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GSG Ticket; außerhalb der Linie geparkt

Themenstarteram 12. Juni 2024 um 14:42

Bin etwas auf Zinne…..

 

Seit kurzem ist Parkscheiben-Pflicht in unserem Kaufland Parkhaus und die Überwachung erfolgt durch eine externe Firma.

 

So weit so verständlich……

Aufgrund der engen Parkplätze und einem direkt neben der Linie stehenden Parknachbarn, habe ich etwas außerhalb des eingezeichneten Bereichs geparkt, um einer eventuellen Delle zu entgehen und dafür eine „Vertragsstrafe“ von 23€ erhalten.

 

Dabei habe ich weder einen Nachbarparkplatz blockiert, noch behinderte ich vorbei fahrende Fahrzeuge, da die Straße dort sehr breit ist.(kommt auf dem Bild evtl perspektivisch nicht richtig rüber)

 

Mein Einspruch wurde mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen mit einem Standardschreiben abgelehnt.

Hat jemand Ähnliches erlebt und gibt es hier Möglichkeiten oder lohnt es den Aufwand nicht?

Mir geht es eher ums Prinzip, als um das Geld……

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179 Antworten

Tja, steht schon sehr deutlich über den Markierungen. Und mit welchem Argument willst Du dagegen vorgehen? Dass Du niemand behindert hast? Du hast in Zukunft mehrere Möglichkeiten: Entweder einen passenden Parkplatz suchen, oder nicht mehr bei Kaufland kaufen, oder mit einem kleineren Fahrzeug kommen :-)

Um's Prinzip hast du einfach sch... geparkt ;)

Du stehst sich eindeutig außerhalb des eingezeichneten Platz und sogar auf dem Fahrweg.

 

Gegen was willst du da Einspruch einlegen?

 

Zahlen und in Zukunft lieber in der hinteren Ecke parken wenn das Parkhaus voll ist dann lieber meiden.

Dein Auto hätte wohl rückwärts besser reingepasst. Was ein Ansatz sein könnte ist der Umstand, dass der Betreiber die Parkplätze so schmal markiert hat, dass eine Benutzung innerhalb der Benutzungsordnung mit heute gängigen Kfz nicht möglich ist. Ein BMW X6 würde dort beidseitig mit den Rädern über die Markierung ragen und dabei wären die Türen noch nichtmal einseitig auf. Eigentlich ist nur jeder zweite Stellplatz belegbar, wenn man risikolos ein- und aussteigen können möchte. Insofern verschuldet der Betreiber hier die systematische Unmöglichkeit der Einhaltung der dortigen Parkordnung durch das videoüberwachte Gewähren der Nutzung durch Kfz jünger Baujahr 1950 (also zu breite Fahrzeuge). Viel Glück!

Du stehst nicht nur deutlich außerhalb der seitlichen Markierung, sondern sogar mit dem Heck auf dem Fahrweg und das scheint Dich nicht gekümmert zu haben. Bei soviel egoistischer Dreistigkeit wird es dann halt auch dem tolerantesten Aufsichtspersonal zuviel.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Nanana, warum muß man gleich auf den TE einschlagen, und zudem in diesem Tonfall?

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juni 2024 um 17:48:15 Uhr:

 

 

Nanana, warum muß man gleich auf den TE einschlagen, und zudem in diesem Tonfall?

Weil er Porsche fährt und das auch noch zeigt. Verwunderlich dass nicht noch einer kommt und ihm Kratzer an die Karre wünscht.

Ich war letztens in Celle in einem parkhaus und musste mich genauso hinstellen. Der neben mir stand mit dem Reifen auf der weißen Linie und ich muss zum aussteigen die Tür weit öffnen, da ich die Gehhilfe sonst nicht raus bekomme. Wenn man die Parkflächen nach Golf 2 Größe markiert, kommt am Ende sowas bei raus.

Hab dann ebenfalls ein Foto gemacht, falls einer auf die Idee kommt ein Ticket dran zu pappen.

@woltemd

Der Einspruch war ein Fehler, weil du damit ein Schuldeingeständnis geleistet hast. Ein simples Schreiben, man solle sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden wäre wesentlich klüger gewesen. Ansonsten würde ich nach dem Passus in den Vertragsbedingungen fragen, der hier greift. Zahlen würde ich das nicht so ohne weiteres. Das ist mal wieder ein sehr plakatives Beispiel für die unseriösen Machenschaften dieser Firmen.

Wenn ich der TE, oder manch anderer Ausredenfreundliche Parkexperte wäre, würde ich vorschlagen sich ein Auto zu kaufen, in einer Größe, die einem beim Parken nicht überfordert.

Da trieft der Neid.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juni 2024 um 17:55:31 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juni 2024 um 17:48:15 Uhr:

 

Nanana, warum muß man gleich auf den TE einschlagen, und zudem in diesem Tonfall?

Weil er Porsche fährt und das auch noch zeigt. Verwunderlich dass nicht noch einer kommt und ihm Kratzer an die Karre wünscht.

Ach, weil er Porsche fährt und es auch noch zeigt, dass er Porsche fährt, muss man auf ihn einschlagen?

Wo steht das, dass man das muss???

Seltsame Ansichten!

Von der Gadankenverknüpfung Porsche = Kratzer rein machen mal ganz zu schweigen.

Also ich habe noch keinen Porsche, war aber schon mal einen probefahren - und habe ihn dann nicht bestellt.

Auch mit aus diesem Grund, es gibt einfach zu viele Neider, Loser oder sinnlose Zerstörer auf der Welt.

Mein Auto soll mir Spaß machen und nicht Stress erzeugen. ;)

Zum Thema: Klar, scheiße geparkt.

Rückwärts einparken an dieser Stelle wäre die Musterlösung gewesen. Spiegel anklappen und ganz nah ran an den anderen mit der Baifahrertür, dann passt es auch mit den Linien und zum eigenen Austeigen ist über die freie Fläche unendlich viel Platz.

ICH hätte MEIN Auto SO da nicht hingestellt. Auch wegen der Gefahr, dass mir einer den AR... abfährt.

Zitat:

@Melosine schrieb am 12. Juni 2024 um 18:09:23 Uhr:

Da trieft der Neid.

Nix besseres im Angebot?

Egal welches Fahrzeug sich so hinstellt, meine Meinung wäre keine andere gewesen.

Innerhalb der Markierung geparkt und anschließend einen 2.500,- €-Schaden am Touareg gehabt. Der Parknachbar war wohl nicht in der Lage, seinen Kleinwagen ohne Kontakt mit meiner Tür auszuparken. Hab also vollstes Verständnis für den TE. An seiner Stelle würde ich mich durchaus wegen der 23,- € verklagen lassen und wie oben Paul argumentieren. Interessant wäre noch, ob der Parknachbar auch zahlen soll.

am 12. Juni 2024 um 16:54

Da macht wohl der Anzeigenhauptmeister die Bewirtschaftung.

Ich würde Kontakt zur Filialleitung aufnehmen, um zu erfahren, ob dieses Vorgehen in deren Sinn ist.

Je nach Antwort würde ich meine Einkaufgewohnheiten anpassen.

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