ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Grünes Kennzeichen am Traktoren wo darf ich fahren?

Grünes Kennzeichen am Traktoren wo darf ich fahren?

Themenstarteram 5. März 2006 um 10:57

Hallo, und zwar haben wir jetzt nen alten kleinen Traktor mit nem grünem Kennzeichen bekommen. Ich wollte damit direkt mal natürlich ne runde zum Mc Donalds drehen. Jetzt meint mein Vater aber wegen dem grünem Kennzeichen dürfte ich nur in den Wald mit dem Traktor fahren da ich in der Stadt nicht versichert wäre? Stimmt das?

Beste Antwort im Thema

Grüne Autokennzeichen gibt es für Fahrzeug, die von der Kfz-Steuer befreit sind wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen.

Die sind auch auf öffentlichen Wegen und Straßen versichert,

sonst bräuchten sie ja kein Kennzeichen!

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Grüne Autokennzeichen gibt es für Fahrzeug, die von der Kfz-Steuer befreit sind wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen.

Die sind auch auf öffentlichen Wegen und Straßen versichert,

sonst bräuchten sie ja kein Kennzeichen!

am 5. März 2006 um 15:04

Zumal viele Krankenwagen, RTW und Feuerwehrwagen auch mit grünen Kennzeichen herumfahren. Und die kommen auch zu einem nach Hause, wenn man nicht mitten im Wald oder im feld lebt :)

Grüne AKZ gibt es, weil wie schon aufgezählt, es Fahrzeuge gibt, die von der Kfz-Steuer ohne Nutzungseinschränkung befreit sind.

am 5. März 2006 um 22:15

Ich würds lassen, damit zu Mc D zu fahren.

Zitat:

Grüne Autokennzeichen gibt es für Fahrzeug, die von der Kfz-Steuer befreit sind wie z.B. Land- und Forstwirtschaft

Zitat:

Die sind auch auf öffentlichen Wegen und Straßen versichert,

sonst bräuchten sie ja kein Kennzeichen!

Ein Traktor oder ein ähnliches landwirtschaftliches Gerät bekommt i.d.R. NUR DANN ein grünes Kennzeichen und ist somit von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn der Besitzer nachweist, daß er entweder einen entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieb unterhält oder aber eine gewisse Mindestfläche an Land besitzt und des "Gefährt" zum Betreiben des Betriebes bzw. zur Bestellung und Erhaltung der Landfläche benötigt.

In diesem Zusammenhang dürfen natürlich auch öffentliche Wege und Straßen befahren werden. Die Nutzung des Fahrzeugs muß aber immer im Zusammenhang mit den o.g. Gründen stehen. Nun gibt es dabei sicherlich eine große "Grauzone", was man alles mit dem Betreiben eines landwirtschaftl. Betriebes bzw. der Bestellung des Landes begründen kann, bei einem Bescuh vom Mc D wird dies aber schwierig. Das Problem ist dabei ausnahmsweise mal nicht die Versicherung sondern das Finanzamt.

Wird das Fahrzeug zu einem anderen als dem o.g. Zweck benutzt sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht mehr gegeben und es liegt ein Verstoß gegen Steuergesetze mit entsprechenden strafrechtlichen (!) Konsequenzen vor!

Das Problem besteht im übrigen auch, wenn z.B ein Fahrzeug des DRK mit grünem Kennzeichen für einen privaten Umzug "zweckentfremdet" wird. Wobei dort evt, auch versicherungstechnische Probleme noch hinzukommen können.

Beim Karneval fahren dann die Traktoristen mit den grünen AKZ unter polizeilicher Aufsicht im Umzug mit :-)

am 5. März 2006 um 22:43

Zitat:

Beim Karneval fahren dann die Traktoristen mit den grünen AKZ unter polizeilicher Aufsicht im Umzug mit :-)

Ich hab beim Karneval auch schon Fahrzeuge gesehen, die hatten überhaupt kein Kennzeichen!

1. ist im Karneval sowieso alles anders und ich denke, in der Situation wird wahrscheinlich auch der strengste Polizist diesbezüglich mal ein Auge zudrücken.

und

2. weiß kein Mensch, was hinter den Kulissen passiert. Möglicherweise gibt es dort entsprechende Ausnahmegenehmigungen. Streng nach Gesetz sind da ja noch weitere Bereiche betroffen: GEMA-Gebühren wegen der Musik (?); Aussenausschank von Getränken(?).

Ich denke, das wird hinter den Kulissen von den Karnevalsvereinen geklärt.

Wie kommt es das immer mehr Zugmaschinen sprich Sattelschlepper und Auflieger unterwegs sind mit grüner Nummer?Die stehen ganz sicher nicht alle im Zusammenhang mit der Landwirtschaft?Könnte ich meinem Bagger auch eine grüne Nummer verpassen?Dieser hatte noch nie ein Nummernschild bzw war nie zugelassen sondern hat einen ABE,aber wie schaut es bei einem Unfall aus,welche Versicherung soll denn da zahlen?Ein Bauunternehmer hat oder muss für sowas sicher eine Versicherung haben aber ich als Privatmann?

am 6. März 2006 um 19:29

Zugmaschinen oder nur Auflieger?

Ich nehme mal an, dass das Auflieger sind, die über die Zugmaschine besteuert (und versichert?) sind. Diese zahlt dann einen gewissen Aufpreis, darf dann aber alle Auflieger bis soundsoviel Tonnen ziehen, auch wenn diese keine zusätzliche KFZ-Steuer zahlen.

Siehe auch www.kfz-steuer.de - da gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, die Steuer für Anhänger (und wahrscheinlich auch Auflieger) zu berechnen - entweder für die Zugmaschine oder für den Auflieger getrennt.

MfG, HeRo

@S-XT,

Deine selbstfahrende Arbeitsmaschine Bagger ist in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Allerdings ist diese BHV keine Pflichtversicherung, über den Umweg dass viele Auftraggeber im Baugewerbe den Bestand einer BHV aber zur Bedingung der Auftragserteilung machen, aber schon.

Zitat:

Original schrieb HeRo11k3...

Ich nehme mal an, dass das Auflieger sind, die über die Zugmaschine besteuert (und versichert?) sind.

Für grüne Akz werden keine Steuern erhoben. Versicherung schon (Pflichtversicherungsgesetz).

Beispiel:Ein Unternehmer hat eine Sattelzugmaschine und drei Auflieger, die nicht verliehen werden, zwei Auflieger sind dann steuerbefreit und erhalten grüne Akz.

@Schusti2, da unterschätzt Du die deutsche Gründlichkeit. Auch Karneval ist, was das Procedere der Fahrzeugteilnahme angeht, eine bierernst Sache. Nach meiner Erfahrung gibt es ohne den Nachweis einer bestehenden Veranstaltungshaftpflicht von den Behörden keine Genehmigung. Es ist nicht ganz selten, dass Personen dabei zu Schaden gekommen sind. Die Gemeinde, Stadt oder der Landkreis müssten dann nämlich für Sach- und Personenschaden haften.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@S-XT,

Deine selbstfahrende Arbeitsmaschine Bagger ist in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. o

Ich habe aber kein Unternehmen und wohl folglich auch keine Betriebshaftpflichtversicherung oder?! Ich habe mir den Bagger gekauft um bei mir ums Haus arbeiten zu verrichten und bei Kollegen oder so,also nichts gewerbliches!

am 6. März 2006 um 22:00

Zitat:

@Schusti2, da unterschätzt Du die deutsche Gründlichkeit. Auch Karneval ist, was das Procedere der Fahrzeugteilnahme angeht, eine bierernst Sache. Nach meiner Erfahrung gibt es ohne den Nachweis einer bestehenden Veranstaltungshaftpflicht von den Behörden keine Genehmigung. Es ist nicht ganz selten, dass Personen dabei zu Schaden gekommen sind. Die Gemeinde, Stadt oder der Landkreis müssten dann nämlich für Sach- und Personenschaden haften

Da habe ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt: mit "Ich denke, das wird hinter den Kulissen von den Karnevalsvereinen geklärt." wollte ich mitteilen, daß bezüglich Genemigungen, Auflagen etc. alles Erforderliche im Hindergrund geklärt wird, ohne daß der Besucher davon was mitkriegt.

Und in diesem Zusammenhang könnte ich mir auch vorstellen, daß auch das Problem "steuerbefreites grünes Kennzeichen und zweckentfremdeter Fahrzeuggebrauch" im Hindergrund für genau diese Veranstaltung geklärt wird, wie auch immer. Allerdings ist das jetzt nur Vermutung von mir.

Dann mein Vorschlag:

Lass Dir ein Haftpflichtversicherungsangebot für Deine selbstf. Arbeitsmaschine von Versicherern machen, achte aber darauf, dass die AKB-Deckung (Fachleute wissen dann Bescheid), die Grundlage für den Vertrag ist. Grüne Akz sind in Deinem Fall nicht erforderlich.

am 8. Juli 2008 um 6:23

Moin...........

zu den grünen Kfz- Kennzeichen ist bei

LKW Anhänger zu bemerken, das diese steuerfrei sind, da über den Motorwagen ein Anhängerzuschlag bei der Kfz- Steuer bezahlt wird.

Bei den Oldtimertraktoren wird (zumindest im Landkreis Harburg, Kennzeichen WL- also wilder Landwirt) ebenfalls ein grünes Kennzeichen ausgegeben.

Das Formblatt gemäß §3 KraftStG ist, so hat mir die Steuertusse vom Finanzamt gestern am Telefon erzählt, ist nur mit dem Vermerk "OLDTIMER" zu versehen.

Aus §3 KraftStG ergibt sich dann die ausschliessliche Verwendung des Kfz sowie deren Vorgaben, z.B. äusserliche Erkennbarkeit des Kfz.

Nimmt man also z.B. die Landwirtschaft, so darf das Kfz ausschliesslich für die Bodenbearbeitung und deren Transporte der Feldfrüchte eingesetzt werden.

Eine Fahrt zum Arzt wäre Steuerhinterziehung.

Ein Halt bei Mc Doof wäre ohne Anbaugerät oder Anhänger ebenfalls Steuerhinterziehung. Sind Geräte angebaut oder es wird ein Anhänger mitgeführt, so könnte der Besuch bei Mc Doof auf dem Weg liegen.

Bei den Oldtimern sieht es so aus, das die ausschliessliche Verwendung dann bei den Treffen und Veranstaltungen zu sehen ist. Transportaufgaben im Wald, Holzfahren, etc. wäre Steuerhinterziehung, auch wenn der Anhänger eine schwarze Nummer trägt.

Man könnte nun auf den Trichter kommen, das ja grüne Nummer bedeutet >---------> Landwirtschaft, Forstwirtschaft, also ist der Transport aus dem Wald erlaubt, weil ja Anhänger schwarze Nummer.

Grundsätzlich wäre das so, aber..........>-----------> aufgrund der Anschrift könnte die (vorher grün-weisse) blaue Fraktion nähere Ermittlungen anstellen........und schon hätte man ein echtes Problem..........

Fazit: Ich wäre da bös´vorsichtig........man weiss nie, wer in dem silbernen Auto sitzt und was der weiss und was sein Hobby ist.

Ich hab´es selbst erlebt..........kl. Beispiel: Ich habe einen Oldie, NSU Quickly, BJ 53, Mofa. Dann einen Simson Roller, BJ 89.

Beide fahre ich mit roten VERSICHERUNGSkennzeichen (ja, das gibt´s tatsächlich).

Grundsätzlich hatte ich die Grünen am Hals. Jede Kontrolle war meine, bis sie es nach 4 Jahren endlich alle geschnallt hatten, das es das gibt und es absolut zulässig ist, die Fahrzeuge damit zu bewegen. Ich bekam immer wieder zu hören: Rot..........wann ist die Farbe abgelaufen.........HUK Verband Hamburg, 2008...........das gibt´s ja gar nicht, das hab´ich ja noch nie gesehen..........

Es wurde dann hektisch gefunkt...........Ergebnis: Der HUK Verband war von der Wache nicht (mehr) telefonisch erreichbar.........oder einer wusste das inzwischen, weil er mich inzwischen kannte. Meist aber liessen sie mich nach Aufnahme der Personalien fahren, mit dem Hinweis, das da evtl. noch was kommen könnte.........

Viele Grüße Tom

 

am 8. Juli 2008 um 9:16

dir ist schon aufgefallen dass der letzte beitrag von 3/2006 war ? ;)

Harry

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Grünes Kennzeichen am Traktoren wo darf ich fahren?