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GTI Nachlackierung Leihwagen kostenlos ?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 24. Juni 2018 um 7:56

Hallo,

ich habe seit Januar 2018 einen GTI und jetzt ein Problem mit dem Lack. Im Werk wurde anscheinend bei der Fahrertür das Spaltmaß zum Kotflügel zu eng eingestellt. Nun hat sich durch öffnen und schließen der Tür der Lack abgenutzt und es scheint schon die Grundierung durch.

Alles ist schon abgeklärt und besprochen, VW übernimmt alles (Tür Lackierung). Dauer 3 Tage, was mich nervt ist das ich einen Leihwagen zahlen muß (Up 29€/Tag) was dann 87€ sind für mich.

Ich habe nachgefragt und mir wurde gesagt das die Mobilitätsgarantie nicht greift weil ich nicht mit dem Auto liegengeblieben bin. Wie seht ihr das ? Der Fehler liegt doch klar bei VW. Ich muß mobil sein und zur Arbeit kommen usw.

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25 Antworten

Rechtlich kein Leihwagen. Richtig.

Ein gutes Autohaus regelt das mit dem Vorführwagen, sonst kauft man den Nächsten nicht mehr dort.

Castro war schneller, aber so ist es.

Zahle bei meinem Händler nie für Leihwagen, egal ob Inspektion oder sonstiges.

Themenstarteram 24. Juni 2018 um 8:43

Ich denke es kommt dann darauf an ob Großstadt (wie bei mir) oder Land, die Stadthändler haben das wohl nicht nötig

Ich kenne es nicht anders.

Da wird/könnte man sich das Leihauto bringen lassen und sich sein eigenes nach Reparatur wieder zurück bringen lassen nach Hause. :-)

Den Leihwagen bezahlt man, solange man keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, immer. Entweder direkt oder indirekt über die Stundensätze und Teilepreise. Wenn die Werkstatt den Kunden Vorführwägen überlässt, entstehen ihr dafür ebenfalls Kosten. Niemand sollte sich die Illusion machen, dass die Händler und Werkstätten einfach die Leihwägen verschenken. Mir sind solche Werkstätten eigentlich lieber, die für den Leihwagen Geld verlangen. Dann müssen nämlich die Kunden, die keinen brauchen, nicht die Leihwägen der anderen mitbezahlen und die Preisgestaltung ist transparent.

Im Fall des Themenerstellers muss es den Leiwagen aber kostenlos geben, da es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Andernfalls könnte er die Kosten für einen Leihwagen als Schadensersatz geltend machen (siehe §§ 437 und 280 BGB). Allerdings gilt das nur, wenn die reparierende Werkstatt auch der Verkäufer des Autos ist. Ferner ist bei einem im Januar 2018 gekauften Fahrzeug die Beweislastumkehr noch nicht eingetreten. Die Werkstatt des Verkäufers tut sich also äußerst schwer eine Reparaturpflicht abzulehnen.

Ok...das erklärt die 30€/lLiter beim Ölwechsel :D

Ich habe in meiner VW Werkstatt noch nie etwas für einen Leihwagen bei einer Reparatur bezahlt und trotzdem ist die Inspektion günstiger als bei den anderen 5 Werkstätten in meiner Umgebung. Treue zahlt sich halt doch auch aus.

Allerdings ist meine Werkstatt am Land und die sind sicher noch entgegenkommender.

Solche Fälle mag es sicher geben, gerade wenn man ländliche und städtische Werkstätten vergleicht. Die ländliche Werkstatt hat natürlich teilweise deutlich geringere Kosten und kann dann im Gegenzug einen solchen Service anbieten. Auf ihre Kosten kommen muss aber letztendlich auch diese Werkstatt, d. h. bezahlen tut man den Leihwagen auch dort. Du bist halt in der glücklichen Situation, dass die beste auch noch die günstigste in deiner Umgebung ist.

Ich meine nur, man sollte die Qualität einer Werkstatt nicht alleine daran festmachen ob sie einen vermeintlich kostenlosen Leihwagen ohne Rechtsanspruch zur Verfügung stellt oder nicht, so wie der Maximo Líder es in seiner typisch polemischen Art und Weise proklamiert ("sonst kauft man den Nächsten nicht mehr dort").

Mit der Qualität der Werkstatt hat das sicher nichts zu tun, da hast du recht. Das ist nur ein Teil der mir bei einem Kauf wichtig war, aber ich kenne das auch 40 Jahre nicht anders. Kaufte dort immer meine VWs, auch wenn ich woanders um 0,67 % (beim Golf 7) mehr bekommen hätte.

Bei so geringen Unterschieden ist es natürlich klar, dass man einem Betrieb, mit dem man jahrelang nur gute Erfahrungen gemacht hat, nicht wegen ein paar Euro den Rücken kehrt.

Mir persönlich ist weniger wichtig, dass mir ein Betrieb Leistungen schenkt, auf die ich gar keinen Anspruch habe. Wichtiger ist mir, dass ordentlich gearbeitet und bei Problemfällen fair agiert wird, inbesondere, dass mir dann meine Rechte zugestanden werden und ich nicht langwierige Diskussionen führen muss, wie dies leider in allzu vielen Betrieben der Fall ist. Ich wohne in einem Ballungsraum, wo es richtig ländliche Betriebe eigentlich überhaupt nicht mehr gibt. Hier stoßen Autohändler und -werkstatten teilweise an ihre Wachstumsgrenze. Dort schert man sich deshalb kaum um einen Kunden mehr oder weniger, weil sie einem so oder so die Bude einrennen. Nicht selten muss man da drohend und fordernd werden, bevor man angemessen behandelt wird.

:(

Da hast du recht, das ist mir auch wichtig und dazu kommt noch, dass ich beim Service dabei stehen kann, was in den Glaspalästen bei uns nicht mehr möglich ist.

Ich habe den Vorteil, dass ich am Land (Kleistadt mit 7.000 EW) wohne und nur 15 Km von einer Landeshauptstadt entfernt. Ich kenne daher beide Varianten und nutze sie wie es für mich am Besten ist.

In meiner Werkstatt habe ich natürlich den Vorteil, dass ich alle sehr gut kenne, den jetzigen Chef schon als er noch in den KiGa gegangen ist.

Einen Anspruch darauf, dass man in der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit einen kostenlosen Ersatzwagen von dem Autohaus bzw. der Werkstatt bekommt, gibt es tatsächlich nicht. Die Betonung liegt aber weniger auf "kostenlos" als auf "Ersatzwagen". Ist man auf ein Fahrzeug angewiesen und ist die Fortbewegung auch nicht mit anderen Mitteln (insb. ÖPNV) zumutbar, kann durchaus ein Anspruch darauf bestehen, den Nutzungsausfall von seinem Vertragspartner ersetzt zu bekommen. Steht das eigene Auto also wegen eines Sachmangels drei Tage in der Werkstatt und ist man dringend auf einen Ersatzwagen angewiesen, kann es durchaus sein, dass der Vertragspartner bspw. die angefallenen erforderlichen Kosten für einen Mietwagen zu tragen hat. Das kann das Autohaus durch die Stellung eines kostenlosen Ersatzwagen abwenden. Anspruch auf die Stellung eines Ersatzwagens durch das Autohaus hat man jedoch nicht.

Themenstarteram 24. Juni 2018 um 16:19

Also was würdet ihr in meinem Fall tun ? Zahlen oder nicht zahlen ? Die Meinungen gehen auseinander. Ich werde auf jeden Fall erst mal darauf bestehen nicht zu zahlen.

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