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Grundkonzept Flottenversicherung (CarSharing) --kann mir jmd Helfen?

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 14:44

Hallo Leute,

ich habe von meinem Prof eine Aufgabe erhalten auf etwa 10-20 Folien ein Grobkonzept für eine Flottenversicherung von 5000 Autos/ Standort: Deutschland zu erstellen....

Es geht um das Unternehmenskonzept Car-Sharing.

Wie sieht eine Versicherungsdeckung / das Konzept hierfür denn aus?

Meine Frage:

Wie gehe ich vor?

Welche Informationen benötigt man dafür?

Welche Informationen muss man als Unternehmen haben (Versicheurngsmanagement) um einen Versicherungsschutz für einen solche Flotten einkaufen zu können?

Kann mir da jmd helfen?

Grüße

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13 Antworten

Moin,

 

ich kenne mich zwar im Versicherungsbereich aus, allerdings fehlen mir für Flotten von 5000 Autos die geeigneten versicherungsmathematischen Kenntnisse.

 

Gleichwohl sollte für solche Flotten ein sogenannter Rahmenvertrag in Frage kommen, die wohl auch die großen Autovermieter mit einer Versicherung bzw ein Versicherungskonsortium geschlossen haben.

 

Hallo,

dein Professor wird dir doch sicherlich keine solche Aufgabe gestellt haben, wenn diese nicht dem Wissensstand des Studiums entspricht.

Wie auch immer, vielleicht könntest du Kontakt mit einem Versicherungskonzern aufnehmen um dort einige Tipps zu bekommen.

Ohne eigene wissenschaftliche Leistung wird das aber auch dann nichts, auch wenn etliche Prominente ihren Doktor-Titel auch so erlangt haben.

Liebe Grüße

Herbert

Bei amerikanischen Mietwagen liegt immer ein Wisch im Handschufach, auf dem sinngemäß steht, dass der Vermieter von der Versicherungspflicht befreit ist und seine Fahrzeuge selbst versichert (wie gesagt, sinngemäß). Das heißt für mich, dass die Fahrzeuge überhaupt nicht versichert sind. Die Schäden könnten dann einfach aus dem Geld gedeckt sein, das die Kunden für die "Versicherung" des Mietwagens zahlen. Da gibt's was dazu:

http://www.pvandf.com/.../Rental%20Car%20Coverage%20Text.htm

Ist jetzt erstmal eine Vermutung, aber würde für mich betriebswirtschaftlich Sinn ergeben. Denn in der Regel zahlt man eine Versicherung doch, um sich vor existenziellen Schäden abzusichern, wohlwissend dass die Versicherung dabei unterm Strich Gewinn macht. Wenn der Verlust eines Fahrzeugs aber keine existenzielle Not bedeutet (was beim Verlust von 1 oder auch 20 von 5000 Fahrzeugen der Fall sein muss), dann würde ich das selbst kalkulieren.

Das heißt eine Schadensquote anzusetzen und entsprechend von den Kunden einen Beitrag zur Versicherung ansetzen. Dieses Geld kommt dann auf ein Rücklagenkonto und werden zur Schadensdeckung verwendet. Im Prinzip genau wie es eine Versicherung auch macht. Wenn man das gemacht hat kann man natürlich auch überlegen das doch wieder an eine Versicherung "outzusourcen", wenn das unterm Strich günstiger ist als eigenes Personal für die Verwaltung anzustellen.

Ob das bei einer Fuhrparkgröße von 5000 Fahrzeugen schon machbar ist oder ob das eher was für größere Flotten ist, das wäre herauszufinden.

Bei näherem Nachdenken funktioniert das vermutlich eher für Kasko-Schäden als im Haftpflicht-Bereich, da dort das Risiko größer ist (das berühmte Beispiel mit dem Tanklaster, der von der Brücke geschoben wird).

Betrachte meinen Beitrag daher mal als Denkansatz ohne Garantie dass es so funktioniert ;)

vg, Johannes

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 21:00

Danke euch -->

Ja klar gewisse Kenntnisse sind bei mir schon vorhanden und ich schreibe

Mein Arbeit auch selber ;-)

Mir geht's bei meiner Frage auch eher darum - wie man das Ganze beginnt...

Ich weiß was Flottenverträge i E S von normalem KFZ Eimzelvertraegen unterscheidet

Aber was für Kennzahlen benötige ich um bei einer großen

Versicherung ein Angebot einholen zu koennen?

5000 Autos ist ja ein bisl was anderes als 5autos ...

Und was unterscheidet ein Rahmenvertrag v einem normalen KFZ Police ...

Ich steh bisl aufm Schlauch wie ich starten soll.:(

Brauche ich schaden Quoten ? Etcetc

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 21:07

Danke Johannes --> genau solche Denkanstöße hoffte ich zu bekommen...

Hallo ins Forum,

die Mietwagen, die in Deutschland zugelassen sind, haben zwingend eine Haftpflichtversicherung (wie alle). Die Vermieter sind - im Gegensatz zu den größeren Gebietskörperschaften - nicht vom Pflichtversicherungsgesetz befreit. Bei der Kasko gibt's m.W. Rahmenverträge, da diese ja nicht immer bei jeder Vermietung dabei ist.

Was möglich ist, sind aber sog. Schadenselbstbehalte, bei denen die Versicherer bis zum Betrag x innerhalb der Flotte alle Schäden selbst tragen (konkret der Versicherung die Aufwendungen erstatten, da diese ja dem Direktanspruch ausgesetzt sind) und nur darüber hinaus die Versicherung einspringen muss. Dies gibt dann im Rahmen der Berechnung des Wagnisses Kostenvorteile ergibt.

Konkret wird Dir m.E. nur eine Anfrage bei den Versicherern helfen, wobei diese in Bezug auf den nicht so großen Markt recht zurückhaltend sein dürften. Du müsstest ohnehin erstmal rausbekommen, welches Versicherer es letztlich sind, da nicht jeder das große Mietflottengeschäft macht.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Bei näherem Nachdenken funktioniert das vermutlich eher für Kasko-Schäden als im Haftpflicht-Bereich, da dort das Risiko größer ist (das berühmte Beispiel mit dem Tanklaster, der von der Brücke geschoben wird).

Ich dache wir hätten in Deutschland für KFZ eine HaftPFLICHTversicherung??

One Versicherungsnachweis wird doch hoffentlich auch der größte Autovermieter seine Fahrzeuge nicht anmelden können?

Ist offensichtlich der Fall ja - ich vertraue da mal auf die Expertise von 212059. Im Prinzip braucht es so eine Pflichtversicherung nur, um Unfallopfer davor zu schützen, dass ihre Forderungen mangels Solvenz des Unfallverursachers nicht gedeckt werden können. Daher ist es prinzipiell denkbar Ausnahmen von der Pflichtversicherungen zu machen (was die Amerikaner mit ihrer self-insurance für große Autoverleiher machen und was in Deutschland für Gebietskörperschaften wohl auch gemacht wird).

Bin mir aber nicht sicher, ob das überhaupt sinnvoll wäre (wenn es ginge), da eben die möglichen Forderungen extrem hoch werden können (wenn auch mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit). Im Kasko-Bereich ist das alles etwas überschaubarer, da auf den Wert der Fahrzeuge limitiert.

vg, Johannes

Themenstarteram 26. Januar 2014 um 6:39

"Im Gegensatz zu den größeren Gebietskörperschaften"

Was meinst du damit - wer ist denn von dieser Pflichtversicherung in D berreit?

Auch große Konzerne?

Meint ihr dass es einen Unterschied macht ob die Flotte eine Car-Sharing Flotte ist?

Hier handelt es sich bei der Aufgabe um eine solche Car Sharing Flotte - erhöht das die Risikioeimstufung da die Fahren viele unterschiedliche Personen sind ?

Um eine solche Versicherungsdeckung einzukaufen --> muss man sich da auch mit der Versicherungsmathematischen Tarifierung auskennen oder lediglich die bekannten Kennzahlen (SchadenQuote / eintrittswahrscheinlichkeit f d Schäden auskennen?)

Macht es Sinn dann die Autos in Risikoklassen einzuteilen (beeinflusst durch Standort/Modell/ fahrerkreis ....? Welche einflussfaktoren gäbe es denn noch die den Erstversicherer interessieren?)

Solche Rahmenverträge bieten meistens nur die großen Versicherer mit dem entsprechenden Risikokapital und meisten lehnen diese solche Verträge ab, wenn nicht noch eine größere Verbindung in anderen Sparten vorhanden ist.

 

Wie schon von anderen Usern geschrieben, auf 50 000 KFZ fahren 1 000 000 Mio. verschiedene Personen im Straßenverkehr und so dürfte es ein fast unkalkulierbaren Risiko sein.

Natürlich hat alles seinen Preis, die Frage ist aber, ob sich das für den CarSharing Betreiber lohnt.

 

Hi veritable,

ich versuche mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:

Die erste entscheidende Frage ist, ob die Flotte eine Historie hat. Wenn ja, brauchst du die Rentas (Gegenüberstellung der Beiträge und der Schadenzahlungen) der letzten drei, idealerweise der letzten fünf Jahre. Ebenso brauchst du Einzelschadenaufstellungen nach Sparten (KH, VK, TK) und die jeweiligen Selbstbeteiligungen in diesen Jahren -> die Einzelschadenaufstellungen brauchst du, um if/when Szenarien zu rechnen, also wie wäre das Schadenaufkommen bei anderen SB Varianten gewesen.

Grundsätzlich gilt bei Großflotten: Soviel Eigentragung wie möglich, da jeder Cent, der an die Versicherung fließt, auch Verwaltungskosten und Versicherungssteuer beinhaltet.

Wenn du in der KH im Innenverhältnis zum Versicherer mit einer Selbstbeteiligung arbeiten willst, gehört auch Mut dazu, da es hier wohl immer noch keine abschließenden Urteile gibt, ob Selbstbeteiligungen steuerpflichtig sind und deshalb die meisten Versicherer in diesem Bereich steuerliche "Freistellungserklärungen" verlangen - alternativ kann man fixe Schadenrückkäufe bis Betrag oder Quote X vereinbaren.

In der Kasko kannst du (in Abstimmung mit den Finanzierungsgebern) machen, wozu du lustig bist. Hier gibt es im Markt so ziemlich alles, also die "klassische Variante", nur TK, komplette Eigentragung, das Jahresaggregat (Jahres-SB für den kompletten Fuhrpark) und noch so lustige Varianten wie z.B. 10.000,00 € SB und ab 10.001,00 € wird auch die SB übernommen.

Bei der Frage, welche SB Variante und in welcher Höhe ist es noch wichtig, ob es ein größeres Kumulschadenrisiko gibt, also ob es z.B. Tage gibt, an denen 100e Autos am selben Platz stehen und Opfer eines Sturms, Vandalismus oder Brandstiftung werden können.

Wenn du all das soweit geklärt hast, kannst du anfangen, an den Klauseln zu arbeiten...

Schönen Gruß vom Sause

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Veritable

"Im Gegensatz zu den größeren Gebietskörperschaften"

Was meinst du damit - wer ist denn von dieser Pflichtversicherung in D berreit?

Auch große Konzerne?

schau' Dir mal § 2 PflVG an. Bei normalen Fahrzeugen sind die Bundesrepublik, die Länder, die Landkreise sowie die Gemeinden mit >100.000 Einwohner befreit. Kleinere Gemeinden können über den sog. kommunalen Schadensausgleich befreit werden. Wenn die einem solchen Schadensausgleich nicht angehören, müssen die kleineren Gemeinden genauso wie jeder andere die Fahrzeuge versichern.

Diese Befreiung gilt somit für den "Staat" (deswegen Gebietskörperschaft im weiteren Sinn, jedoch keinesfalls für die großen Konzerne. Die müssen genau wie alle anderen Versicherungen abschließen.

Zitat:

Meint ihr dass es einen Unterschied macht ob die Flotte eine Car-Sharing Flotte ist?

Hier handelt es sich bei der Aufgabe um eine solche Car Sharing Flotte - erhöht das die Risikioeimstufung da die Fahren viele unterschiedliche Personen sind ?

Davon kannst Du ausgehen. Carsharingfahrzeuge müssen (wie auch Mietwagen) m.W. als sog. Selbstfahrvermietfahrzeuge angemeldet werden. Damit ist die Versicherungsregelung etwas ganz anderes als für unsere normale Fahrzeuge.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Carsharingfahrzeuge müssen (wie auch Mietwagen) m.W. als sog. Selbstfahrvermietfahrzeuge angemeldet werden. Damit ist die Versicherungsregelung etwas ganz anderes als für unsere normale Fahrzeuge.

Viele Grüße

Peter

Hi,

die "Versicherungsregelung" ist die gleiche. Es ist erstmal egal, ob Siemens 5.000 Dienstwagen versichert oder Sixt 5.000 Selbstfahrervermietfahrzeuge. Der Unterschied ist nur, dass du bei Selbstfahrervermietfahrzeugen deutlich weniger Anbieter im Markt hast.

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