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Grundsätzlich eingeschränktes Halteverbot in 30er-Zonen?
Genau das will mir unser liebes Ordnungsamt weismachen. In der Gegend wechselt 30er Zone zu 10er Zone und wieder zurück, auf absolutes Halteverbot wird hingewiesen, alle andren dürfen ins offne Messer laufen. noch dazu stellt sich das OA zwecks Knollistecken selbst ins absolute HV
Auf die 15eu geschiXXen, aber das zeigt die kackfreche Seite der Ordnungshüter, Gesetze zu brechen um sie einzuhalten. By the way, keinen behindert, gefährdet, belästigt
Und unser Kaff wird seine 150 Mio Miese doch nicht los auf die Art!
Ach ja, Sufu brachte genau 0 Ergebnisse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Creeper45 schrieb am 12. April 2015 um 11:37:37 Uhr:
In der Gegend wechselt 30er Zone zu 10er Zone und wieder zurück, auf absolutes Halteverbot wird hingewiesen, ...
Könnte es sein, dass es sich nicht um einen profanen Hinweis, sondern um ein Schild handelt, das ein Zonen-Haltverbot erklärt?
Zitat:
noch dazu stellt sich das OA zwecks Knollistecken selbst ins absolute HV
Das dürfen sie eigentlich immer, weil sie üblicherweise über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügen. Es steht Dir frei, dieses Verhalten zur Anzeige zu bringen und damit zu überprüfen, ob dieses "eigentlich - immer" hier auch tatsächlich besteht.
Zitat:
By the way, keinen behindert, gefährdet,
Wird denn ein Zuschlag verlangt, weil diese Dinge vorgeworfen werden?
Falsch parken ist nicht erst dann falsch parken, wenn dies auch vorhanden ist. Das sind Zusatzpositionen, die den Grundpreis erhöhen.
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22 Antworten
In einer 30er Zone gibt es kein grundsätzliches Haltverbot und auch kein grundsätzliches Parkverbot.
In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) darf nur auf ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden, hat aber nichts mit einer 30er Zone zu tun.
Zitat:
@Creeper45 schrieb am 12. April 2015 um 11:37:37 Uhr:
… In der Gegend wechselt 30er Zone zu 10er Zone und wieder zurück, auf absolutes Halteverbot wird hingewiesen, alle andren dürfen ins offne Messer laufen. …
Was ist denn deine 10er-Zone? Meinst du eventuell einen mit 325.1 beschilderten verkehrsberuhigten Bereich? Dann gelten die dortigen Reglungen, die allen Autofahrern bekannt sein sollten. Ein "offenes Messer" gibt es also dort nicht.
Wenn es wirklich eine "10er-Zone" ist (also ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich), dann gilt dort keine besondere Reglung zum Halten/Parken, wenn nichts speziell angeordnet und ausgeschildert ist.
Was ist denn nun eine 10er Zone ?
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. April 2015 um 11:55:47 Uhr:
Was ist denn nun eine 10er Zone ?
Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich nach § 45 Abs. 1d der StVO, siehe mein post darüber.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. April 2015 um 11:55:47 Uhr:
Was ist denn nun eine 10er Zone ?
Aus meiner Zonenschilderkollektion : Tempo 10 Zone
Zitat:
@Creeper45 schrieb am 12. April 2015 um 11:37:37 Uhr:
In der Gegend wechselt 30er Zone zu 10er Zone und wieder zurück, auf absolutes Halteverbot wird hingewiesen, ...
Könnte es sein, dass es sich nicht um einen profanen Hinweis, sondern um ein Schild handelt, das ein Zonen-Haltverbot erklärt?
Zitat:
noch dazu stellt sich das OA zwecks Knollistecken selbst ins absolute HV
Das dürfen sie eigentlich immer, weil sie üblicherweise über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügen. Es steht Dir frei, dieses Verhalten zur Anzeige zu bringen und damit zu überprüfen, ob dieses "eigentlich - immer" hier auch tatsächlich besteht.
Zitat:
By the way, keinen behindert, gefährdet,
Wird denn ein Zuschlag verlangt, weil diese Dinge vorgeworfen werden?
Falsch parken ist nicht erst dann falsch parken, wenn dies auch vorhanden ist. Das sind Zusatzpositionen, die den Grundpreis erhöhen.
Zitat:
@Kai70 schrieb am 12. April 2015 um 11:49:04 Uhr:
In einer 30er Zone gibt es kein grundsätzliches Haltverbot und auch kein grundsätzliches Parkverbot.
In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) darf nur auf ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden, hat aber nichts mit einer 30er Zone zu tun.
Moin,
dem muß ich wiedersprechen! In unserer Tempo 30 Zone gibt es Geschäfte,
und dort gibt es Halteverbots und Parktverbotsbereiche, sonst würde der
gesamte Verkehr zusammen brechen, das sind praktisch Ausweichstellen.
Auch wurden schon Ampeln in einer nahen Tempo 30 Zone installiert, für die Schulkinder.
- Sonst auch nicht vorgesehen.
schönen Gruß
Zitat:
@testmal schrieb am 13. April 2015 um 00:03:09 Uhr:
Zitat:
@Kai70 schrieb am 12. April 2015 um 11:49:04 Uhr:
In einer 30er Zone gibt es kein grundsätzliches Haltverbot und auch kein grundsätzliches Parkverbot.
In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) darf nur auf ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden, hat aber nichts mit einer 30er Zone zu tun.
Moin,
dem muß ich wiedersprechen! In unserer Tempo 30 Zone gibt es Geschäfte,
und dort gibt es Halteverbots und Parktverbotsbereiche
Ist doch klar das wenn Halt- oder Parkverbot beschildert sind, dass diese dann auch gelten.
Ebenso wie vor einem Zebrastreifen, vor Bordsteinabsenkungen, vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten etc. etc.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. April 2015 um 11:55:47 Uhr:
Was ist denn nun eine 10er Zone ?
Is bei uns quasi nur das Delta, wo 3 Straßen aufeinandertreffen, 2 Seiten davon 30er, 3. Seite Zufahrt zur Hauptstraße. Wo ich geparkt hab, war 30er. Kein Zebra, keine Absenkung, kein Schild daß mans nicht dürfte
Der Tip, daß nur geparkt werden darf wo auch Striche sind, ist wohl das, womit Alsdorf gut zu verdienen weiß. Wenn ich nich die mopsige Freundin meines Nachbarn dahingebracht hätte...ich kanns nämlich gut zuFuß. Witzigerweise wird ihre Karte beim Spk Parkplatz nicht akzeptiert, andrer Kreis noch witziger, meine auch nicht, andre Bank. Naja, fairerweise muß man sagen, in Aachen läufts noch mieser, man denkt, man hätt für 2 Stunden bezahlt und hat nach 1,5 Std ne Knolle dran, die Beschriftung wird halt nicht geändert, nur die Abrechnung...
"Du sollst nicht stehlen, lügen und betrügen. - Der Staat haßt Konkurrenz!"
Zitat:
@Creeper45 schrieb am 15. April 2015 um 21:10:14 Uhr:
Wo ich geparkt hab, war 30er. Kein Zebra, keine Absenkung, kein Schild daß mans nicht dürfte
Der Tip, daß nur geparkt werden darf wo auch Striche sind, ist wohl das, womit Alsdorf gut zu verdienen weiß...
Ungerechtfertigerweise wenn alles stimmt was du sagst.
Laß dir doch mal den § nennen gegen den du verstoßen hast.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Creeper45 schrieb am 15. April 2015 um 21:10:14 Uhr:
Is bei uns quasi nur das Delta, wo 3 Straßen aufeinandertreffen, 2 Seiten davon 30er, 3. Seite Zufahrt zur Hauptstraße. Wo ich geparkt hab, war 30er. Kein Zebra, keine Absenkung, kein Schild daß mans nicht dürfte
[.....]
Auch kein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1)?
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 16. April 2015 um 09:56:10 Uhr:
Zitat:
@Creeper45 schrieb am 15. April 2015 um 21:10:14 Uhr:
Is bei uns quasi nur das Delta, wo 3 Straßen aufeinandertreffen, 2 Seiten davon 30er, 3. Seite Zufahrt zur Hauptstraße. Wo ich geparkt hab, war 30er. Kein Zebra, keine Absenkung, kein Schild daß mans nicht dürfte
[.....]
Auch kein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1)?
Das schon gar nicht, die Straße eignet sich eh nicht dafür, eher ne Geschäftsstraße der 2. Garnitur
Ne, wenn ich sowas überseh dann geb ich freiwillig den Lappen ab und tu mir die Binde mit den Punkten um
Dann würde mich auch der § interessieren, gegen den du verstoßen hast, steht ja in dem Schrieb den du bekommst.
Also. Der offiziöse Text lautet:
"Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2)
§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 StVG; 52 BKat"
Verwarnungsgeld nach §§ 56,57 OwiG, 15 Teuronen
Scheiße, ich hätt nich zahlen sollen, kein 290.1 weit und breit
Rechtschutz wär was feines, ohne n Aufriß zu starten wg 15 Schleifen?