis reinfährt?

Nein, das ist natürlich nicht nur halb so schlimm.

Es soll lediglich verdeutlichen, dass man jederzeit nur so schnell zu fahren hat, dass man jederzeit und bei jedwedem Hinderniss in der Lage ist anzuhalten.

Dass "alle anderen" nachts auf der Autobahn auch zu schnell mit Abblendlicht fahren hilft im Fall des Falles nichts, wie der TE gerade feststellen muss.

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